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Sonntag, 16. März 2025

SVP-Triumph auf Kosten der Steuerzahler

Die Solothurner SVP-Politikerin, die nun vom Bundesgericht recht erhielt, triumphiert. Die Solothurner Regierung inkl. Kantonsrat waren mal wieder recht wenig souverän. Das ist eine Realität, an der allerdings auch die SVP beteiligt war. Doch wenn die SVP-lerin gleichzeitig betont, dass sie den Ausbau der ASM inkl. Baselstrasse mit allen Mitteln bekämpfen werde, dokumentiert sie gleich selber, dass es ihr nicht um die Volksrecht geht, sondern allein um Parteipolitik bzw. ihre persönliche Meinung.

Man kann das Projekt gut oder schlecht finden. Dass die ASM ausserhalb der Stosszeiten leer in der Gegend herumfährt, wie die SVP-lerin behauptet, ist aber ein ausgemachter Blödsinn. Dass die Passagierzahlen jährlich steigen, ist dagegen Realität. Realität ist auch, dass eine Buslinie nicht nur nicht mehrheitsfähig ist – hier ist auch zu beachten, dass die ASM grossmehrheitlich im Kanton Bern und nicht im Solothurnischen unterwegs ist: eine Buslinie ist auch für alle betroffenen Gemeinden massiv weniger attraktiv als die Bahn. Deshalb würde sich allen voran die Berner SVP gegen eine Umstellung von der Bahn zum Bus vehement wehren.

Gerade in den nächsten Jahren (Ausbau der A1 – mit SVP-Zustimmung) wird es zudem immer schwieriger, auf der Strasse pünktlich zu sein. Ein Bus von Solothurn nach Oensingen würde jedoch auch ohne Stau fast doppelt so viel Zeit benötigen wie die Bahn heute. Damit wäre der jetzige Anschluss an den ICN nach Zürich nicht mehr erreichbar für alle, die an der Strecke Solothurn-Oensingen daheim sind. Statt relativ rasch in Zürich zu sein, müssten viele von ihnen deutlich mehr als eine Stunde dafür aufwenden. Die Attraktivität des Jurasüdfusses würde einmal mehr deutlich abnehmen.

Würde die ASM auf Bus umgestellt, wären jedoch Investitionen in die Strasse und in Haltestellen sowie in den Bahnrückbau nötig, die wohl beim Zwanzigfachen jener rund 20 Millionen Franken liegen würden, um die nun gestritten wird. Allein für den Neubau der Baselstrasse zwischen Baseltor und Riedholz inkl. der Infrastruktur würden diese 20 Millionen nie und nimmer reichen. Und dieser Neubau muss, ASM hin oder her, sowieso dringendst erfolgen. Weiter wären auch die Planungsmillionen bei ASM und Kanton in den Sand gesetztes Geld.

Aber was kümmert das die SVP-Frau? Hauptsache es schaut etwas für die eigene Haut und die eigene Partei heraus. Um den Rest und um die Knochenarbeit sollen sich die Realpolitikerinnen kümmern. Das Maul aufreissen ist schliesslich gratis und mit wenig Aufwand verbunden – ganz im Gegensatz zu den Mühen, Lösungen zu erarbeiten.

P.S. Sollte auch diese Abstimmung kläglich scheitern, würde fortgesetzt, was bereits seit ein paar Jahrzehnten System hat: der Niedergang des Kantons Solothurn. Weil Egoismus, Kurzsichtigkeit sowie Parteiideologien und -interessen höher gewichtet werden als eine gedeihliche Zukunft für Alle. Das ist letztlich eine Bankrotterklärung der Politik, der mit Sicherheit die Bankrotterklärung des Kantons folgen wird.

Dienstag, 21. Januar 2025

Vom Richtertempel zur Parteibude?

Können Sie es sich vorstellen, dass unser Bundesgericht sich selber in den Regen stellt?

Erst kürzlich wurde wieder ein Vorstoss im Parlament eingereicht, dass auch in der Schweiz ein Verfassungsgericht über Parlament und Volk wachen sollte. Das passt aber nicht zu unserer direkten Demokratie, wo niemand sich über das Volk stellen soll. Selbstverständlich hatte auch dieser x-te Angriff auf die Hoheit von Volk und Ständen keine Chance.

Das Bundesgericht geniesst in unserem Land einen untadeligen Ruf als höchstes Justizorgan. Oder muss man bald sagen: «genoss»? Denn offenbar haben sich die Lausanner Richter gewisse Berufskollegen zum Vorbild genommen; ganz nach der Devise: «Was die können, können wir auch.» Erwähnt seien hier parteipolitisch indizierte Urteile oder solche, welche die Mehrheitsmeinung des Souveräns missacht(et)en. 

So haben denn ein sogenannt parteiloser Richter, ein grüner und ein roter zusammen gegen zwei Kollegen ein parteipolitisches Urteil gefällt. Sie haben beschlossen, die Wiler Sekundarschule für Mädchen verstosse gegen die Gleichstellung. Staatsbeiträge seien ihr per sofort zu streichen. Seltsam mutet hierzu an, dass die Grüne Partei in Lausanne gegen diese Schule geklagt hatte (und jetzt zusammen mit ihrem Lausanner Parteikollegen-Richter triumphiert).

Und das zur gleichen Zeit, in der das eidgenössische Büro für Gleichstellung neue Stellen schafft für die Gleichstellung aller queeren Personen und die Gleichstellung zwischen Mann und Frau damit – unter dem Protest der Feministinnen – relativiert.

Speziell ist auch, dass sich die 3 Richter ausdrücklich gegen die christliche Ausrichtung der Schule stellen. Als ob christliche Werte wie Verantwortungsbewusstsein, Engagement für die Andern und die Welt unserer Jugend nicht mehr mitgeteilt (und vorgelebt) werden dürften.

Speziell ist auch, dass nun nicht mehr die Eltern oder die Teenager entscheiden können, an welche Schule sie gehen  möchten. Das entscheiden neu die Richter für sie. Freiheit sieht anders aus.

Speziell ist auch, dass es gleichzeitig zulässig ist, dass linksgrüne Stadtregierungen in der Schule offiziell und schwerpunktmässig den Kindern die Gender-Ideologie eintrichtern und Klima-Nudging betreiben dürfen. 

Die Quintessenz daraus kann nur lauten: es ist absolut korrekt, wenn in der Schule Parteiideologie eingetrichtert wird (es gibt dafür ja weltweit diverse – meist kommunistische oder diktatorische  – Beispiele und «Vorbilder»). Aber eine christliche Lebenseinstellung, christliche Werte sind nicht nur unerwünscht, sie sind gemäss Bundesgericht in der Schule neu auch verboten. Fragt sich nur, wie lange in der Schweiz jüdische und muslimische Schulen noch unterrichten dürfen. Bei beiden dürften weder das Gendern noch die Gleichstellung im Vordergrund stehen.

Nein, niemand, der eine reine Mädchen- oder Knabenschule betreibt, muss sich schämen. Die Lausanner Richter müssen sich für dieses «unanständige» Urteil schämen. Und wenn sie sich solche Urteile zur Regel machen, müssen sie sich nicht wundern, wenn ihnen das (Stimm-)Volk eines Tages die Federn gehörig stutzt.

P.S. Hätten wir endlich Bildungsgutscheine für die Eltern statt Staatsbeiträge an die Schulen, könnten wir nicht nur viele Steuergelder sparen und unsere Schulen wären qualitativ besser. Wir müssten auch solche "schrägen" Bundesgerichtsurteile nicht mehr hinnehmen.