Donnerstag, 30. September 2021

Mit geschlossenen Augen in die Sackgasse

Zwei Informationen, die nicht überraschen, aber irgendwie zusammenpassen: Die Bieler Finanzchefin stellt fest, dass die Stadt grosse Finanzprobleme habe, weil zu wenig «Nettozahler» nach Biel zögen.

Nettozahler sind Einwohner, die in Form von Steuern mehr in die jeweilige Stadt- oder Gemeindekasse einzahlen als sie Leistungen vom Gemeinwesen beziehen. Also – etwas salopp ausgedrückt – bestens ausgebildete Gutverdiener oder Personen mit einem stattlichen Vermögen.

Die Stadt Grenchen hält fast gleichzeitig fest, dass ihre Einwohnerzahl stärker steigt als die Steuereinnahmen. Das heisst: die Neuzuzüger zahlen im Durchschnitt weniger in die Stadtkasse ein als jene, die bereits in Grenchen wohnen. Oder, erneut etwas salopp formuliert: die Neuzuzüger kosten die Einheimischen Geld. Das Wachstum macht Grenchen ärmer.

Bei beiden Gemeinwesen stimmt also der Bevölkerungsmix nicht mehr. Was im Falle von Biel mit seiner schweizweiten Spitzenzahl an Sozialfällen auch nicht überrascht. Warum? Diese Gemeinwesen sind für schlechte (und für Null-) Steuerzahler attraktiver als für bestausgebildete und gutverdienende Fachkräfte. Wenn das heute so ist, hat die Politik vor etlichen Jahren bereits grobe Fehler begangen, die heute nur schwer und kurzfristig gar nicht korrigiert werden können. Die Rahmenbedingungen für Gutverdienende in Biel oder Grenchen müssten deutlich verbessert werden. Dem müsste eine Imagekorrektur folgen, die glaubwürdig daherkommt. Das heisst: sie muss durch Taten untermauert werden. Dann kann nach einem normalen Verzögerungseffekt mit dem Beginn einer Besserung gerechnet werden.

Im Kanton Solothurn ist jedoch nicht nur die Stadt Grenchen betroffen. Olten wird schon bald ebenfalls dazu zählen. Und der Kanton zählt betreffend Wirtschafts- und Steuerkraft nicht umsonst zu den nationalen Schlusslichtern. Dass in dieser Lage die Regierung ausgerechnet die Steuern für schlecht Verdienende reduzieren will, passt zwar ins Bild, zeugt jedoch von enormer Blindheit gegenüber Fakten und Realitäten.

Sonntag, 26. September 2021

Die Narrenbühne rechtlicher Beliebigkeiten

Was im vergangenen Jahr in der Romandie passierte, scheint Schule zu machen: Richter entscheiden nicht nach dem Gesetz, sondern nach ihrer persönlichen Befindlichkeit. Damals befand ein Richter, der Hausfriedensbruch der Klimagegner in der Filiale einer Schweizer Grossbank sei aufgrund des übergeordneten ideellen Zieles rechtens gewesen, bzw. nicht zu sanktionieren. Vor höheren Gerichtsinstanzen dürfte dieses «Urteil» der untersten Rechtsinstanz nicht standhalten. Dies als Trost für alle jene, die damit – völlig zu Recht – den Beweis erbracht sehen, dass in unserem Land nicht mit gleichen Ellen gemessen wird; auch nicht von der Judikative.

Diesmal jedoch ist es ein Solothurner Oberrichter, der sich ein Recht herausnimmt, das sonst allein dem Papst möglich ist (von dem dieser aber bereits seit Jahrzehnten keinen Gebrauch mehr macht): allein nach seinem persönlichen Gusto zu urteilen. Im Falle eines Aktivisten, der beim Schlachthof der Firma Bell (notabene einer Coop-Tochter, in deren oberstem Gremium seit jeher die SP bestens vertreten ist) in Oensingen zusammen mit seinen Kumpanen für grössere Schäden gesorgt hat, meinte der Oberrichter: «Die ideelle Motivation (…) vermindert Ihre Schuld.».

Da bleibt einem braven Schweizer Bürger, der sich täglich darum bemüht, alle möglichen und unmöglichen Gesetze einzuhalten, schlicht die Spucke weg. Wer also künftig zu schnell fährt, weil er dringend rechtzeitig zur Arbeit erscheinen will; wer sein Auto im Parkverbot abstellt, weil er sonst zu spät zur Messe kommt; wer das Haus des Nachbarn anzündet, weil der mit seinem Motorrasenmäher jeden Samstag die Luft verpestet bzw. dem Klima schadet und die Quartierruhe stört: alle diese «Sünder» dürfen also künftig damit rechnen, von diesem Solothurner Oberrichter mit Samthandschuhen angefasst zu werden.

Bloss wäre da vorher noch genau abzuklären, welche ideellen Motive denn dem besagten Oberrichter als ideell genug erschienen, um eine Strafminderung zu gewähren. Am einfachsten wäre, der Oberrichter hält diese Kriterien auf dem Internet fest. Die Kolleginnen könnten es ihm gleichtun, damit auch diesbezüglich volle Transparenz herrscht. Anderseits wäre auch wichtig zu wissen, welche Tatmotivation denn in den Augen dieses Richters strafverschärfend wirkt. Denn das wäre ja die andere Seite dieser Medaille.

Ein Beispiel: Wer zu schnell fährt, weil er schnelles Fahren lustig findet oder einfach cool, müsste auf diese Weise allenfalls mit einer doppelten Busse rechnen. Wer es hingegen tut, um dem Klima zu schaden, dem würde besagter Oberrichter wohl die dreifache Busse aufbrummen.

Frage: sind wir eigentlich noch in der rechtsstaatlichen Realität oder bewegen wir uns bereits auf der Narrenbühne der Beliebigkeiten?

 

Mittwoch, 22. September 2021

"Vorfahrt" für Gleichheit statt für Fleiss und Leistung?

Die Mär von der Gleichheit – oder wie aus Gleichen - einfach so - «Ungleiche» werden.

Zwei Buben gehen im gleichen Dorf zusammen zur Schule. Mitte/Ende der 60-er Jahre. Beide Väter sind Angestellte. Beide Familien kinderreich. Der eine Knabe möchte ins Gymnasium, der andere will das KV machen, «weil man dort schon in der Lehre etwas verdient». Der Gymnasiast sieht deshalb bald seinen ehemaligen Klassenkameraden mit Freundin und Opel Manta durchs Dorf brausen, während er zu Fuss zum Bahnhof und Richtung Uni geht. In den Ferien verdient der Gymnasiast/Uni-Student ein Zubrot in der Industrie, um das Portemonnaie der Eltern zu entlasten; der Kollege lässt es sich in seinen Ferien am Adria-Strand in Rimini wohl sein.

Die Eltern des Gymnasiasten können sich kein Auto leisten, während des Kollegen Vater am Sonntag mit seinem neuen VW-Käfer eine «Fahrt ins Blaue» bzw. zum Zvieriplättli in der Landbeiz macht. Zieht in die eine Stube bereits ein Farbfernseher, steht in der anderen nicht einmal ein Schwarz-Weiss-Gerät. Geniessen die einen Eltern den Feierabend, erledigen die anderen zusätzliche Hauswart- und Putzarbeiten, um den Kindern die teuren Ausbildungen zu ermöglichen.

30 Jahre später arbeitet der ehemalige KV-ler bei einem bundesnahen Betrieb als Angestellter und wohnt mit seiner Familie in der Mietwohnung im Nachbardorf. Der ehemalige Gymnasiast besitzt ein eigenes Haus und eine Ferienwohnung. Er hat nach dem Uni-Studium Karriere gemacht in der Privatwirtschaft. Später hat er mit seinem Ersparten ein eigenes Unternehmen aufgebaut. Freizeit und Hobbys standen da über Jahre im Hintergrund; nicht selten wurde er dafür belächelt, von Manchen gar kritisiert.

Die Steuerrechnung des ehemaligen Gymnasiasten liegt rund zehnmal höher als jene seines alten Schulkollegen. Einkommen und Vermögen divergieren stark.

Diese Differenz ist jedoch vielen Einwohnern dieses Landes und besonders den linken und grünen Parteigängern ein Dorn im Auge. Mit allen Mitteln sollen die Einkommens- und Vermögensunterschiede nach unten nivelliert werden. Initiative um Initiative wird dafür lanciert. Der Tüchtige muss mit dem Vorwurf leben, sein Vermögen auf Kosten der Anderen gemacht zu haben; ja, etwas zu besitzen, das ihm eigentlich gar nicht zusteht. Denn sein ehemaliger Schulkollege hat das ja auch nicht.

Warum dieser Unterschied heute existiert und wie er zustande kam, interessiert dagegen niemanden. Es könnte ja gar jemand auf den Gedanken kommen, den Vorwurf in sein Gegenteil zu drehen? 

Die Schweiz ist wohlhabend geworden dank dem Fleiss und der Initiative vieler Menschen in diesem Land. Alle Einwohner der Schweiz profitieren heute von diesem Wohlstand. Respekt und Achtung für Fleiss und Leistung würden diesen Wohlstand auch künftig sichern; Gleichmacherei nach unten wird ihn zerstören.

P.S. Die beiden Personen sind nicht erfunden; es gibt sei wirklich.

 

Samstag, 18. September 2021

Höchste Zeit für fundamentalen Kurswechsel

Kürzlich hat erneut ein Mitarbeiter einer sehr angesehenen Schweizer Treuhandfirma die Steuerpolitik des Kantons Solothurn gegenüber den Unternehmen als «deutlich strenger» und als «fiskalistischer» bezeichnet als die der meisten anderen Schweizer Kantone. Das ist auch der Tenor in den Unternehmenskreisen selber im Kanton. Wer – und das sind enorm viele der Solothurner Unternehmen – in diversen Kantonen Steuern zahlen muss und damit mit diversen Steuerbehörden zu tun hat, stützt diese Aussage aus eigener Erfahrung praktisch durchwegs.

Das ist, Ratings hin oder her, eine Riesenhypothek für den Kanton. Nicht zuletzt bei der Ansiedlung neuer Unternehmen. Praktisch ausnahmslos werden diese von Steuerberatern und Treuhändern begleitet und unterstützt. Und diese zeichnen ihren Kunden gegenüber ein Bild der Solothurner Unternehmenssteuer-Praxis, das jeder Beschreibung spottet.

Man weiss, dass nicht zuletzt der Bauer (und notabene Empfänger staatlicher Subventionen) Peter Wanner als FDP-Finanzdirektor die Steuerverwaltung dazu angehalten hat, den Unternehmen gegenüber möglichst keine Toleranz walten zu lassen. Jetzt ist erneut ein freisinniger Bauer Finanzdirektor. Und er lässt sehr (zu?) schnell durchblicken, dass er jetzt als Amtsinhaber einen anderen Blick auf die Steuerfragen habe als vorher als Parlamentsmitglied.

Mit anderen Worten: erneut ein Finanzdirektor, der nicht auf die Unternehmen zugeht, der wenig oder null Verständnis für unternehmerische Belange hat? Peter Hodels Taten werden es zeigen. Dass er jedoch bereits andeutete, gegenüber einer Erhöhung der Katasterschätzungen offen zu sein, lässt wenig Gutes erahnen. Ihm sei ins Stammbuch geschrieben: «Sie bestimmen die Steuerpraxis, nicht die Verwaltung.»

Dem Kanton Solothurn bleibt nur wenig Zeit, seine Steuerpraxis gegenüber juristischen Personen zu überdenken und zu revidieren. Allein mit den Filialen von Logistikunternehmen im Raum Härkingen lässt sich die Steuerkasse des Kantons künftig nicht füllen. Die Schmerzgrenze ist für viele Unternehmen – besonders auch für Familienunternehmen – erreicht, für nicht wenige bereits überschritten. Eine Sitzverlegung ist gerade für wertschöpfungs- und ertragsstarke Unternehmen keine besondere Herausforderung (mehr) – in Zeiten des propagierten und geförderten Home-Offices erst recht nicht. Die Felle beginnen davon zu schwimmen und der Sog verstärkt sich täglich.

Mittwoch, 15. September 2021

Die linksgrüne Missachtung des direktdemokratischen Rechtsstaates

Die höchste Instanz in der Schweiz ist der Souverän, das Stimmvolk. Dann folgen die Parlamente, quasi als Delegierte des Souveräns. Diesen beiden haben die Richter auf Bundesebene nicht dreinzureden. Deshalb besitzt die Schweiz auch kein Verfassungsgericht. Das Bundesgericht kann zwar Kantone und Gemeinden zur Verfassungskonformität zwingen; nicht aber den Bund.

So mussten denn auch alle Kantone auf Geheiss des Bundesgerichts in ihren Steuergesetzen die sogenannte Heiratsstrafe abschaffen. Bei der Bundessteuer besteht sie noch immer. Ein weiteres Beispiel: Kein Mann kann den Bund in Lausanne einklagen, weil er ein Jahr länger arbeiten muss als die Frauen, bis er das Recht auf eine volle AHV-Rente hat. Oder weil es für ihn keine AHV-Witwerrente gibt; eine Witwenrente für die Frauen dagegen schon.

Die Schweizer Klimaseniorinnen, ein Verein in Diensten von Greenpeace, wollte die Schweiz in Lausanne verklagen, weil sie zu wenig unternehme gegen den Klimawandel. Weil sie dort nicht Gehör fanden bzw. nicht finden durften, verklagten sie die Schweiz beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Das Urteil wird in Bälde erwartet.

Was sie also auf dem legitimen direktdemokratischen, dem politischem Weg via Parlament, Initiativen oder Referenden nicht schafften, wollen diese alten Damen jetzt auf juristischem Weg einfordern. Und das erst noch mit der Hilfe fremder Richter. Dies entspricht durchaus der immer stärker werdenden Missachtung unseres demokratischen Systems durch die Grünen und die SP. Das Stimmvolk ist ihnen offenbar zu dumm, weil es mehrheitlich nicht so stimmt, wie sich das die Linken und Grünen vorstellen. Da wird es eben flugs übergangen oder man sucht sich Richter aus, die das «tumbe» Volk zur Räson zwingen sollen. «Schlimmstenfalls» erklärt man auch ganz einfach bestehende Gesetze, die einem nicht in den parteipolitischen Kram passen, für unmoralisch oder unethisch und missachtet sie schlicht, wie das in der Stadt Zürich schon fast routinemässig geschieht.

Während die einen der politischen Kontrahenten diesem Treiben mit den Händen in den Hosentaschen zuschauen, warten die anderen bloss darauf, bis auf diese Weise genug Wasser auf ihre eigenen Mühlen geleitet wurde. Werden sich die Europa-Richter gegen die Schweiz entscheiden, wird vor allem die SVP davon profitieren. Das Klima jedoch mit Bestimmtheit nicht.

Samstag, 11. September 2021

Das Ausnützen unserer energiemarkttechnischen "Unmündigkeit"

Die Teuerung in der Schweiz zieht deutlich an. Noch nicht so stark wie zum Beispiel in Deutschland oder in der EU gesamt – aber das haben wir vor allem dem stärker werdenden Franken zu verdanken, der die Importe verbilligt. Insbesondere für Rentnerinnen und Rentner ist das keine erfreuliche Perspektive. Denn sowohl die AHV wie die BVG-Gelder (2. Säule) hinken der Teuerung stets hinterher, falls sie jene überhaupt ausgleichen können. Besonders prekär ist die Situation bei den Pensionskassen. Denn erstens müssen diese die Löcher stopfen, die durch den zu tiefen Umwandlungssatz (bzw. durch unser aller Älterwerden) entstehen, und zweitens kämpfen sie mit den enorm tiefen Zinsen.

Ja – und was wir als Rentner «auf der hohen Kante» bzw. ein Arbeitsleben lang angespart haben, liegt nun auf der Bank rum, arbeitet nicht für uns und wir müssen froh sein, wenn wir nicht noch Negativzinsen bezahlen müssen. Von einer positiven und ordentlichen Verzinsung der Sparkonti sind wir noch fast Lichtjahre entfernt.

Da haben es staatliche Monopolisten besser – letztlich zu unser aller Lasten. Soeben gaben die staatlichen Stromfirmen AEK (Tochter der bernischen BKW) und die (stadt-)solothurnische RegioEnergie bekannt, dass ihre Strompreise im nächsten Jahr sehr stark ansteigen werden. Zwischen 5 und 10% werden das sein, ein Vielfaches der Teuerung. Beide schieben den Schwarzen Peter sofort weiter auf die Teuerung bei den Stromnetzen. Aber erstens ist das nur die halbe Wahrheit und zweitens besteht auch dort ein (staatliches) Monopol.

Weder werden diese unsere zusätzlichen Gelder für Investitionen in klimaneutrale und damit zukunftsträchtige Innovationen verwendet noch in die Versorgungssicherheit und damit den forcierten Ausbau der Stromproduktion investiert. Schon gar nicht wird damit eine (neue) europäische Vernetzung oder eine Modernisierung des sehr veralteten Schweizer Stromnetzes bezahlt. Das Geld fliesst in die Taschen der Monopolisten und in jene ihrer staatlichen Besitzer und dürfte dort in der Administration und den sowieso schon komfortablen Löhnen «versickern». So alimentieren denn Solothurner Strombezüger u.a. die Berner Staatskasse. Und dafür gibt’s nicht mal ein Dankeschön aus der Bundesstadt...

Die Preise steigen jedoch letztlich, weil der Strommarkt noch immer nicht liberalisiert ist. Weil zu viele Städte und Kantone von ihren Stromunternehmen profitieren (bzw. die Kassen äufnen lassen) und diese sich zusammen mit den Unternehmen seit Jahrzehnten mit all ihrer Macht gegen eine Marktliberalisierung stemmen.

Und wer bezahlt am Ende die Rechnung dafür? Die privaten Stromkonsumenten. Warum tun sie das eigentlich ohne Murren, obwohl das, was hier geschieht, unerhört ist? Warum lassen sie sich von Politikern und Behörden freiwillig eine energiemarkttechnische Unmündigkeit aufzwingen? 

Man muss kein Prophet sein, um vorauszusehen, dass spätestens bei weiteren solchen massiven Preissteigerungen die Reaktion des bis anhin «brav still gesessenen» Stimmbürgers folgen wird. Hoffentlich entweicht dann dieser Druck nicht in eine Richtung, welche dannzumal linksgrüne oder rechte Populisten vorgeben.

P.S. - Sehr speziell ist das Verhalten der AEK. Sie verschickt ihren Kundinnen einen seitenlangen nichtssagenden Brief. Wer wissen will, wie viel (mehr) Geld er künftig für seinen Stromkonsum in die Hand nehmen muss, soll sich gefälligst selber einloggen/anmelden (damit er künftig einfacher mit Werbemails traktiert werden kann) und das selber herausfinden. Kennen die das Wort "digital" bei der AEK/BKW auch für etwas Anderes als für die eigene Werbung? Wieso können Sie nicht zusammen mit der aktuellen Rechnung die präzisen Mehrkosten ausweisen? Wäre doch eigentlich am einfachsten und am transparentesten? Oder wäre ihnen das dann doch zu viel der Transparenz? (siehe oben)

Dienstag, 7. September 2021

Tabus verschleiern Wahrheiten

Wer heute nicht die Wahrheit sagt, dem wird sie morgen um die Ohren fliegen.

Bereits bei der ersten Corona-Welle war aufmerksamen Einwohnern dieses Landes nicht entgangen, dass vor allem Immigranten, besonders jene aus Süd- und Südosteuropa überdurchschnittlich stark von der Pandemie betroffen waren. So sprechen etwa die auf Gemeinden aufgeschlüsselten Zahlen des Kantons Solothurn eine deutliche Sprache. Aber auch das Spitalpersonal, Ärzte wie Pflegefachleute, erklärten im Gespräch immer wieder, dass – neben den Hochbetagten aus den Pflegeheimen – viele Mitglieder dieser sozialen Gruppen die Spital- und Intensivbetten füllen.

Aber Politik wie Medien schauten weg. Aus Angst davor, damit diskriminierende oder gar rassistische Aussagen zu machen bzw. dazu verdächtigt zu werden.

Die 2. Welle hat die Beobachtungen bei der ersten bestätigt. Erstmals tauchten in den Medien nun scheue Hinweise auf. In der Regel äusserst vorsichtig im Konjunktiv. Umso mehr als das BAG dazu bloss erklärte, dass es dazu über keine Statistiken verfüge. Diese wären problemlos erhältlich gewesen – wenn man gewollt hätte. Aber die Wahrheit der Zahlen passte nicht ins politische Bild des linksdominierten BAG und deshalb schaute man gezielt weg statt hin.

Nun sind wir mitten in der 4. Welle und wegschauen geht definitiv nicht mehr. Jetzt wird auch klar, dass die Politiker und Behörden, die im Frühjahr 2019 wegschauten, den Hauptbetroffenen (und zudem dem Schweizer Gesundheitswesen und allen Chronischkranken) einen Bärendienst erwiesen haben. Die Schweizer Behörden haben sie mit ihren Informationen nicht erreicht – zwielichtige Botschaften aus ihren ehemaligen Heimatländern aber schon. Ausgerechnet jene Parteigänger, die sonst immer viel Geld für die Integration der Zugewanderten fordern, haben diesmal nicht einmal eine direkte Ansprache der Hauptbetroffenen für nötig erachtet.

Jetzt musste zum Beispiel die Zürcher Regierung die Notbremse ziehen. Und prompt lanciert sie damit die so unerwünschte Diskriminierungsdebatte. Jahrelang haben wir uns angestrengt, Tabus zu errichten im Bereich und im Umgang mit der ausländischen Wohnbevölkerung. Es ist Zeit, diese Tabus, die sich zu dicken Kartoffeln auf unseren Augen und Verbotsschildern in unserem Denken ausgewachsen haben, über Bord zu werfen. Nehmen wir wieder wahr, was ist. Sagen wir wieder, was wir wahrnehmen. Diskutieren wir das in offenen Gesprächen – und damit zum Nutzen aller.

P.S. - Der Bundesrat hatte am 1. September nicht den Mut, schärfere Vorschriften für Ungeimpfte zu erlassen. Er betonte lediglich, dass es nicht wieder soweit kommen dürfe, dass lebenswichtige Operationen verschoben werden müssen, weil (ungeimpfte) Covid-Patienten die Intensivstationen "verstopfen". Inzwischen ist genau dies eingetreten. Schwerstkranke Patienten leiden nun darunter, dass die Mehrheit des Bundesrates über zu wenig Weitsicht und Zivilcourage verfügt.

Montag, 6. September 2021

Amtlich geregelte Freiwilligkeit

Der Solothurner Kantonsrat hat soeben ein grosses Problem unseres Kantons gelöst. Dies auf Antrag der Regierungsrätin Susanne Schaffner (SP). Jetzt steht einer erfolgreichen Zukunft des Kantons nichts mehr im Weg.

Zur Klarstellung: Nein, dies war nicht mein Ernst. Es war ironisch gemeint.

Das Solothurner Parlament hat nach gewalteter Diskussion doch tatsächlich einen Gesetzestext verabschiedet, der die Freiwilligenarbeit regelt. Bzw. der die Gemeinden dazu anhält, das zu tun. Da steht denn u.a., dass die Gemeinden dafür sorgen müssen, dass die «Einsätze von fachlich anerkannten Personen» geleistet werden.

Das heisst wohl, dass die Nachbarin unsere Kinder nicht mehr spontan und einfach so mal hüten kann. Sondern dass sie dafür künftig eine Bewilligung einholen muss (gegen Bares, versteht sich); dass die Gemeinde jemanden anstellt, der die Freiwilligen und ihre Arbeit überwacht, damit alles mit rechten Dingen zugeht. Wo kämen wir hin, wenn jeder auf die Idee käme zum Beispiel Unrat in den Wäldern und am Aareufer einfach so einzusammeln und zu entsorgen? Wenn Irgendjemand der alten Dame im Quartier die Einkäufe besorgen könnte, ohne dass dieser Jemand eine amtliche Bewilligung dafür hätte und der amtlichen Kontrolle unterstünde?

Auf dass wirklich kein Jota mehr in diesem Staat ohne Amtsstube und amtliche Regelung funktioniert. Denn dort weiss man schliesslich besser als bei Meiers oder Müllers und als irgendwo sonst, was wie zu funktionieren hat, damit es richtig funktioniert.

Wohl dem Staat, der aktuell solche Probleme hat. Und: Ein dreifach Hoch auf die Bürokratie!

Für diese Regelung gibt es nur einen sinnvollen Ort: zuunterst im Papierkorb.


Apropos: 

Einmal mehr erinnert dies an das politische Handlungsprinzip Nr. 1 im 21. Jahrhundert: Wenn sich etwas bewegt, wird es besteuert. Bewegt es sich dann immer noch, wird es reguliert. Bewegt es sich nicht mehr, wird es subventioniert.

Freitag, 3. September 2021

Die Wähler für saudumm verkaufen

Das ist das Paradebeispiel dafür, wie man die Wähler für dumm verkaufen will (oder allenfalls gar kann?). Die SP hat zusammen mit den Gewerkschaften und der SVP fleissig am Grab für das Rahmenabkommen der Schweiz mit der EU geschaufelt. Erfolgreich, wie wir inzwischen wissen. SP und Gewerkschaften wollten damals den Schweizer Lohnschutz nicht aufgeben und die EU wollte das partout nicht zulassen.

Nun will die SP, dass die Schweiz der EU beitritt. Das schreibt sie jedenfalls im neuen Parteiprogramm und sie kommuniziert das auch so. Dabei würde der Lohnschutz diskussionslos fallen. Das ist für jeden denkenden Menschen offensichtlich. Warum also diese Kehrtwende?

Die SP kann so das Scheitern des Rahmenabkommens der SVP in die Schuhe schieben. Dabei vertraut sie allerdings auf das allzu kurze Gedächtnis des Wählers. Gleichzeitig kann die SP eine «Lösung» anbieten, die keine ist und von der die Partei weiss, dass sie nie Realität wird. Kommt es aber trotzdem wider Erwarten anders, könnte sie in einer möglichen Volksabstimmung dann immer noch dagegen sein. 

Die SP verkauft also den potenziellen Wählern einen EU-Pseudobeitritt und tut so, als sei das eben Geschehene gar nie passiert. Das ist in einer direkten Demokratie ein bisschen gar viel der Unverfrorenheit. Offenbar zielt die SP (bloss noch) auf eine Wählerbasis von Idioten, die heute nicht mehr weiss, was gestern war und sich von der Partei nach Strich und Faden an der Nase herumführen lässt. Dies auf eine Weise, wie das sonst nur autoritäre Regimes tun, die den Bürger sowieso nie für voll nehmen. Dienen solche der SP nun als Vorbild? Und: Ist es das, was uns erwartet, wenn die SP in diesem Land einmal die stärkste Partei werden sollte?

 

Montag, 30. August 2021

Noch mehr Rucksäcke - bis der Krug bricht

Unternehmen müssen heute enorm viele, an sich unternehmensfremde Auflagen erfüllen. Und es werden laufend mehr. Die Politik gefällt sich darin, neue Vorschriften zu erlassen und Aufträge zu erteilen. Vieles davon ist an sich vernünftig und zumindest nachvollzieh- oder begründbar. Und es sind auch nicht die einzelnen Auflagen, die für ein Unternehmen zum Problem werden. Es ist deren schiere Zahl. 

Aufgabe eines Schweizer Unternehmens, beziehungsweise seiner Mitarbeitenden und seiner Kader ist es, kreativ und innovativ qualitativ hochwertige Produkte herzustellen, die trotz hoher Preise auf dem Weltmarkt konkurrenzfähig sind. Damit können in der Schweiz qualitativ hochwertige Arbeitsplätze mit guter Wertschöpfung erhalten und im besten Fall noch zusätzliche geschaffen werden.

Das ist auch nötig. Denn das in Schweizer KMU (und das sind die allermeisten unserer Unternehmen) erwirtschaftete Geld kommt den Mitarbeitenden, den Lieferanten (darunter in den allermeisten Fällen ebenfalls KMU und sehr viele Gewerbler) sowie Gemeinden, Kantonen und dem Bund zugute. Ohne erfolgreiche Firmen keine Arbeitsplätze und keine Steuereinnahmen.

Arbeitsplätze, bzw. erfolgreiche Firmen sind aber nicht gottgegeben. Nötig sind dazu Privatpersonen, die ihr – meist hart erarbeitetes – Vermögen in den Aufbau eines Unternehmens stecken. Die selber jahrelang auf Vieles verzichten, um ihrer Idee zum Durchbruch zu verhelfen. Wer es geschafft und Erfolg hat, hat aber nicht ausgesorgt. Jedes Geschäftsjahr beginnt wieder bei null Franken. Mit dem Erfolg von gestern kann ich morgen nichts mehr kaufen. Mit anderen Worten: um als Unternehmen auch morgen und übermorgen erfolgreich zu sein, muss heute Geld in die Forschung und Entwicklung neuer und (noch) besserer Produkte investiert werden. Müssen die Mitarbeitenden laufend weitergebildet werden. Müssen die Entwicklungen an den Märkten frühzeitig erkannt und die Produktepalette oder die Dienstleistungen danach ausgerichtet werden.

Kader und Mitarbeitende sind damit täglich neu herausgefordert. Nicht um noch mehr Geld zu verdienen, sondern in erster Linie, um das bisher Erreichte zu sichern, um die Zukunft der Arbeitsplätze zu sichern. Die globalen Entwicklungen sind rasch und unumkehrbar. Rücksichten auf Nachzügler nimmt niemand. Wer den Zug verpasst, verliert als KMU-Unternehmen meist alles: der Pionier oder Besitzer ist sein ganzes Vermögen los, die Mitarbeitenden ihren Arbeitsplatz.

Zu viele Politiker und Medien- sowie Interessenvertreter (insbesondere im Bereich der NGO) sind jedoch der Meinung, anderes als der Fokus auf die Arbeitsplätze müsse für ein Unternehmen, für einen Unternehmer an erster Stelle stehen: Gleichstellungsforderungen, Umweltforderungen, Klimaziele, allgemeine ethische Auflagen, Auflagen betreffend Rassismus und im Sozialbereich, etc. Die Liste wird fast wöchentlich länger. Jedenfalls für Schweizer Unternehmen. Sie gilt jedoch nicht zum Beispiel für chinesische (Staats-)Firmen, die ihre Billigware dank Internet und dank Schweizer Transportvergünstigung zum Schleuderpreis und massenhaft in unsere Haushaltungen liefern dürfen.

Gleichlange Spiesse stellen hier auf der Politagenda nicht mal einen Diskussionspunkt dar.

Wir können so weiterfahren und uns einen Heiligenschein nach dem andern aufs Haupt setzen, indem wir unseren Unternehmen laufend weitere zusätzliche Rücksäcke aufbürden. Bloss: auch dieser Krug geht nur so lange zum Brunnen, bis er bricht.

Donnerstag, 26. August 2021

Und nie ist es genug mit der Umverteilung

Die vorberatende Nationalratskommission hat zwar die Vorschläge des Bundesrates zur BVG-Revision teilweise «korrigiert». Dennoch ist erstaunlich, wie die Mehrheit der Sozialkommission offensichtlich weder Verständnis hat für unsere Wirtschaft und die Erhaltung guter Arbeitsplätze noch gewillt ist, dafür etwas zu tun.

Geht es nach der nationalrätlichen Sozialkommission, sollen künftig diejenigen Betriebe, die vor allem Spezialisten und best- bzw. an einer Hochschule ausgebildete Personen beschäftigen – und damit notabene eine höhere Wertschöpfung aufweisen – jene Betriebe quersubventionieren, die vorwiegend schlecht ausgebildete Personen beschäftigen und die auch entsprechend wenig in deren Aus- und Weiterbildung investieren. Dienstleistungsbetriebe wie Architektur- und Ingenieurbüros, Treuhandunternehmen, Versicherer etc. sollen also künftig zum Beispiel Gastro- und Landwirtschaftsbetriebe unterstützen. Kurz: Unternehmen, die höhere Löhne bezahlen (müssen), sollen künftig jene Betriebe quersubventionieren, die tiefe Löhne bezahlen.

Wie kommen die Volksvertreterinnen dazu, eine solche (und damit eine weitere) Umverteilung – diesmal direkt in der Wirtschaft – vornehmen zu wollen? In der Beruflichen Vorsorge (dem BVG) herrschte einmal die Grundidee: Jedem Lohnbezüger sein BVG-Konto, das er zusammen mit seinem Arbeitgeber für die Jahre nach der Pensionierung äufnet. Leider hat die Politik diesen Weg der Tugend bereits vor Jahren gründlich verlassen. Erst begann es mit der Umverteilung der arbeitenden Bevölkerung zu den ersten BVG-Rentnerinnen. Damit diese relativ rasch eine gute BVG-Rente erhielten, wurde die sogenannte «Eintrittsgeneration» flugs bevorzugt. Diese hatte zwar nicht «von Jugend auf» ihr Alterskonto geäufnet, sondern das Geld anderweitig ausgegeben. Aber jetzt sollte sie trotzdem mehr erhalten, als sie gespart hatte. Wenig später begannen die Politiker an der Verzinsung ("Mindestzinssatz") herumzuschrauben; erneut zu Lasten der jüngeren Generationen. Darauf folgte die unsägliche Geschichte mit dem Umwandlungssatz, der alsbald ebenfalls verpolitisiert wurde.

Die Folge: Wer eine BVG-Rente bezog, hat dies in den letzten Jahren immer stärker auf Kosten der jüngeren Generationen getan, denn er hat seine Rente nur teilweise – und zu einem laufend kleiner werdenden Teil – selber finanziert. Das ist Politik nach dem Prinzip: Konsumiere heute – irgendwann wird schon irgendwer bezahlen. Hauptsache die Wähler von heute sind glücklich.

Nun haben die Politiker also eine weitere Umverteilung entdeckt. Dafür gibt es zwar keinen ökonomischen, vorsorge- oder steuertechnischen Grund. Auch volkswirtschaftlich ist es reiner Blödsinn. Aber: die Wähler werden vielleicht danken. Grund genug, es zu versuchen. Auch gegen jede Vernunft.

Bestrafen wir also im BVG jene, die ihre Hausaufgaben gemacht haben und belohnen wir die Säumigen. Die Suppe, die wir damit einbrocken, werden ja die folgenden Generationen auszulöffeln haben. Die Sozialkommission des Nationalrates will damit offenbar einen substanziellen Beitrag leisten zum Attraktivitätsverlust des Unternehmensstandortes Schweiz und zur Unglaubwürdigkeit ihrer eigenen Politik.

 

Sonntag, 22. August 2021

Finanzlöcher schaufeln für rein gar nichts?

Basteln und auf ein Wunder hoffen. So könnte man die aktuelle Steuerpolitik des Kantons Solothurn auf eine Kurzformel bringen. Oder: Was macht ein Kanton mit einer der schweizweit tiefsten Wertschöpfungen, um das zu ändern? Er macht sich für weniger Verdienende, besonders für Familien mit tiefen Einkommen attraktiv. Das ist kein Fastnachtsscherz. Leider. So lauten im Ernst die neusten steuerpolitischen Vorschläge der Solothurner Regierung. Was sie damit erreichen will, weiss sie wohl nicht einmal selbst. 

Erfolgreiche Politik besteht jedoch nicht einfach darin, eine in einer Volksabstimmung mehrheitsfähige Vorlage zu zimmern; sie sollte auch noch gescheit sein. Erfolgreich wird diese Vorlage vielleicht an der Urne sein. Damit hat es sich aber. Denn sie reisst zwar neue Löcher in die Kantonsbilanz (immerhin jährlich rund 65 Millionen sind prognostiziert). Im Gegensatz zu Steuersenkungen für die Wirtschaft, die KMU, das Gewerbe und die Gutverdienenden, sind diese Löcher jedoch nicht als Investitionen, sondern als dauerhafte Fehlbeträge zu betrachten. Das Einzige, was in dieser neusten Vorlage ein «gesundes» Wachstum aufweisen wird, sind damit diese Fehlbeträge.

Im nächsten Schritt will der Kanton dann auch noch die Katasterschätzungen erhöhen. Das heisst, dass Wohneigentum im Kanton unattraktiver werden soll. Weil auch jüngst die Vermögenssteuern erhöht wurden, wird das in erster Linie die Gutverdienenden treffen, die ihrerseits auch die Löcher für die jüngsten Steuersenkungen stopfen sollten.

Kein vernünftiger Mensch und schon gar kein Ökonom wird behaupten können, dass diese Politik am Ende «aufgeht». Das Ergebnis wird sein, dass der Kanton Solothurn sich als wirtschaftsschwacher Kanton am Ende der Rangliste so richtig und permanent festsetzt. Wer kann denn in der heutigen Zeit eine solche Steuerpolitik betreiben, die Schulden aufhäuft für die kommenden Generationen, ohne damit weder kurz- noch langfristig irgendeinen klitzekleinen Mehrwert zu generieren?

Solothurn benötigt mehr Arbeitsplätze mit hoher Wertschöpfung. Ausserdem muss der Kanton bei guten Steuerzahlern attraktiver werden. Gute Steuerzahler sind solche, die mehr Steuern bezahlen als sie vom Kanton Leistungen beziehen – nicht umgekehrt. Offenbar hat da jemand das wirtschaftliche und steuerpolitische Basis-Alphabet noch (immer) nicht begriffen.

Mittwoch, 18. August 2021

Wenn die Realität nicht ins enge Denk-Nähkästchen passt

Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden müssen gemäss neuem Bundesgesetz eine sogenannte «Lohngleichheitsanalyse» durchführen. Die ersten Resultate liegen nun vor (NZZ am Sonntag, 15-08-2021). Und sie lassen den Schluss zu, dass das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG), das in den letzten Jahren seine Stellenprozente tüchtig erhöhte, davon enttäuscht ist. Man hatte viel Wasser auf die eigenen Mühlen erwartet; jetzt sind bloss ein paar magere Tropfen in Sicht.

Denn die Analyse, ausgewertet immerhin von einem spezialisierten Institut der Universität St. Gallen, ergab, dass rund 97% der Unternehmen beim Lohn alles korrekt abwickeln. Bloss bei 3% ergeben sich «nicht erklärbare Unterschiede» zwischen den Löhnen der Frauen und jenen der Männer. Wer aber nun erwartet hat, dass das EBG darauf hocherfreut reagiert und jetzt damit beginnt, einen Teil seiner vielen Arbeitsplätze abzubauen, sieht sich getäuscht. Die unmittelbare Reaktion der Berner Bundesbeamtinnen, die bisher stets behauptet haben, die Lohndiskriminierung sei riesig in unserem Land: Diese Ergebnisse lägen wohl daran, dass viele Unternehmen bei den Angaben geschwindelt hätten.

Das heisst also, das EBG unterstellt den Unternehmen in einem Generalverdacht, sie würden bewusst falsche Angaben machen. Damit würden sich jedoch diese Unternehmen bzw. deren Buchhalter, Personalchefs oder – wohl sehr häufig – deren beauftragte externe Treuhandfirmen strafbar machen. Und genau dieses strafbare Handeln unterstellt ihnen unbesehen und pauschal eine offizielle Bundesstelle, «gedeckt» offensichtlich durch den zuständigen SP-Departementschef, Bundesrat Alain Berset.

Das ist ein unerhörtes Vorgehen; ein absolut unerhörter Pauschalvorwurf eines Bundesamtes gegenüber der Schweizer Wirtschaft. Dabei werden Unternehmen kaum irgendwo derart häufig und streng staatlich kontrolliert wie die unsrigen: AHV-Revision, Steuerrevision, Mehrwertsteuer-Revision und für alle mit Dienstleistungen oder Produkten für die öffentliche Hand auch die Lohngleichheitskontrolle – und alle diese Kontrollen finden stets vor Ort statt; bei völlig offenen Büchern.

Hat da beim EBG vielleicht jemand panische Angst davor, die eigene Daseinsberechtigung und damit den Job zu verlieren?

Oder darf schlicht nicht sein, was dem EBG und seinem Chef nicht in deren verstaubte, eng-ideologische Schublade passt? Denn mit der Begründung der tieferen Frauenlöhne lehnen die gleichen Stellen etwa die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre ab. Mit den neuen Fakten kommt ihnen das letzte gewichtige Argument abhanden…

Apropos: Die Linken und Grünen, unterstützt durch die Mitte der Bundesversammlung, müssten nun ebenfalls feststellen, dass ihre Forderung nach der Lohngleichheitsanalyse die Wirtschaft zwar viel Geld kostet, den Arbeitnehmenden aber nichts bringt und ausser bei der Verwaltung nirgends neue Arbeitsplätze schafft. Einmal mehr haben sie also ein Stück überflüssige Bürokratie geschaffen.

Samstag, 14. August 2021

Die Büchse der Pandora am besten nicht öffnen

Die «99%-Initiative» will die Umverteilung von Geld in der Schweiz weiter erhöhen. Wer sein Geld statt in die Ferien auf den Malediven in ein Unternehmen investiert, soll künftig dafür bestraft werden. Suggeriert wird dabei, dass bloss 1% der Schweizerinnen davon betroffen sein werden. Das ist aber ebenso falsch wie die Initiative, die einer linksideologischen Verblendung entspringt.

Besteuert wird in der Schweiz aufgrund der «wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit». Das heisst, wer viel verdient, weil er viel arbeitet oder viel Zeit und Geld in seine Ausbildung investiert hat, bezahlt auch viel Steuern. Ausserdem wird die Umverteilung durch viele andere Kanäle verdoppelt und verdreifacht: wer viel verdient, zahlt viel mehr in die AHV-Kasse ein als er daraus je zurückbekommt. Denn wer einen Bruttolohn von mehr als CHF 86'040 (Stand 2021) erhält im Jahr, hat Anspruch auf die AHV-Maximalrente von CHF 2390 pro Person oder CHF 3585 pro Ehepaar. Wer mehr verdient, bezahlt damit seine AHV-Prämie als Solidaritäts-Beiträge für die weniger Verdienenden. So funktionieren die AHV-Prämien heute recht eigentlich als Reichensteuer. Jährlich werden allein auf diese Weise nach neusten Berechnungen mehr als 20 Milliarden Franken umverteilt.

Ein weiteres Beispiel sind die Krankenversicherungsprämien. Ab Mittelstand abwärts werden die Prämien durch Bund und Kantone verbilligt. Zu Lasten der Steuerzahler eine jährliche Milliardenumverteilung. Kita- und Pflegeheim-Kosten, die sich nach dem Einkommen richten. Subventionierte Wohnungen für sozial Schwache etc. Alles sind dies Elemente der Umverteilung.

Die zusätzlichen Steuern für die Kapitaleinkommen (jeder Franken soll hier eineinhalbmal versteuert werden müssen) treffen aber nicht nur die Reichen und «Superreichen». Sie treffen auch jene, die Arbeitsplätze geschaffen und ein KMU aufgebaut haben. Sie treffen auch den alleinstehenden Rentner, der nach dem Tod seiner Frau das jahrzehntelang abgesparte Einfamilienhaus aufgegeben hat und in eine kleine (altersgerechte) Mietwohnung umgezogen ist. Er muss die Mieteinnahmen fürs Einfamilienhaus, mit denen er seine neue Miete decken möchte, gemäss Initiative so hoch versteuern, dass ihm zusammen mit den übrigen Steuerbelastungen auf der Liegenschaft nur noch der Verkauf bleibt. Sollte der gleiche Rentner seine 2. und 3. Säule zudem als Kapitalabfindung bezogen haben und nicht als Rente, wird er nun auch hier mit einer völlig ungerechtfertigten und ungerechten «Supersteuer» belastet.

Ein fieser Trick ist jedoch, dass diese Initiative quasi via Hinterstübchen die Kapitalgewinnsteuer einführen will, die der Souverän bereits mehrfach abgelehnt hat. Diesmal wäre die neue Steuer sogar exorbitant hoch. Offen bleibt ferner, was dann geschieht, wenn in einer Rezession die Familienunternehmen und KMU Defizite schreiben und verkauft werden müssen; um die Arbeitsplätze zu retten, zum Beispiel. Oder wenn ihr Steuerwert einfach sinkt statt steigt. Was passiert dann steuerlich mit den Kapitalverlusten?

Die Ideologen haben mit kommunistischen Gedanken im Kopf ein Steuerpaket geschnürt, das auffällig der Büchse der Pandora ähnelt und damit am besten rasch und nachhaltig ungeöffnet entsorgt wird.

Dienstag, 10. August 2021

Konkrete Taten bitte anstelle von Nebulösem

Bundesrätin Sommaruga will in der Klimapolitik das «Netto-Nullziel» bis zum Jahr 2050 in der Bundesverfassung verankern (inzwischen ist ihr der Gesamtbundesrat gefolgt...). Dies als nächsten klimapolitischen Schritt und als indirekten Gegenvorschlag zur Gletscherinitiative. Die Schweiz soll also bis 2050 – in nicht weniger als 28.5 Jahren – «klimaneutral» werden.

Was erst gar nicht übel klingt, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als blosser Papiertiger. Hehre Verfassungsziele in Ehren, aber erstens sind solche umweltpolitischen Zielsetzungen nicht verfassungswürdig und zweitens ist mit ihnen der Umwelt rein gar nicht geholfen. 

Was Not tut, sind zügige konkrete Schritte. Und dies nicht mal in erster Linie in der Schweiz, sondern im Ausland. Denn dort kann mit wenig Geld noch enorm viel für die Umwelt erreicht werden. Bei uns dagegen ist sehr viel Geld nötig, um eine – global betrachtet – enorm kleine Wirkung zu erzielen.

Konkrete Massnahmen in der Schweiz sind trotzdem durchaus nützlich. Sie benötigen jedoch eine allgemeine Akzeptanz in der Bevölkerung. Deshalb sind sie sehr viel schwieriger umzusetzen als irgendwelche politischen Parolen, die heute niemandem weh tun, weil sie wohl kaum je etwas bewirken; schon gar nicht in naher Zukunft. Umso mehr als «klimaneutral» ein Begriff ist, der frei interpretiert werden kann.

Die Treibhausgase und damit die fossilen Brennstoffe sind im Fokus der Umweltpolitiker. Doch wenn wir alle fossilen Energieträger ablösen wollen, benötigen wir enorme Mengen an Strom. Und immer noch foutiert sich die Politik um die Frage, woher dieser kommen soll. Simonetta Sommaruga ist gegen die Kernkraftwerke und will sie alle abstellen. Damit wird die Stromlücke noch einmal grösser. Selbst in Bergdörfern auf über 1000 Metern über Meer werden heute sehr viele Luftwärmepumpen installiert, um Ölheizungen zu ersetzen. Bei wirklich kalten Temperaturen erfolgt die Wärmegewinnung damit fast ausschliesslich über Strom. Gleichzeitig warnen Politikerinnen davor, dass in absehbarer Zeit mit Stromunterbrüchen oder Teilabschaltungen gerechnet werden müsse, besonders im Winter. Wie bitte soll dann das Wohnzimmer warm werden? Ganz abgesehen von den Auswirkungen auf die Wirtschaft und die Arbeitsplätze.

Es gäbe genug Probleme zu lösen im Umweltbereich. Man sollte bloss den Mut und die Weitsicht zu den nötigen Taten endlich aufbringen. Nebulöse Sätze in der Verfassung trüben lediglich den Blick auf die aktuellen Probleme und lösen damit erst recht keins davon.

Freitag, 6. August 2021

Eine völlig unnötige und unnütze Steuerdiktatur

Viel – oder etwa doch keine Aufregung über die Steuervorschriften, welche die G20 bzw. die OECD einführen wollen? Dieser völlig undemokratische Versuch einiger weniger Staatschefs und ihrer Funktionäre, die bisher respektierte Steuerhoheit der Staaten und damit die Demokratie auszuhebeln, dürfte jedoch kaum so einfach über die Runde gehen, wie sich das die Machtanmassenden vorstellen. Dort, wo das Volk dazu ein Wort zu sagen hat, wird das nicht einfach geschluckt werden.

Genaugenommen ist dieser Versuch leere Staatskassen zu sanieren ein untauglicher. Erstens wird in den hauptbetroffenen Staaten auch künftig mehr ausgegeben als eingenommen, weil die Politiker aus wahltaktischen oder anderen Gründen nicht haushalten können oder wollen. Zweitens werden die gleichen Staaten im Wettbewerb um Unternehmen und damit um Arbeitsplätze auch künftig alle Register ziehen. Steuervergünstigungen gehören hier seit jeher dazu. Und es gibt eine Unmenge an Möglichkeiten, die Steuern für Personen oder Unternehmen zu beeinflussen. Die Tarife sind nur eine von zahlreichen «Stellschrauben». Jeder Steuerpflichtige weiss das - nötig ist etwa nur ein Blick auf die Abzüge oder (bei Unternehmen vor allem) auf die steuertechnischen Bewertungen.

Genau jene Staaten, welche dem Rest der Welt jetzt entgegen aller demokratischen Regeln Steuervorschriften machen wollen, werden bei deren Umgehung an vorderster Front kreativ dabei sein. Das zeigt die aktuelle Realität ebenso wie es die Erfahrung lehrt.

In der Schweiz entscheidet der Souverän über die Steuertarife und -gesetze. Ob das nun Paris, Washington, Rom, Berlin, London u.a. passt oder nicht: Das letzte Wort wird unser Souverän haben. Auf nationaler ebenso wie auf kantonaler und kommunaler Ebene. Dass wir hier geschlossen dem Diktat von ein paar wenigen Staaten folgen, die ihre Finanzen nicht im Griff haben, ist so unrealistisch wie eine aufwärts fliessende Aare. Vielleicht ist das auch der Grund, weshalb unser Finanzminister nicht gross opponierte: er weiss, wer bei uns am Ende entscheidet.

Apropos:

Schon etwas seltsam, dass die Linke in der Schweiz dieser Steuertarif-Globalisierung derart positiv gegenübersteht: sonst lässt sie ja keine Gelegenheit aus, die Globalisierung als Teufelswerk zu verdammen.

 

Montag, 2. August 2021

Von Plappermäulern und Persönlichkeiten

Es ist (trotz Regen) Sommer und Ferienzeit. Die Politik ruht weitgehend. Weder Kommissionen noch Parlamente noch Exekutiven treffen sich. Die Medien sind dünn, quantitativ wie qualitativ. Allein mit Olympia lassen sich die News-Gefässe nicht füllen. Da sind alle «froh» um den 1. August. Bloss woher die spannenden Interviewpartner nehmen. Jene, die Aktualität und Politik in prägnante Worte fassen, möglicherweise offen Kritik üben und mit neuen oder «neuen» Ideen für eine Schlagzeile gut (genug) sind.

Zeit also für die alt Bundesräte und Bundesrätinnen. Jene von ihnen, die sich sowieso nicht halten können und fast schon laufend den Job ihrer Nachfolger qualifizieren müssen, sind zwar etwas «abgegriffen» (Journalistenjargon). Aber da gibt es noch jene, die sich etwas weniger zu Wort melden und die trotzdem keinem Mikrophon widerstehen können. Jetzt sind fast alle gefragt.

So sind denn die Schweizer Medien in diesen Wochen voller Interviews und Statements von alt Bundesrätinnen und -räten. Sensationelles ist da zwar nicht zu vernehmen. Aber für einen «Gratistipp» oder mehr oder weniger direkt geäusserte Kritik an den Nachfolgern reicht es allemal.

Das sind also unsere vielgelobten Landesväter und -mütter? Alt Bundesräte, bei denen die Eitelkeit über den Charakter gesiegt hat? Stellen Sie sich vor, ein pensionierter CEO eines Unternehmens würde öffentlich seinen Nachfolger kritisieren und ihn mit Gratistipps eindecken. Jeder vernünftige Mensch würde den Kopf schütteln über so viel angemasste Eitelkeit und Selbstüberschätzung. «Der kann nicht loslassen», wäre noch das gnädigste Urteil.

Das Problem war schon den alten Römern bekannt. Sie hatten dafür ein geflügeltes Wort: "si tacuisses, philosophus mansisses". Hättest Du geschwiegen, du wärst ein Philosoph geblieben... 

Es gab einmal eine Zeit, da enthielten sich alt Bundes- und Regierungsräte vollständig der Kommentierung der aktuellen Politik oder der Arbeit der Nachfolger aus der «sicheren Deckung» heraus. Diese Persönlichkeiten haben ihren Ruhestand genossen, aber sich sicherlich das eine oder andere Mal auf die Zunge beissen müssen. Doch sie blieben konsequent und uns damit als Persönlichkeiten mit Format in Erinnerung. Von denen, die sich heute medial «dauerinszenieren», werden wir das leider nicht sagen können. Für die Zukunft unseres Landes spielt das glücklicherweise keine Rolle; denn wir nehmen diese Alt-Exekutivler viel weniger ernst als sie sich offenbar selbst.

Samstag, 24. Juli 2021

Eine Maulbinde gegen freie Meinungsäusserung?

Da hatte jemand Zivilcourage: der Solothurner Stadtpräsident machte sich Gedanken darüber, wie die um sich greifende Impfverweigerung oder -faulheit bekämpft werden kann. Die Krankenversicherung sollte die Nicht-Geimpften und deshalb Erkrankten «bestrafen», so seine Idee. Man kann davon viel, wenig oder gar nichts halten. Mann und Frau können darüber auch demokratisch und offen (und hoffentlich sachlich) diskutieren. Dass über den Stadtpräsidenten und Nationalrat, der mit diesem Vorschlag immerhin eine Diskussion lancieren wollte, stattdessen ein an Emotionalität und fehlenden Argumenten kaum mehr zu überbietender Shitstorm hereinbricht, hat mit dem Recht auf freie Meinungsäusserung nichts mehr zu tun.

Freie Meinungsäusserung besteht für alle – nicht nur für diejenigen, die gleicher Meinung sind wie ich. Wer anderer Meinung ist, möge dies mit Argumenten statt mit Emotionen darlegen. Das ist echte und gelebte Demokratie. Was jetzt passiert, bedeutet aber: wer meiner Meinung ist, darf seine Meinung äussern. Wer nicht, muss schweigen, sonst wird er verbal in übelster Weise verunglimpft.

Die Idee des Stadtpräsidenten ist wohl nicht ganz ausgegoren. Das heisst, dass es gute sachliche Gründe gibt, anderer Meinung zu sein. Aber die Äusserung wäre ein guter Beginn für eine sachliche Diskussion gewesen. Dies wurde nun verpasst. Der Stadtpräsident bewies mit seiner Idee Zivilcourage. Leider scheint dieses Niveau an Sachlichkeit für Viele zu hoch zu liegen.

Und noch etwas: Wer jetzt die zunehmende Bevorzugung der Geimpften bei Sportevents oder Kulturveranstaltungen bemängelt, dem sei Folgendes in Erinnerung gerufen: Das Impfzertifikat ist durchaus vergleichbar mit einem Fahrausweis. Nur wer ihn besitzt, darf ein Motorfahrzeug steuern. Eine Fahrprüfung ist zwar für niemanden obligatorisch. Wer jedoch darauf verzichtet, einen Fahrausweis zu erwerben, darf kein Motorfahrzeug führen. Ist das «ungerecht»? Vielleicht. Aber es ist eine Regelung, wie es notwendigerweise viele gibt. Eine Regelung, die nötig ist, um unser Zusammenleben für alle möglichst erträglich und sicher zu gestalten.

Und so ähnlich verhält es sich mit der Impfung gegen Corona. Wenigstens in Bezug auf jene Personen, bei denen keine medizinischen Gründe dagegensprechen.

 

Samstag, 17. Juli 2021

Schrittweise Verstaatlichungspolitik oder Aprilscherz?

Ist das ihr Ernst, blosse Parteitaktik, ein verspäteter Aprilscherz oder einfach nur Auswuchs einer Politik, die vor lauter Linksideologie längst jeden Realitätsbezug verloren hat? Einige SP-Bundesparlamentarier, inkl. Parteipräsident, fordern lauthals, die Schweizer Grossbanken müssten alle Boni abschaffen und ihre minimale ungewichtete Eigenkapitalquote auf 15% verdreifachen.

Es gab einmal eine Zeit, sie liegt inzwischen in der Dunkelheit der Geschichte, da haben sich die Sozialisten für die Rechte der Arbeiter(klasse) eingesetzt. Wahrscheinlich weiss die heutige Parteiführung nicht mal mehr, was ein Arbeiter ist. Denn Arbeitsplätze sind den häufig akademisch gebildeten Parteioberen schon längst egal. Sie haben sich zum Ziel gesetzt, die Schweizer Wirtschaft in die Knie zu zwingen, koste es was es wolle. Warum und zu welchem Zweck sie das tun wollen, wissen wahrscheinlich nicht mal sie selbst.

Jüngst haben sie sich also die Schweizer Banken als Zielscheibe ausgesucht. Wahrscheinlich, weil sie herausgefunden haben, dass von den dort Beschäftigten – und das sind immerhin ein paar Zehntausend – nur ein paar wenige bei ihrer Partei Mitgliederbeiträge entrichten.

Eigentlich bestimmen die Besitzer eines Unternehmens, welche Strategie und welche Politik dieses zu verfolgen hat. Welche Löhne und Boni bezahlt werden und welche Risiken das Unternehmen bzw. seine Führung eingehen soll. Man nennt das gewöhnlich die «Privatwirtschaft». Private geben ihr Geld einem Unternehmen und dieses geschäftet damit im Auftrag der Eigentümer. Das umfangreiche Aktienrecht bildet neben all den weiteren gesetzlichen Vorgaben und Bestimmungen die staatlichen Leitplanken, in denen sich das wirtschaftliche Handeln hierzulande abzuspielen hat.

Wenn es nach den SP-Politikern geht, sollen dieses Handeln künftig nicht mehr die Aktionäre bestimmen, sondern die Politiker. Wahrscheinlich möchten sie dann im zweiten Schritt die Grossbanken verstaatlichen, im dritten subventionieren und im vierten – sogleich nach der Deklaration zum Teil des «service public» – unter Denkmal-Schutz stellen und selbst im Verwaltungsrat Einsitz nehmen.

Spätestens dann würden wohl viele Bankangestellte den Gewerkschaften beitreten, weil sie akut um ihre Arbeitsplätze fürchten.

Dienstag, 13. Juli 2021

Gute Rahmenbedingungen schlagen Förderpreise

«An Sprüchen fehlt es nicht in diesem Land», meinte einst Bundesrat Flavio Cotti. Unter anderem fehlt es bei uns auch an Preisen nicht. Unzählige Stiftungen vergeben für unzählige Taten oder Situationen irgendwelche Preise.

Viele dieser Preise gehen auf einen Stifter oder eine Stifterin zurück, die sich so über ihren Tod hinaus ein ehrendes Andenken bewahren oder einem eigenen Anliegen zum Durchbruch verhelfen wollten. Beides ist legitim und hier nicht in Frage zu stellen.

Fragen wirft höchstens auf, wenn staatsnahe oder staatliche Stellen zum Beispiel in grosser Zahl Preise für Kultur verleihen, wie das etwa der Kanton Solothurn tut. Wer legt fest, was Kultur ist? Etwa alles, was heute bereits unter Denkmalschutz steht oder morgen stehen könnte? Oder das, was eine Jury als Kultur definiert? Im letzteren Fall spielt eine Rolle, wer in dieser Jury Einsitz hat. Zudem muss besagte Jury dann auch gleich bestimmen, was kulturelle Qualität hat und ist. Ein äusserst schwieriges Unterfangen. Die Kultur-, Literatur- und Kunstgeschichte zeigen, dass solche Jurys eher selten ins Schwarze getroffen haben. Umso öfter dagegen haben ihre Entscheide bei späteren Generationen für Erheiterung oder Kopfschütteln gesorgt.

Der Steuerzahler kann sich damit trösten, dass unter den vielen vom Staate geförderten bzw. subventionierten Künstlerinnen immerhin zwei bis drei wirkliche Talente waren. Dass es sich hier also ähnlich verhält wie beim Loskauf: wer mehr davon kauft, erhöht seine Chance auf einen Treffer. Denn noch lange nicht jeder, der einmal ein Ei auf den Tisch knallte, ist ein Entdecker.

Die inflationär vielen Preise bergen jedoch ein Problem, das weit darüber hinaus geht, ob das Geld hier wirklich optimal eingesetzt wurde: junge Menschen, manche noch kaum erwachsen, erhalten Stipendien und Fördergelder. In ihren Augen heisst das: «Ich kann etwas.» Oder: «Dass ich etwas kann, ist hiermit von höherer Stelle dekretiert. Ich bin auf dem richtigen Weg.» Doch diese Förderpreise sind weder ein Beweis für Genialität noch eine Garantie für Erfolge à la Picasso oder Tinguely. Dem kleinen Preis-Hüpfer kann allzu rasch die Bruchlandung des harten Erwachens folgen.

Manchmal ist es besser, gute Rahmenbedingungen zu schaffen, statt inflationär Preise zu vergeben – auch wenn damit ein paar eitle Jury-Mitglieder um ein paar repräsentative Auftritte gebracht werden.

 

Samstag, 10. Juli 2021

Die komplexe Ausgangslage beachten, bitte

Kaum hat jemand ein paar Zahlen zur Umwelt veröffentlicht, folgt prompt die Anklage der Grünen. Der grüne Solothurner Nationalrat klagt an und fordert, verlangt neue Verbote. Dies nach Zahlen, die seine Parteikollegin im Regierungsrat kürzlich veröffentlicht hat.

Der Kanton Solothurn soll also im Gebäudebereich, was die Umrüstung auf alternative Energien betrifft, der Klassenletzte sein in der Schweiz. So steht es zumindest im «2. Bericht zum kantonalen Energiekonzept». Die Solothurner sind also DIE Schweizer Umweltsünder? Ganz so einfach ist die Sachlage nicht. Erstens geht der Bericht nicht der Frage nach, wieso das denn so ist (was eigentlich die Grundlage für eine ideologiefreie Lösungsfindung darstellen würde), und zweitens stellt er fest, dass die Industrie im Kanton «auf Kurs» (Zitat) ist.

Wer die Lage bei den Neubauten verfolgt weiss, dass dabei weitgehend auf CO2-reduzierte oder gar CO2-freie Bauten gesetzt wird. Das weist indirekt auch der Bericht nach: Der Anteil der Ölheizungen ist seit 1990 drastisch gesunken; der Anteil der (bis vor kurzem noch von staatsnahen Betrieben stark propagierten) Gasheizungen ist seit 2015 ebenfalls rückläufig.

Der Kanton Solothurn verfügt jedoch über schweizweit betrachtet überdurchschnittlich viele Einfamilienhäuser. Sehr viele von ihnen wurden in den 60-er und 70-er Jahren gebaut. Ihre Bewohnerinnen und Bewohner sind inzwischen betagt und leben vom Ersparten und von der AHV. Über relevante Pensionskassenrenten verfügen in dieser Generation nur die ehemaligen Staatsangestellten.

Diese Häuser, meist erbaut vor der grossen Energiekrise Mitte der 70-er Jahre, verfügen über eine mangelhafte Isolation der Aussenhülle und setzen auf Hochtemperaturheizungen (Radiatoren). Um eine sinnvolle Investition zu tätigen, die auch physikalisch nachhaltig ist, müsste gleichzeitig die ganze Aussenhülle ersetzt bzw. erneuert werden. Das heisst: neues Dach, neue Aussenisolation, neue Fenster und Türen. Alternative Heizsysteme sind eigentlich nur sinnvoll, wenn die Heizung auf Niedertemperatur umgestellt wird. Dazu müssten zumindest alle Radiatoren ersetzt werden, noch besser wäre eine komplette Umstellung auf Bodenheizung. Weil dann sinnvollerweise die ganze Gebäudetechnik auch ersetzt wird, bedeutet das nichts anderes als eine Totalsanierung des Hauses. Und diese kann kaum im bewohnten Zustand erfolgen.

Das alles soll nun ein betagtes Ehepaar oder ein betagter Alleinstehender auf sich nehmen? Da diese Hausbesitzer keine Aussicht auf eine Hypothek haben, müssten sie auch noch alles direkt aus der eigenen Tasche finanzieren können. Das sind bereits äusserst hohe Hürden. Gegen eine Totalsanierung spricht in diesem Fall aber auch der gesunde Menschenverstand. Die nachfolgenden Generationen haben andere Wohnprioritäten und -bedürfnisse. Das Haus wäre bei einem späteren Bewohner- bzw. Besitzerwechsel unter Umständen nochmals umzubauen. Damit würden jede Menge Ressourcen (u.a. graue Energie) verschleudert.

Das neue Raumplanungsgesetz verlangt zudem nach Verdichtung. Unter anderem deshalb werden auf dem Areal ehemaliger Einfamilienhäuser sehr häufig mehrere Miet- oder Eigentumswohnungen erstellt. Betreffend Umwelt- wie Landschaftsschutz ein klarer Vorteil. Der zeitgebundene Zwang zur Sanierung bestehender Anlagen ist also sehr häufig - auch ökologisch - überhaupt nicht sinnvoll. 

Im Kanton Solothurn wurde zudem im Gebäudebereich weniger in die CO2-Reduktion investiert als anderswo, weil bei uns riesige Grossüberbauungen mit mehreren hundert Wohnungen sehr selten sind. Dafür fehlen die Grosszentren ebenso wie die entsprechende Wohnungsnachfrage. Mit Grossüberbauungen lassen sich jedoch Umweltinvestitionen viel besser amortisieren – einige sind gar nur dort sinnvoll. Nicht zufällig führt die Rangliste, die vom genannten Bericht veröffentlicht wurde, der Kanton Baselstadt an.

Fazit: die Solothurnerinnen sind wohl kaum weniger umweltbewusst als der Rest der Schweiz. Aber die Umstände sind hier andere.

Mittwoch, 7. Juli 2021

Erziehung statt unnütze Verbote

Wenn es nach den Grünen und ihren Kampforganisationen wie Greenpeace geht, müssen wir bald alles verbieten, was Menschen falsch nutzen oder falsch entsorgen. Neu fordert Greenpeace nach dem Vorbild der EU ein Verbot aller Kunststoff-Einwegartikel.

Auf den ersten Blick macht das Sinn. Die Frage ist nur, warum?

Etwa weil zu viele Menschen schlicht zu blöd sind und alles, was sie nicht mehr brauchen (können) mit einem gezielten Wurf in die nähere oder weitere Umwelt «entsorgen»? Und was sind denn Einwegartikel? Auch eine Einkaufstüte als Plastik kann man mehrfach verwenden. Irgendwie muss man seine Einkäufe ja transportieren. Besonders, wenn man umweltfreundlich mit dem ÖV unterwegs ist. Auch eine Plastikgabel kann frau mehrmals nutzen.

Turnschuhe aus China dagegen lassen sich ebenso wie Plastikgeschirr oder die Einkaufstasche oder der Heckspoiler oder die Pet-Flasche oder die Zigarettenkippe oder die Aludose oder das Handy oder die Hamburger-Verpackung oder … in der Umwelt statt regulär entsorgen. Dabei spielt keine Rolle, wie oft oder wie lange die Gegenstände dienlich waren, bevor sie ihren Dienst getan haben. Wer in der Natur unterwegs ist, kennt das Phänomen. Es gibt nichts, was man und frau der Faulheit oder dem Portemonnaie zuliebe oder aus Hirnlosigkeit nicht in Gottes freier Natur entsorgen. Dabei nimmt das Problem laufend zu. Zu beobachten ist im übrigen, dass weniger Gebildete häufig weniger Skrupel haben, ihren Abfall liegen zu lassen oder via «Natur-Wurf» zu entsorgen als gut ausgebildete Personen.

Was in den Wald, den Fluss oder in die Wiese fliegt, tut das nicht selbst. Es ist der passive Teil der Aktion. Deshalb muss jede wirkungsvolle Gegenaktion nicht beim Objekt, sondern beim Subjekt ansetzen, beim übel handelnden Menschen. Bildung und Erziehung sind gefordert, nicht Verbote. Wer jedoch die Meinung vertritt, die jungen Menschen müssten sich vor allem entfalten und Selbstdisziplin, Leistung, Integration und Selbstverantwortung seien keine Grundeigenschaften, die ebenso früh wie konsequent eingefordert werden müssten, der kann lange Verbote aussprechen. Sie werden das Problem nicht lösen.

Ein Beispiel? Zwischen Flumenthal und Grenchen besteht der Aare entlang vielerorts ein Naturschutzgebiet. Hunde müssen dort an der Leine sein und Picknickfeuer sind verboten. Jeder, der schon einmal diese Strecke per pedes oder Velo absolviert hat, weiss, dass sich praktisch niemand an die Leinenpflicht hält und dass überall bedenkenlos gefeuert wird. Die entsprechenden Hinweistafeln dienen allenfalls Schmutzfinken dazu, sie zu verschmieren, beachtet werden sie so gut wie gar nicht. Dasselbe gilt betreffend allgemeinem Fahrverbot und den Velofahrern. Sie betrachten diese Tafeln sehr häufig als blosse Gestaltungselemente für den öffentlichen Raum.

Es gibt genug Gesetze. Was allenfalls fehlt, sind bloss jene Mitbürgerinnen, die sich auch daran halten – auch dann, wenn gerade kein Polizist hinschaut. Greenpeace und die GPS sollten sich besser darum kümmern. Doch das erfordert Zivilcourage und ist eher hindernd bei Wahlen.

Und noch ein Gedanke: Wer die Leute staatsabhängig macht und sie aus der Selbstverantwortung entlässt, muss sich nicht wundern, wenn sie sich auch so verhalten.

  

Samstag, 3. Juli 2021

Bitte etwas genauer und vorurteilsfreier

Es kommt immer wieder als Argument auf den Tisch: Bei der AHV-Reform, bei der BVG-Reform, am sog. Frauenstreiktag, in der Bildungspolitik, in der Sicherheitspolitik (Militärdienst für alle?) etc. Gemeint ist das Argument, dass die Frauen weniger verdienen als die Männer. In der Regel stützt «frau» sich dann auf die Zahlen des Bundesamtes für Statistik, die jährlich herausgegeben werden. Selbstverständlich erläutern die daraus entstehenden jährlichen Schlagzeilen nicht, wie diese Zahlen überhaupt zustande kommen.

Kürzlich wurden die BfS-Zahlen wieder in den Medien herumgereicht. Die Lohnungleichheit ist gewachsen, stand da in den Schlagzeilen, respektive Titeln zu lesen. «Im Kleingedruckten» hiess es dann aber, dass bei den Dienstleistungs- bzw. den Büroberufen keine Unterschiede feststellbar seien («inexistent»). Im handwerklichen Bereich, auf Montage und im Industriesektor gebe es aber noch immer eine Differenz. Teilweise sei diese zudem auch darauf zurückzuführen, dass weniger Frauen im Kader seien und dass deshalb auch weniger Frauen in den Genuss von Boni kämen.

Damit wir uns richtig verstehen: Lohngleichheit ist für den Schreibenden ein absolutes Muss. Die Frage stellt sich aber, ob diese Lohngleichheit nicht bereits bei allen seriös arbeitenden Unternehmen verwirklicht ist. Das BfS berücksichtigt in seinen Zahlen weder die Pensen (Frauen arbeiten viel häufiger Teilzeit als Männer – auch weil das für sie viel einfacher möglich ist, wie eine Studie soeben deutlich machte) noch Berufserfahrung und Weiterbildungen. Das sind aber sehr wesentliche Lohnfaktoren.

Zudem wird heute jedes Unternehmen, das irgendwie für den Bund oder die Kantone tätig ist, sei es mit Dienstleistungen oder als Lieferant, regelmässig und äusserst minutiös auf Lohngleichheit kontrolliert. Wer die Vorgaben nicht erfüllt, darf nicht weiter an Bund oder Kantone liefern. Das gilt jedoch ausschliesslich für Schweizer Unternehmen, weil die Schweizer Behörden verständlicherweise ausländische Zulieferer nicht vor Ort kontrollieren dürfen. Auch hier sind die Spiesse nicht gleich lang und die Schweizer Zulieferer und ihre Arbeitsplätze benachteiligt.

Bisher wurde noch von keinem einzigen bedeutenden Schweizer Unternehmen bekannt, dass es von der Zulieferer-Liste des Bundes zum Beispiel gestrichen wurde. Bekannt sind aber Beispiele, bei denen die Untersuchung festhielt, dass die Frauen besser bezahlt sind als die Männer. Das hingegen galt dem untersuchenden Gleichstellungsbüro als «gleicher Lohn» und führte zu keiner Beanstandung...

Es wäre dringend angebracht, dass das BfS entweder seine Statistik richtig macht oder darauf verzichtet und das Anliegen den Branchenverbänden und Gesamtarbeitsverträgen überlässt. Schwarze Schafe gibt es immer und überall. Dafür hat der Gesetzgeber jedoch vorgesorgt. Lohnungleichheit ist einklagbar und das wird auch gemacht. Die gesetzlichen Grundlagen sind vorhanden. Der Rechtsstaat funktioniert. Genug Gründe also, endlich mit der immergleichen Behauptung von der allgegenwärtigen Lohnungleichheit aufzuhören.

Mittwoch, 30. Juni 2021

Zweierlei Arbeitsrecht dank Bundesrat?

Der Bundesrat hat bisher in der Schweiz ein liberaleres Arbeitszeitgesetz verunmöglicht. Betreffend gesetzlicher Arbeitszeitregelung befinden wir uns noch tief im 20. Jahrhundert und Jahrzehnte vor der Digitalisierung. Nicht einmal die ganze Home-Office-Geschichte scheint die Landesregierung in ihrer (wenigstens auf dem Papier bürgerlichen) Mehrheit umgestimmt zu haben.

Worum geht es?

Wer als junger Papa heute nach der Arbeit die Kinder von der Krippe/Kita abholt, mit der Familie das Abendessen geniesst, seinen Kindern Zeit widmet und um 22 Uhr nochmals den Laptop hervornimmt, um jene Arbeit zu erledigen, die wegen des frühen Feierabends (Krippen schliessen früh…) liegenblieb, handelt illegal. Das Arbeitsrecht erlaubt solche Arbeitszeiten nur bestimmten Branchen, andern bloss im bewilligten Ausnahmefall.

Das zu ändern und die volle Jahresarbeitszeit zu bewilligen, wäre mehr als höchste Zeit. Aber Bundesrat wie Parlament haben dies bisher verunmöglicht. Als Beispiel wird dann jeweils der Industriearbeiter angeführt, dem man doch zu dieser nachtschlafenden Zeit keinen Arbeitseinsatz im Umfeld eines wenn möglich noch gesundheitlich belastenden Fabrikjobs zumuten kann. Dass genau dieser Büezer heute die grosse – und immer grösser werdende – Ausnahme darstellt, scheint in Bundesbern noch nicht angekommen zu sein. Für diese «Ausnahme» besteht heute eine gute gesetzliche Regelung. Für die immer grösser werdende Mehrheit der digitalisierten Dienstleister jedoch wird diese Vor-Computer-Zeitalter-Gesetzgebung immer mehr zu einem ärgerlichen Hindernis. Ein bürokratisches Hindernis übrigens, das mit der (zusehends auch gelebten) Realität nicht mehr viel zu tun hat.

Man möchte deshalb rufen: Liebes Bundesbern, auch wenn unter der Bundeskuppel die Digitalisierung mancherorts noch ein Stiefmütterchendasein fristet (wie die Pandemie eben überdeutlich gezeigt hat), empfiehlt es sich, ab und zu das Fenster zu öffnen und die frische Luft der täglichen Realität einzuatmen. Aber halt: Der Bundesrat weiss ganz genau, wie der Hase läuft. Was nämlich für Sie und mich verboten ist, das will er nun allen Bundesbeamten mit mehr als 110'000 Franken Jahreslohn erlauben. Und das sind beinahe 50 Prozent alles Bundesangestellten.

Irgendwie kommt man sich da als steuerzahlender Familien-Unternehmer, Gewerbler oder als KMU-ler einfach nur blöd vor.

Samstag, 26. Juni 2021

Verbandsfunktionäre und ihre "Interessenvertretung"

Da reibt sich der Politikbeobachter die Augen und schüttelt den Kopf. Der Grund: GfS Bern machte eine Umfrage unter Mieterinnen und Vermietern. Ergebnis: Mit dem heutigen Mietrecht und der Lage auf dem Wohnungsmarkt sind beide Seiten weitgehend zufrieden. Bei den Mietern sind dies 61 Prozent, bei den Vermietern ebenfalls. Bloss die unzufriedenen Vermieter sind etwas unzufriedener als die unzufriedenen Mieter. Wirklich unzufrieden ist jedoch auf beiden Seiten nur jeder zehnte. Dennoch ging der Mieterverband sofort gegen diese Umfrage «auf die Barrikaden».

Der Bundesrat wollte wissen, ob das rund 30-jährige Mietrecht erneut geändert werden sollte. Offensichtlich besteht dazu kein grosser Handlungsbedarf. Pech für die Funktionäre und Lobbyisten der beiden Verbände. Vor allem die Mietverbände begannen jedoch unvermittelt zu zetern. Sie zogen die Umfrage und ihre Ergebnisse in Zweifel. Ausgerechnet. Denn GfS steht der SP äusserst nahe. Und das seit der Gründung. Es gab Zeiten, da gaben sich die SP-Partei- und Fraktionspräsidenten am Berner GfS-Sitz fast täglich die Klinke in die Hand. Für Peter Bodenmann und Ursula Koch war GfS so etwas wie ihr zweites Zuhause. Der Mieterverband seinerseits ist einer der «Hausverbände» der SP-Politikerinnen. Hier dominiert praktisch ausschliesslich die Politfarbe Rot, mit ein paar grünen Einsprengseln. Man kann viel über GfS sagen, aber dass sie nicht mieterfreundlich seien, das geht wohl voll daneben.

Ausserdem lässt sich auch die Kompetenz von GfS kaum in Zweifel ziehen. Für politische Fragen besteht in der Schweiz zurzeit kein vergleichbar kompetentes Umfrageinstitut. Die Frustration bei den Funktionärinnen muss also gross gewesen sein, als sie diese Ergebnisse erfuhren. Damit wurden sie eines nicht unerheblichen Teils ihrer Daseinsberechtigung entraubt. Denn die Realität lautet: Es gibt eigentlich auf der politischen Bühne betreffend Mietrecht nichts zu tun. Es sind ja alle zufrieden.

Dass die Funktionäre – nicht nur jene des Mieter- und Vermieterverbandes – die Lage gerne dramatischer darstellen, als sie ist, um die eigene Daseinsberechtigung zu untermauern, zeigt übrigens die GfS-Umfrage ebenfalls sehr schön: Aus Sicht der Interessenverbände bzw. ihrer Vertreterinnen ist die Lage nämlich sehr unbefriedigend. Oder anders ausgedrückt: es besteht Handlungsbedarf. Sind 61% der Mieterinnen zufrieden, sind bei ihren Verbandsvertretern genau umgekehrt 61% unzufrieden. Bei den Vermietervertretern sind dies gar 67 Prozent.

Die Schlussfolgerung?

Die Verbandsvertreter vertreten (mindestens hier) wohl eher ihre eigenen Interessen als die ihrer Mitglieder. Normalerweise heisst das, dass es höchste Zeit ist, etwas zu ändern. In diesem Fall allerdings offensichtlich nicht beim Mietrecht.


Mittwoch, 23. Juni 2021

Das Antidiskriminierungs-Sternchen, das diskriminiert

Die Weisung überrascht nicht: Die Bundeskanzlei stellt klar, dass das Gendersternchen und seine weiteren Anhängsel in Bundestexten nichts verloren haben. Äusserst erstaunlich ist hingegen die Begründung. In der Weisung «Umgang mit dem Genderstern und ähnlichen Schreibweisen in deutschsprachigen Texten des Bundes» stellen die Autoren fest, diese Schreibweise sei noch sehr experimentell und habe sich noch nicht etabliert. 

Bei diesen neuen Schreibweisen handelt es sich jedoch nicht um eine «normale» sprachliche Entwicklung. So wie beispielsweise die Anglizismen oder den Begriff «Albtraum», der immer häufiger als «Alptraum» geschrieben wird, weil hier die historische Distanz zu einer Fehlinterpretation des Begriffs führt. Solche Mutationen sind in der Sprachentwicklung durchaus häufig anzutreffen. Sie entsprechen den normalen Veränderungen der gesprochenen und als Folge davon auch der geschriebenen Sprache.

Die Gender-Geschichte dagegen wurde kurz vor 2010 an deutschen Hochschulen kreiert. Ursprünglich war sie als Mittel gegen Diskriminierungen gedacht. An sich eine sehr akademische (und notabene wenig sprachwissenschaftliche) Vorstellung. Das Gendersternchen wurde aber rasch von Interessenorganisationen übernommen, die sich zum Ziel gesetzt haben, alle Menschen gleich zu machen. Damit wurde das Sternchen mit ideologischem Ballast angefüllt und auf eine Mission geschickt.

Und diese Mission lautet: Wer diese Gender-Geschichte nicht übernimmt, ist Sexist, evtl. gar Rassist oder mindestens jemand, der andere Menschen diskriminiert. Deshalb besteht ein enormer Druck von Seiten von gewissen NGO und Interessenorganisationen, diese Schreibweisen zu übernehmen. Dass genau damit Diskriminierung geschaffen wird, wird ausgeblendet. Jemand, der diese ideologisierte Gleichmacherei nicht mitträgt, der aus religiöser oder anderer Überzeugung an einer sachlichen Sprache festhalten will, die nicht als Nebenprodukt der Information noch eine ideologische Botschaft mitführt, der soll also als Diskriminierer oder als Sexist abgestempelt werden. Der soll ausgerechnet von jenen diskriminiert werden, deren Mission sich angeblich gegen jegliche Diskriminierung richtet.

Deshalb müsste sich die Bundeskanzlei gegen das Gendersternchen entscheiden, weil die Gesetzestexte ebenso wie die übrige Kommunikation des Bundes (und der öffentlichen Hand generell) keine ideologischen oder religiösen Tendenzen welcher Art auch immer enthalten dürfen. Schon gar keine «Missionen» oder «Botschaften».

Echte Toleranz, echte Liberalität heisst, dass jemand, der mit seiner Sprache zum Ausdruck bringen will, dass er einer bestimmten Partei, Ideologie oder Religion angehört, das frei tun darf. Wer unbedingt ein Gendersternchen u.a. verwenden will, der soll das tun dürfen. Das wird auch kein demokratischer Staat verbieten. Wer das hingegen nicht tun will, soll auch dies in gleicher Freiheit dürfen. Niemand hat das Recht, Anderen das Denken und Reden vorzuschreiben. Niemand hat das Recht, Menschen zu schubladisieren. Schubladen schaffen Kasten. Kasten sind menschenunwürdig, unchristlich und letztlich in ihrer Tendenz diktatorisch.

Sonntag, 20. Juni 2021

Schluss mit Ideenlosigkeit und Missgunst

Nochmals 10 Millionen Franken mehr: der Kanton Solothurn erhält jetzt fast 410 Millionen aus dem nationalen Finanzausgleich. Strukturschwächer als Solothurn sind nur noch die Kantone Jura und Wallis. Der eine liegt sehr dezentral, der andere ist ein zweisprachiger Bergkanton. Andere Kantone mit schwierigen Voraussetzungen wie Graubünden oder Uri haben Solothurn längst überholt. Kein Mitglied des Regierungs- und Kantonsrates der letzten 20 Jahren kann sich angesichts dieses Desasters jemals rühmen einen guten Job gemacht zu haben.

Solothurn verfügt über eine ausgezeichnete Verkehrsanbindung und liegt nahe der Zentren Bern, Basel und Zürich. Die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Wirtschaftspolitik wären gegeben. Wenn denn nur die sich bietenden Gelegenheiten auch genutzt würden.

Nein, die Regierung muss nun nicht «einen grossen Wurf» kreieren, an dem die Verwaltung monatelang arbeitet, bevor er in der Exekutive und der Legislative zum nichtssagenden und nichts bewirkenden Papier zerzaust wird. Es gilt aber rasch Schritt für Schritt zu unternehmen. Das Steuerrecht, die Bewilligungsverfahren, die behördlichen Entscheidungswege, politische (nicht finanzielle) Unterstützung für wichtige Branchen u.v.m. sind rasch zu verbessern. Das ist nicht spektakulär und erfordert viel graue Substanz, viele kreative Ideen. Aber es geht nicht ohne diese Arbeit; nicht ohne Initiative und echte Leistung. Die Zeit der schönen 1.August-Reden und der leeren Ankündigungen ist längst vorbei. 

Das betrifft die Gemeinden ebenso wie den Kanton. Zahlreiche Gemeindepräsidenten wurden soeben neu gewählt. Hier darf man hoffen. Zahlreiche altgediente wurden im Amt bestätigt, obwohl sie bereits seit Jahren ihre Gemeinde bloss verwalten. Das gibt zu denken, denn die Zeiten des reinen Verwaltens sind längst vorbei. Wer das tut, der schadet seiner Gemeinde, der schadet allen ihren Einwohnern und der schadet dem Kanton.

In der Pflicht sind jedoch auch die Einwohner unseres Kantons. Zu viele kümmern sich bloss um die Politik, wenn es um den eigenen Vorteil oder das Abwehren eines möglichen persönlichen Nachteils geht. Zu viele mögen dem «lieben Nachbarn» nicht mal das Zahnweh gönnen. Sie verteuern mit ihren rein parteiideologisch oder gar bloss aus dem Neid oder der Missgunst geborenen Einsprachen die Verfahren. Sie verzögern sie und helfen so mit, den Staatsapparat aufzublähen und jene auszubremsen, welche Initiative und Ideen haben. Zu viele Projektleichen liegen in diesem Kanton herum. Die neuste, durchaus skandalöse Einsprache betrifft die Seilbrücke beim «Gschliff». Aus rein persönlicher Rache werden hier Regierung und Parlament ebenso wie der Tourismus ausgebremst. Solchem Blödsinn und derart offensichtlichem Missbrauch der Bürgerrechte muss unbedingt rasch und konsequent ein Riegel geschoben werden.

Mancher Investor hat in den letzten 30 Jahren sein Geld nicht im Kanton Solothurn ausgegeben, weil man ihm ausser Steinen nichts auf den Weg gelegt hat. Wenn sie nicht endlich handelt, tritt deshalb in wenigen Jahren eine Generation von der aktiven Bühne ab, die von sich nur sagen kann, dass sie diesen Kanton heruntergewirtschaftet hat. Zwar könnte sie sich dafür dann ordentlich schämen; besser für uns alle wäre es jedoch, sie würde jetzt endlich zum aktiven Gestalten finden. 

Donnerstag, 17. Juni 2021

Die teuren "billigen" Arbeitsstunden der Verwaltung

Der Kanton Bern (und nicht nur er) hat ein Problem mit grösseren Bauprojekten: Die Kompetenz der Baudirektion reicht nicht für Grossprojekte. Die zuständige Parlamentskommission, die diese Fragen untersucht hat, dringt jedoch nicht zum Kern des Problems vor, sondern verlangt mehr Personal, denn sonst müssten immer wieder «sehr teure» externe Mandate vergeben werden.

Ob so viel betriebswirtschaftlichem Unverstand bleibt dem Privatunternehmer die Spucke weg. Da sind also im Jahre 2021 die Berner Parlamentarier und -innen ernsthaft der Meinung, der Staat arbeite effizienter und günstiger als die Privatwirtschaft. Dies offensichtlich deshalb, weil die staatlichen Budgets auf verschiedenste Direktionen und Ämter verteilt sind und sich niemand die Mühe macht, die doch so billige Arbeitsstunde eines Beamten auch wirklich auszurechnen. Konkret heisst das etwa, dass die Baudirektion bloss die effektiven Lohn- und einen Teil der Lohnnebenkosten auf ihr Budget nehmen muss. Die Informatik, die Bauten, das Mobiliar, die Weiterbildung der Mitarbeitenden, die Finanzierung einer teuren Pensionskasse, die Mensa etc.: alles das und noch viel mehr findet meist in anderen Budgetpositionen statt und kann der Baudirektion mehr oder weniger egal sein. Trotzdem sind es Kosten. Und diese verschwinden nicht per Hokuspokus, sondern müssen von den Steuerzahlern auf Heller und Pfennig berappt werden.

Erst vor wenigen Monaten hat ein Lohnvergleich ergeben, dass die Mitarbeitenden der Bundesverwaltung im Durchschnitt so viel verdienen, dass nur der Durchschnittslohn in der Bank- und der Versicherungsbranche noch höher liegt. Viele KMU beklagen denn auch seit vielen Jahren, dass sie bestausgebildete Mitarbeitende an die Verwaltung verlieren, weil sie mit dem dort bezahlten Lohnniveau nicht (mehr) Schritt halten können. Dies betrifft nicht zuletzt auch die Ingenieurbranche.

Doch selbst dann, wenn die Verwaltung bei geringeren Kosten tatsächlich schneller und besser arbeiten würde als die Privatwirtschaft, wäre es ein Fehler, Behörden-Kompetenz und -Quantität aufzubauen für Grossprojekte. Was geschieht nach Abschluss dieser Projekte mit den Beamtenteams? Sie werden beibehalten, irgendwelche Arbeit lässt sich immer finden, um sie beim nächsten Grossprojekt wieder aufzustocken…

Was nötig ist, sind allein intelligente Totalunternehmerverträge und diese setzen sehr gute Detailpläne voraus, die nach Möglichkeit nicht mehr abgeändert werden (können). Denn dass (zu) viele Ämter jeweils in diese Bauprojekte dreinreden und selbst während der Bauphase noch eine Vielzahl von Wünschen äussern, ist ein ganz grosser Kostentreiber. Nicht selten artet dieses «Jekami» auch zu einem Marathon aus, der Architekten, Ingenieure und Planer schier verzweifeln lässt. Die Hausaufgaben sind vorher zu erledigen, nicht erst während der Bauphase. Das gilt für jeden Bauherrn – auch und speziell für die öffentliche Hand, auch und speziell bei Grossprojekten.

Hier liegt das wirkliche Problem und nicht bei der Anzahl an Projektleitenden. Und: ein paar Seiten betriebswirtschaftliche Lektüre würde den Berner Grossräten (und nicht nur ihnen) gut anstehen. 

Sonntag, 13. Juni 2021

Das nächste Virus soll gratis sein - und wird dennoch das teuerste

Kaum ist ein Virus auf dem Rückzug, ist schon ein weiteres in Sicht: Diesmal bedroht es nicht unsere Gesundheit, vielmehr am Ende wohl unsere Freiheit. Beiden Viren ist als Ergebnis «mehr Staat» gemeinsam. Wovon ist die Rede? Von einem offenbar nicht zu bändigenden und hochansteckenden ÖV-Virus.

Der Bundesrat will aus Umweltgründen das Volumen des öffentlichen Verkehrs in unserem Land bis 2050 verdoppeln (warum eigentlich, wenn doch bald alle elektrisch unterwegs sein werden?). Grüne und linke Magistraten und Parteiideologen wollen schnellstens den Gratis-ÖV einführen. Zumindest ist dies z.B. in den Städten Zürich, Basel und Bern in ernsthafter Diskussion. Ist doch ungerecht, wenn die Millionärin gleich viel für das Busticket zahlen muss wie der Lehrling, oder? Dann doch lieber alle den Betrag null.

Es gibt bereits eine lange Liste von Bereichen, in denen fleissig umverteilt wird, auf dass wir alle gleich (arm) werden. Zum Beispiel bei der AHV, bei der Krankenversicherung, bei der Kita, bei den Musikschulgebühren, beim ÖV (verbilligte Rentner- und Lehrlings-Abos etwa) und bei der Arbeitslosenversicherung. Gutverdienende zahlen jeweils zu Gunsten der schlechter Verdienenden. Ursprünglich war eigentlich die Meinung, dass sich die Umverteilung von Reichen zu weniger Reichen im Steuerrecht vollziehen sollte. Dort ist es am effektivsten und dort lässt es sich am effizientesten umsetzen. Inzwischen jedoch bezahlen rund 50% der Schweizer Steuerzahler keine Bundessteuer mehr und auch in Gemeinden und Kantonen wächst die Zahl der steuerbefreiten Mitbürgerinnen von Jahr zu Jahr an. Nicht etwa, weil diese Leute alle mausarm wären, sondern weil die Entlastungen für die unteren Einkommensschichten laufend erhöht werden. Damit greift dieses Umverteilungsinstrument irgendeinmal «untenrum» ins Leere. Während auf der anderen Seite der Pyramide der Griff ins Portemonnaie nach und nach zu einer Demotivation der Bestverdienenden führt (das Beispiel Schweden in den 90er Jahren lässt grüssen). Für sie lohnt es sich trotz einer für die Gesellschaft u.U. sehr teuren Ausbildung nicht mehr, 100% zu arbeiten…

Der ÖV soll also gratis werden. Nicht für alle, aber für viele Schweizerinnen. Vor allem für jene, die in den Städten wohnen. Dafür werden dort die Steuertarife stark ansteigen. Dies wird einen Trend aufs Land auslösen, was die Pendlerströme erhöhen und das städtische Steuersubstrat senken wird. Deshalb wird das Land noch mehr in die Finanzausgleichstöpfe zu Gunsten der Städte einzahlen müssen. Mindestens so lange, bis diese Zwangs-Solidaritäts-Kette mit einem unangenehmen Knall reissen wird.

Wer staatliche Leistungen bezieht, soll dafür bezahlen. Wer weniger begütert ist, soll individuell entlastet und unterstützt werden (Steuern, Sozialhilfe). Das war einmal der Ausgangspunkt einer Entwicklung, die immer schneller gegen die nächstgelegene Wand aus ideologischer Verblendung, Kurzsichtigkeit und allgemeiner Dummheit gefahren wird.

Mittwoch, 9. Juni 2021

Das unreflektierte Klassen-Geschrei

Jetzt schreien sie wieder: «Zweiklassen-Gesellschaft!» Diesmal geht es nicht um die Sozial-, die Bildungs- oder die Gesundheitspolitik, sondern um die G- und die N-Menschen: die geimpften, genesenen oder getesteten auf der einen und die nicht-geimpften, nicht-genesenen und nicht-getesteten auf der anderen bzw. in realiter eben trotzdem auf der gleichen Strassenseite. 

Medien, Politiker und Behörden übernehmen hier einmal mehr unbesehen und unreflektiert das Wording der Sozialisten. Deren Gleichmacherei-Wahn läuft bekanntlich alles zuwider, was sich nicht über denselben Leisten schlagen lässt. Deshalb ist für sie eine «Zweiklassen-Gesellschaft» ein Teufelswerk, schlimmer noch als jedes Virus.

Dabei sind die Sozialisten jedoch äusserst inkonsequent. So sind ihnen zwar die zwei SBB-Klassen ein Dorn im Auge (Ideen zu deren Abschaffung wurden erst kürzlich geäussert), bei den Hotels haben sie gegen 5 Sterne-Klassen jedoch nichts einzuwenden und sind – wie allseits bekannt – gerne und regelmässig Gäste in bekannten Vier-Sterne-Etablissements. Auch gegen die drei Klassen im Flugzeug war noch kaum etwas Negatives zu hören oder zu lesen.

Ebenso verhält es sich mit den drei «Steuerklassen». Weder von den Sozialisten noch den Medien war in diesem Zusammenhang bisher von «Klassengesellschaft» die Rede: die Nicht-Steuerzahler, die «normalen» Steuerzahler und jene rund 10% der Schweizerinnen und Schweizer, die mit ihrem grossen Pflichtobolus weitestgehend die Staatskasse füllen.

Ein Blick in unsere gesellschaftliche Realität zeigt: zwei Klassen im aktuell verwendeten Sinn gibt es überall zuhauf. Da gibt es im ÖV die GA-Besitzer und jene, die vor jeder Fahrt ein Ticket lösen müssen. Die Erwerbstätigen und die Nicht-Erwerbstätigen gibt es. Die KK-Prämienzahlerinnen und die Nicht-Prämienzahlerinnen. Die Schwimmer und die Nichtschwimmer. Die Kaninchenzüchter und die Nicht-Kaninchenzüchter. Die Mitglieder von Landeskirchen und die Nicht-Mitglieder. Und schliesslich das ewige Klassen-Problem zwischen mit den Noch-Lebenden und den Schon-Gestorbenen.

Die Zweiklassengesellschaft ist genau genommen eine Tausend-Klassen-Gesellschaft. Und allmählich wäre es an der Zeit, dies als Realität und Bereicherung zu betrachten, statt stets und überall nach sozialistischer Manier das völlig irrationale Zweiklassen-Geschrei anzustimmen.

 

Samstag, 5. Juni 2021

Staatlich beförderte Staatsabhängigkeit

Wenn die Teuerung hoch ist, geht es den Sparern an den Kragen. So die allgemein anerkannte ökonomische Regel. Seit Mitte der 90-er Jahre haben wir in der Schweiz eine sehr niedrige Teuerung. Seit Mai 1993 stieg die Teuerung gemäss BfS um gerade einmal 10.7% (April 2021); und dies innerhalb von 28 Jahren. Gute Zeiten also für Sparer bzw. für die ältere Generation, die sich für die letzten Lebensjahre den einen und anderen Franken auf die Seite gelegt haben? Eigentlich schon. Wären da bloss nicht die hohen Bankgebühren und die Negativzinsen.

Eine weitere Maxime ist, dass die Besteuerung nach der tatsächlichen «wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit» erfolgen soll. Gerade davon jedoch weicht die Steuerwirklichkeit immer häufiger ab. So lassen sich die Zinsen für Darlehen, Kredite oder Hypotheken von den Einkommenssteuern abziehen. Das leuchtet ja auch ein, denn sie schmälern mein Einkommen.

Die Steuer-Legiferierer rechneten aber nicht mit den Negativzinsen. Und auch nicht damit, dass solche über eine lange Zeit zu bezahlen sein müssten. Schon ab einem Sparbetrag von 100'000 Franken verlangen neu viele Banken einen Negativzins (von Postfinance z.B. beschönigend als "Guthabengebühr" tituliert) von meist 0.75 Prozent; notabene kaum weniger als für eine Hypothek an Schuldzinsen fällig wird. Diese Saldo-Grenze sank in den letzten Jahren kontinuierlich und wird wohl noch weiter sinken. Gleichzeitig nahmen die Bankgebühren Jahr um Jahr zu.

Negativzinsen fallen für die Steuerbehörden gemäss aktuellem Steuerrecht jedoch nicht unter die Schuldzinsen, weil sie nicht für eine Schuld (also einen Negativ-Saldo) zu entrichten sind, sondern paradoxerweise für ein Guthaben (also einen Positiv-Saldo). Deshalb werden sie aus Steuersicht unter die «Versicherungsprämien und Sparzinsen» subsumiert. Denn zur Förderung des privaten Sparens und damit zur Entlastung der staatlichen Fürsorge konnten früher einmal Sparzinsen bis zu einem bestimmten Betrag vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Hierzu hält etwa die Solothurner Steuerverwaltung bloss lapidar fest: Weil die Krankenversicherungsprämien inzwischen relativ hoch sind, «können die Sparzinsen aber faktisch nicht mehr in Abzug gebracht werden.» Was bei den Sparzinsen nicht mehr funktioniert, das funktioniert jedoch erst recht nicht bei den Negativzinsen und den Bankgebühren.

So bleibt denn der private Sparer gleich auf allem sitzen: Er muss für sein Erspartes jährlich Steuern und der Bank noch Zins abliefern. Die ursprüngliche politische Idee, dass privates Sparen gefördert werden soll, scheint dennoch keine einzige der vielen politischen Parteien zu kümmern. Irgendwie und seltsamerweise passt das auch zur Philosophie hinter der Pandemie-Bekämpfung: Wer für sich selbst sorgt, ist sowieso selber schuld. Der Staat allein ist ja letztlich für mein Wohlergehen zuständig. 

Montag, 31. Mai 2021

Die Kosten trägt immer der Steuerzahler

Die Menschen verhalten sich nicht (freiwillig) so, wie es die Politiker von ihnen erwarten. Das haben die letzten Monate gezeigt und das weiss jeder Diktator – ebenso wie jeder Pfarrer. Trotzdem versuchen die Politiker mehr als je uns alle zu «erziehen»: wir sollten uns gesund ernähren, weniger Fleisch essen und zum Beispiel auf süsse und alkoholische Versuchungen verzichten. Wir sollten uns genug bewegen und täglich fleissig Energie sparen. Gut. Manchmal machen wir das. Weil uns danach ist oder einfach so. Kaum je, weil es von uns erwartet oder gar verlangt wird.

Die Politiker geben aber nicht auf. Der Bundesrat hat sich (das ist kein Witz!), offenbar der Stadtzürcher Linksregierung nacheifernd, zum Ziel gesetzt, uns das gesunde und ökologisch nachhaltige Essen schmackhaft(er) zu machen. Und in der Umweltpolitik setzt Bern auf finanzielle Anreize (CO2-Abgabe).

Zur Klarstellung: Das hier ist kein Beitrag für oder gegen die aktuelle CO2-Vorlage. Das sind bloss ein paar Überlegungen, das Portemonnaie des einfachen Bürgers betreffend. Deswegen, weil Befürworter wie Gegner einander dauernd Begriffe wie «Einsparungen» und «Mehrkosten» um die Ohren hauen.

Wer heute im Kanton Solothurn (und in ein paar anderen Kantonen) ein Elektroauto fährt, spart sich die Motorfahrzeugsteuer. Weil mit letzterer aber bekanntlich die Strassen (Bau und Unterhalt) bezahlt werden, diskutieren die Politiker bereits darüber, das zu ändern, wenn einmal (zu) viele Autofahrer auf die Elektromobilität umgestiegen sind – was u.a. mit der CO2-Vorlage gefördert werden soll. Der Bund seinerseits bezahlt die Autobahnen mit den Zolleinnahmen auf den Treibstoffen. Nehmen diese ab, weil die Autofahrer auf die Elektrizität umsteigen, müssen neue Einnahmen dafür gesucht werden. Die Diskussion dazu ist ebenfalls schon im Gang.

Die Politik fördert aus Klimaschutzgründen den Ausstieg aus Öl, Benzin und Gas schrittweise immer stärker. Das wiederum fördert die Nachfrage nach Strom. Wo die Nachfrage steigt, steigen auch die Preise. So sicher wie die Aare abwärts fliesst. Das heisst: wenn ich jetzt «umsteige», spare ich erst mal Abgaben – aber bloss für kurze Zeit. Denn neue werden die alten Abgaben ersetzen und zudem wird der Strom sicherlich um weitaus mehr teurer, als wir uns das heute vorstellen können. Besonders, wenn die Politik aus Umwelt- oder Sicherheitsgründen zusätzlich noch – wie beabsichtigt – ein paar Kraftwerke abschalten wird. Was knapp ist, ist teuer. Fachleute gehen zudem nach dem Scheitern des Rahmenvertrags mit der EU von einem weiteren Grund für (u.U. deutlich) höhere Stromkosten aus.

Deshalb erübrigt sich eigentlich die ganze Mehr-/Minderkosten-Diskussion um die aktuelle CO2-Vorlage. Wer auch immer damit ent- oder belastet wird: die politischen Rechnungen müssen alle beglichen werden. Dazu gibt es schliesslich Steuerzahlende - und Konsumenten (was am Ende auf das gleiche Portemonnaie hinausläuft). Die werden auch diese Rechnungen bezahlen müssen. Das ist leider so sicher wie die Aare abwärts fliesst.

 

Freitag, 28. Mai 2021

Populismus in Europa

Leider feiert in etlichen Ländern Europas der Populismus wieder einmal Urständ. Eine Entwicklung, die offenbar unausrottbar ist und Europa immer wieder in Wellen heimsucht, vergleichbar mit pandemischen Viren.

Kommt eine populistische Regierung an die Macht, gilt – Polen und Ungarn lassen grüssen – leider meist der Grundsatz:

Erst wird dem Volk nach dem Maul geredet,

um an die Macht zu kommen.

Dann wird dem Volk das Maul verboten,

um an der Macht zu bleiben.

Erstaunlich, dass noch immer nicht alle demokratisch gesinnten Europäer daraus die richtigen Schlüsse gezogen haben bzw. ziehen konnten.

Dienstag, 25. Mai 2021

Wenn Schulmediziner der Schulmedizin misstrauen

Vor wenigen Tagen wurden erste Zahlen veröffentlicht über die Durchimpfung einzelner Gruppen in der Schweiz. Nicht weiter erstaunlich ist, dass beim Pflegepersonal eine relativ grosse Impfskepsis besteht. Diese Haltung war bereits aus früheren Impfkampagnen bekannt und hat sich erneut bestätigt.

Irgendwie seltsam wirkt das Ganze für den Schreibenden jedoch schon: Das Pflegepersonal in der Schweiz ist sehr gut ausgebildet. Im Normalfall, das heisst, mit sehr wenigen Ausnahmen, nach den Regeln der Schulmedizin. Und die Erkenntnisse der Schulmedizin wenden die Pflegefachleute auch in ihrer täglichen Tätigkeit an.

Für den Patienten im Spital oder im Pflegeheim stellt sich die Situation in der Folge leicht absurd dar: Täglich werden ihm vom Pflegepersonal mehrmals Arzneien der Schulmedizin verabreicht mit der Erwartung und/oder Aufforderung, diese auch wirklich einzunehmen. Der Patient soll mit und dank den Therapien der Schulmedizin rasch wieder gesund werden. Von den Personen, die diese Medikamente verabreichen, vertrauen jedoch rund die Hälfte der Schulmedizin offensichtlich nicht, denn sie lehnen die Impfung gegen das Corona-Virus ab (und meist auch jene gegen die Grippe- und andere Viren).

Wem soll ich als Patient nun glauben: meiner Ärztin, die mir die Medikamente verschreibt oder meinem Pfleger, der sie mir verabreicht – selber jedoch nur begrenzt an einen Nutzen dieser Schulmedizin-Therapie glaubt? Der Mangel an Pflegepersonal und der Respekt vor der Leistung vieler Pflegenden gebietet es, hier nicht weiter zu «bohren»…