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Dienstag, 3. Dezember 2024

Einmal mehr

Seit vielen Jahren beschäftigt sich das Bundesparlament mit dem Eigenmietwert, der einst wegen äusserer Gefahr in den dreissiger Jahren des letzten Jahrhunderts notfallmässig eingeführt wurde. Und einmal mehr bestätigt sich: Steuern lassen sich ebenso wenig abschaffen wie sich Sozialausgaben und Subventionen streichen lassen.

Zwar wollen National- und Ständerat die an sich sachfremde Steuer streichen. Denn Wohneigentum wird in der Schweiz bereits zwei- bis dreifach von den Kantonen besteuert – je nach Kanton halt. Weshalb also mehrfach, obwohl doch in der Verfassung festgehalten wird, dass dieselbe Sache bloss einmal besteuert werden kann?

Etliche Kantone erheben neben der Vermögenssteuer noch eine separate Liegenschaftssteuer; nicht zu verwechseln mit den Liegenschaftsgebühren, die an die Gemeinde abzuliefern sind. Mit der Gebäudeversicherungs-Prämie, die in der Schweiz nicht aufgrund einer sachlichen Gefahrenlage erhoben wird, sondern als Solidaritätsabgabe funktioniert, existiert eine weitere Staatsabgabe. Das heisst, wer an betreffend Rüfen, Lawinen und Hochwasser völlig ungefährdeten Orten wohnt, bezahlt für jene, die in die gelbe und rote Zone gebaut haben. Damit hat auch die Gebäudeversicherungsprämie einen steuerlichen Charakter.

Weiter erheben etliche Gemeinden noch eine sogenannte «Schwellentelle», eine Schwellensteuer oder Zusatzabgabe, die ebenfalls auf dem steuerlichen Wert des Wohneigentums fusst. Sie wird für Ausgaben im Gewässerbereich genutzt, die in anderen Gemeinden aus dem allgemeinen Steuertopf berappt werden, also von allen Einwohnerinnen zu bezahlen sind.

Da der Eigenmietwert jährlich als Einkommen besteuert wird, profitieren gleich drei Kassen davon: jene der Gemeinden, der Kantone und jene des Bundes. Nun haben die Bundesparlamentarier trotzdem eine Lösung gefunden, um den Eigenmietwert als Fremdling im Steuersystem abschaffen zu können. «Fremdling»? Ja, ein kleiner Vergleich als Beispiel: wer die meiste Zeit des Jahres auf seinem Schiff wohnt und bloss wenige (Winter-)Monate in einer Mietwohnung verbringt, muss ebenso wenig Eigenmietwert für sein Schiff bezahlen wie diejenigen, welche die meiste Lebenszeit im eigenen Wohnmobil unterwegs oder im eigenen Wohnwagen auf dem Campingplatz verbringen, für ihren Camper.

Wie so häufig, hat das Bundesparlament auch bei dieser Gesetzesrevision eine Lösung gesucht, die vielen Kreisen entgegenkommt; auch und gerade der politischen Linken mit ihren Mieterverbänden. So wurden etwa die Abzugsmöglichkeiten für Renovationen und Reparaturen gestrichen, obwohl dies sehr schlecht ist für das Gewerbe und dessen Arbeitsplätze - und für die Umwelt (Heizungssanierungen und Gebäude-Isolierungen werden hinausgeschoben). Die Linksgrünen wollten das so. Ihnen sind diesmal sowohl die Arbeitsplätze als auch die Umwelt schnurzegal.

In der laufenden Wintersession soll die neue Regelung verabschiedet werden. Eine einigermassen deutliche Parlamentsmehrheit ist in Sicht. Alles gut also? Weit gefehlt. Noch bevor die letzten Details ausdiskutiert sind und noch bevor die endgültige Vorlage auf dem Tisch liegt, haben die linken und grünen Mieterverbandsvertreter das Referendum angekündigt. Einmal mehr wollen die Linken in einer Abstimmung als Sieger dastehen. Und einmal mehr haben sie die Parlamentsmehrheit so lange mit ihren Forderungen und der Referendumsdrohung genötigt, bis klar ist, dass auch diese Vorlage keine Chance hat.

Denn in einem Abstimmungskampf werden angesichts der vielen Kompromisse nach links neben den Linksgrünen auch viele Hauseigentümer und das Gewerbe nein sagen. Weil auch die Kantone und etliche Gemeinden (es könnten weniger Steuern fliessen; man müsste sparen!) dagegen sein werden, ist einmal mehr die Vorlage schon gestorben, bevor sie richtig geboren wurde.

Damit wird die Schweiz auch diesbezüglich und einmal mehr an Ort treten. Die Zeiten ändern sich zwar rasant, aber dank Linksgrün und leider häufig auch der SVP bleibt die Schweiz stehen in der Hoffnung, all die Züge, die ohne uns abfahren, werden dann irgendeinmal schon wieder an unserem Bahnhof vorbeikommen.

P.S. Apropos Camping: wer seine Skiferien in der eigenen Ferienwohnung in den Bergen verbringt, bezahlt dafür Eigenmietwert, also Einkommenssteuern für die Berggemeinde. Zudem fällt für das Eigentum auch die Vermögenssteuer an. Dies neben den üblichen weiteren  Abgaben (siehe oben), inkl. saftigen Tourismusabgaben. Wer die gleichen Ferien stattdessen auf dem Campingplatz der gleichen Berggemeinde verbringt, bezahlt dafür keinen einzigen Steuerrappen. Bloss eine kleine Tourismusabgabe. Logisch? Richtig?  Fair?

 

Mittwoch, 27. September 2023

Die Mär vom guten Staatseingriff

Die Linke tobt – einmal mehr bestens orchestriert von der SRG. Was ist passiert? In Bundesbern wurde beschlossen, das Mietrecht dahingehend zu revidieren, dass eine Liegenschaftsbesitzerin bei Eigenbedarf die eigene Immobilie möglicherweise in leicht nützlicherer Zeit für sich nutzen darf. Die Gesetzes-Korrektur ist minimal. Ob sie etwas bewirkt, werden erst die Gerichte zeigen (was eigentlich ein Armutszeugnis für unser Parlament darstellt).

Heute können Mieter die Wohnungskündigung bzw. ihren Zügeltermin bis zu sechs Jahre aufschieben. Damit verhindern sie zum Beispiel, dass eine junge Familie in die Wohnung oder das Haus ihrer Vorfahren einziehen kann. Gerade Privatpersonen, die nicht die professionellen Mittel haben, Alternativen anzubieten oder teure Anwälte zu engagieren, ziehen hier gegenüber den Mietern häufig den Kürzeren. Die Folge: viele private Hausbesitzer lassen ihr Wohneigentum lieber mal ein Jahr oder zwei leer stehen als sich nachher jahrelang mit renitenten Mietern herumschlagen zu müssen.

Die Linke führt für ihr Engagement immer die Wohnungsknappheit (in ihrem Wording stets «Wohnungsnot» geheissen) ins Feld. Staatseingriffe in den Wohnungsmarkt betrachtet sie als die alleinseligmachende Politik. Dazu ist zu sagen:

1.      Die von der Verfassung garantierten Eigentumsrechte werden schon beim heutigen Mietrecht mindestens geritzt, wenn nicht verletzt.

2.      Wenn diese Staatseingriffe doch so erfolgreich sind, warum herrscht denn im seit Generationen «roten» Berlin noch immer eklatante Wohnungsknappheit? Dort greift der Staat seit vielen Jahrzehnten gravierend in den Immobilienmarkt ein.

3.      Warum sind denn die Mieten in Berlin, in Zürich oder in Genf, wo unter linksgrüner Ägide ebenfalls massive Staatseingriffe erfolg(t)en, nicht tiefer als auf dem sogenannt freien Mietmarkt? Warum herrscht in Zürich noch immer Wohnungsmangel, obwohl die Stadt Hunderte von Millionen Steuerfranken ausgab und -gibt, um in den Markt einzugreifen. Um Wohnungen zu kaufen und selber Überbauungen zu realisieren?

Die Wohnungsmärkte werden durch Staatseingriffe nicht optimiert, sondern zerstört. Da bewohnen dann viele – nicht zuletzt auch gutsituierte linksgrüne Behördenvertreter – Einzelpersonen und Paare grosse subventionierte Wohnungen und geben diese nicht für Familien her, weil ein Auszug aus diesem «Reduit» für sie teu(r)er würde.

Da werden durch eine Unmenge an Hürden und Vorschriften die Überbauungen von privaten Investoren – selbst wenn es sich um Pensionskassen handelt – über Jahre verzögert. Und wenn dann der Bewilligungsmarathon mehr als zehn Jahre gedauert und allein schon viel Geld verschlungen hat, gibt eben so mancher Investor auf. In Zürich zum Beispiel geschehen mit den Bundesbahnen: die SBB gaben eine Grossüberbauung auf, weil die Stadt ihre Anforderungen laufend heraufgeschraubt hatte. So lange, bis dieses Investment vom notabene links-dominierten SBB-Management nicht mehr zu verantworten war.

Der Staat hat noch nie etwas besser gekonnt als die Privatwirtschaft; und effizienter war er dabei schon gar nicht. Vom Staat behinderte Märkte haben noch nie besser funktioniert als freie Märkte. Das sind die Fakten, die den linksgrünen Träumereien und Pseudo-Rezepten gegenüberstehen.

Donnerstag, 9. März 2023

Ein Mietrecht allein für Grosszentren?

Die Schweiz hat ein fein austariertes Mietrecht. Das führt dazu, dass Mieterinnen etwa bei einem Streit mit dem Vermieter eine mögliche Wohnungskündigung bis zu 6 Jahren hinauszögern können. Das führt aber auch dazu, dass letztlich der Bundesrat – beziehungsweise und präziser: die Bundesverwaltung – festlegen, ob bestehende Mieten erhöht werden dürfen oder ob sie gar reduziert werden müssen ("Referenzzinssatz").

Das Mietrecht bietet denn auch immer wieder zahlreiche Angriffspunkte: von Seiten der Hauseigentümer (die immer öfters Pensionskassen sind, weil diese unser Geld anlegen müssen) wie von Seiten der Mieter.

Die Linksgrüne Polit-Seite nutzt die gegenwärtige Wohnungsknappheit in den grossen Städten dazu, um Stimmung zu machen gegen die Vermieter und neue Forderungen zu Gunsten der Mieterinnen zu stellen. Dabei werden «Rezepte» gegen die Wohnungsknappheit (die Zwecks Wahlkampf bereits «Wohnungsnot» heisst) aufgeführt, die zum Beispiel in Genf oder in Berlin bereits krachend gescheitert sind.

Kein europäisches Land hat eine derart hohe Wohnqualität im Mietbereich wie die Schweiz. Es lohnt sich für die Vermieter, ihren Objekten Sorge zu tragen. Es lohnt sich, die Häuser auf dem aktuellen technischen und energetischen Wohlfahrts-Stand zu halten. Nur das garantiert eine Vollvermietung und die Eigentümer müssen nicht mit Leerständen kämpfen. Die Eigentümer müssen die Mieten auch nicht massiv nach unten korrigieren, weil der Wert und die (Wohn-)Qualität ihrer Liegenschaften nicht mehr marktkonform bzw. zeitgemäss sind.

Anders bei den «Rezepten» von Seiten der Grünen und Linken: Zuviel Staat macht auch den Wohnungsmarkt kaputt (die Landwirtschaft und das Gesundheitswesen lassen grüssen). Die Motivation der Investoren sinkt sofort, wenn selbst minimale Renditen nicht mehr erzielt werden können. Die öffentliche Hand als grosse Immobilien-Besitzerin? Hier zeigt die Realität, dass deren Immobilien mit Steuergeldern subventioniert werden müssen. Zudem sind diese Wohnungen oft nicht nur günstig, sondern auch billig gebaut, relativ altmodisch – und damit für viele potentielle Mieterinnen unattraktiv. Wenn jedoch in subventionierten Wohnungen ausschliesslich Kleinstverdiener und Sozialfälle wohnen, bedeutet das eine enorm grosse finanzielle Belastung für das Gemeinwesen. Und es führt zur Ghetto-Bildung – mit allen damit verbundenen unerwünschten Folgen. Sehr negative Beispiele sind hier in Deutschland, Frankreich oder z.B. auch in Schweden in realiter zu besichtigen.

Zudem: die Wohnungsknappheit besteht in der Schweiz lediglich in den grossen Zentren. Der Kanton Solothurn – um nur ein Beispiel zu nennen – verfügt über einen Leerwohnungsbestand von mehr als 5 Prozent. Ländliche Gebiete des Kantons Bern haben ähnlich hohe Leerstände. Soll unser Mietrecht allein und einzig auf die Grosszentren ausgerichtet sein? Ist es politisch und wirtschaftlich erwünscht, dass die Zentren weiter überdurchschnittlich wachsen und die Entwicklung in der Landschaft noch stärker jenen nachhinkt?

Oder entspricht es einer linksgrünen Politik, sich lediglich auf die Grosszentren zu konzentrieren und die Landschaft als bloss unangenehmes «Beigemüse» links liegen zu lassen? Dass sich dieser Eindruck «auf dem Land» immer mehr verstärkt, kann vielleicht im Interesse dieser Parteien – niemals aber im Interesse unseres Landes sein.

Freitag, 4. März 2022

Subjektive Meinung oder objektive Realität?

Das sogenannte «Büro Bass» in Bern hat sich aus linken und grünen Parteigängern gebildet und lebt vor allem von Aufträgen aus diesem politischen Milieu. Dazu zählen auch linksgeführte Departemente des Bundes, Regierungsdirektionen, Bundesämter und NGOs. Das ist zwar insofern unschön, als hier Steuergelder für Parteigänger herausgerückt werden, aber zumindest ist es nicht illegal und somit in unserem System tolerabel. Dabei ist auch zu tolerieren, dass diese Studien nicht immer den gängigen wissenschaftlichen Standards entsprechen.

Kürzlich hat das Büro Bass im Auftrag des Mieterinnen- und Mieterverbandes eine Studie zu den Schweizer Mieten erstellt. Ihr Ergebnis entsprach durchaus den Erwartungen der Auftraggeber: «Schweizer zahlen 200 Franken zu viel Miete pro Monat». Dies wurde exklusiv den (politisch nahestehenden) Ringier-Medien zugestellt. SRF hat diese Schlagzeile auf allen Kanälen übernommen. Dabei wurde der Auftraggeber meist nicht genannt; meist wurde bloss mehr oder weniger die Schlagzeile weiter verbreitet.

Eine Meinung wurde so zur Tatsache, eine Haltung zum Factum. Oder «umgekehrt» formuliert: die öffentlich-rechtlichen (und viele andere) Medien berichten von Tatsachen, die eigentlich bloss Meinungen, Haltungen, Sichtweisen sind. Diese Meinungen und Perspektiven sind legitim – wer aber nicht zwischen (politischen oder anderen) Meinungen und der Realität unterscheidet, öffnete jene Türe der «Fake News», durch die nach Trump, Erdogan und vielen anderen auch Putin gegangen ist und geht.

Der Schritt zwischen der möglichst präzisen Vermittlung der Realität und der Vermittlung meiner Sicht der Dinge ist ein kleiner – aber wie wir es nun hautnah erleben – ein verheerender Schritt. Die alte Journalistenschule verlangte danach, diese Trennung sehr strikte einzuhalten und beide Formen deutlich auseinander zu halten. Dies scheint inzwischen auch in der Schweiz nicht mehr zu gelten. Dass das jedoch gefährlich werden kann, zeigen leider die jüngsten Ereignisse in Europa und viele weitere Beispiele weltweit. 

Auch die (Schreib-)Feder kann gefährlich werden, wenn sie falsch, im Ungeist oder gedankenlos angesetzt wird.

Samstag, 26. Juni 2021

Verbandsfunktionäre und ihre "Interessenvertretung"

Da reibt sich der Politikbeobachter die Augen und schüttelt den Kopf. Der Grund: GfS Bern machte eine Umfrage unter Mieterinnen und Vermietern. Ergebnis: Mit dem heutigen Mietrecht und der Lage auf dem Wohnungsmarkt sind beide Seiten weitgehend zufrieden. Bei den Mietern sind dies 61 Prozent, bei den Vermietern ebenfalls. Bloss die unzufriedenen Vermieter sind etwas unzufriedener als die unzufriedenen Mieter. Wirklich unzufrieden ist jedoch auf beiden Seiten nur jeder zehnte. Dennoch ging der Mieterverband sofort gegen diese Umfrage «auf die Barrikaden».

Der Bundesrat wollte wissen, ob das rund 30-jährige Mietrecht erneut geändert werden sollte. Offensichtlich besteht dazu kein grosser Handlungsbedarf. Pech für die Funktionäre und Lobbyisten der beiden Verbände. Vor allem die Mietverbände begannen jedoch unvermittelt zu zetern. Sie zogen die Umfrage und ihre Ergebnisse in Zweifel. Ausgerechnet. Denn GfS steht der SP äusserst nahe. Und das seit der Gründung. Es gab Zeiten, da gaben sich die SP-Partei- und Fraktionspräsidenten am Berner GfS-Sitz fast täglich die Klinke in die Hand. Für Peter Bodenmann und Ursula Koch war GfS so etwas wie ihr zweites Zuhause. Der Mieterverband seinerseits ist einer der «Hausverbände» der SP-Politikerinnen. Hier dominiert praktisch ausschliesslich die Politfarbe Rot, mit ein paar grünen Einsprengseln. Man kann viel über GfS sagen, aber dass sie nicht mieterfreundlich seien, das geht wohl voll daneben.

Ausserdem lässt sich auch die Kompetenz von GfS kaum in Zweifel ziehen. Für politische Fragen besteht in der Schweiz zurzeit kein vergleichbar kompetentes Umfrageinstitut. Die Frustration bei den Funktionärinnen muss also gross gewesen sein, als sie diese Ergebnisse erfuhren. Damit wurden sie eines nicht unerheblichen Teils ihrer Daseinsberechtigung entraubt. Denn die Realität lautet: Es gibt eigentlich auf der politischen Bühne betreffend Mietrecht nichts zu tun. Es sind ja alle zufrieden.

Dass die Funktionäre – nicht nur jene des Mieter- und Vermieterverbandes – die Lage gerne dramatischer darstellen, als sie ist, um die eigene Daseinsberechtigung zu untermauern, zeigt übrigens die GfS-Umfrage ebenfalls sehr schön: Aus Sicht der Interessenverbände bzw. ihrer Vertreterinnen ist die Lage nämlich sehr unbefriedigend. Oder anders ausgedrückt: es besteht Handlungsbedarf. Sind 61% der Mieterinnen zufrieden, sind bei ihren Verbandsvertretern genau umgekehrt 61% unzufrieden. Bei den Vermietervertretern sind dies gar 67 Prozent.

Die Schlussfolgerung?

Die Verbandsvertreter vertreten (mindestens hier) wohl eher ihre eigenen Interessen als die ihrer Mitglieder. Normalerweise heisst das, dass es höchste Zeit ist, etwas zu ändern. In diesem Fall allerdings offensichtlich nicht beim Mietrecht.


Donnerstag, 7. Mai 2020

Die Politik ist nie besser als der Markt


Das Eidgenössische Parlament greift nicht in den Mietmarkt und ein und lässt Verträge weiterhin gelten. Mindestens vorläufig. Der mediale Protest ebenso wie derjenige der Linken folgt auf dem Fuss. Dass sich die Gastrounternehmen dafür stark machen, dass ihnen für die rund zwei Lockdown-Monate der Mietzins erlassen wird, ist an sich nachvollziehbar. Die Miete ist ein nicht unerheblicher Kostenfaktor für ein Restaurant. Noch um ein Vielfaches stärker schlagen jedoch die Löhne zu Buche. Und hier hat die öffentliche Hand, teilweise mit der Arbeitslosenversicherung, bereits zu Lasten aller Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen rechten Teil der Kosten übernommen. Niemand wird jedoch erwarten können, dass alle Anderen zwar einen Teil der Lockdown-Kosten bzw. -Defizite tragen, dass er selbst aber am Ende ohne irgendwelche Opfer dastehen wird.


Wenn die Vermieter ihren Mietern – seien dies nun Gastrobetriebe, Detailhändler oder Dienstleister wie Coiffeure, Kosmetikstudios etc. – nicht entgegenkommen, werden sie Gefahr laufen, dass sie sich einen neuen Mieter suchen müssen. Und weil die Wirtschaft sich in den nächsten Monaten in einer rezessiven Phase befinden wird, wird diese Suche nicht einfach sein. Wahrscheinlich wird der neue Mieter dann – weil er eine stärkere Verhandlungsposition haben wird – am Ende weniger Miete bezahlen als sein Vorgänger.

Solche Überlegungen wird sich jeder seriöse Immobilienbesitzer machen (müssen). Er wird dann in der Regel zum Schluss kommen, dass er ein gutes Mietverhältnis nicht aufs Spiel setzen will und deshalb wird er den Mietern entgegenkommen. Das heisst nichts anderes, als dass hier der Markt spielt. Und dass der Markt nicht besser funktioniert, wenn sich die Politik einmischt, beweisen täglich zahlreiche Beispiele. Deshalb ist der «Nichtentscheid» des Parlaments zu dieser Frage hilfreich und gut – für Mieter ebenso wie für Vermieter. Im Übrigen regeln zahlreiche Gesetzesartikel das Mietverhältnis. Und Mietgerichte entscheiden absolut nicht einseitig, sondern unter Beizug vieler konkreter Kriterien sehr kompetent.

Es ist immer besser, wenn die Politik die Finger vom Markt lässt. Das weiss eigentlich auch die Gastro-Lobby, die rund um die Berner BEA-Hallen mächtig Druck gemacht hat. Der Kanton Solothurn macht es cleverer. Hier soll ein Anreiz für eine Mietzinsreduktion geschaffen werden. Dennoch: Wie viel kosten Administration (beim Staat und bei den Unternehmen) und Controlling dafür? Wie hoch ist die Garantie, dass es zu keinem Missbrauch von Steuergeldern kommt? Wären Steuererleichterungen für die Betroffenen nicht viel wirkungsvoller, für den Steuerzahler billiger und zudem für die Beteiligten fairer zu haben? Denn jeder Eingriff des Staates kostet nicht nur Geld, er hinterlässt stets Gewinner UND Verlierer. Das zumindest sollten auch die linken Steuererlass-Gegner wissen.
Zudem: wenn nun nach diversen kantonalen Sonderregelungen auch noch der Bund im Juni eine eigene Regelung erfindet, haben wir einmal mehr einen unsäglichen Flickenteppich, von dem die Einen über Gebühr profitieren und die Anderen leer ausgehen. Dümmer geht es fast nicht mehr.