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Montag, 13. April 2026

Monopolisten als Marktzerstörer

Kann der Staat alles besser? Sicher nicht; das ist allen klar, die eine Ahnung von Ökonomie haben. Deshalb fragt man sich, weshalb denn Kraftwerksbetreiber (die praktisch alle der öffentlichen Hand, also uns Allen gehören), landauf und -ab Firmen jeglicher Art zusammenkaufen. Die Zürcher Stadtwerke sind da genauso aktiv wie die Berner BKW.

Notabene machen es die Bundesbetriebe, allen voran die Post und die Swisscom, vor. Man kaufe alles, was irgendwie käuflich ist. Damit man es auch bekommt, zahlt man einen sehr hohen Preis. Spielt alles keine Rolle. Es kann ja nichts passieren. Denn die Abschreibungskosten auf dem Goodwill oder gar der ganzen Fehlinvestition zahlen am Ende die Stromkunden, die Postkunden, die Swisscom-Kunden, etc. Und diese haben mit Ausnahme der Swisscom keine echte Wahl, denn sie müssen ihren Strom zwangsweise beim lokalen Anbieter beziehen und ihre Briefe bei der Post aufgeben.

Wer profitiert denn von dieser Ausweitung der Geschäftsfelder der sogenannten «Service Public-Firmen? Ausser dem Management eigentlich niemand. Und dennoch haben unsere Parlamente diesem Management die entsprechenden Freiheiten gegeben. Wohl mit dem (kurzsichtigen) Hintergedanken, diese Unternehmen würden dann viele Steuermillionen in die Kassen spülen. Bislang blieben diese zwar aus – im Gegenteil: man musste schon diverse Fehlinvestitionen abschreiben und Verluste hinnehmen.

Zudem steckt dahinter eine Fehlüberlegung: wenn das Unternehmen A statt Privatpersonen, der Post oder den Zürcher Stadtwerken gehört, wird es deswegen sicherlich nicht plötzlich mehr Erfolg haben und dementsprechend Steuern bezahlen. Wahrscheinlich ist das Gegenteil: der grosse Overhead-Aufwand der schwerfälligen Staatsbetriebe kostet viel Geld, was die Rendite drückt. Was bisher schlank als Familienbetrieb oder KMU funktionierte, ist plötzlich in einen bürokratischen Grossapparat eingebettet.

Die volkswirtschaftlichen Schäden sind dagegen hoch, wenn der Staat oder staatliche Unternehmen mit dem Geld der Steuerzahler oder der Monopolkundinnen auf dem freien Markt wildern. Entweder der Markt wird verzerrt - oder er wird gar zerstört durch die Intervention des Staatsinvestors (der bei staatlichen Submissionen  erst noch die längeren Spiesse hat). Gute Wirtschaftspolitik ist das nicht. Das scheint jedoch die Parlamentsmehrheiten landauf und -ab nicht zu bekümmern. Jedenfalls hat man dem Tun bisher keinen Riegel geschoben. Wäre ja auch schade um die vielen möglichen gutbezahlten «Tschöppli» für die Politikergilde…

Freitag, 27. März 2026

Der Schwindel mit der "einfachen" Sprache

In der direkten Demokratie hängt das jeweilige Abstimmungsergebnis nicht nur davon ab, ob die Stimmenden aus parteipolitischen oder anderen ideologischen oder (bestenfalls) auch sachlichen Gründen einem Verfassungs- oder Gesetzesartikel zustimmen.

Denn zuerst muss man einmal wissen, worum es eigentlich geht, worüber Mann und Frau eigentlich abstimmen. Und dazu ist es eben notwendig, die entsprechenden Unterlagen zu verstehen. «Verstehen» heisst dabei viel mehr als bloss die einzelnen Wörter zu kennen. «Verstehen» heisst in diesem Fall: Ich muss das Ganze erfassen und in seinen Auswirkungen einordnen können. Welche Folgen hat ein Nein? Welche Folgen hat ein Ja? Heute und in der näheren Zukunft?

Neuerdings behelfen sich immer mehr Behörden damit, offizielle Verlautbarungen und Informationen in sogenannt «einfacher Sprache» anzubieten. Damit auch wirklich jeder Rezipient erfassen kann, worum es geht. Das Problem mit der «einfachen Sprache» ist bloss, dass jede sprachliche Vereinfachung nur dann möglich ist, wenn Vieles weggelassen wird. Wenn die Komplexität geopfert wird. Aber: wer bestimmt denn, was weggelassen wird? Die Behörde? Die Exekutive? Die Legislative?

Die Komplexität unserer Welt und Umwelt nimmt fast täglich zu. Es wird deshalb laufend schwieriger sich darin zurecht zu finden. Doch das Zurechtfinden über den Umweg der «einfachen Sprache» führt niemals zum Ziel. Allein schon der Begriff impliziert, dass es sich hier um eine Simplifizierung eines Problems oder eines Factums handelt. Der Komplexität eines Sachverhaltes kann man damit niemals gerecht werden.

Es ist kein Zufall, dass ausgerechnet die Rechts- wie die Linkspopulisten und die Rechts- wie die Linksextremen mit gerade diesen einfachen (Sprach-)Mustern operieren. Aus ihrem Mund und ihrer Feder tönt alles immer so einfach, so nachvollziehbar. So vermeintlich logisch. Das ändert aber nichts an der völlig anderen Wirklichkeit. Deshalb sind die Lösungen der Populisten und Extremen jeweils Scheinlösungen, das blosse Vorgaukeln von Lösungen.

Behörden und Politik müssen deshalb aufhören, den Stimmberechtigten den Eindruck zu vermitteln, die Komplexität aller Sachverhalte sei für alle Menschen problemlos zu erkennen, zu erfassen und zu beurteilen. Schluss damit, immer noch mehr Wählersegmente zu «erschliessen», die keine Chance haben zu wissen, worüber sie abstimmen. Statt das aktive und passive Wahlrecht von 20 auf 18 und nun gar auf 16 Jahre zu senken, wäre es sinnvoller, weil sachgerechter und ehrlicher, das Wahlrechtsalter auf 25 Jahre zu erhöhen. Wer selber für seinen  Lebensunterhalt aufkommen muss, über einen vernünftigen schulischen Rucksack und etwas Lebenserfahrung verfügt, wird viel weniger Gefahr laufen blindlings irgendeinem Rattenfänger nachzulaufen.

Das aktive und passive Wahl- und Stimmrecht gar noch auf geistig beeinträchtigte Menschen auszudehnen, ist in diesem Fall eine Dummheit sondergleichen, von der sich allein die Polparteien und die Rattenfänger einen rein parteipolitischen Erfolg versprechen. Was mit unserem Land geschieht, ist denen dabei offenkundig wurst.

Dienstag, 10. Februar 2026

Die Grille und die Ameise

Der Brand von Crans-Montana ist nicht nur eine Katastrophe für die direkt Betroffenen; es ist auch eine Katastrophe für den Kanton Wallis und die Gemeinde Crans-Montana. Und nicht zuletzt ist es eine grosse Belastung für unser Land. Da haben Privatpersonen auf der ganzen Linie versagt; ebenso muss die Gemeinde in die Verantwortung genommen werden. Ihr Versagen über lange Zeit ist beispiellos. Das begann bereits mit der Erteilung der Betriebsbewilligung. Der Kanton Wallis wiederum hat seine Oberaufsicht weder ausgeführt noch ernst genommen und sitzt ebenso im Boot der Schuldigen.

Es wird Sache der Gerichte sein, hier aufzudröseln, wer wie viel Verantwortung zu tragen hat. Und wer wem welche Entschädigungen zu zahlen hat.

Wenn sich die Opferanwälte jetzt zu einem «Club» zusammengeschlossen haben und verlangen, der Bund – also letztlich die übrigen 25 Kantone und deren Einwohner - sollten nun den Schaden bezahlen, der im Wallis angerichtet wurde, dann erinnert das fatal an die Forderungen US-amerikanischer Anwälte, die allzu gerne Millionen verdienen mit (Gross-)Klagen. Es ist nicht einzusehen, weshalb Unbeteiligte für etwas geradestehen sollten, was auf das leider fast flächendeckende Versagen einer Region zurückzuführen ist.

Föderalismus heisst auch Verantwortung

Die Schweiz ist ein föderales und kein zentral regiertes Land. Der Kanton Wallis hätte seine Aufgaben – und es sind in diesem Fall ausschliesslich SEINE Aufgaben – nach den allgemein anerkannten Regeln erfüllen müssen. Brandschutz ist keine Diskussions- oder Ideologie- oder Philosophie-Frage. Brandschutz ist Physik (und ein bisschen Chemie). Die Grundlagen sind gegeben und klar. Hätte der Kanton Wallis eine kantonale Gebäudeversicherung, wäre wohl diese Katastrophe nie passiert. Gut, die Aufgaben der Gebäudeversicherungen kann man anders organisieren; mit Amtsstellen etwa. Aber das sollte dann auch wirklich funktionieren. Im Wallis, so scheint es, funktioniert das gewählte System äusserst unzuverlässig und fehlerhaft. Daraus muss der Kanton Wallis – und nicht etwa die sonst so belächelte oder gar verhasste «Üsserschwyz» die richtigen Schlüsse ziehen. Wenn Hansli seine Hausaufgaben nicht macht, ist das kein Fehler von Fritzli oder gar der Schulverwaltung.

Die gesamte Schweiz beteiligt sich übrigens bereits heute namhaft an den Kosten des Kantons Wallis. Und das nicht nur mit freiwilligen und äusserst grosszügigen Spenden in den Fällen Blatten und Montana. Der Bund hat ebenso in beiden Fällen bereits (Steuer-)Geld gesprochen. Kein anderer Schweizer Kanton bekommt zudem von den restlichen 25 Kantonen pro Kopf mehr (Finanzausgleichs-)Geld als das Wallis. Wer es verpasst, zur rechten Zeit seine Aufgaben richtig zu erfüllen, hat weder ein politisches noch ein moralisches Recht, nachher Geld von jenen zu verlangen, die ihre Aufgaben gemacht haben.

In der Primarschule wurde früher den Kindern die Fabel von der Grille und der Ameise nahegebracht: Wer «im Sommer» nicht arbeitet, hat «im Winter» kein moralisches Recht zu verlangen, die Fleissigen sollten ihnen von den Früchten ihrer Arbeit abgeben. - Die Forderungen der Anwälte sind aus dieser Perspektive als absurd zu bezeichnen – falls sie nicht einfach egoistisch sind.

P.S. Kaum ist dieser Blog geschrieben, kommt der Bundesrat mit einem Vorschlag. Ein neues Gesetz soll es ermöglichen Bundessteuergeld für die Crans-Montana-Katastrophe auszugeben. Politiker und Behörden können eben nie der Versuchung widerstehen, sich selber mit dem Geld der Steuerzahlerinnen in ein gutes Licht zu stellen. Auch wenn es diesmal eigentlich in erster Linie jene "belohnt", die für diese unmenschliche Katastrophe verantwortlich sind. Mindestens sollte der Bund die Hilfe an das Wallis mit der Bedingung verknüpfen, dass endlich eine kantonale Gebäudeversicherung geschaffen wird. Sie wäre nicht nur verpflichtet für einen guten Brandschutz zu sorgen; sie wäre dazu auch motiviert.

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Montag, 27. Oktober 2025

Dank Linksgrün von der freien Wohlstandsinsel ins diktatorisch regierte Armenhaus?

Die SP Schweiz geht einen anderen Weg als ihre Schwesterparteien in Westeuropa. Soziale Verbesserungen für die Arbeiterklasse (falls es diese überhaupt so noch gibt) stehen für die SPS nicht mehr auf der Liste. Stattdessen wollen sie den Kapitalismus zerschlagen, bzw. den Staatskapitalismus einführen, besser bekannt unter dem Begriff «Kommunismus».

Das wird etwa deutlich in der Stadt Zürich, in der privates Wohneigentum Schritt für Schritt verunmöglicht werden soll, indem bei jedem Handwechsel der Staat eingreift und die Liegenschaften und Wohnungen übernimmt.

Das machen weiter eine ganze Reihe von linksgrünen Initiativen und Beschlüssen deutlich. Zuerst sollen die Reichen zahlen – zum Beispiel bei der AHV, bei der der Grossteil der Einnahmen aus dem Portemonnaie der Gutverdienenden stammt. Die Einführung der 13. AHV-Monatsrente verstärkt diesen Effekt, falls diese nicht allein über die Mehrwertsteuer finanziert wird.

Dann die JUSO-Initiative zur Enteignung der Unternehmerfamilien. Sie wird von der SP und den Grünen vorbehaltlos unterstützt. Weiter die soeben gestartete SP-Krankenkassen-Initiative, die nochmals die Reichen enteignen will. Das ist bloss ein weiterer Schritt auf dem Weg zum Ziel. Dass damit auch gleich all jene bestraft werden, die sich die gesparten Pensionskassengelder ausbezahlen liessen, statt eine lebenslange Rente zu beziehen, vervollständigt das Bild: gut und richtig ist, wenn alles Geld beim Vater Staat liegt, wenn er für alle sorgt, wenn es keine Eigenverantwortung und -initiative mehr gibt, wenn alles Privateigentum vom Staat gestohlen wurde. Kurz: wenn wir den lupenreinen Kommunismus sowjetischer Prägung haben.

Weshalb «sowjetsicher Prägung»? Weil dort nur die Parteichefs in Saus und Braus lebten, während die unterdrückte, enteignete, bevormundete und drangsalierte Bevölkerung bloss noch als Beifall spendende Zuschauermassen geduldet wurde. In keinem einzigen westeuropäischen Land strebt die Linke (bei uns geflissentlich assistiert von den Grünen) ein solches Ziel an – ausser in der Schweiz. In unserer direkten Demokratie. Dass die SPS- und GPS-Funktionäre analog "ticken", zeigt die Tatsache, dass die schönsten uns grössten Sozialwohnungen in Zürich und Bern nachweislich vor allem von ihnen belegt werden.

                        P.S. Zu diesem Tun und Denken der SPS passt die neuste Aktion in Zürich ausgezeichnet:                         die russische Kommunistin Rosa Luxemburg wird mit einem eigenen Platz geehrt. Fehlen                         nur noch Plätze für Marx und Engels und am Ende sicherlich auch noch einer für Stalin.

Wann wollen die Stimmberechtigten und die Wählerinnen und Wähler solchem Tun Einhalt gebieten? Wann wollen sie einer Linksgrünen Führungselite, die sich selbst nicht mehr spürt, die Quittung für ihr Tun präsentieren? Etwa erst dann, wenn die Schweiz wieder zum Armenhaus Europas geworden ist, dessen Einwohner das Land scharenweise verlassen (müssen)? Mit anderen Worten: erst dann, wenn uns unsere eigene Geschichte wieder eingeholt hat?

 

Samstag, 6. September 2025

Die Schwierigkeiten mit dem Schweizer Wappen

Die Frage, wann ein Unternehmen, ein Produkt oder eine Dienstleistung von sich behaupten darf, es oder sie sei schweizerisch, ist wohl fast so alt wie die 1848er Schweiz. Was bis vor wenigen Jahren noch vor allem eine Frage des gesunden Menschenverstandes war und bloss dann auftauchte, wenn sich jemand damit einen völlig ungehörigen Wettbewerbsvorteil verschaffte, bzw. wenn jemand «aus fernen Landen» sich das Schweizerkreuz auf die Brust heftete, ist heute eine staatlich-ernste Angelegenheit.

Denn die die Politik wollte die breite Grauzone dessen, was allenfalls noch als schweizerisch oder eben als nicht-schweizerisch gelten darf, so schmal wie möglich werden lassen. Also hat Bundesbern ein paar weitere Gesetzesparagrafen beschlossen und jetzt wachen Bundesbeamte zusammen mit einem als Verein konstituierten Gebilde präzis wie ein Schweizer Uhrwerk darüber was und wer das Schweizerkreuz tragen darf.

Dieser «Verein», der von der Bundesverwaltung (Eidg. Institut für Geistiges Eigentum, IGE) und der Privatwirtschaft gemeinsam getragen wird (wer welche Kosten übernimmt, bleibt unklar – doch Steuergelder dürften nicht zu knapp fliessen), erhöht damit die Bürokratiekosten der meisten Schweizer Exportfirmen. Ist ein Sackmesser, dessen Materialanteil zu 100 Prozent aus dem Ausland stammt, trotzdem ein Schweizer Sackmesser? Wird aus der südamerikanischen Kakao-Bohne in der Schweizer Schoggifabrik wirklich ein Schweizer Produkt? Ist die Maschine, deren Stahl und diverse Einzelteile aus dem Ausland stammen, dennoch eine Schweizer Maschine?

Seit der neuen Gesetzgebung beschäftigen sich viel mehr Menschen (und noch ein paar Gerichte mehr) als vorher mit dieser so zentralen Frage, was denn wohl genau schweizerisch sei und was nicht. Allein deshalb verkaufen sich Schweizer Produkte im Ausland zwar nicht besser. Es gibt bloss ein paar «Mogler» weniger. Das jedoch kostet eine rechte Stange Geld. Und man fragt sich: Ist dieser relativ kleine Erfolg den grossen Aufwand wirklich wert?

Dass sich übrigens ausgerechnet die Schweiz-Hüter selber «Swissness Enforcement» nennen, entbehrt nicht einer gewissen Ironie.


 

Sonntag, 24. August 2025

Parteipolitik zu Lasten der Demokratie

National- und Ständerat wollen nun tatsächlich geistig beeinträchtigten Personen, die unter Vormundschaft stehen, die vollen Bürgerrechte verleihen. Sie sollen abstimmen und wählen dürfen wie alle anderen Schweizer Bürgerinnen.

Was hier geschieht, das ist einmal mehr allein der Parteipolitik und der ewigen Gleichstellungs- und Genderpolitik geschuldet. Kein vernünftiger Demokrat kann Solches gutheissen. Wir erinnern uns – sehr ungern zwar: Bevor ein paar kleine Riegel geschoben wurden, haben Parteisoldatinnen in den Altersheimen (heute Betagten- bzw. Pflegeheime) reihenweise Stimmausweise unterzeichnen lassen und dafür gesorgt, dass zu Gunsten ihres Anliegens oder ihrer Partei gewählt bzw. gestimmt wurde.

Ganz eliminieren liess sich dieses Fehlverhalten bis heute nicht, aber immerhin «dank» weiterer Gesetze etwas eindämmen. So werden sich die Parteisoldaten freuen, künftig in Behinderten- und Demenzheimen Stimmen sammeln zu können. Sie werden den geistig eingeschränkten Personen vor plappern, wo sie was hinzukritzeln haben; welche Parteiliste sie ins Couvert legen sollen. Die Parteisoldatinnen werden sich in den Behinderteninstitutionen die Klinke in die Hand geben. Eltern mit behinderten Kindern oder die Vormundschaft werden auf diese Weise zusätzliche Stimmen erhalten. Das ist zum Beispiel dann nicht unerheblich, wenn es um den weiteren Ausbau des Sozialstaates geht – den dann «die Anderen» bezahlen müssen.

Seien wir mal ein klein bisschen ehrlich und vernünftig zugleich: für einen Normalbürger ist es ausserordentlich schwierig heute seinen Stimmpflichten gewissenhaft nachzukommen. Wer kann zum Beispiel von sich behaupten, die fast 2000 Seiten des neuen Vertrages der Schweiz mit der EU gelesen und in allen Teilen, inkl. den späteren konkreten Auswirkungen, verstanden zu haben? Wer kann Energiegesetze, Steuerrevisionen und vieles mehr tatsächlich völlig durchschauen, um sich anschliessend ein eigenes, kompetentes Urteil zu bilden? Von der verknorksten Landwirtschafts- oder der hochkomplexen Gesundheitspolitik mal ganz zu schweigen.

Die Zahl der Vorlagen wie deren Komplexität steigt stetig. Die direkte Demokratie besteht aber nicht darin, dass ein paar Parteichefs vorgeben, was wir denken und stimmen sollten – und dass wir dann genau das auch tun. Im Unwissen darüber, was wir damit auslösen oder verunmöglichen.

Das Stimmrecht für geistig behinderte Menschen ist deshalb nicht demokratisch, sondern ein weiterer Schritt zu Verwässerung, zur Aufweichung der direkten Demokratie. Am Ende dieses Weges steht nicht das politische Paradies, sondern die undemokratische Herabsetzung der Volksrechte zur Folklore. Die direkte Demokratie funktioniert nur so lange, wie die Stimmenden wissen, was Sache ist.

Freitag, 16. Mai 2025

Ein absurder Blödsinn erster Güte

Wenn die Eidgenössische Denkmalpflege solche Entscheide fällt wie im Fall des Kapuzinerklosters Solothurn, dann sind diese Ausgeburten linksgrüner Beamtenhirne nichts mehr als absoluter, absurder Blödsinn. Genau wegen solchen Anmassungen der Verwaltung stimmten viele Deutsche für die AfD und viele US-Amerikaner für Trump. Denn die Bürgerinnen und Bürger haben genug von solchem Gebaren. Sie haben genug von Verwaltungsbeamtinnen und -beamten, die sich über die direkte Demokratie, über das Stimm- und Wahl-Volk erheben und sich gebärden als sässen sie auf dem unfehlbaren Papstthron.

Die letzte Hoffnung bleibt da noch das Bundesverwaltungs- und allenfalls das Bundesgericht. Doch das lässt die Solothurner Regierung bleiben. Sie legt nun die Hände (einmal mehr) in den Schoss und «wartet auf Godot». Das kostet ja auch bloss unser (Steuer-)Geld.

Dieses Urteil aus Bern hat nichts mehr zu tun mit gesundem Menschenverstand oder mit dem Erhalt und der Pflege alten Kulturgutes. Ein vergifteter Garten darf nicht umgegraben, nicht mal angerührt werden? Ein Garten, der gar nicht mal besonders alt ist, weil er über die Generationen – und in den letzten paar Jahren erst recht – immer wieder verändert wurde? Etwa, weil hier der Geist irgendwelcher Beamtenhirne schwebt?

Was würden diese Köpfe sagen, wenn der Kanton diese 150'000 Franken pro Jahr einsparen und die Anlage verlottern lassen würde? Vielleicht würde sie dann gar eines Tages ein Opfer des Roten Teufels? Oder Die Gebäude würden zusammenfallen, weil Wasser eindringt und sich die Natur (der Garten!) das Menschgemachte zurückholt? Weil sich allerlei Getier dort einnistet? Wenn der heutige Garten einfach zur Wildnis würde, weil ihn niemand mehr pflegt? Würden dann die Bundesbeamten die Garten- und Unterhaltsarbeit übernehmen? Wobei: Wozu eigentlich? Das dort wachsende Gemüse sollte man der Gesundheit zuliebe bekanntlich besser nicht essen. 

Doch immerhin hat der Kanton Solothurn kein Geld. Er ist einer der ärmsten der Schweiz, wie der Bund jährlich festhält. Weshalb und wie sollte er sich diesen Denkmalluxus, ein paar verirrten Gehirnen entsprungen, leisten können?

Wenn nun auch das neu gewählte Kantonsparlament der Regierung keinen Energiestoss gibt, dass sie das alles nicht einfach bleiben lässt, dann stellt sich die Frage, ob wir die Steuergelder für die fünf Regierungsmitglieder nicht auch gleich einsparen wollen. Denn wozu brauchen wir Regierungsräte, die sich von Berner Beamten und deren Fehlleistungen gängeln lässt?


Samstag, 19. April 2025

Wenn das Parteiinteresse über dem Respekt vor dem Souverän steht

In Olten ist es zur eigentlichen Modeerscheinung geworden, was auch andernorts im Kanton hie und da praktiziert wird: man nehme einen populären Wahlkandidaten, lasse ihn auf verschiedenen Listen antreten, damit er überall Stimmen sammelt für die Partei. Nach gelungener Wahl wird die Person vom weniger attraktiven Amt zurücktreten. Die Partei hat gesiegt und die Wähler- ? Die bleiben dumm zurück.

So kandidieren sogenannte «Wahllokomotiven» des Öftern für die National- und die Ständeratslisten gleichzeitig. Auch wenn von allem Anfang an klar ist, dass sie nur eines der beiden Ämter antreten werden und können. Oder – wie im Fall Olten bereits mehrfach praktiziert – eine gleichzeitige Kandidatur für das Stadt- und das Kantonsparlament. Auch wenn zum Voraus absolut klar ist, dass die Person bloss eines der beiden Ämter wird ausüben wollen.

Für das zweite, auf das die Frau direkt nach der Wahl verzichtete, wird dann eine Parteikollegin «nachrutschen». Super für die Partei. Blöd für die Wählerinnen und Wähler. Jedenfalls dann, wenn man davon ausgeht, dass gerade bei kantonalen Wahlen die Persönlichkeit mindestens ebenso wichtig ist wie die Partei. Auf Gemeindeebene dürfte diese sogar deutlich vor der Partei stehen.

Das Bundesgericht hat erst kürzlich in einem (etwas anders gelagerten) Zürcher Fall klar gemacht, dass es nicht jede parteipolitische Wahl-Schlaumeierei duldet. Die Oltner Praxis dürfte sich zwar im Graubereich, aber noch knapp auf der legalen Seite bewegen. Fair ist diese Praxis gegenüber den Wählenden allerdings keineswegs – und zu einer höheren Wahlbeteiligung wird sie auch nicht beitragen. Über das Ansehen der Politikerinnen und Politiker, die sich für solche Parteispiele hergeben, schweigt des Sängers Höflichkeit…

Dass ausgerechnet aber jene Partei, die am lautesten die Moral über die Gesetze erheben will, sich selber bloss knapp an die Gesetze hält, macht eine Parteihaltung deutlich, die besser keine Nachahmer findet. Denn am Ende bleibt stets die Frage: wie ernst nehmen die Parteien den Souverän? Wo bleibt ihr Respekt den Wählenden gegenüber? Wie sehr benutzen sie den Souverän bloss zur Durchsetzung eigener Interessen?

Und das Wahlvolk denkt nach: Lassen wir uns das gefallen? Lassen wir uns derart einfach ans parteipolitische Gängelband nehmen?

P.S. Dass nun der Ehegatte der Regierungsrätin noch die Unverfrorenheit hat, genau in derjenigen Kommission Einsitz zu nehmen, die am meisten mit seiner Frau zu tun hat, ist eine Dreistigkeit ohnegleichen. Damit schadet er auch dem Image der eigenen Partei - und die scheint das nicht mal zu merken.

Sonntag, 23. März 2025

Die Macht der NGOs bricht die Macht des Volkes

Früher einmal regierte in diesem Land das Volk, der Souverän. Und heute? Trotz Volksabstimmungen mit klarem Ergebnis werden Projekte zum Beispiel in der Energiepolitik oder im Hochbau (Zürcher Fussballstadion, Wohnungen) über viele Jahre hinweg sabotiert und verunmöglicht.

Trotz klaren Volksentscheiden werden Exekutiven in die Knie gezwungen; gezwungen, in Missachtung des Volkswillens zu handeln. Gerichte werden dazu missbraucht (und lassen sich missbrauchen), gegen klare Volksmehrheiten Stellung zu nehmen und auf juristischem Weg durchzudrücken, was vor dem Stimmvolk nicht möglich war.

Kurz: Immer häufiger wird die Volksstimme als Stimme all jener, die an die Urne gingen, von Minderheiten sabotiert. Von Minderheiten, die ihren Willen durchdrücken wollen und die damit beweisen, dass sie nur so lange für die Demokratie sind, als sich die Mehrheit ihrer Minderheitsmeinung anschliesst. Sie denken nicht einmal daran, dass es umgekehrt sein müsste.

Diese Minderheiten werden seit rund 30 Jahren massiv von einer wachsenden Zahl an Vereinen, Verbänden, Stiftungen und Organisationen unterstützt, die alle den sogenannten NGOs (Nichtregierungsorganisationen) zuzuordnen sind. Viele dieser NGOs – und das ist der eigentliche Skandal – leben wesentlich oder gar mehrheitlich vom Staat, den sie kritisieren. Sie erhalten grosse Mengen der sogenannten Subventionen, der Steuergelder. Und mit Hilfe dieser Gelder aus dem Portemonnaie der Bürger sabotieren sie die Demokratie und den Staat, der sie nährt. Davon lässt es sich derart gut leben, dass die Zahl dieser NGOs sich in den letzten 30 Jahren sogar vervielfacht hat. 

Warum lassen wir uns das gefallen? Warum wählen wir Parlamentarierinnen, die solches Tun unterstützen, indem sie Jahr für Jahr die entsprechenden Zuwendungen wieder gutheissen? Indem sie sich weigern, dem Souverän die Souveränität zurück zu geben.

Was hier geschieht, ist eine Aushöhlung der Demokratie, die damit begonnen hat, dass in den 90-er Jahren die NGOs politisch mehr Gewicht erhielten. Diese hatten so lange und intensiv lobbyiert - bis sogar bürgerliche Volksvertreter davon überzeugt waren, richtig zu handeln. Doch jetzt ist es höchste Zeit sich zu entscheiden: entweder für den weiteren Abbau der Demokratie und immer noch mehr Macht den NGOs und ihren Funktionären – oder für eine Auferstehung der direkten Demokratie zu Lasten der Macht der Funktionärinnen.

Die letzten Versuche im Bundesparlament, in der Energiepolitik den zweiten Weg zu beschreiten, sind kläglich gescheitert. Ein Beweis dafür, dass es schon zu spät ist? Lässt sich diese Büchse der Pandora wirklich nie mehr schliessen?

Sonntag, 16. März 2025

Bitte mehr Freiheit und weniger parlamentarische Anmassung

Der Ständerat hat vor ein paar Tagen wirtschaftspolitisch den Vogel abgeschossen. Einen besonders schrägen und unansehnlichen Vogel. Einer von jener Sorte, bei der man sich ernsthaft fragen muss, ob die kleine Kammer mehrheitlich in Deutschland war und dort von der Legalisierung bestimmter Drogen «profitiert» habe.

Worum geht es? Ein Unternehmen gehört seinen Aktionären. Diese stellen die nötigen finanziellen Mittel zur Verfügung, damit das Unternehmen arbeiten kann. Dies mit dem Risiko, dass bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder einem Bankrott des Unternehmens auch diese Aktionärs-Gelder verloren sind. Deshalb bestimmen die Aktionäre via Verwaltungsrat über die Unternehmensstrategie ebenso wie über Investitionen – und seit ein paar Jahren in der Schweiz auch direkt über die Löhne der Geschäftsleitung und die Entschädigung für die Verwaltungsräte.

Eine kleine Mehrheit der Ständerätinnen und -räte hat nun die Überzeugung, sie müssten als völlig Aussenstehende über die Saläre von Privatunternehmen bestimmen. Und zwar über die Bestimmungen zur Gleichstellung von Mann und Frau bzw. gleichen Löhnen hinaus. Die kleine Kammer hat eine Motion angenommen, die verlangt, dass die Löhne bei den Banken gedeckelt werden müssen.

Nun gibt es Banken, die sich in Staatsbesitz befinden, die sogenannten Kantonalbanken. Dort könnte der Eigentümer – und das wären dann Parlamente und/oder Regierungen – logischerweise auf die Banksaläre Einfluss nehmen. «Könnte» deshalb, weil so etwas absolut kontraproduktiv ist und deshalb bis heute nicht – oder jedenfalls nicht via Gesetzgebung – der Fall war.

Dieser Beschluss der kleinen Kammer jedoch verstösst gegen die Wirtschaftsfreiheit in der Verfassung und ist «ein fundamentaler Angriff auf unsere liberale Wirtschaftsordnung» (Zitat NZZ). Das ist etwa so, als würden uns die Ständeräte und -innen vorschreiben, was wir einkaufen und essen dürfen und was wir anzuziehen haben.

Hier wurde – ausgerechnet von der kleinen Kammer – ein Tabu gebrochen: der Staat hat in Privatunternehmen rein gar nichts verloren. Er soll erst mal seine Staatsbetriebe in Ordnung halten; bisher schaffte er auch das nur äusserst mangelhaft. Wenn Aktionärinnen der Meinung sind, Verwaltungsrat und Geschäftsleitung verdienten einen sehr hohen Lohn und sie verzichten deshalb zugunsten der operativ und strategisch Verantwortlichen im Unternehmen auf mehr Dividende – also auf eine höhere Verzinsung ihrer eigenen Gelder – dann ist das allein die Sache der Aktionärinnen. Niemals aber ein Thema für eine Parlamentskammer.

Wenn SVP- und Mitte-Ständerätinnen hier anderer Meinung sind, dann sind sie am falschen Platz in einem liberalen Staat. Sie sollten sich nicht Dinge anmassen, von denen andere mehr verstehen und für die andere die Verantwortung tragen.

Leider reiht sich dieser Beschluss in eine ganze Reihe staatlicher Eingriffe in die Privatwirtschaft ein, die in den letzten 20 Jahren vorgenommen wurden. Weder zum Vorteil für unsere Wirtschaft, noch zum Vorteil von Land und Menschen. Und auch nicht zum Vorteil der Staatskasse und der AHV. Die Ständerätinnen hätten eigentlich die Pflicht die freie Marktwirtschaft zu verteidigen und nicht dem Stammtisch billig nach dem Maul zu reden. Letzteres erhöht bestenfalls die eigenen Wahlchancen zu Lasten der Zukunftschancen unseres Landes.

Samstag, 8. März 2025

Tell oder Stauffacherin

Seit den letzten 30 Jahren hat die Zahl der Initiativen und Referenden enorm zugenommen. Die Parteien links der Mitte genauso wie die SVP treiben die Stimmberechtigten vor sich her mit immer neuen Initiativen – und immer häufiger behandeln diese Initiativen das gleiche Anliegen, das bereits einmal oder gar mehrmals vom Volk abgelehnt wurde. Da wird nach der Devise gehandelt: Wenn das Volk nicht so will wie ich, werde ich so lange darauf einprügeln, bis ich es weich geklopft habe.

Weil diese Allianz von rechts aussen und links aussen in Bundesbern eine Mehrheit stellt, ist auch niemand da, der diesem verwerflichen Handeln Einhalt gebieten könnte oder wollte. Eine Erhöhung der Unterschriftenzahlen zu verlangen und in einer Volksabstimmung auch zu verteidigen, darauf wollen sich weder Mitte, FDP noch GLP einlassen. Dass auch dieses Stillehalten am Volk vorbeigeht, scheint kaum zu kümmern.

Als 1891 das Initiativrecht eingeführt wurde, zählte die Schweiz weniger als 3 Millionen Einwohner. Rund 1.4 davon waren männlich und demzufolge stimmberechtigt. Als 1977 letztmals die nötige Zahl der Unterschriften für Initiativen und Referenden erhöht wurde, lebten 6.3 Millionen Menschen in unserem Land; der grösste Teil davon war stimmberechtigt. Inzwischen sind es fast 50 Prozent mehr, nämlich über 9 Millionen.

Damit wird es immer einfacher, die nötigen 50’000 oder 100'000 Unterschriften zusammen zu bringen. Weil es in den letzten 30 Jahren auch immer einfacher wurde, Unterschriften zu sammeln – Internet, E-Mails und Social Media sei Dank – ist das bloss noch eine mittlere Fingerübung für eine gut organisierte Partei oder Organisation und Regierung wie Parlament können übergangen und das Volk kann an die Urne gezwungen werden. Auf diese Weise wird nicht nur das Volk gegängelt, auch der Wert der Parlaments- wie der Regierungsarbeit wird herabgewürdigt.

Es war aber nie die Idee der direkten Demokratie, dass eine (kleine) Minderheit in diesem Land die Stimmberechtigten ebenso wie die Parlamente und die Regierungen regelrecht vor sich hertreiben kann. Korrigieren: ja – neue Ideen einbringen: ja – das System bis an die Grenzen der Blockade ausnützen: Nein. 

Um dem Initiativrecht wieder sein ursprüngliches Gewicht zu geben und dem Missbrauch einen Riegel zu schieben, müssten die Unterschriftenzahlen auf mindestens 300'000 für eine Volksinitiative und 150'000 für ein Referendum erhöht werden. Das politische Instrument heisst schliesslich «Volksinitiative» und nicht «persönliche oder parteipolitische Interessensinitiative».

Ein Wilhelm Tell ist dringend gefragt – oder eine Stauffacherin. Oder einfach nur Parteiverantwortliche, die über den eigenen Tellerrand hinausblicken wollen und können.

Montag, 10. Februar 2025

Nachhaltig hoch ist bloss der Papierverbrauch

Unternehmen wie Staatsstellen müssen immer mehr Zeit und Geld in sogenannte Nachhaltigkeitsberichte investieren. Berichte, die aufzeigen, welche Massnahmen zugunsten einer umweltfreundlichen Produktion oder Verwaltung ergriffen wurden.

Dahinter stand einmal der Gedanke, damit werde etwas für den Umweltschutz getan. Doch dieser Gedanke hat sich längst im bürokratischen Dschungel verlaufen. Dass ihn überhaupt jemand vermisst oder gar nach ihm sucht, bleibt hingegen unwahrscheinlich. Die Hauptsache ist nun ja, es wird «berichtet».

Economiesuisse hat sich die Mühe gemacht, die inzwischen nötigen Nachhaltigkeitsberichte in der Schweizer Wirtschaft zu quantifizieren. Die Organisation kommt zum Schluss, dass die jährliche (sic!) Berichterstattung bereits einen Turm von mehr als 126 Metern Höhe ergibt, wenn man alle Berichte horizontal aufeinanderschichtet. Der Zürcher Prime Tower, der die Stadt deutlich überragt, misst exakt 126 Meter. Im Gegensatz zum Umfang der Nachhaltigkeitsberichte wächst er aber nicht mehr weiter in die Höhe.

Die Kosten für diese Nachhaltigkeits-Bürokratie schätzt economiesuisse auf mehrere 100 Millionen Schweizer Franken pro Jahr. Das heisst, dass jeder Schweizer Erwerbstätige jährlich um die 100 Franken allein für diese Berichte bezahlen muss. Meist in Form von weniger Lohn, manchmal auch in Form höherer Preise.

Da es sich bei den Nachhaltigkeits-Berichten ausschliesslich um «Geschreibsel» handelt, fehlt das dafür verwendete Geld auch für Umweltschutzmassnahmen. Trotzdem wurde die Einführung dieser Gesetzesvorschriften seinerzeit als Massnahme für die Umwelt «verkauft».

Wir warten jetzt darauf, dass jemand den Mut hat, solche Dummheiten wieder abzuschaffen. Zugunsten der Menschen wie zugunsten der Umwelt.

 

Sonntag, 6. Oktober 2024

Wenn das Denken aussetzt und die Hemmungen fallen

Es gibt wenig völlig lebenswichtige Grundlagen für eine erfolgreiche Wirtschaft, für erfolgreiche Unternehmen. Dazu gehört zum Beispiel ein Staat, der den Unternehmen die nötigen Handlungsspielräume gewährt. Und dazu gehört auch ein Staat, dessen Währungspolitik so beschaffen ist, dass eine grösstmögliche geldpolitische Stabilität besteht. Denn diese ist die Voraussetzung, um für Investoren und Investitionen attraktiv zu sein. Sowie für alle Unternehmen mit einem mittel- bis längerfristigen Planungshorizont. Und gerade diese – meist sind es Familienunternehmen – sind die tragenden Pfeiler jeder erfolgreichen Volkswirtschaft.

Geldpolitische Stabilität setzt jedoch Preisstabilität voraus. In der Schweiz ist es die Kernaufgabe der Schweizerischen Nationalbank SNB für die Preisstabilität zu sorgen. Unsere SNB tut das auch mit grosser Fachkompetenz und einem weltweit beneideten grossen Erfolg.

Leider ist es ein Grundgesetz bzw. ein Grundübel, dass Politiker an einem Geldtopf ebenso wenig achtlos vorbei gehen können wie eine Maus an einem Stück Käse. Von rechts bis links üben sich momentan in Bern Politiker und -innen darin, die «Sicherheitshülle» unserer Nationalbank zu knacken und sich an den – aus ihrer Kursichtigkeit unendlich erscheinenden – Geldtöpfen gütlich zu tun.

Wenn die SNB jedoch ihre absolute Selbständigkeit verliert, verliert unsere Währung ihre weltweit einzigartige Stabilität. Damit wackelt unser ganzes Wirtschaftsgefüge und am Ende geht unser Wohlstand «baden». Es gibt kein Perpetuum mobile, weder in der Physik noch bei der Geldpolitik. Statt mit ihrer längst überbordenden Ausgabenwut immer noch mehr Schaden anzurichten bis am Ende alle von uns leere Geldbörsen haben, sollten sich diese Politiker und -innen besser darauf konzentrieren, Mittel und Wege zu finden, wie der Staat seine Aufgaben erfüllen kann, ohne seine Hände ständig noch tiefer ins Portemonnaie seiner Bürger zu stecken.

Zugegeben, das wäre Arbeit. Die Bank knacken ist einfacher. Das glaubt auf jeden Fall jeder Bankräuber zu wissen. Der gesunde Menschenverstand weiss jedoch, dass dieser sich irrt.

Offenbar haben diese Parteipolitiker die letzte Ehrfurcht vor der Leistung unserer Altvorderen verloren und zudem alle Hemmungen und jedes Schamgefühl, wenn es darum geht, unseren Nachkommen allerorten leere Kassen zu überlassen.

Ist es angesichts eines solchen Gebarens tatsächlich eine Überraschung, wenn die Wählerinnen das Vertrauen in fast alle die traditionellen Parteien verlieren?

 

Freitag, 27. September 2024

Die Krux mit der Bürokratie

Wer in der Schweiz eine Firma gründen und damit Arbeitsplätze schaffen will, muss zuallererst einmal recht viel Geld in die Hand nehmen. Da ist einmal das Gründungskapital einzubezahlen; aber darauf kommen Gebühren, Treuhand- und Notariatskosten. Und das alles nicht zu knapp. Selbst auf dem Gründungskapital erhebt der Staat noch Steuern. Sinn macht das zwar nicht, wenn man bedenkt, wie viele Millionen Franken gleichzeitig jährlich allein der Bund, aber auch die Kantone und Regionen an Wirtschaftsförderungsmassnahmen ausgeben. Der gesunde Menschenverstand kann da nur noch den Kopf schütteln.

Ab der Gründung verlangen dann die drei Staatsebenen ihren jährlichen Obolus und zusätzlich ist meist auch noch eine Kirchensteuer zu entrichten. So «darf» im Kanton Solothurn ein Unternehmen zusätzlich zu den den üblichen Unternehmenssteuern nochmals 10 Prozent der Staatssteuer als sogenannte «Finanzausgleichssteuer» (für Gemeinden und Kirchgemeinden) abliefern.

Steuerverwaltungen und Sozialversicherungen führen regelmässig Kontrollen durch, um sicherzustellen, dass das Unternehmen nichts an der Staatsbürokratie vorbeimogelt. Diese Steuer- und Kontrollbürokratie kostet nicht nur viel Geld für die Unternehmen (alle Formulare wollen ausgefüllt, alle Belege aufbewahrt und alle Rechnungen bezahlt werden). Dies Bürokratie beschäftigt auch viel Personal auf Seiten des Staates – und deren Löhne und Arbeitsplatzkosten werden wiederum mit Steuergeldern bezahlt.

Wer aber – aus welchen Gründen auch immer – ein Unternehmen schliessen möchte. Der bekommt die Staatsbürokratie nochmals in voller Kraft zu spüren. Die Aufwendungen türmen sich. So eine reguläre und ordentliche Schliessung dauert in der Schweiz mindestens eineinhalb Jahre und in dieser Zeit passiert viel teurer Bürokratie-Nonsens. 

Ein Beispiel: Ein Unternehmen wird von einer renommierten Treuhandfirma betreut, alle Jahresrechnungen liegen geprüft und rechtskonform vor. Das kantonale Steueramt hat jährlich alle Unterlagen geprüft und regelmässig auch die Buchhaltung einer Prüfung «bis ins letzte Detail» unterzogen. Alle Steuer- und Sozialversicherungsrechnungen wurden fristgerecht bezahlt. Was tut nun die Eidg. Steuerverwaltung? Sie lässt all das, was der Kanton bereits geprüft hat, nochmals zu sich schicken (4-5 Jahresrechnungen zum Beispiel) und prüft das mehrfach Geprüfte nochmals. Normalerweise nennt man sowas: einen «bürokratischen Leerlauf». Und das notabene alles auf Kosten des Unternehmens auf der einen und der Steuerzahlenden auf der andern Seite.

Doch was passiert, wenn eine Firma nicht ordentlich geschlossen wird, sondern schlicht in Konkurs geht? Wenn also alle flüssigen Mittel weg sind, bevor es zur Schliessung kommt? Dann läuft zwar ein Konkursverfahren, aber wo kein Geld mehr ist, können auch keine Gebühren mehr verrechnet werden. Es ist bedenklich, dass dieser Weg inzwischen oft der schnellere und für den Unternehmer ebenso oft der kostengünstigere ist.

P.S. Weder die Staatsverwaltung noch die Politik schaffen es letztlich, hier, wo es wirklich Sinn machen würde, zu sparen. Weil hierzu ein Rotstift allein nicht reicht. In diesem Fall müssen komplexe Abläufe untersucht und dafür neue, optimierte Lösungen (zum Beispiel auch digitaler Natur) gefunden werden. Das erfordert ein tiefes Verständnis der Materie einerseits und kreative Köpfe anderseits.

Dienstag, 17. September 2024

Naht hier das Ende der Kompromiss-Politik?

Die BVG-Vorlage wird am kommenden Wochenende wohl abgelehnt. Alles andere wäre eine Überraschung. Damit wird sich die Linke in die Siegespose werfen und die Bürgerlichen werden von und in den Medien zu Verlierern gestempelt.

Verlierer wird aber die Schweiz sein, unser ganzes Land. Einmal mehr wird eine zukunftsweisende Umgestaltung der Altersvorsorge scheitern. Dabei wird – wie in den letzten Jahren immer wieder bei sozialpolitischen Vorlagen – stets die gleiche parteipolitische Seite jubeln. Diesem Jubel wird sogar, wie meist, auch ein Teil der eigenen Klientel «geopfert». Wenig verdienende und schlecht qualifizierte Frauen vor allem werden weiterhin im Regen stehen, weil die Linksgrünen das so wollen.

Warum aber immer das gleiche Spiel? Warum stets die gleichen «Gewinner»? Warum stets die bürgerlichen Verlierer? Weil in Bundesbern die bürgerliche Seite stets und immer wieder von Neuem an eine konstruktive Linke glaubt und sich etwas blauäugig stets von Neuem übertölpeln lässt.

Und dieses Spiel geht so: Der Bundesrat gibt mit Hilfe der in der Sozialpolitik linken Bundesverwaltung (man beachte die SP-Departementsleitung und -Amtsdirektion) eine Vorlage ins Parlament. Dort wird sofort von linker und grüner Seite mit dem Referendum gedroht. Meist lange bevor die Vorlage ins Plenum kommt. Die Folge: Die bürgerliche Ratsmehrheit gibt sich alle erdenkliche Mühe, der linksgrünen Seite entgegenzukommen. Da werden Kompromisse geradezu am Laufmeter geschmiedet. So passiert die Vorlage schliesslich mit einer Mehrheit im Parlament.

Doch dann ergreift die Linke trotz aller Kompromisse und allem Entgegenkommen das Referendum. Weil aber vor lauter Kompromissen auch vielen bürgerlichen Urnengängern diese Suppe nun nicht mehr schmeckt, steht der geschlossenen, ablehnenden Linken eine zersplitterte, weil nur halbwegs «glückliche» bürgerliche Ja-Seite gegenüber. Damit wird ein linksgrüner Erfolg sehr wahrscheinlich. Zum Ergebnis: siehe oben.

Die parteipolitische Linke und Grüne gebärdet sich damit ähnlich wie die SVP in der Aussenpolitik. Das Ergebnis ist eine politische Blockade; neue Lösungen wären zwar nötig, aber sie sind blockiert, sie werden blockiert. Den Schaden haben wir alle. Auch deshalb, weil die bürgerliche Mehrheit in unserem Land damit bald einmal gezwungen sein wird, den Weg des Kompromisses zu verlassen und zu einem Diktat der Mehrheit zurückzukehren, wie dies in der Geschichte unseres Landes im 19. Jahrhundert schon einmal der Fall war. Zum Wohle der Linken war das aber nicht.

 

Donnerstag, 8. August 2024

Die Nonsens-Gleichheitsdiskussion

Es gab eine Zeit, da waren Frauen in der Schweiz benachteiligt. Es gab auch eine Zeit, da waren Kinder aus einfachen Verhältnissen oder von Jenischen lebenslänglich benachteiligt. Es kommt leider immer wieder vor, dass bestimmte gesellschaftliche Gruppen benachteiligt oder gar diskriminiert werden; die Juden sind das Paradebeispiel. Die Geschichte lehrt uns, dass der menschliche Egoismus, gepaart mit Vorurteilen und Nichtwissen sowie religiöse wie Partei-(Ver-)Führer dazu beitragen. 

Unsere Gesellschaft ist deshalb nicht schlecht, jedenfalls nicht schlechter als alle Generationen vor und nach uns. Wir Menschen waren und sind nun mal nicht perfekt und werden es nie sein.

Aus dieser unserer Unperfektheit schlagen aber gewisse politische Parteien seit Jahren Kapital. Eine ganze Schar von Leuten befasst sich allein in der Bundesverwaltung mit der «Gleichstellung». So werden dann auch immer wieder neue Studien und Berichte dort ausgeheckt; man muss ja schliesslich seine Existenz rechtfertigen. Bezahlt wird das Ganze unfreiwillig von uns allen, von den Steuerzahlerinnen.

Eine der ärgerlichsten Studien betrifft die Lohngleichheit. Da wird selbst von Uni-Professoren und -innen fortwährend betont, dass Frauen weniger Lohn erhielten als Männer. Seltsamerweise fördern aber die direkten Lohnvergleiche in den Betrieben (diese sind für alle Betriebe, die irgendwann einmal für die öffentliche Hand tätig sind oder etwas liefern, obligatorisch) kaum je eine Differenz zu Tage.

Trotzdem: Selbst bei Berichten, die für sich beanspruchen, sie seien neutral und völlig frei von jeglicher Partei- und anderer Politik, wird jeweils von einer «unerklärbaren Differenz» zwischen Männer- und Frauenlöhnen berichtet. Damit wird suggeriert, dass es sich um eine Ungerechtigkeit handelt oder zumindest handeln könnte. Dass dabei einfach niemals alle Kriterien für den Lohn berücksichtigt werden, bleibt verschwiegen.

Erst kürzlich tauchte wieder ein solches, in keiner Studie berücksichtigtes Kriterium auf: Gemäss offizieller Statistik fehlen Frauen rund 24 Prozent öfters am Arbeitsplatz als Männer. Das heisst, dass die Leistung und mithin auch die Wertschöpfung der Frauen geringer ist als jene der Männer. Jetzt könnte man argumentieren, dass dies ja vielleicht auch auf Geschlechtsunterschiede zurückgeführt werden könnte.

Einverstanden. Aber mit dieser Argumentation könnte auch jeder Lohn für jemanden, der nicht Deutsch kann, die als Buchhalterin kaum etwas von Buchhaltung versteht, der oder die aufgrund einer Behinderung keine volle Leistung erbringen kann, etc. künstlich, also von Staates wegen, gleichgeschaltet werden. In der letzten Konsequenz würde das bedeuten: alle Menschen verdienen genau den gleichen Lohn. Egal, ob jemand sich zum Arzt hat ausbilden lässt oder ob er oder sie nach der Grundschule beim Aldi Regale auffüllt. Egal ob jemand 30 Jahre Lebens- und Berufserfahrung vorzuweisen hat oder gerade erst aus Mutters Nest geschlüpft ist. Egal, ob jemand fleissig ist und sein Bestes gibt am Arbeitsplatz oder ob er dort vor allem die Pausen feiert und auf den Lohn wartet.

Das wäre dann sogar noch mehr als Kommunismus. Aber es wäre vor allem in höchstem Masse total unfair und ungerecht. Die einzigen, die dannzumal wohl zufrieden wären, wären die ausgezeichnet verdienenden Mitarbeiterinnen des eidg. Büros für die Gleichstellung. Falls es sie dann noch geben würde. Denn ohne die nötigen Steuereinnahmen müsste der Bund seine Verwaltung tatsächlich massiv reduzieren. Und vielleicht würde dannzumal das Überflüssige, allein der Parteiideologie geschuldete, (endlich) über Bord geworfen.

Freitag, 21. Juni 2024

Die verlorene Würde des Parlamentes

In den vergangenen Jahren ist unser Bundesparlament nicht selten damit hervorgetreten, dass es selber Gesetze geschaffen hat. Als Legislative darf es das; aber bisher waren es vor allem die Spezialisten der Verwaltung gewesen, welche die politischen Intentionen und Wünsche des Parlamentes in Gesetzesparagraphen gegossen haben.

Nicht selten musste das Parlament deshalb selbstgestrickte Gesetzesparagraphen, kaum verabschiedet, wieder revidieren, weil gravierende Fehler bzw. politisch ungewollte Folgen aufgetreten waren. Dienlich ist das für das Ansehen unserer beiden Parlamentskammern nicht.

In letzter Zeit ist jedoch eine eigentliche Missachtung bisheriger Standards zur Regel geworden. Fraktionspräsidenten, die sich wie Schulbuben verhalten und lächerlich machen. Parteipräsidenten, die entweder mit dem ungeschliffenen Zweihänder auf die politischen Kontrahenten losgehen; die einen Teil der Bevölkerung beschimpfen und so hoffen, bei einem anderen Teil punkten zu können.

Parteipräsidenten auch, die Ideen zum Besten geben, die ihnen zwar für eine kurze Zeit mediale Öffentlichkeit bescheren; die sich aber weder durch Relevanz noch durch Intelligenz auszeichnen.

Auch die Kommunikationssprache unserer Damen und Herren Nationalräte und -innen nähert sich allmählich einem Niveau, für das kleine Buben und Mädchen noch in den siebziger Jahren handfest bestraft wurden. Eine linke Nationalrätin sank kürzlich gar in die Fäkalsprache ab. Darauf angesprochen, meinte sie noch selbstherrlich, sie nenne die Dinge eben beim Namen.

Unsere Volksvertreter und -innen müssen ja wirklich nicht in Frack und Zylinder herumlaufen und sich damit weit über «das gewöhnliche Volk» erheben, wie das im 19. Jahrhundert noch üblich war. Umso mehr als bei uns ja der eigentliche oberste «Chef» noch immer ebendieses Volk ist. 

Aber sie haben die demokratischen Institutionen und letztlich auch unser Land zu repräsentieren. Dazu ist Kompetenz (die Weisheit des Denkens und Handelns) nötig – und dazu ist die Einhaltung einer rudimentären «Kinderstube» Voraussetzung. Gerade wer in Vertretung des Volkes agiert, sollte sich dessen stets bewusst sein und damit dessen Würde und die Würde der demokratischen Institutionen wahren.

Wie sagte doch der grosse römische Philosoph Seneca? «Quidquid agis, prudenter agas et respice finem.» (Was immer Du tust, tu es klug und bedenke die Folgen bzw. das Ende) Nun, die «alten Römer» waren uns ja bloss 2000 Jahre voraus…

Sonntag, 2. Juni 2024

Der Traum vom Nichtstun auf der Blumenwiese endet in Armut UND Unfreiheit

Ausgerechnet die JUSO beweisen nun, dass der Kommunismus nicht funktioniert – so als hätte der Zusammenbruch der Sowjetunion noch mehr Beweise dafür nötig, dass diese Staats- und Gesellschaftsordnung bloss Ungerechtigkeit und Armut schafft. Und das noch in vollkommener Unfreiheit.

Worum geht es?

Die JUSO haben kürzlich ihre Volksinitiative eingereicht, die verlangt, dass der Staat besonders reichen Personen die Hälfte ihres Vermögens wegnehmen soll. Sie sollen also teilenteignet werden. Dies über eine exorbitante Erbschaftssteuer. Dabei soll der Bund diese Enteignung vornehmen und damit notabene auch den Kantonen einen Teil des Steuersubstrates stehlen.

Zentralismus statt Subsidiarität also. Staatlich pseudo-legitimiertes Stehlen. Missachtung der Eigentumsfreiheit. Der Bürger wird zu einer Marionette in der Hand eines immer stärker werdenden Staates. Und diese Bürger-Marionette verliert an Wert; das Individuum wird wertlos. Allein der Staat zählt. Und die Parteifunktionärinnen bestimmen, was zu tun und lassen ist (nicht umsonst reicht der ehemalige JUSO und heutige SP-Präsident durchschnittlich pro Woche (sic!) einen Vorstoss im Parlament ein) und moralisieren wie vor der Aufklärung die Vertreter einer fehlgeleiteten Kirche.

Lassen wir uns das gefallen? Lassen sich das die Vermögendsten unter uns gefallen? Jene, die Wohnungen bauen, Arbeitsplätze schaffen und unseren Wohlstand garantieren? Mit Bestimmtheit nicht. Bereits die mögliche Aussicht auf eine solche Enteignung führt dazu, dass sehr vermögende Personen ihre Zelte nicht in der Schweiz aufschlagen (und damit hier als riesige Steuerzahler, als Investoren, als Sponsoren und als grosszügige Mäzene wegfallen). Die Initiative an sich (bereits lange vor dem Volksentscheid) führt ferner dazu, dass sehr vermögende Personen der Schweiz den Rücken kehren.

Aber da hat die JUSO eine weitere «grossartige» Idee, abgeschaut anderen totalitären Regimes und dem Ostblock nach dem 2. Weltkrieg: Die Grenzen dicht machen und nur noch jene rauslassen, die vorher ihr Geld – oder mindesten einen Grossteil davon – dem Fiskus abliefern. Freiheit gegen Bares also. Das nennt sich dann «Wegzugssteuer». Diese wird jedoch so funktionieren wie andernorts, wo solche abstrusen Ideen schon umgesetzt wurden: Gar nicht.

Der Staat kann dann natürlich noch mehr Repressionen einführen, noch mehr und noch mehr. Er kann virtuelle und wirkliche Mauern errichten. Dies alles wird zwar auf Kosten unser aller Freiheit gehen. Aber das Ziel wird genauso verfehlt werden wie damals hinter dem Eisernen Vorhang. Nicht einmal gerecht(er) wird diese Welt sein; bloss werden alle am Ende sehr arm sein. Und die Menschen werden, genauso wie es im 17. bis 19. Jahrhundert in weiten Teilen der Schweiz bereits einmal Realität war, nur ein einziges Lebensziel haben: dieses Land zu verlassen.

Das ist die wahre Perspektive, die heute von der JUSO und ihrer Initiative aufgebaut wird. Auch wenn in den potemkinschen Dörfern, die sie zeichnet, die Sonne von einem ewig-blauen Himmel auf eine ewig-grüne Blumenwiese scheint, auf der wir uns untätig räkeln können, weil Väterchen Staat rundum für uns sorgt.

Donnerstag, 23. Mai 2024

(Möchtegern-)Oligarchen lauern überall

Als Oligarchen bezeichnen die Medien seit ein paar Jahren russische, meist regierungsnahe Milliardäre. Für diese Auslegung des griechischen Begriffs ist der Philosoph Platon (*427 vor Christus) zuständig. Er definierte die Oligarchie in seiner Kritik an den Zuständen im antiken Griechenland seiner Zeit als «gesetzlose Herrschaft der Reichen, die nur an ihrem Eigennutz interessiert sind». Für Platon war also die Oligarchie die Herrschaft der Reichen; diejenige der Aristokratie (die wir in der Schweiz bis ins 19. Jahrhundert kannten) wäre in dieser Logik die Herrschaft der "Besten" (wörtlich der "Vornehmen").

Das ist zwar Platons Definition, aber eigentlich trifft es die Bezeichnung nur mangelhaft. Denn «Oligarchie» ist altgriechisch und heisst auf Deutsch «Herrschaft der Wenigen». Das heisst, dass Wenige bestimmen (wollen), was der Rest der Menschheit zu tun hat.

Die Demokratie hat viele Feinde, die Oligarchie, in ihrem Wortsinn gemeint, gehört dazu. Seit ein paar Jahren – sicherlich auch als Folge des Internets und der Social Media – versuchen permanent kleine Gruppierungen, klare Minderheiten, der demokratischen Volksmehrheit in unserem Land ihren Willen aufzuzwingen. Da sind die Klimaaktivistinnen, da sind die Islamisten, da sind die Nonbinären, da sind die NGO-Vertreterinnen mit Machtansprüchen, da sind die Rechts- wie die Linksextremen, da sind die militanten Feministinnen, da sind die Klimagrossmütter, … etc.

In diese Reihe passen etliche kleine Gruppierungen, die sich selber für den Nabel der Welt halten. Die mindestens das moralische Recht exklusiv für sich beanspruchen. Die sich daraus ihre Legitimität dazu ableiten, sich über die demokratische Mehrheit und deren Recht zu stellen. Gruppierungen, die sich ihr eigenes Recht schaffen und sich das Recht herausnehmen, das Leben der Mehrheit bestimmen zu wollen – ja, manche wollen gar über das Leben der Mehrheit bestimmen.

Unser demokratisch legitimierter Rechtsstaat wird von diesen Gruppierungen über alle Massen beansprucht. Da versuchen Wenige über die Mehrheit Macht zu erlangen. Besser und wörtlicher hätten auch die alten Griechen die «Oligarchie» nicht definieren können.

Und die Mehrheit? Sie übt sich in wegschauender Grosszügigkeit, richtiger und (immer häufiger) in falscher Toleranz. Dies zum grossen Schaden unserer Demokratie. Denn diese Minderheitsgruppierungen untergraben letztlich die Fundamente der Demokratie. Werden sie weiterhin derart nonchalant «laufen gelassen», wird damit jener Kochtopf erhitzt, aus dem sich extremistische Überreaktionen nähren. Es ist deshalb höchste Zeit, die Relationen wieder herzustellen: Die Mehrheit muss Rücksicht nehmen auf die Minderheiten. Das gilt klar und deutlich. Aber daraus kann und darf sich niemals ein Machtanspruch der Minderheiten ableiten.

Freitag, 2. Februar 2024

Die (un-)heimliche Macht der NGOs

Kürzlich untersuchte einmal mehr eines der vielen NGOs die Korruption in der Schweiz. Und natürlich kamen die Autoren zum Schluss, dass die Schweiz dabei nicht eine lupenreine Weste habe. Muss ja auch so sein; denn schliesslich liegt es in der DNA dieses NGOs Korruption zu aufzudecken. Natürlich wurde in den Medien nicht darüber berichtet, wessen Interessen dieses NGO vertritt. Natürlich kam in den Medien keine Gegenstimme zu Wort. Natürlich blieb damit am Ende der Schluss: auch bei uns sind Wirtschaft und Politik «verbandelt» und auch bei uns wird fleissig korrumpiert – aktiv wie passiv.

Dass in einem kleinen Land der Eine den Anderen kennt. Dass Menschen denen mehr vertrauen, die sie gut kennen: beides ist völlig normal bzw. alltäglich. Wer die Korruption untersucht, sollte aber handfeste Gründe für eine Verurteilung haben, wie sie jedes Gericht haben muss. Das trifft aber nicht auf NGOs zu: die dürfen alles und dies ungestraft. Das Recht dazu haben sie sich selbst genommen und sie bestimmen auch gleich, was richtig und was falsch ist und wenn möglich sanktionieren sie auch. 

Das «Beste» daran: das scheint niemanden zu stören.

Was sich hier aber etabliert hat und immer mehr Macht gewinnt, ist ein intransparenter Parallelstaat mit sehr diktatorischen – keineswegs jedoch mit demokratischen Zügen.

Was in der Schweiz dabei besonders ausgeprägt ist, das ist die Verflechtung der vielen hundert NGOs mit der Politik. In Vielen dieser NGOs sitzen National- oder Ständerätinnen in den Leitungsgremien. Die NGO-Vertreter haben in grosser Zahl Zutritt zum Parlament und nutzen diesen auch sehr aktiv und vom Volk nicht kontrollierbar aus.

Auf diesem Weg haben sich die NGOs in den 90-er Jahren zusätzliche Macht verschafft, die heute soweit geht, dass sie selbst demokratische Parlamentsentscheide und gar Volksabstimmungen nicht nur beeinflussen, sondern in immer mehr Fällen auch ignorieren bzw. "überstimmen" können. Was ihnen nicht passt, darf nicht sein. Das scheint bei Vielen von ihnen die Maxime ihres Handelns zu sein.

Wenn alles andere nicht hilft, «belagern» sie die Gerichte landauf und -ab mit Einsprachen. Solange, bis die Sache entweder im Sand verläuft oder sie ihren Willen dank einem Richterspruch – und entgegen jeder Demokratie – durchsetzen können. Dass sie selbst – was die Sache noch stossender bzw. absurder macht – oft gar im Wesentlichen von diesem Staat bezahlt werden, den sie richtiggehend  gängeln und oft schmarotzerhaft ausnützen, schlägt dem Fass eigentlich den Boden aus.

Aber wie gesagt: darüber scheint sich niemand in diesem Land aufzuregen. Wie lange eigentlich noch?