Montag, 30. August 2021

Noch mehr Rucksäcke - bis der Krug bricht

Unternehmen müssen heute enorm viele, an sich unternehmensfremde Auflagen erfüllen. Und es werden laufend mehr. Die Politik gefällt sich darin, neue Vorschriften zu erlassen und Aufträge zu erteilen. Vieles davon ist an sich vernünftig und zumindest nachvollzieh- oder begründbar. Und es sind auch nicht die einzelnen Auflagen, die für ein Unternehmen zum Problem werden. Es ist deren schiere Zahl. 

Aufgabe eines Schweizer Unternehmens, beziehungsweise seiner Mitarbeitenden und seiner Kader ist es, kreativ und innovativ qualitativ hochwertige Produkte herzustellen, die trotz hoher Preise auf dem Weltmarkt konkurrenzfähig sind. Damit können in der Schweiz qualitativ hochwertige Arbeitsplätze mit guter Wertschöpfung erhalten und im besten Fall noch zusätzliche geschaffen werden.

Das ist auch nötig. Denn das in Schweizer KMU (und das sind die allermeisten unserer Unternehmen) erwirtschaftete Geld kommt den Mitarbeitenden, den Lieferanten (darunter in den allermeisten Fällen ebenfalls KMU und sehr viele Gewerbler) sowie Gemeinden, Kantonen und dem Bund zugute. Ohne erfolgreiche Firmen keine Arbeitsplätze und keine Steuereinnahmen.

Arbeitsplätze, bzw. erfolgreiche Firmen sind aber nicht gottgegeben. Nötig sind dazu Privatpersonen, die ihr – meist hart erarbeitetes – Vermögen in den Aufbau eines Unternehmens stecken. Die selber jahrelang auf Vieles verzichten, um ihrer Idee zum Durchbruch zu verhelfen. Wer es geschafft und Erfolg hat, hat aber nicht ausgesorgt. Jedes Geschäftsjahr beginnt wieder bei null Franken. Mit dem Erfolg von gestern kann ich morgen nichts mehr kaufen. Mit anderen Worten: um als Unternehmen auch morgen und übermorgen erfolgreich zu sein, muss heute Geld in die Forschung und Entwicklung neuer und (noch) besserer Produkte investiert werden. Müssen die Mitarbeitenden laufend weitergebildet werden. Müssen die Entwicklungen an den Märkten frühzeitig erkannt und die Produktepalette oder die Dienstleistungen danach ausgerichtet werden.

Kader und Mitarbeitende sind damit täglich neu herausgefordert. Nicht um noch mehr Geld zu verdienen, sondern in erster Linie, um das bisher Erreichte zu sichern, um die Zukunft der Arbeitsplätze zu sichern. Die globalen Entwicklungen sind rasch und unumkehrbar. Rücksichten auf Nachzügler nimmt niemand. Wer den Zug verpasst, verliert als KMU-Unternehmen meist alles: der Pionier oder Besitzer ist sein ganzes Vermögen los, die Mitarbeitenden ihren Arbeitsplatz.

Zu viele Politiker und Medien- sowie Interessenvertreter (insbesondere im Bereich der NGO) sind jedoch der Meinung, anderes als der Fokus auf die Arbeitsplätze müsse für ein Unternehmen, für einen Unternehmer an erster Stelle stehen: Gleichstellungsforderungen, Umweltforderungen, Klimaziele, allgemeine ethische Auflagen, Auflagen betreffend Rassismus und im Sozialbereich, etc. Die Liste wird fast wöchentlich länger. Jedenfalls für Schweizer Unternehmen. Sie gilt jedoch nicht zum Beispiel für chinesische (Staats-)Firmen, die ihre Billigware dank Internet und dank Schweizer Transportvergünstigung zum Schleuderpreis und massenhaft in unsere Haushaltungen liefern dürfen.

Gleichlange Spiesse stellen hier auf der Politagenda nicht mal einen Diskussionspunkt dar.

Wir können so weiterfahren und uns einen Heiligenschein nach dem andern aufs Haupt setzen, indem wir unseren Unternehmen laufend weitere zusätzliche Rücksäcke aufbürden. Bloss: auch dieser Krug geht nur so lange zum Brunnen, bis er bricht.

Donnerstag, 26. August 2021

Und nie ist es genug mit der Umverteilung

Die vorberatende Nationalratskommission hat zwar die Vorschläge des Bundesrates zur BVG-Revision teilweise «korrigiert». Dennoch ist erstaunlich, wie die Mehrheit der Sozialkommission offensichtlich weder Verständnis hat für unsere Wirtschaft und die Erhaltung guter Arbeitsplätze noch gewillt ist, dafür etwas zu tun.

Geht es nach der nationalrätlichen Sozialkommission, sollen künftig diejenigen Betriebe, die vor allem Spezialisten und best- bzw. an einer Hochschule ausgebildete Personen beschäftigen – und damit notabene eine höhere Wertschöpfung aufweisen – jene Betriebe quersubventionieren, die vorwiegend schlecht ausgebildete Personen beschäftigen und die auch entsprechend wenig in deren Aus- und Weiterbildung investieren. Dienstleistungsbetriebe wie Architektur- und Ingenieurbüros, Treuhandunternehmen, Versicherer etc. sollen also künftig zum Beispiel Gastro- und Landwirtschaftsbetriebe unterstützen. Kurz: Unternehmen, die höhere Löhne bezahlen (müssen), sollen künftig jene Betriebe quersubventionieren, die tiefe Löhne bezahlen.

Wie kommen die Volksvertreterinnen dazu, eine solche (und damit eine weitere) Umverteilung – diesmal direkt in der Wirtschaft – vornehmen zu wollen? In der Beruflichen Vorsorge (dem BVG) herrschte einmal die Grundidee: Jedem Lohnbezüger sein BVG-Konto, das er zusammen mit seinem Arbeitgeber für die Jahre nach der Pensionierung äufnet. Leider hat die Politik diesen Weg der Tugend bereits vor Jahren gründlich verlassen. Erst begann es mit der Umverteilung der arbeitenden Bevölkerung zu den ersten BVG-Rentnerinnen. Damit diese relativ rasch eine gute BVG-Rente erhielten, wurde die sogenannte «Eintrittsgeneration» flugs bevorzugt. Diese hatte zwar nicht «von Jugend auf» ihr Alterskonto geäufnet, sondern das Geld anderweitig ausgegeben. Aber jetzt sollte sie trotzdem mehr erhalten, als sie gespart hatte. Wenig später begannen die Politiker an der Verzinsung ("Mindestzinssatz") herumzuschrauben; erneut zu Lasten der jüngeren Generationen. Darauf folgte die unsägliche Geschichte mit dem Umwandlungssatz, der alsbald ebenfalls verpolitisiert wurde.

Die Folge: Wer eine BVG-Rente bezog, hat dies in den letzten Jahren immer stärker auf Kosten der jüngeren Generationen getan, denn er hat seine Rente nur teilweise – und zu einem laufend kleiner werdenden Teil – selber finanziert. Das ist Politik nach dem Prinzip: Konsumiere heute – irgendwann wird schon irgendwer bezahlen. Hauptsache die Wähler von heute sind glücklich.

Nun haben die Politiker also eine weitere Umverteilung entdeckt. Dafür gibt es zwar keinen ökonomischen, vorsorge- oder steuertechnischen Grund. Auch volkswirtschaftlich ist es reiner Blödsinn. Aber: die Wähler werden vielleicht danken. Grund genug, es zu versuchen. Auch gegen jede Vernunft.

Bestrafen wir also im BVG jene, die ihre Hausaufgaben gemacht haben und belohnen wir die Säumigen. Die Suppe, die wir damit einbrocken, werden ja die folgenden Generationen auszulöffeln haben. Die Sozialkommission des Nationalrates will damit offenbar einen substanziellen Beitrag leisten zum Attraktivitätsverlust des Unternehmensstandortes Schweiz und zur Unglaubwürdigkeit ihrer eigenen Politik.

 

Sonntag, 22. August 2021

Finanzlöcher schaufeln für rein gar nichts?

Basteln und auf ein Wunder hoffen. So könnte man die aktuelle Steuerpolitik des Kantons Solothurn auf eine Kurzformel bringen. Oder: Was macht ein Kanton mit einer der schweizweit tiefsten Wertschöpfungen, um das zu ändern? Er macht sich für weniger Verdienende, besonders für Familien mit tiefen Einkommen attraktiv. Das ist kein Fastnachtsscherz. Leider. So lauten im Ernst die neusten steuerpolitischen Vorschläge der Solothurner Regierung. Was sie damit erreichen will, weiss sie wohl nicht einmal selbst. 

Erfolgreiche Politik besteht jedoch nicht einfach darin, eine in einer Volksabstimmung mehrheitsfähige Vorlage zu zimmern; sie sollte auch noch gescheit sein. Erfolgreich wird diese Vorlage vielleicht an der Urne sein. Damit hat es sich aber. Denn sie reisst zwar neue Löcher in die Kantonsbilanz (immerhin jährlich rund 65 Millionen sind prognostiziert). Im Gegensatz zu Steuersenkungen für die Wirtschaft, die KMU, das Gewerbe und die Gutverdienenden, sind diese Löcher jedoch nicht als Investitionen, sondern als dauerhafte Fehlbeträge zu betrachten. Das Einzige, was in dieser neusten Vorlage ein «gesundes» Wachstum aufweisen wird, sind damit diese Fehlbeträge.

Im nächsten Schritt will der Kanton dann auch noch die Katasterschätzungen erhöhen. Das heisst, dass Wohneigentum im Kanton unattraktiver werden soll. Weil auch jüngst die Vermögenssteuern erhöht wurden, wird das in erster Linie die Gutverdienenden treffen, die ihrerseits auch die Löcher für die jüngsten Steuersenkungen stopfen sollten.

Kein vernünftiger Mensch und schon gar kein Ökonom wird behaupten können, dass diese Politik am Ende «aufgeht». Das Ergebnis wird sein, dass der Kanton Solothurn sich als wirtschaftsschwacher Kanton am Ende der Rangliste so richtig und permanent festsetzt. Wer kann denn in der heutigen Zeit eine solche Steuerpolitik betreiben, die Schulden aufhäuft für die kommenden Generationen, ohne damit weder kurz- noch langfristig irgendeinen klitzekleinen Mehrwert zu generieren?

Solothurn benötigt mehr Arbeitsplätze mit hoher Wertschöpfung. Ausserdem muss der Kanton bei guten Steuerzahlern attraktiver werden. Gute Steuerzahler sind solche, die mehr Steuern bezahlen als sie vom Kanton Leistungen beziehen – nicht umgekehrt. Offenbar hat da jemand das wirtschaftliche und steuerpolitische Basis-Alphabet noch (immer) nicht begriffen.

Mittwoch, 18. August 2021

Wenn die Realität nicht ins enge Denk-Nähkästchen passt

Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden müssen gemäss neuem Bundesgesetz eine sogenannte «Lohngleichheitsanalyse» durchführen. Die ersten Resultate liegen nun vor (NZZ am Sonntag, 15-08-2021). Und sie lassen den Schluss zu, dass das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG), das in den letzten Jahren seine Stellenprozente tüchtig erhöhte, davon enttäuscht ist. Man hatte viel Wasser auf die eigenen Mühlen erwartet; jetzt sind bloss ein paar magere Tropfen in Sicht.

Denn die Analyse, ausgewertet immerhin von einem spezialisierten Institut der Universität St. Gallen, ergab, dass rund 97% der Unternehmen beim Lohn alles korrekt abwickeln. Bloss bei 3% ergeben sich «nicht erklärbare Unterschiede» zwischen den Löhnen der Frauen und jenen der Männer. Wer aber nun erwartet hat, dass das EBG darauf hocherfreut reagiert und jetzt damit beginnt, einen Teil seiner vielen Arbeitsplätze abzubauen, sieht sich getäuscht. Die unmittelbare Reaktion der Berner Bundesbeamtinnen, die bisher stets behauptet haben, die Lohndiskriminierung sei riesig in unserem Land: Diese Ergebnisse lägen wohl daran, dass viele Unternehmen bei den Angaben geschwindelt hätten.

Das heisst also, das EBG unterstellt den Unternehmen in einem Generalverdacht, sie würden bewusst falsche Angaben machen. Damit würden sich jedoch diese Unternehmen bzw. deren Buchhalter, Personalchefs oder – wohl sehr häufig – deren beauftragte externe Treuhandfirmen strafbar machen. Und genau dieses strafbare Handeln unterstellt ihnen unbesehen und pauschal eine offizielle Bundesstelle, «gedeckt» offensichtlich durch den zuständigen SP-Departementschef, Bundesrat Alain Berset.

Das ist ein unerhörtes Vorgehen; ein absolut unerhörter Pauschalvorwurf eines Bundesamtes gegenüber der Schweizer Wirtschaft. Dabei werden Unternehmen kaum irgendwo derart häufig und streng staatlich kontrolliert wie die unsrigen: AHV-Revision, Steuerrevision, Mehrwertsteuer-Revision und für alle mit Dienstleistungen oder Produkten für die öffentliche Hand auch die Lohngleichheitskontrolle – und alle diese Kontrollen finden stets vor Ort statt; bei völlig offenen Büchern.

Hat da beim EBG vielleicht jemand panische Angst davor, die eigene Daseinsberechtigung und damit den Job zu verlieren?

Oder darf schlicht nicht sein, was dem EBG und seinem Chef nicht in deren verstaubte, eng-ideologische Schublade passt? Denn mit der Begründung der tieferen Frauenlöhne lehnen die gleichen Stellen etwa die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre ab. Mit den neuen Fakten kommt ihnen das letzte gewichtige Argument abhanden…

Apropos: Die Linken und Grünen, unterstützt durch die Mitte der Bundesversammlung, müssten nun ebenfalls feststellen, dass ihre Forderung nach der Lohngleichheitsanalyse die Wirtschaft zwar viel Geld kostet, den Arbeitnehmenden aber nichts bringt und ausser bei der Verwaltung nirgends neue Arbeitsplätze schafft. Einmal mehr haben sie also ein Stück überflüssige Bürokratie geschaffen.

Samstag, 14. August 2021

Die Büchse der Pandora am besten nicht öffnen

Die «99%-Initiative» will die Umverteilung von Geld in der Schweiz weiter erhöhen. Wer sein Geld statt in die Ferien auf den Malediven in ein Unternehmen investiert, soll künftig dafür bestraft werden. Suggeriert wird dabei, dass bloss 1% der Schweizerinnen davon betroffen sein werden. Das ist aber ebenso falsch wie die Initiative, die einer linksideologischen Verblendung entspringt.

Besteuert wird in der Schweiz aufgrund der «wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit». Das heisst, wer viel verdient, weil er viel arbeitet oder viel Zeit und Geld in seine Ausbildung investiert hat, bezahlt auch viel Steuern. Ausserdem wird die Umverteilung durch viele andere Kanäle verdoppelt und verdreifacht: wer viel verdient, zahlt viel mehr in die AHV-Kasse ein als er daraus je zurückbekommt. Denn wer einen Bruttolohn von mehr als CHF 86'040 (Stand 2021) erhält im Jahr, hat Anspruch auf die AHV-Maximalrente von CHF 2390 pro Person oder CHF 3585 pro Ehepaar. Wer mehr verdient, bezahlt damit seine AHV-Prämie als Solidaritäts-Beiträge für die weniger Verdienenden. So funktionieren die AHV-Prämien heute recht eigentlich als Reichensteuer. Jährlich werden allein auf diese Weise nach neusten Berechnungen mehr als 20 Milliarden Franken umverteilt.

Ein weiteres Beispiel sind die Krankenversicherungsprämien. Ab Mittelstand abwärts werden die Prämien durch Bund und Kantone verbilligt. Zu Lasten der Steuerzahler eine jährliche Milliardenumverteilung. Kita- und Pflegeheim-Kosten, die sich nach dem Einkommen richten. Subventionierte Wohnungen für sozial Schwache etc. Alles sind dies Elemente der Umverteilung.

Die zusätzlichen Steuern für die Kapitaleinkommen (jeder Franken soll hier eineinhalbmal versteuert werden müssen) treffen aber nicht nur die Reichen und «Superreichen». Sie treffen auch jene, die Arbeitsplätze geschaffen und ein KMU aufgebaut haben. Sie treffen auch den alleinstehenden Rentner, der nach dem Tod seiner Frau das jahrzehntelang abgesparte Einfamilienhaus aufgegeben hat und in eine kleine (altersgerechte) Mietwohnung umgezogen ist. Er muss die Mieteinnahmen fürs Einfamilienhaus, mit denen er seine neue Miete decken möchte, gemäss Initiative so hoch versteuern, dass ihm zusammen mit den übrigen Steuerbelastungen auf der Liegenschaft nur noch der Verkauf bleibt. Sollte der gleiche Rentner seine 2. und 3. Säule zudem als Kapitalabfindung bezogen haben und nicht als Rente, wird er nun auch hier mit einer völlig ungerechtfertigten und ungerechten «Supersteuer» belastet.

Ein fieser Trick ist jedoch, dass diese Initiative quasi via Hinterstübchen die Kapitalgewinnsteuer einführen will, die der Souverän bereits mehrfach abgelehnt hat. Diesmal wäre die neue Steuer sogar exorbitant hoch. Offen bleibt ferner, was dann geschieht, wenn in einer Rezession die Familienunternehmen und KMU Defizite schreiben und verkauft werden müssen; um die Arbeitsplätze zu retten, zum Beispiel. Oder wenn ihr Steuerwert einfach sinkt statt steigt. Was passiert dann steuerlich mit den Kapitalverlusten?

Die Ideologen haben mit kommunistischen Gedanken im Kopf ein Steuerpaket geschnürt, das auffällig der Büchse der Pandora ähnelt und damit am besten rasch und nachhaltig ungeöffnet entsorgt wird.

Dienstag, 10. August 2021

Konkrete Taten bitte anstelle von Nebulösem

Bundesrätin Sommaruga will in der Klimapolitik das «Netto-Nullziel» bis zum Jahr 2050 in der Bundesverfassung verankern (inzwischen ist ihr der Gesamtbundesrat gefolgt...). Dies als nächsten klimapolitischen Schritt und als indirekten Gegenvorschlag zur Gletscherinitiative. Die Schweiz soll also bis 2050 – in nicht weniger als 28.5 Jahren – «klimaneutral» werden.

Was erst gar nicht übel klingt, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als blosser Papiertiger. Hehre Verfassungsziele in Ehren, aber erstens sind solche umweltpolitischen Zielsetzungen nicht verfassungswürdig und zweitens ist mit ihnen der Umwelt rein gar nicht geholfen. 

Was Not tut, sind zügige konkrete Schritte. Und dies nicht mal in erster Linie in der Schweiz, sondern im Ausland. Denn dort kann mit wenig Geld noch enorm viel für die Umwelt erreicht werden. Bei uns dagegen ist sehr viel Geld nötig, um eine – global betrachtet – enorm kleine Wirkung zu erzielen.

Konkrete Massnahmen in der Schweiz sind trotzdem durchaus nützlich. Sie benötigen jedoch eine allgemeine Akzeptanz in der Bevölkerung. Deshalb sind sie sehr viel schwieriger umzusetzen als irgendwelche politischen Parolen, die heute niemandem weh tun, weil sie wohl kaum je etwas bewirken; schon gar nicht in naher Zukunft. Umso mehr als «klimaneutral» ein Begriff ist, der frei interpretiert werden kann.

Die Treibhausgase und damit die fossilen Brennstoffe sind im Fokus der Umweltpolitiker. Doch wenn wir alle fossilen Energieträger ablösen wollen, benötigen wir enorme Mengen an Strom. Und immer noch foutiert sich die Politik um die Frage, woher dieser kommen soll. Simonetta Sommaruga ist gegen die Kernkraftwerke und will sie alle abstellen. Damit wird die Stromlücke noch einmal grösser. Selbst in Bergdörfern auf über 1000 Metern über Meer werden heute sehr viele Luftwärmepumpen installiert, um Ölheizungen zu ersetzen. Bei wirklich kalten Temperaturen erfolgt die Wärmegewinnung damit fast ausschliesslich über Strom. Gleichzeitig warnen Politikerinnen davor, dass in absehbarer Zeit mit Stromunterbrüchen oder Teilabschaltungen gerechnet werden müsse, besonders im Winter. Wie bitte soll dann das Wohnzimmer warm werden? Ganz abgesehen von den Auswirkungen auf die Wirtschaft und die Arbeitsplätze.

Es gäbe genug Probleme zu lösen im Umweltbereich. Man sollte bloss den Mut und die Weitsicht zu den nötigen Taten endlich aufbringen. Nebulöse Sätze in der Verfassung trüben lediglich den Blick auf die aktuellen Probleme und lösen damit erst recht keins davon.

Freitag, 6. August 2021

Eine völlig unnötige und unnütze Steuerdiktatur

Viel – oder etwa doch keine Aufregung über die Steuervorschriften, welche die G20 bzw. die OECD einführen wollen? Dieser völlig undemokratische Versuch einiger weniger Staatschefs und ihrer Funktionäre, die bisher respektierte Steuerhoheit der Staaten und damit die Demokratie auszuhebeln, dürfte jedoch kaum so einfach über die Runde gehen, wie sich das die Machtanmassenden vorstellen. Dort, wo das Volk dazu ein Wort zu sagen hat, wird das nicht einfach geschluckt werden.

Genaugenommen ist dieser Versuch leere Staatskassen zu sanieren ein untauglicher. Erstens wird in den hauptbetroffenen Staaten auch künftig mehr ausgegeben als eingenommen, weil die Politiker aus wahltaktischen oder anderen Gründen nicht haushalten können oder wollen. Zweitens werden die gleichen Staaten im Wettbewerb um Unternehmen und damit um Arbeitsplätze auch künftig alle Register ziehen. Steuervergünstigungen gehören hier seit jeher dazu. Und es gibt eine Unmenge an Möglichkeiten, die Steuern für Personen oder Unternehmen zu beeinflussen. Die Tarife sind nur eine von zahlreichen «Stellschrauben». Jeder Steuerpflichtige weiss das - nötig ist etwa nur ein Blick auf die Abzüge oder (bei Unternehmen vor allem) auf die steuertechnischen Bewertungen.

Genau jene Staaten, welche dem Rest der Welt jetzt entgegen aller demokratischen Regeln Steuervorschriften machen wollen, werden bei deren Umgehung an vorderster Front kreativ dabei sein. Das zeigt die aktuelle Realität ebenso wie es die Erfahrung lehrt.

In der Schweiz entscheidet der Souverän über die Steuertarife und -gesetze. Ob das nun Paris, Washington, Rom, Berlin, London u.a. passt oder nicht: Das letzte Wort wird unser Souverän haben. Auf nationaler ebenso wie auf kantonaler und kommunaler Ebene. Dass wir hier geschlossen dem Diktat von ein paar wenigen Staaten folgen, die ihre Finanzen nicht im Griff haben, ist so unrealistisch wie eine aufwärts fliessende Aare. Vielleicht ist das auch der Grund, weshalb unser Finanzminister nicht gross opponierte: er weiss, wer bei uns am Ende entscheidet.

Apropos:

Schon etwas seltsam, dass die Linke in der Schweiz dieser Steuertarif-Globalisierung derart positiv gegenübersteht: sonst lässt sie ja keine Gelegenheit aus, die Globalisierung als Teufelswerk zu verdammen.

 

Montag, 2. August 2021

Von Plappermäulern und Persönlichkeiten

Es ist (trotz Regen) Sommer und Ferienzeit. Die Politik ruht weitgehend. Weder Kommissionen noch Parlamente noch Exekutiven treffen sich. Die Medien sind dünn, quantitativ wie qualitativ. Allein mit Olympia lassen sich die News-Gefässe nicht füllen. Da sind alle «froh» um den 1. August. Bloss woher die spannenden Interviewpartner nehmen. Jene, die Aktualität und Politik in prägnante Worte fassen, möglicherweise offen Kritik üben und mit neuen oder «neuen» Ideen für eine Schlagzeile gut (genug) sind.

Zeit also für die alt Bundesräte und Bundesrätinnen. Jene von ihnen, die sich sowieso nicht halten können und fast schon laufend den Job ihrer Nachfolger qualifizieren müssen, sind zwar etwas «abgegriffen» (Journalistenjargon). Aber da gibt es noch jene, die sich etwas weniger zu Wort melden und die trotzdem keinem Mikrophon widerstehen können. Jetzt sind fast alle gefragt.

So sind denn die Schweizer Medien in diesen Wochen voller Interviews und Statements von alt Bundesrätinnen und -räten. Sensationelles ist da zwar nicht zu vernehmen. Aber für einen «Gratistipp» oder mehr oder weniger direkt geäusserte Kritik an den Nachfolgern reicht es allemal.

Das sind also unsere vielgelobten Landesväter und -mütter? Alt Bundesräte, bei denen die Eitelkeit über den Charakter gesiegt hat? Stellen Sie sich vor, ein pensionierter CEO eines Unternehmens würde öffentlich seinen Nachfolger kritisieren und ihn mit Gratistipps eindecken. Jeder vernünftige Mensch würde den Kopf schütteln über so viel angemasste Eitelkeit und Selbstüberschätzung. «Der kann nicht loslassen», wäre noch das gnädigste Urteil.

Das Problem war schon den alten Römern bekannt. Sie hatten dafür ein geflügeltes Wort: "si tacuisses, philosophus mansisses". Hättest Du geschwiegen, du wärst ein Philosoph geblieben... 

Es gab einmal eine Zeit, da enthielten sich alt Bundes- und Regierungsräte vollständig der Kommentierung der aktuellen Politik oder der Arbeit der Nachfolger aus der «sicheren Deckung» heraus. Diese Persönlichkeiten haben ihren Ruhestand genossen, aber sich sicherlich das eine oder andere Mal auf die Zunge beissen müssen. Doch sie blieben konsequent und uns damit als Persönlichkeiten mit Format in Erinnerung. Von denen, die sich heute medial «dauerinszenieren», werden wir das leider nicht sagen können. Für die Zukunft unseres Landes spielt das glücklicherweise keine Rolle; denn wir nehmen diese Alt-Exekutivler viel weniger ernst als sie sich offenbar selbst.

Samstag, 24. Juli 2021

Eine Maulbinde gegen freie Meinungsäusserung?

Da hatte jemand Zivilcourage: der Solothurner Stadtpräsident machte sich Gedanken darüber, wie die um sich greifende Impfverweigerung oder -faulheit bekämpft werden kann. Die Krankenversicherung sollte die Nicht-Geimpften und deshalb Erkrankten «bestrafen», so seine Idee. Man kann davon viel, wenig oder gar nichts halten. Mann und Frau können darüber auch demokratisch und offen (und hoffentlich sachlich) diskutieren. Dass über den Stadtpräsidenten und Nationalrat, der mit diesem Vorschlag immerhin eine Diskussion lancieren wollte, stattdessen ein an Emotionalität und fehlenden Argumenten kaum mehr zu überbietender Shitstorm hereinbricht, hat mit dem Recht auf freie Meinungsäusserung nichts mehr zu tun.

Freie Meinungsäusserung besteht für alle – nicht nur für diejenigen, die gleicher Meinung sind wie ich. Wer anderer Meinung ist, möge dies mit Argumenten statt mit Emotionen darlegen. Das ist echte und gelebte Demokratie. Was jetzt passiert, bedeutet aber: wer meiner Meinung ist, darf seine Meinung äussern. Wer nicht, muss schweigen, sonst wird er verbal in übelster Weise verunglimpft.

Die Idee des Stadtpräsidenten ist wohl nicht ganz ausgegoren. Das heisst, dass es gute sachliche Gründe gibt, anderer Meinung zu sein. Aber die Äusserung wäre ein guter Beginn für eine sachliche Diskussion gewesen. Dies wurde nun verpasst. Der Stadtpräsident bewies mit seiner Idee Zivilcourage. Leider scheint dieses Niveau an Sachlichkeit für Viele zu hoch zu liegen.

Und noch etwas: Wer jetzt die zunehmende Bevorzugung der Geimpften bei Sportevents oder Kulturveranstaltungen bemängelt, dem sei Folgendes in Erinnerung gerufen: Das Impfzertifikat ist durchaus vergleichbar mit einem Fahrausweis. Nur wer ihn besitzt, darf ein Motorfahrzeug steuern. Eine Fahrprüfung ist zwar für niemanden obligatorisch. Wer jedoch darauf verzichtet, einen Fahrausweis zu erwerben, darf kein Motorfahrzeug führen. Ist das «ungerecht»? Vielleicht. Aber es ist eine Regelung, wie es notwendigerweise viele gibt. Eine Regelung, die nötig ist, um unser Zusammenleben für alle möglichst erträglich und sicher zu gestalten.

Und so ähnlich verhält es sich mit der Impfung gegen Corona. Wenigstens in Bezug auf jene Personen, bei denen keine medizinischen Gründe dagegensprechen.

 

Samstag, 17. Juli 2021

Schrittweise Verstaatlichungspolitik oder Aprilscherz?

Ist das ihr Ernst, blosse Parteitaktik, ein verspäteter Aprilscherz oder einfach nur Auswuchs einer Politik, die vor lauter Linksideologie längst jeden Realitätsbezug verloren hat? Einige SP-Bundesparlamentarier, inkl. Parteipräsident, fordern lauthals, die Schweizer Grossbanken müssten alle Boni abschaffen und ihre minimale ungewichtete Eigenkapitalquote auf 15% verdreifachen.

Es gab einmal eine Zeit, sie liegt inzwischen in der Dunkelheit der Geschichte, da haben sich die Sozialisten für die Rechte der Arbeiter(klasse) eingesetzt. Wahrscheinlich weiss die heutige Parteiführung nicht mal mehr, was ein Arbeiter ist. Denn Arbeitsplätze sind den häufig akademisch gebildeten Parteioberen schon längst egal. Sie haben sich zum Ziel gesetzt, die Schweizer Wirtschaft in die Knie zu zwingen, koste es was es wolle. Warum und zu welchem Zweck sie das tun wollen, wissen wahrscheinlich nicht mal sie selbst.

Jüngst haben sie sich also die Schweizer Banken als Zielscheibe ausgesucht. Wahrscheinlich, weil sie herausgefunden haben, dass von den dort Beschäftigten – und das sind immerhin ein paar Zehntausend – nur ein paar wenige bei ihrer Partei Mitgliederbeiträge entrichten.

Eigentlich bestimmen die Besitzer eines Unternehmens, welche Strategie und welche Politik dieses zu verfolgen hat. Welche Löhne und Boni bezahlt werden und welche Risiken das Unternehmen bzw. seine Führung eingehen soll. Man nennt das gewöhnlich die «Privatwirtschaft». Private geben ihr Geld einem Unternehmen und dieses geschäftet damit im Auftrag der Eigentümer. Das umfangreiche Aktienrecht bildet neben all den weiteren gesetzlichen Vorgaben und Bestimmungen die staatlichen Leitplanken, in denen sich das wirtschaftliche Handeln hierzulande abzuspielen hat.

Wenn es nach den SP-Politikern geht, sollen dieses Handeln künftig nicht mehr die Aktionäre bestimmen, sondern die Politiker. Wahrscheinlich möchten sie dann im zweiten Schritt die Grossbanken verstaatlichen, im dritten subventionieren und im vierten – sogleich nach der Deklaration zum Teil des «service public» – unter Denkmal-Schutz stellen und selbst im Verwaltungsrat Einsitz nehmen.

Spätestens dann würden wohl viele Bankangestellte den Gewerkschaften beitreten, weil sie akut um ihre Arbeitsplätze fürchten.

Dienstag, 13. Juli 2021

Gute Rahmenbedingungen schlagen Förderpreise

«An Sprüchen fehlt es nicht in diesem Land», meinte einst Bundesrat Flavio Cotti. Unter anderem fehlt es bei uns auch an Preisen nicht. Unzählige Stiftungen vergeben für unzählige Taten oder Situationen irgendwelche Preise.

Viele dieser Preise gehen auf einen Stifter oder eine Stifterin zurück, die sich so über ihren Tod hinaus ein ehrendes Andenken bewahren oder einem eigenen Anliegen zum Durchbruch verhelfen wollten. Beides ist legitim und hier nicht in Frage zu stellen.

Fragen wirft höchstens auf, wenn staatsnahe oder staatliche Stellen zum Beispiel in grosser Zahl Preise für Kultur verleihen, wie das etwa der Kanton Solothurn tut. Wer legt fest, was Kultur ist? Etwa alles, was heute bereits unter Denkmalschutz steht oder morgen stehen könnte? Oder das, was eine Jury als Kultur definiert? Im letzteren Fall spielt eine Rolle, wer in dieser Jury Einsitz hat. Zudem muss besagte Jury dann auch gleich bestimmen, was kulturelle Qualität hat und ist. Ein äusserst schwieriges Unterfangen. Die Kultur-, Literatur- und Kunstgeschichte zeigen, dass solche Jurys eher selten ins Schwarze getroffen haben. Umso öfter dagegen haben ihre Entscheide bei späteren Generationen für Erheiterung oder Kopfschütteln gesorgt.

Der Steuerzahler kann sich damit trösten, dass unter den vielen vom Staate geförderten bzw. subventionierten Künstlerinnen immerhin zwei bis drei wirkliche Talente waren. Dass es sich hier also ähnlich verhält wie beim Loskauf: wer mehr davon kauft, erhöht seine Chance auf einen Treffer. Denn noch lange nicht jeder, der einmal ein Ei auf den Tisch knallte, ist ein Entdecker.

Die inflationär vielen Preise bergen jedoch ein Problem, das weit darüber hinaus geht, ob das Geld hier wirklich optimal eingesetzt wurde: junge Menschen, manche noch kaum erwachsen, erhalten Stipendien und Fördergelder. In ihren Augen heisst das: «Ich kann etwas.» Oder: «Dass ich etwas kann, ist hiermit von höherer Stelle dekretiert. Ich bin auf dem richtigen Weg.» Doch diese Förderpreise sind weder ein Beweis für Genialität noch eine Garantie für Erfolge à la Picasso oder Tinguely. Dem kleinen Preis-Hüpfer kann allzu rasch die Bruchlandung des harten Erwachens folgen.

Manchmal ist es besser, gute Rahmenbedingungen zu schaffen, statt inflationär Preise zu vergeben – auch wenn damit ein paar eitle Jury-Mitglieder um ein paar repräsentative Auftritte gebracht werden.

 

Samstag, 10. Juli 2021

Die komplexe Ausgangslage beachten, bitte

Kaum hat jemand ein paar Zahlen zur Umwelt veröffentlicht, folgt prompt die Anklage der Grünen. Der grüne Solothurner Nationalrat klagt an und fordert, verlangt neue Verbote. Dies nach Zahlen, die seine Parteikollegin im Regierungsrat kürzlich veröffentlicht hat.

Der Kanton Solothurn soll also im Gebäudebereich, was die Umrüstung auf alternative Energien betrifft, der Klassenletzte sein in der Schweiz. So steht es zumindest im «2. Bericht zum kantonalen Energiekonzept». Die Solothurner sind also DIE Schweizer Umweltsünder? Ganz so einfach ist die Sachlage nicht. Erstens geht der Bericht nicht der Frage nach, wieso das denn so ist (was eigentlich die Grundlage für eine ideologiefreie Lösungsfindung darstellen würde), und zweitens stellt er fest, dass die Industrie im Kanton «auf Kurs» (Zitat) ist.

Wer die Lage bei den Neubauten verfolgt weiss, dass dabei weitgehend auf CO2-reduzierte oder gar CO2-freie Bauten gesetzt wird. Das weist indirekt auch der Bericht nach: Der Anteil der Ölheizungen ist seit 1990 drastisch gesunken; der Anteil der (bis vor kurzem noch von staatsnahen Betrieben stark propagierten) Gasheizungen ist seit 2015 ebenfalls rückläufig.

Der Kanton Solothurn verfügt jedoch über schweizweit betrachtet überdurchschnittlich viele Einfamilienhäuser. Sehr viele von ihnen wurden in den 60-er und 70-er Jahren gebaut. Ihre Bewohnerinnen und Bewohner sind inzwischen betagt und leben vom Ersparten und von der AHV. Über relevante Pensionskassenrenten verfügen in dieser Generation nur die ehemaligen Staatsangestellten.

Diese Häuser, meist erbaut vor der grossen Energiekrise Mitte der 70-er Jahre, verfügen über eine mangelhafte Isolation der Aussenhülle und setzen auf Hochtemperaturheizungen (Radiatoren). Um eine sinnvolle Investition zu tätigen, die auch physikalisch nachhaltig ist, müsste gleichzeitig die ganze Aussenhülle ersetzt bzw. erneuert werden. Das heisst: neues Dach, neue Aussenisolation, neue Fenster und Türen. Alternative Heizsysteme sind eigentlich nur sinnvoll, wenn die Heizung auf Niedertemperatur umgestellt wird. Dazu müssten zumindest alle Radiatoren ersetzt werden, noch besser wäre eine komplette Umstellung auf Bodenheizung. Weil dann sinnvollerweise die ganze Gebäudetechnik auch ersetzt wird, bedeutet das nichts anderes als eine Totalsanierung des Hauses. Und diese kann kaum im bewohnten Zustand erfolgen.

Das alles soll nun ein betagtes Ehepaar oder ein betagter Alleinstehender auf sich nehmen? Da diese Hausbesitzer keine Aussicht auf eine Hypothek haben, müssten sie auch noch alles direkt aus der eigenen Tasche finanzieren können. Das sind bereits äusserst hohe Hürden. Gegen eine Totalsanierung spricht in diesem Fall aber auch der gesunde Menschenverstand. Die nachfolgenden Generationen haben andere Wohnprioritäten und -bedürfnisse. Das Haus wäre bei einem späteren Bewohner- bzw. Besitzerwechsel unter Umständen nochmals umzubauen. Damit würden jede Menge Ressourcen (u.a. graue Energie) verschleudert.

Das neue Raumplanungsgesetz verlangt zudem nach Verdichtung. Unter anderem deshalb werden auf dem Areal ehemaliger Einfamilienhäuser sehr häufig mehrere Miet- oder Eigentumswohnungen erstellt. Betreffend Umwelt- wie Landschaftsschutz ein klarer Vorteil. Der zeitgebundene Zwang zur Sanierung bestehender Anlagen ist also sehr häufig - auch ökologisch - überhaupt nicht sinnvoll. 

Im Kanton Solothurn wurde zudem im Gebäudebereich weniger in die CO2-Reduktion investiert als anderswo, weil bei uns riesige Grossüberbauungen mit mehreren hundert Wohnungen sehr selten sind. Dafür fehlen die Grosszentren ebenso wie die entsprechende Wohnungsnachfrage. Mit Grossüberbauungen lassen sich jedoch Umweltinvestitionen viel besser amortisieren – einige sind gar nur dort sinnvoll. Nicht zufällig führt die Rangliste, die vom genannten Bericht veröffentlicht wurde, der Kanton Baselstadt an.

Fazit: die Solothurnerinnen sind wohl kaum weniger umweltbewusst als der Rest der Schweiz. Aber die Umstände sind hier andere.

Mittwoch, 7. Juli 2021

Erziehung statt unnütze Verbote

Wenn es nach den Grünen und ihren Kampforganisationen wie Greenpeace geht, müssen wir bald alles verbieten, was Menschen falsch nutzen oder falsch entsorgen. Neu fordert Greenpeace nach dem Vorbild der EU ein Verbot aller Kunststoff-Einwegartikel.

Auf den ersten Blick macht das Sinn. Die Frage ist nur, warum?

Etwa weil zu viele Menschen schlicht zu blöd sind und alles, was sie nicht mehr brauchen (können) mit einem gezielten Wurf in die nähere oder weitere Umwelt «entsorgen»? Und was sind denn Einwegartikel? Auch eine Einkaufstüte als Plastik kann man mehrfach verwenden. Irgendwie muss man seine Einkäufe ja transportieren. Besonders, wenn man umweltfreundlich mit dem ÖV unterwegs ist. Auch eine Plastikgabel kann frau mehrmals nutzen.

Turnschuhe aus China dagegen lassen sich ebenso wie Plastikgeschirr oder die Einkaufstasche oder der Heckspoiler oder die Pet-Flasche oder die Zigarettenkippe oder die Aludose oder das Handy oder die Hamburger-Verpackung oder … in der Umwelt statt regulär entsorgen. Dabei spielt keine Rolle, wie oft oder wie lange die Gegenstände dienlich waren, bevor sie ihren Dienst getan haben. Wer in der Natur unterwegs ist, kennt das Phänomen. Es gibt nichts, was man und frau der Faulheit oder dem Portemonnaie zuliebe oder aus Hirnlosigkeit nicht in Gottes freier Natur entsorgen. Dabei nimmt das Problem laufend zu. Zu beobachten ist im übrigen, dass weniger Gebildete häufig weniger Skrupel haben, ihren Abfall liegen zu lassen oder via «Natur-Wurf» zu entsorgen als gut ausgebildete Personen.

Was in den Wald, den Fluss oder in die Wiese fliegt, tut das nicht selbst. Es ist der passive Teil der Aktion. Deshalb muss jede wirkungsvolle Gegenaktion nicht beim Objekt, sondern beim Subjekt ansetzen, beim übel handelnden Menschen. Bildung und Erziehung sind gefordert, nicht Verbote. Wer jedoch die Meinung vertritt, die jungen Menschen müssten sich vor allem entfalten und Selbstdisziplin, Leistung, Integration und Selbstverantwortung seien keine Grundeigenschaften, die ebenso früh wie konsequent eingefordert werden müssten, der kann lange Verbote aussprechen. Sie werden das Problem nicht lösen.

Ein Beispiel? Zwischen Flumenthal und Grenchen besteht der Aare entlang vielerorts ein Naturschutzgebiet. Hunde müssen dort an der Leine sein und Picknickfeuer sind verboten. Jeder, der schon einmal diese Strecke per pedes oder Velo absolviert hat, weiss, dass sich praktisch niemand an die Leinenpflicht hält und dass überall bedenkenlos gefeuert wird. Die entsprechenden Hinweistafeln dienen allenfalls Schmutzfinken dazu, sie zu verschmieren, beachtet werden sie so gut wie gar nicht. Dasselbe gilt betreffend allgemeinem Fahrverbot und den Velofahrern. Sie betrachten diese Tafeln sehr häufig als blosse Gestaltungselemente für den öffentlichen Raum.

Es gibt genug Gesetze. Was allenfalls fehlt, sind bloss jene Mitbürgerinnen, die sich auch daran halten – auch dann, wenn gerade kein Polizist hinschaut. Greenpeace und die GPS sollten sich besser darum kümmern. Doch das erfordert Zivilcourage und ist eher hindernd bei Wahlen.

Und noch ein Gedanke: Wer die Leute staatsabhängig macht und sie aus der Selbstverantwortung entlässt, muss sich nicht wundern, wenn sie sich auch so verhalten.

  

Samstag, 3. Juli 2021

Bitte etwas genauer und vorurteilsfreier

Es kommt immer wieder als Argument auf den Tisch: Bei der AHV-Reform, bei der BVG-Reform, am sog. Frauenstreiktag, in der Bildungspolitik, in der Sicherheitspolitik (Militärdienst für alle?) etc. Gemeint ist das Argument, dass die Frauen weniger verdienen als die Männer. In der Regel stützt «frau» sich dann auf die Zahlen des Bundesamtes für Statistik, die jährlich herausgegeben werden. Selbstverständlich erläutern die daraus entstehenden jährlichen Schlagzeilen nicht, wie diese Zahlen überhaupt zustande kommen.

Kürzlich wurden die BfS-Zahlen wieder in den Medien herumgereicht. Die Lohnungleichheit ist gewachsen, stand da in den Schlagzeilen, respektive Titeln zu lesen. «Im Kleingedruckten» hiess es dann aber, dass bei den Dienstleistungs- bzw. den Büroberufen keine Unterschiede feststellbar seien («inexistent»). Im handwerklichen Bereich, auf Montage und im Industriesektor gebe es aber noch immer eine Differenz. Teilweise sei diese zudem auch darauf zurückzuführen, dass weniger Frauen im Kader seien und dass deshalb auch weniger Frauen in den Genuss von Boni kämen.

Damit wir uns richtig verstehen: Lohngleichheit ist für den Schreibenden ein absolutes Muss. Die Frage stellt sich aber, ob diese Lohngleichheit nicht bereits bei allen seriös arbeitenden Unternehmen verwirklicht ist. Das BfS berücksichtigt in seinen Zahlen weder die Pensen (Frauen arbeiten viel häufiger Teilzeit als Männer – auch weil das für sie viel einfacher möglich ist, wie eine Studie soeben deutlich machte) noch Berufserfahrung und Weiterbildungen. Das sind aber sehr wesentliche Lohnfaktoren.

Zudem wird heute jedes Unternehmen, das irgendwie für den Bund oder die Kantone tätig ist, sei es mit Dienstleistungen oder als Lieferant, regelmässig und äusserst minutiös auf Lohngleichheit kontrolliert. Wer die Vorgaben nicht erfüllt, darf nicht weiter an Bund oder Kantone liefern. Das gilt jedoch ausschliesslich für Schweizer Unternehmen, weil die Schweizer Behörden verständlicherweise ausländische Zulieferer nicht vor Ort kontrollieren dürfen. Auch hier sind die Spiesse nicht gleich lang und die Schweizer Zulieferer und ihre Arbeitsplätze benachteiligt.

Bisher wurde noch von keinem einzigen bedeutenden Schweizer Unternehmen bekannt, dass es von der Zulieferer-Liste des Bundes zum Beispiel gestrichen wurde. Bekannt sind aber Beispiele, bei denen die Untersuchung festhielt, dass die Frauen besser bezahlt sind als die Männer. Das hingegen galt dem untersuchenden Gleichstellungsbüro als «gleicher Lohn» und führte zu keiner Beanstandung...

Es wäre dringend angebracht, dass das BfS entweder seine Statistik richtig macht oder darauf verzichtet und das Anliegen den Branchenverbänden und Gesamtarbeitsverträgen überlässt. Schwarze Schafe gibt es immer und überall. Dafür hat der Gesetzgeber jedoch vorgesorgt. Lohnungleichheit ist einklagbar und das wird auch gemacht. Die gesetzlichen Grundlagen sind vorhanden. Der Rechtsstaat funktioniert. Genug Gründe also, endlich mit der immergleichen Behauptung von der allgegenwärtigen Lohnungleichheit aufzuhören.

Mittwoch, 30. Juni 2021

Zweierlei Arbeitsrecht dank Bundesrat?

Der Bundesrat hat bisher in der Schweiz ein liberaleres Arbeitszeitgesetz verunmöglicht. Betreffend gesetzlicher Arbeitszeitregelung befinden wir uns noch tief im 20. Jahrhundert und Jahrzehnte vor der Digitalisierung. Nicht einmal die ganze Home-Office-Geschichte scheint die Landesregierung in ihrer (wenigstens auf dem Papier bürgerlichen) Mehrheit umgestimmt zu haben.

Worum geht es?

Wer als junger Papa heute nach der Arbeit die Kinder von der Krippe/Kita abholt, mit der Familie das Abendessen geniesst, seinen Kindern Zeit widmet und um 22 Uhr nochmals den Laptop hervornimmt, um jene Arbeit zu erledigen, die wegen des frühen Feierabends (Krippen schliessen früh…) liegenblieb, handelt illegal. Das Arbeitsrecht erlaubt solche Arbeitszeiten nur bestimmten Branchen, andern bloss im bewilligten Ausnahmefall.

Das zu ändern und die volle Jahresarbeitszeit zu bewilligen, wäre mehr als höchste Zeit. Aber Bundesrat wie Parlament haben dies bisher verunmöglicht. Als Beispiel wird dann jeweils der Industriearbeiter angeführt, dem man doch zu dieser nachtschlafenden Zeit keinen Arbeitseinsatz im Umfeld eines wenn möglich noch gesundheitlich belastenden Fabrikjobs zumuten kann. Dass genau dieser Büezer heute die grosse – und immer grösser werdende – Ausnahme darstellt, scheint in Bundesbern noch nicht angekommen zu sein. Für diese «Ausnahme» besteht heute eine gute gesetzliche Regelung. Für die immer grösser werdende Mehrheit der digitalisierten Dienstleister jedoch wird diese Vor-Computer-Zeitalter-Gesetzgebung immer mehr zu einem ärgerlichen Hindernis. Ein bürokratisches Hindernis übrigens, das mit der (zusehends auch gelebten) Realität nicht mehr viel zu tun hat.

Man möchte deshalb rufen: Liebes Bundesbern, auch wenn unter der Bundeskuppel die Digitalisierung mancherorts noch ein Stiefmütterchendasein fristet (wie die Pandemie eben überdeutlich gezeigt hat), empfiehlt es sich, ab und zu das Fenster zu öffnen und die frische Luft der täglichen Realität einzuatmen. Aber halt: Der Bundesrat weiss ganz genau, wie der Hase läuft. Was nämlich für Sie und mich verboten ist, das will er nun allen Bundesbeamten mit mehr als 110'000 Franken Jahreslohn erlauben. Und das sind beinahe 50 Prozent alles Bundesangestellten.

Irgendwie kommt man sich da als steuerzahlender Familien-Unternehmer, Gewerbler oder als KMU-ler einfach nur blöd vor.

Samstag, 26. Juni 2021

Verbandsfunktionäre und ihre "Interessenvertretung"

Da reibt sich der Politikbeobachter die Augen und schüttelt den Kopf. Der Grund: GfS Bern machte eine Umfrage unter Mieterinnen und Vermietern. Ergebnis: Mit dem heutigen Mietrecht und der Lage auf dem Wohnungsmarkt sind beide Seiten weitgehend zufrieden. Bei den Mietern sind dies 61 Prozent, bei den Vermietern ebenfalls. Bloss die unzufriedenen Vermieter sind etwas unzufriedener als die unzufriedenen Mieter. Wirklich unzufrieden ist jedoch auf beiden Seiten nur jeder zehnte. Dennoch ging der Mieterverband sofort gegen diese Umfrage «auf die Barrikaden».

Der Bundesrat wollte wissen, ob das rund 30-jährige Mietrecht erneut geändert werden sollte. Offensichtlich besteht dazu kein grosser Handlungsbedarf. Pech für die Funktionäre und Lobbyisten der beiden Verbände. Vor allem die Mietverbände begannen jedoch unvermittelt zu zetern. Sie zogen die Umfrage und ihre Ergebnisse in Zweifel. Ausgerechnet. Denn GfS steht der SP äusserst nahe. Und das seit der Gründung. Es gab Zeiten, da gaben sich die SP-Partei- und Fraktionspräsidenten am Berner GfS-Sitz fast täglich die Klinke in die Hand. Für Peter Bodenmann und Ursula Koch war GfS so etwas wie ihr zweites Zuhause. Der Mieterverband seinerseits ist einer der «Hausverbände» der SP-Politikerinnen. Hier dominiert praktisch ausschliesslich die Politfarbe Rot, mit ein paar grünen Einsprengseln. Man kann viel über GfS sagen, aber dass sie nicht mieterfreundlich seien, das geht wohl voll daneben.

Ausserdem lässt sich auch die Kompetenz von GfS kaum in Zweifel ziehen. Für politische Fragen besteht in der Schweiz zurzeit kein vergleichbar kompetentes Umfrageinstitut. Die Frustration bei den Funktionärinnen muss also gross gewesen sein, als sie diese Ergebnisse erfuhren. Damit wurden sie eines nicht unerheblichen Teils ihrer Daseinsberechtigung entraubt. Denn die Realität lautet: Es gibt eigentlich auf der politischen Bühne betreffend Mietrecht nichts zu tun. Es sind ja alle zufrieden.

Dass die Funktionäre – nicht nur jene des Mieter- und Vermieterverbandes – die Lage gerne dramatischer darstellen, als sie ist, um die eigene Daseinsberechtigung zu untermauern, zeigt übrigens die GfS-Umfrage ebenfalls sehr schön: Aus Sicht der Interessenverbände bzw. ihrer Vertreterinnen ist die Lage nämlich sehr unbefriedigend. Oder anders ausgedrückt: es besteht Handlungsbedarf. Sind 61% der Mieterinnen zufrieden, sind bei ihren Verbandsvertretern genau umgekehrt 61% unzufrieden. Bei den Vermietervertretern sind dies gar 67 Prozent.

Die Schlussfolgerung?

Die Verbandsvertreter vertreten (mindestens hier) wohl eher ihre eigenen Interessen als die ihrer Mitglieder. Normalerweise heisst das, dass es höchste Zeit ist, etwas zu ändern. In diesem Fall allerdings offensichtlich nicht beim Mietrecht.


Mittwoch, 23. Juni 2021

Das Antidiskriminierungs-Sternchen, das diskriminiert

Die Weisung überrascht nicht: Die Bundeskanzlei stellt klar, dass das Gendersternchen und seine weiteren Anhängsel in Bundestexten nichts verloren haben. Äusserst erstaunlich ist hingegen die Begründung. In der Weisung «Umgang mit dem Genderstern und ähnlichen Schreibweisen in deutschsprachigen Texten des Bundes» stellen die Autoren fest, diese Schreibweise sei noch sehr experimentell und habe sich noch nicht etabliert. 

Bei diesen neuen Schreibweisen handelt es sich jedoch nicht um eine «normale» sprachliche Entwicklung. So wie beispielsweise die Anglizismen oder den Begriff «Albtraum», der immer häufiger als «Alptraum» geschrieben wird, weil hier die historische Distanz zu einer Fehlinterpretation des Begriffs führt. Solche Mutationen sind in der Sprachentwicklung durchaus häufig anzutreffen. Sie entsprechen den normalen Veränderungen der gesprochenen und als Folge davon auch der geschriebenen Sprache.

Die Gender-Geschichte dagegen wurde kurz vor 2010 an deutschen Hochschulen kreiert. Ursprünglich war sie als Mittel gegen Diskriminierungen gedacht. An sich eine sehr akademische (und notabene wenig sprachwissenschaftliche) Vorstellung. Das Gendersternchen wurde aber rasch von Interessenorganisationen übernommen, die sich zum Ziel gesetzt haben, alle Menschen gleich zu machen. Damit wurde das Sternchen mit ideologischem Ballast angefüllt und auf eine Mission geschickt.

Und diese Mission lautet: Wer diese Gender-Geschichte nicht übernimmt, ist Sexist, evtl. gar Rassist oder mindestens jemand, der andere Menschen diskriminiert. Deshalb besteht ein enormer Druck von Seiten von gewissen NGO und Interessenorganisationen, diese Schreibweisen zu übernehmen. Dass genau damit Diskriminierung geschaffen wird, wird ausgeblendet. Jemand, der diese ideologisierte Gleichmacherei nicht mitträgt, der aus religiöser oder anderer Überzeugung an einer sachlichen Sprache festhalten will, die nicht als Nebenprodukt der Information noch eine ideologische Botschaft mitführt, der soll also als Diskriminierer oder als Sexist abgestempelt werden. Der soll ausgerechnet von jenen diskriminiert werden, deren Mission sich angeblich gegen jegliche Diskriminierung richtet.

Deshalb müsste sich die Bundeskanzlei gegen das Gendersternchen entscheiden, weil die Gesetzestexte ebenso wie die übrige Kommunikation des Bundes (und der öffentlichen Hand generell) keine ideologischen oder religiösen Tendenzen welcher Art auch immer enthalten dürfen. Schon gar keine «Missionen» oder «Botschaften».

Echte Toleranz, echte Liberalität heisst, dass jemand, der mit seiner Sprache zum Ausdruck bringen will, dass er einer bestimmten Partei, Ideologie oder Religion angehört, das frei tun darf. Wer unbedingt ein Gendersternchen u.a. verwenden will, der soll das tun dürfen. Das wird auch kein demokratischer Staat verbieten. Wer das hingegen nicht tun will, soll auch dies in gleicher Freiheit dürfen. Niemand hat das Recht, Anderen das Denken und Reden vorzuschreiben. Niemand hat das Recht, Menschen zu schubladisieren. Schubladen schaffen Kasten. Kasten sind menschenunwürdig, unchristlich und letztlich in ihrer Tendenz diktatorisch.

Sonntag, 20. Juni 2021

Schluss mit Ideenlosigkeit und Missgunst

Nochmals 10 Millionen Franken mehr: der Kanton Solothurn erhält jetzt fast 410 Millionen aus dem nationalen Finanzausgleich. Strukturschwächer als Solothurn sind nur noch die Kantone Jura und Wallis. Der eine liegt sehr dezentral, der andere ist ein zweisprachiger Bergkanton. Andere Kantone mit schwierigen Voraussetzungen wie Graubünden oder Uri haben Solothurn längst überholt. Kein Mitglied des Regierungs- und Kantonsrates der letzten 20 Jahren kann sich angesichts dieses Desasters jemals rühmen einen guten Job gemacht zu haben.

Solothurn verfügt über eine ausgezeichnete Verkehrsanbindung und liegt nahe der Zentren Bern, Basel und Zürich. Die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Wirtschaftspolitik wären gegeben. Wenn denn nur die sich bietenden Gelegenheiten auch genutzt würden.

Nein, die Regierung muss nun nicht «einen grossen Wurf» kreieren, an dem die Verwaltung monatelang arbeitet, bevor er in der Exekutive und der Legislative zum nichtssagenden und nichts bewirkenden Papier zerzaust wird. Es gilt aber rasch Schritt für Schritt zu unternehmen. Das Steuerrecht, die Bewilligungsverfahren, die behördlichen Entscheidungswege, politische (nicht finanzielle) Unterstützung für wichtige Branchen u.v.m. sind rasch zu verbessern. Das ist nicht spektakulär und erfordert viel graue Substanz, viele kreative Ideen. Aber es geht nicht ohne diese Arbeit; nicht ohne Initiative und echte Leistung. Die Zeit der schönen 1.August-Reden und der leeren Ankündigungen ist längst vorbei. 

Das betrifft die Gemeinden ebenso wie den Kanton. Zahlreiche Gemeindepräsidenten wurden soeben neu gewählt. Hier darf man hoffen. Zahlreiche altgediente wurden im Amt bestätigt, obwohl sie bereits seit Jahren ihre Gemeinde bloss verwalten. Das gibt zu denken, denn die Zeiten des reinen Verwaltens sind längst vorbei. Wer das tut, der schadet seiner Gemeinde, der schadet allen ihren Einwohnern und der schadet dem Kanton.

In der Pflicht sind jedoch auch die Einwohner unseres Kantons. Zu viele kümmern sich bloss um die Politik, wenn es um den eigenen Vorteil oder das Abwehren eines möglichen persönlichen Nachteils geht. Zu viele mögen dem «lieben Nachbarn» nicht mal das Zahnweh gönnen. Sie verteuern mit ihren rein parteiideologisch oder gar bloss aus dem Neid oder der Missgunst geborenen Einsprachen die Verfahren. Sie verzögern sie und helfen so mit, den Staatsapparat aufzublähen und jene auszubremsen, welche Initiative und Ideen haben. Zu viele Projektleichen liegen in diesem Kanton herum. Die neuste, durchaus skandalöse Einsprache betrifft die Seilbrücke beim «Gschliff». Aus rein persönlicher Rache werden hier Regierung und Parlament ebenso wie der Tourismus ausgebremst. Solchem Blödsinn und derart offensichtlichem Missbrauch der Bürgerrechte muss unbedingt rasch und konsequent ein Riegel geschoben werden.

Mancher Investor hat in den letzten 30 Jahren sein Geld nicht im Kanton Solothurn ausgegeben, weil man ihm ausser Steinen nichts auf den Weg gelegt hat. Wenn sie nicht endlich handelt, tritt deshalb in wenigen Jahren eine Generation von der aktiven Bühne ab, die von sich nur sagen kann, dass sie diesen Kanton heruntergewirtschaftet hat. Zwar könnte sie sich dafür dann ordentlich schämen; besser für uns alle wäre es jedoch, sie würde jetzt endlich zum aktiven Gestalten finden. 

Donnerstag, 17. Juni 2021

Die teuren "billigen" Arbeitsstunden der Verwaltung

Der Kanton Bern (und nicht nur er) hat ein Problem mit grösseren Bauprojekten: Die Kompetenz der Baudirektion reicht nicht für Grossprojekte. Die zuständige Parlamentskommission, die diese Fragen untersucht hat, dringt jedoch nicht zum Kern des Problems vor, sondern verlangt mehr Personal, denn sonst müssten immer wieder «sehr teure» externe Mandate vergeben werden.

Ob so viel betriebswirtschaftlichem Unverstand bleibt dem Privatunternehmer die Spucke weg. Da sind also im Jahre 2021 die Berner Parlamentarier und -innen ernsthaft der Meinung, der Staat arbeite effizienter und günstiger als die Privatwirtschaft. Dies offensichtlich deshalb, weil die staatlichen Budgets auf verschiedenste Direktionen und Ämter verteilt sind und sich niemand die Mühe macht, die doch so billige Arbeitsstunde eines Beamten auch wirklich auszurechnen. Konkret heisst das etwa, dass die Baudirektion bloss die effektiven Lohn- und einen Teil der Lohnnebenkosten auf ihr Budget nehmen muss. Die Informatik, die Bauten, das Mobiliar, die Weiterbildung der Mitarbeitenden, die Finanzierung einer teuren Pensionskasse, die Mensa etc.: alles das und noch viel mehr findet meist in anderen Budgetpositionen statt und kann der Baudirektion mehr oder weniger egal sein. Trotzdem sind es Kosten. Und diese verschwinden nicht per Hokuspokus, sondern müssen von den Steuerzahlern auf Heller und Pfennig berappt werden.

Erst vor wenigen Monaten hat ein Lohnvergleich ergeben, dass die Mitarbeitenden der Bundesverwaltung im Durchschnitt so viel verdienen, dass nur der Durchschnittslohn in der Bank- und der Versicherungsbranche noch höher liegt. Viele KMU beklagen denn auch seit vielen Jahren, dass sie bestausgebildete Mitarbeitende an die Verwaltung verlieren, weil sie mit dem dort bezahlten Lohnniveau nicht (mehr) Schritt halten können. Dies betrifft nicht zuletzt auch die Ingenieurbranche.

Doch selbst dann, wenn die Verwaltung bei geringeren Kosten tatsächlich schneller und besser arbeiten würde als die Privatwirtschaft, wäre es ein Fehler, Behörden-Kompetenz und -Quantität aufzubauen für Grossprojekte. Was geschieht nach Abschluss dieser Projekte mit den Beamtenteams? Sie werden beibehalten, irgendwelche Arbeit lässt sich immer finden, um sie beim nächsten Grossprojekt wieder aufzustocken…

Was nötig ist, sind allein intelligente Totalunternehmerverträge und diese setzen sehr gute Detailpläne voraus, die nach Möglichkeit nicht mehr abgeändert werden (können). Denn dass (zu) viele Ämter jeweils in diese Bauprojekte dreinreden und selbst während der Bauphase noch eine Vielzahl von Wünschen äussern, ist ein ganz grosser Kostentreiber. Nicht selten artet dieses «Jekami» auch zu einem Marathon aus, der Architekten, Ingenieure und Planer schier verzweifeln lässt. Die Hausaufgaben sind vorher zu erledigen, nicht erst während der Bauphase. Das gilt für jeden Bauherrn – auch und speziell für die öffentliche Hand, auch und speziell bei Grossprojekten.

Hier liegt das wirkliche Problem und nicht bei der Anzahl an Projektleitenden. Und: ein paar Seiten betriebswirtschaftliche Lektüre würde den Berner Grossräten (und nicht nur ihnen) gut anstehen. 

Sonntag, 13. Juni 2021

Das nächste Virus soll gratis sein - und wird dennoch das teuerste

Kaum ist ein Virus auf dem Rückzug, ist schon ein weiteres in Sicht: Diesmal bedroht es nicht unsere Gesundheit, vielmehr am Ende wohl unsere Freiheit. Beiden Viren ist als Ergebnis «mehr Staat» gemeinsam. Wovon ist die Rede? Von einem offenbar nicht zu bändigenden und hochansteckenden ÖV-Virus.

Der Bundesrat will aus Umweltgründen das Volumen des öffentlichen Verkehrs in unserem Land bis 2050 verdoppeln (warum eigentlich, wenn doch bald alle elektrisch unterwegs sein werden?). Grüne und linke Magistraten und Parteiideologen wollen schnellstens den Gratis-ÖV einführen. Zumindest ist dies z.B. in den Städten Zürich, Basel und Bern in ernsthafter Diskussion. Ist doch ungerecht, wenn die Millionärin gleich viel für das Busticket zahlen muss wie der Lehrling, oder? Dann doch lieber alle den Betrag null.

Es gibt bereits eine lange Liste von Bereichen, in denen fleissig umverteilt wird, auf dass wir alle gleich (arm) werden. Zum Beispiel bei der AHV, bei der Krankenversicherung, bei der Kita, bei den Musikschulgebühren, beim ÖV (verbilligte Rentner- und Lehrlings-Abos etwa) und bei der Arbeitslosenversicherung. Gutverdienende zahlen jeweils zu Gunsten der schlechter Verdienenden. Ursprünglich war eigentlich die Meinung, dass sich die Umverteilung von Reichen zu weniger Reichen im Steuerrecht vollziehen sollte. Dort ist es am effektivsten und dort lässt es sich am effizientesten umsetzen. Inzwischen jedoch bezahlen rund 50% der Schweizer Steuerzahler keine Bundessteuer mehr und auch in Gemeinden und Kantonen wächst die Zahl der steuerbefreiten Mitbürgerinnen von Jahr zu Jahr an. Nicht etwa, weil diese Leute alle mausarm wären, sondern weil die Entlastungen für die unteren Einkommensschichten laufend erhöht werden. Damit greift dieses Umverteilungsinstrument irgendeinmal «untenrum» ins Leere. Während auf der anderen Seite der Pyramide der Griff ins Portemonnaie nach und nach zu einer Demotivation der Bestverdienenden führt (das Beispiel Schweden in den 90er Jahren lässt grüssen). Für sie lohnt es sich trotz einer für die Gesellschaft u.U. sehr teuren Ausbildung nicht mehr, 100% zu arbeiten…

Der ÖV soll also gratis werden. Nicht für alle, aber für viele Schweizerinnen. Vor allem für jene, die in den Städten wohnen. Dafür werden dort die Steuertarife stark ansteigen. Dies wird einen Trend aufs Land auslösen, was die Pendlerströme erhöhen und das städtische Steuersubstrat senken wird. Deshalb wird das Land noch mehr in die Finanzausgleichstöpfe zu Gunsten der Städte einzahlen müssen. Mindestens so lange, bis diese Zwangs-Solidaritäts-Kette mit einem unangenehmen Knall reissen wird.

Wer staatliche Leistungen bezieht, soll dafür bezahlen. Wer weniger begütert ist, soll individuell entlastet und unterstützt werden (Steuern, Sozialhilfe). Das war einmal der Ausgangspunkt einer Entwicklung, die immer schneller gegen die nächstgelegene Wand aus ideologischer Verblendung, Kurzsichtigkeit und allgemeiner Dummheit gefahren wird.

Mittwoch, 9. Juni 2021

Das unreflektierte Klassen-Geschrei

Jetzt schreien sie wieder: «Zweiklassen-Gesellschaft!» Diesmal geht es nicht um die Sozial-, die Bildungs- oder die Gesundheitspolitik, sondern um die G- und die N-Menschen: die geimpften, genesenen oder getesteten auf der einen und die nicht-geimpften, nicht-genesenen und nicht-getesteten auf der anderen bzw. in realiter eben trotzdem auf der gleichen Strassenseite. 

Medien, Politiker und Behörden übernehmen hier einmal mehr unbesehen und unreflektiert das Wording der Sozialisten. Deren Gleichmacherei-Wahn läuft bekanntlich alles zuwider, was sich nicht über denselben Leisten schlagen lässt. Deshalb ist für sie eine «Zweiklassen-Gesellschaft» ein Teufelswerk, schlimmer noch als jedes Virus.

Dabei sind die Sozialisten jedoch äusserst inkonsequent. So sind ihnen zwar die zwei SBB-Klassen ein Dorn im Auge (Ideen zu deren Abschaffung wurden erst kürzlich geäussert), bei den Hotels haben sie gegen 5 Sterne-Klassen jedoch nichts einzuwenden und sind – wie allseits bekannt – gerne und regelmässig Gäste in bekannten Vier-Sterne-Etablissements. Auch gegen die drei Klassen im Flugzeug war noch kaum etwas Negatives zu hören oder zu lesen.

Ebenso verhält es sich mit den drei «Steuerklassen». Weder von den Sozialisten noch den Medien war in diesem Zusammenhang bisher von «Klassengesellschaft» die Rede: die Nicht-Steuerzahler, die «normalen» Steuerzahler und jene rund 10% der Schweizerinnen und Schweizer, die mit ihrem grossen Pflichtobolus weitestgehend die Staatskasse füllen.

Ein Blick in unsere gesellschaftliche Realität zeigt: zwei Klassen im aktuell verwendeten Sinn gibt es überall zuhauf. Da gibt es im ÖV die GA-Besitzer und jene, die vor jeder Fahrt ein Ticket lösen müssen. Die Erwerbstätigen und die Nicht-Erwerbstätigen gibt es. Die KK-Prämienzahlerinnen und die Nicht-Prämienzahlerinnen. Die Schwimmer und die Nichtschwimmer. Die Kaninchenzüchter und die Nicht-Kaninchenzüchter. Die Mitglieder von Landeskirchen und die Nicht-Mitglieder. Und schliesslich das ewige Klassen-Problem zwischen mit den Noch-Lebenden und den Schon-Gestorbenen.

Die Zweiklassengesellschaft ist genau genommen eine Tausend-Klassen-Gesellschaft. Und allmählich wäre es an der Zeit, dies als Realität und Bereicherung zu betrachten, statt stets und überall nach sozialistischer Manier das völlig irrationale Zweiklassen-Geschrei anzustimmen.

 

Samstag, 5. Juni 2021

Staatlich beförderte Staatsabhängigkeit

Wenn die Teuerung hoch ist, geht es den Sparern an den Kragen. So die allgemein anerkannte ökonomische Regel. Seit Mitte der 90-er Jahre haben wir in der Schweiz eine sehr niedrige Teuerung. Seit Mai 1993 stieg die Teuerung gemäss BfS um gerade einmal 10.7% (April 2021); und dies innerhalb von 28 Jahren. Gute Zeiten also für Sparer bzw. für die ältere Generation, die sich für die letzten Lebensjahre den einen und anderen Franken auf die Seite gelegt haben? Eigentlich schon. Wären da bloss nicht die hohen Bankgebühren und die Negativzinsen.

Eine weitere Maxime ist, dass die Besteuerung nach der tatsächlichen «wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit» erfolgen soll. Gerade davon jedoch weicht die Steuerwirklichkeit immer häufiger ab. So lassen sich die Zinsen für Darlehen, Kredite oder Hypotheken von den Einkommenssteuern abziehen. Das leuchtet ja auch ein, denn sie schmälern mein Einkommen.

Die Steuer-Legiferierer rechneten aber nicht mit den Negativzinsen. Und auch nicht damit, dass solche über eine lange Zeit zu bezahlen sein müssten. Schon ab einem Sparbetrag von 100'000 Franken verlangen neu viele Banken einen Negativzins (von Postfinance z.B. beschönigend als "Guthabengebühr" tituliert) von meist 0.75 Prozent; notabene kaum weniger als für eine Hypothek an Schuldzinsen fällig wird. Diese Saldo-Grenze sank in den letzten Jahren kontinuierlich und wird wohl noch weiter sinken. Gleichzeitig nahmen die Bankgebühren Jahr um Jahr zu.

Negativzinsen fallen für die Steuerbehörden gemäss aktuellem Steuerrecht jedoch nicht unter die Schuldzinsen, weil sie nicht für eine Schuld (also einen Negativ-Saldo) zu entrichten sind, sondern paradoxerweise für ein Guthaben (also einen Positiv-Saldo). Deshalb werden sie aus Steuersicht unter die «Versicherungsprämien und Sparzinsen» subsumiert. Denn zur Förderung des privaten Sparens und damit zur Entlastung der staatlichen Fürsorge konnten früher einmal Sparzinsen bis zu einem bestimmten Betrag vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Hierzu hält etwa die Solothurner Steuerverwaltung bloss lapidar fest: Weil die Krankenversicherungsprämien inzwischen relativ hoch sind, «können die Sparzinsen aber faktisch nicht mehr in Abzug gebracht werden.» Was bei den Sparzinsen nicht mehr funktioniert, das funktioniert jedoch erst recht nicht bei den Negativzinsen und den Bankgebühren.

So bleibt denn der private Sparer gleich auf allem sitzen: Er muss für sein Erspartes jährlich Steuern und der Bank noch Zins abliefern. Die ursprüngliche politische Idee, dass privates Sparen gefördert werden soll, scheint dennoch keine einzige der vielen politischen Parteien zu kümmern. Irgendwie und seltsamerweise passt das auch zur Philosophie hinter der Pandemie-Bekämpfung: Wer für sich selbst sorgt, ist sowieso selber schuld. Der Staat allein ist ja letztlich für mein Wohlergehen zuständig. 

Montag, 31. Mai 2021

Die Kosten trägt immer der Steuerzahler

Die Menschen verhalten sich nicht (freiwillig) so, wie es die Politiker von ihnen erwarten. Das haben die letzten Monate gezeigt und das weiss jeder Diktator – ebenso wie jeder Pfarrer. Trotzdem versuchen die Politiker mehr als je uns alle zu «erziehen»: wir sollten uns gesund ernähren, weniger Fleisch essen und zum Beispiel auf süsse und alkoholische Versuchungen verzichten. Wir sollten uns genug bewegen und täglich fleissig Energie sparen. Gut. Manchmal machen wir das. Weil uns danach ist oder einfach so. Kaum je, weil es von uns erwartet oder gar verlangt wird.

Die Politiker geben aber nicht auf. Der Bundesrat hat sich (das ist kein Witz!), offenbar der Stadtzürcher Linksregierung nacheifernd, zum Ziel gesetzt, uns das gesunde und ökologisch nachhaltige Essen schmackhaft(er) zu machen. Und in der Umweltpolitik setzt Bern auf finanzielle Anreize (CO2-Abgabe).

Zur Klarstellung: Das hier ist kein Beitrag für oder gegen die aktuelle CO2-Vorlage. Das sind bloss ein paar Überlegungen, das Portemonnaie des einfachen Bürgers betreffend. Deswegen, weil Befürworter wie Gegner einander dauernd Begriffe wie «Einsparungen» und «Mehrkosten» um die Ohren hauen.

Wer heute im Kanton Solothurn (und in ein paar anderen Kantonen) ein Elektroauto fährt, spart sich die Motorfahrzeugsteuer. Weil mit letzterer aber bekanntlich die Strassen (Bau und Unterhalt) bezahlt werden, diskutieren die Politiker bereits darüber, das zu ändern, wenn einmal (zu) viele Autofahrer auf die Elektromobilität umgestiegen sind – was u.a. mit der CO2-Vorlage gefördert werden soll. Der Bund seinerseits bezahlt die Autobahnen mit den Zolleinnahmen auf den Treibstoffen. Nehmen diese ab, weil die Autofahrer auf die Elektrizität umsteigen, müssen neue Einnahmen dafür gesucht werden. Die Diskussion dazu ist ebenfalls schon im Gang.

Die Politik fördert aus Klimaschutzgründen den Ausstieg aus Öl, Benzin und Gas schrittweise immer stärker. Das wiederum fördert die Nachfrage nach Strom. Wo die Nachfrage steigt, steigen auch die Preise. So sicher wie die Aare abwärts fliesst. Das heisst: wenn ich jetzt «umsteige», spare ich erst mal Abgaben – aber bloss für kurze Zeit. Denn neue werden die alten Abgaben ersetzen und zudem wird der Strom sicherlich um weitaus mehr teurer, als wir uns das heute vorstellen können. Besonders, wenn die Politik aus Umwelt- oder Sicherheitsgründen zusätzlich noch – wie beabsichtigt – ein paar Kraftwerke abschalten wird. Was knapp ist, ist teuer. Fachleute gehen zudem nach dem Scheitern des Rahmenvertrags mit der EU von einem weiteren Grund für (u.U. deutlich) höhere Stromkosten aus.

Deshalb erübrigt sich eigentlich die ganze Mehr-/Minderkosten-Diskussion um die aktuelle CO2-Vorlage. Wer auch immer damit ent- oder belastet wird: die politischen Rechnungen müssen alle beglichen werden. Dazu gibt es schliesslich Steuerzahlende - und Konsumenten (was am Ende auf das gleiche Portemonnaie hinausläuft). Die werden auch diese Rechnungen bezahlen müssen. Das ist leider so sicher wie die Aare abwärts fliesst.

 

Freitag, 28. Mai 2021

Populismus in Europa

Leider feiert in etlichen Ländern Europas der Populismus wieder einmal Urständ. Eine Entwicklung, die offenbar unausrottbar ist und Europa immer wieder in Wellen heimsucht, vergleichbar mit pandemischen Viren.

Kommt eine populistische Regierung an die Macht, gilt – Polen und Ungarn lassen grüssen – leider meist der Grundsatz:

Erst wird dem Volk nach dem Maul geredet,

um an die Macht zu kommen.

Dann wird dem Volk das Maul verboten,

um an der Macht zu bleiben.

Erstaunlich, dass noch immer nicht alle demokratisch gesinnten Europäer daraus die richtigen Schlüsse gezogen haben bzw. ziehen konnten.

Dienstag, 25. Mai 2021

Wenn Schulmediziner der Schulmedizin misstrauen

Vor wenigen Tagen wurden erste Zahlen veröffentlicht über die Durchimpfung einzelner Gruppen in der Schweiz. Nicht weiter erstaunlich ist, dass beim Pflegepersonal eine relativ grosse Impfskepsis besteht. Diese Haltung war bereits aus früheren Impfkampagnen bekannt und hat sich erneut bestätigt.

Irgendwie seltsam wirkt das Ganze für den Schreibenden jedoch schon: Das Pflegepersonal in der Schweiz ist sehr gut ausgebildet. Im Normalfall, das heisst, mit sehr wenigen Ausnahmen, nach den Regeln der Schulmedizin. Und die Erkenntnisse der Schulmedizin wenden die Pflegefachleute auch in ihrer täglichen Tätigkeit an.

Für den Patienten im Spital oder im Pflegeheim stellt sich die Situation in der Folge leicht absurd dar: Täglich werden ihm vom Pflegepersonal mehrmals Arzneien der Schulmedizin verabreicht mit der Erwartung und/oder Aufforderung, diese auch wirklich einzunehmen. Der Patient soll mit und dank den Therapien der Schulmedizin rasch wieder gesund werden. Von den Personen, die diese Medikamente verabreichen, vertrauen jedoch rund die Hälfte der Schulmedizin offensichtlich nicht, denn sie lehnen die Impfung gegen das Corona-Virus ab (und meist auch jene gegen die Grippe- und andere Viren).

Wem soll ich als Patient nun glauben: meiner Ärztin, die mir die Medikamente verschreibt oder meinem Pfleger, der sie mir verabreicht – selber jedoch nur begrenzt an einen Nutzen dieser Schulmedizin-Therapie glaubt? Der Mangel an Pflegepersonal und der Respekt vor der Leistung vieler Pflegenden gebietet es, hier nicht weiter zu «bohren»…


Sonntag, 23. Mai 2021

Die jugendliche Anbiederung des SGB

Nun demonstrieren und blockieren sie wieder: die Jugendlichen haben ihre Freitagsproteste gegen den Klimawandel wieder aufgenommen. Was dies für den Klimaschutz bewirken soll, bleibt zwar ein Rätsel. Selber auf Aludosen, Petflaschen, das neuste Smartphone und diverse Game-Gadgets zu verzichten, würde sicherlich mehr bringen. Was solls.

Neu ist, dass auch die Gewerkschaften bei diesen Protesten mit an Bord sind. Was die Gewerkschaften jedoch mit dem Klima «am Hut» haben, bleibt ihr Geheimnis. Bisher haben sie zum Beispiel vor allem weltweit dagegen gekämpft und protestiert, dass der Kohleabbau eingestellt wird, weil damit Arbeitsplätze verloren gehen. Das entspricht ja eigentlich auch ihrer selbst gegebenen Aufgabe bzw. ihrem Daseinszweck.

Die Gewerkschaften leiden aber immer mehr unter Mitgliederschwund und da dachten sie sich wohl, bei den Jugendlichen mitzumarschieren, könnte diese Entwicklung stoppen helfen. Das Timing scheinen sie aber nicht besonders gut im Griff zu haben: am selben Tag, an dem sie bekannt gegeben haben, dass sie nun auch die Klimajugend unterstützen, haben sie verkündet, dass ihre neuste AHV-Initiative zustande gekommen sei. Damit verlangen sie eine 13. AHV-Rente für Alle; also auf Kosten der Jugend mehr Geld für die Alten. Und das ausgerechnet zum heutigen Zeitpunkt. Genau dann, wenn die Jugend wegen Corona bereits grosse Opfer zu Gunsten der Alten erbracht hat. Ausgerechnet dann, wenn der jungen Generation wegen der coronabedingten Riesenverschuldung der öffentlichen Hand auch künftig riesige Opfer abverlangt werden.

Wenn die Klimajugend heute nicht weiss, ob sie morgen noch eine vernünftige AHV- und BVG-Rente erhält, hat sie das u.a. auch den Gewerkschaften zu verdanken, die zusammen mit SP und Grünen seit Jahrzehnten dafür sorgen, dass eine nachhaltige Sanierung dieser Sozialwerke, die nicht auf dem Buckel der kommenden Generationen geschieht, keine Chance hat.

Man darf gespannt sein, wie weit das Wissen um die politischen Zusammenhänge, die politische Sensibilität und Reife der Jungen reichen wird. Ob sie sich tatsächlich für andere Zwecke missbrauchen lassen, ob sie die Gewerkschaften tatsächlich in ihrem Boot mitfahren oder sie sogar ans Ruder lassen.

 

Donnerstag, 20. Mai 2021

Verantwortungslosigkeit trifft Profilierungssucht

Jeder seriöse Journalist steht im Dienst der Öffentlichkeit. Nicht im Dienst einer Macht; erst recht nicht im Dienst einer Partei oder einer Ideologie. Seine Aufgabe ist in einem demokratischen Staatswesen nützlich und staatserhaltend. Seine Arbeit soll die Politik, die Parteien, die Behörden und die ganze Gesellschaft konstruktiv-kritisch begleiten bzw. kommentieren.

Wenn nun die SRG auf ihren Kanälen ein als geheim klassifiziertes Papier des Bundesrates zum EU-Rahmenabkommen veröffentlicht, stellen sich deshalb als erstes diese zwei Fragen: 

1. Wem nützt das?

2. Wem schadet das?

Nützen tut diese Veröffentlichung allein der EU – dem Gegenüber am Verhandlungstisch. Schaden tut die Veröffentlichung allein der Schweiz. Und das heisst, unserer Wirtschaft, unserer Landwirtschaft, unseren Arbeitnehmerinnen, etc.: letztlich dem ganzen Land und Volk.

Warum veröffentlicht denn ein von obligatorischen Gebühren lebender «Staats-Sender» einen Beitrag, der denen schadet, die ihn bezahlen? Der denen schadet, denen er aufgrund seines Daseins-Zwecks dienen müsste?

Dafür gibt es für einen Kenner der Journalistenszene nur eine schlüssige Antwort: Ungesunde und unkontrollierte Profilierungssucht. Da wollen sich zwei mit einem sogenannten «Primeur» herausheben: Ein Bundesbeamter und ein Journalist(enteam), bzw. ein Sender. Mit dem zwar hoffentlich nicht direkt beabsichtigten aber eben dennoch äusserst klar auf der Hand liegenden Nachteil, dass damit einem ganzen Land grosser Schaden zugefügt wird.

Ein guter Journalist verfügt immer wieder über Informationen, die er - einer echten journalistischen Ethik folgend - niemals der Öffentlichkeit preisgeben darf und wird. Denn wie jeder Berufsmann unterliegt auch ein Journalist einer Verantwortung. Und diese gilt es in der täglichen Arbeit ohne Abstriche wahrzunehmen. Bei einem öffentlich-rechtlichen Sender wiegt diese Verantwortung, für Alle nachvollziehbar, um Einiges schwerer als bei einem privaten Medienprodukt.

Bezahlen wir tatsächlich für so viel Verantwortungslosigkeit und Unqualifiziertheit noch Zwangsgebühren? In welcher Realität sind wir denn hier angekommen? Welchen Schaden darf denn die SRG ungestraft und entgegen ihrem gesetzlichen und konzessionsrechtlichen Auftrag in unserem Land  anrichten?

 

Dienstag, 18. Mai 2021

Abwarten und Tee trinken hilft (auch hier) nicht

Die Nachfrage nach Spitex-Leistungen hat in den letzten Monaten sehr stark zugenommen. So melden es die entsprechenden Stellen. Dagegen beklagen die Pflegeheime leere Betten und melden den Bedarf nach staatlicher, in diesem Fall nach kantonaler Unterstützung an.

Dass die Betagtenpflegeheime bald Mühe haben werden ihre Betten auszulasten, war hier bereits vor Wochen zu lesen. Was den Schreibenden erstaunt, ist die Meinung der Heimverantwortlichen, das werde sich bald wieder «einrenken». Mit anderen Worten: Haben wir etwas Geduld. Dann wird von alleine alles wieder gut. Das kann sein, ist aber ziemlich unwahrscheinlich.

Es war schon immer ein grosser und sehr einschneidender Schritt, einen lieben Menschen, seine Eltern oder seinen Lebenspartner, ins Heim zu überweisen. Das überlegt man sich nicht nur einmal. Einfacher macht dies einem der Glaube oder noch besser das Wissen, dass dies auch für den Betroffenen die beste Lösung sei und dass er im Pflegeheim gut aufgehoben sei. Kein anständiger Mensch gibt seine Liebsten in ein Betagtenheim, damit sie dort baldmöglichst sterben.

Die Corona-Pandemie hat in den Betagtenheimen «zum grossen Sterben» geführt. Die Pflegeheime in unserem Land schafften es trotz wochenlanger Isolation der Heimbewohnerinnen nicht, das Virus draussen zu halten. Damit haben diese Institutionen in unserer Gesellschaft viel Vertrauen verloren. Abzulesen in der aktuellen Entwicklung der Spitex- und der Heimzahlen.

Vertrauen kommt jedoch nicht «einfach so» wieder zurück. Dieses Vertrauensdefizit wird nicht zeitgleich mit dem Covid-Virus verschwinden. Es muss wieder hergestellt werden. Dazu müssen die Heimverantwortlichen aktiv werden. Die Zahlen über die tiefe Durchimpfung des Pflegepersonals sind dabei kaum hilfreich. Eine simple Aufstockung des Werbebudgets wäre es auch nicht.

Massnahmen zur Erhöhung der Hygiene, der Sicherheit der Heimbewohnerinnen sind nötig. Dies betrifft nicht nur das Corona-Virus; auch Noro- und Grippevieren-Infektionen werden künftig vermehrt Aufmerksamkeit erlangen. Zudem muss es eine gewisse Sicherheit dafür geben, dass meine Mutter z.B. im Heim nicht erneut für Wochen «eingesperrt» wird. Der Schock über diese Vorkommnisse sitzt tief in den Knochen der Betroffenen und ihren Angehörigen. Und er ist auch in weiten Kreisen der Bevölkerung angekommen.

Samstag, 15. Mai 2021

Die Nicht-ganz-Hundert-Initiative

Die Jungsozialisten – eigentlich müssten sie aufgrund ihrer politischen Forderungen «die Jungen Kommunisten» heissen – haben eine Volksinitiative eingereicht, über die bald abgestimmt wird. Die sogenannte «99-Prozent-Initiative». Sie möchte suggerieren, dass 99 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer nicht von dieser Initiative betroffen wären, falls sie angenommen wird.

Das ist jedoch – wie häufig bei Jungpolitikern, die sich in ihren ideologischen Irrgärten verlaufen haben – keineswegs zutreffend. Nichtsdestotrotz.

Die Initiative verlangt, dass Kapitaleinkommen 1.5 mal so hoch besteuert werden wie Arbeitseinkommen. Das heisst also, dass mein Bankkonto auch dann unattraktiv bleiben würde, wenn es eines Tages wieder Zins abwerfen sollte. Denn dieser Zins würde ja extra hoch besteuert. Sparen würden damit definitiv nur noch die «Dummen». Die anderen würden das Geld sofort ausgeben und wenn dann plötzlich der Arbeitsplatz verloren geht oder die Zahnarztrechnung etwas höher ausfällt als geplant, dann gibt es ja noch immer die staatliche Fürsorge.

Das Hauptproblem bei einer Annahme der Initiative wäre trotzdem nicht das private Sparen. Das Hauptproblem wäre, dass sich unter diesen Umständen kaum jemand bereit erklären würde, sein Erspartes in eine Unternehmensgründung zu stecken oder einem Unternehmen zur Verfügung zu stellen.

Schon heute muss ich in der Schweiz als KMU-Besitzer oder Familienunternehmer für das gleiche Geld so häufig Steuern bezahlen, wie in kaum einem anderen Land weltweit. Das hängt u.a. damit zusammen, dass die Schweiz als eines der wenigen Länder die Vermögenssteuer kennt. Wenn ich also mein Erspartes zum Beispiel in eine eigene GmbH investiere und damit Arbeitsplätze schaffe, muss ich zuerst einmal bei der Unternehmensgründung diverse Gebühren und eine Emissionsabgabe entrichten. Dann muss das Unternehmen jährlich auf dem Umsatz 7.7% Mehrwertsteuern entrichten, Tendenz steigend. Dazu eine jährliche Substanzsteuer. Beide Steuern fallen auch an, wenn das Unternehmen keinen Gewinn macht. Als Besitzer muss ich den von den Steuerbehörden festgelegten Unternehmenswert jährlich als Vermögen versteuern. Auch das ungeachtet der Tatsache, ob das Unternehmen überhaupt Gewinn macht.

Macht das Unternehmen Gewinn, muss es auf diesem Gewinn je nach Kanton ca. 15-25 Prozent Steuern bezahlen. Weil der Gewinn den steuerlichen Unternehmenswert steigert, erhöht dieser auch meine jährliche Vermögenssteuer.

Möchte ich für meine Investition einen Zins haben, das heisst, soll das Unternehmen einen Teil des Gewinns in Form einer Dividende an mich entrichten, so muss dies aus dem restlichen Gewinn (nach Steuern) erfolgen. Ich selber muss dann diese Dividende zum Eineinhalbfachen der normalen Einkommenssteuer nochmals versteuern. Den spärlichen Rest nach Steuern kann ich dann zum Beispiel für schlechte Zeiten auf ein Bankkonto legen. Und dort greift der Staat dann jährlich mit der Extrabesteuerung des Zinsertrages und mit der Vermögenssteuer weiterhin ohne Hemmung zu.

Welcher Trottel soll da sein Geld noch in ein Unternehmen in der Schweiz stecken? Wer soll mit seinem Geld in der Schweiz noch Arbeitsplätze schaffen bzw. finanzieren? Da gibt es weltweit diverse attraktivere Möglichkeiten zum Investieren. Und wenn ich das nicht will, wäre es nach einer Annahme dieser Initiative besser, mein Geld einfach «zu verjubeln», als damit in der Schweiz Arbeitsplätze zu schaffen. 

Aber vielleicht ist es ja gerade das, was die Jungkommunisten wollen: Möglichst viele Arbeitslose und damit möglichst viele potentielle Wähler für die Jungparteiler. Eine Französin hat das einmal in die Worte gefasst: «Après moi le déluge.» Und das war eine machtbewusste Adlige und ziemlich genau das Gegenteil von den Jungkommunisten. So jedenfalls hat das Karl Marx 1867 beurteilt: Er nannte den Ausruf der Marquise de Pompadour den «Wahlruf jedes Kapitalisten».

 

Mittwoch, 12. Mai 2021

Es hört nicht auf

Nein, damit ist nicht das Virus gemeint. Viren haben gestern unsere Gesundheit bedroht und sie tun es heute ebenso wie morgen. Das ist keine neue Erkenntnis. Gemeint ist mit obigem Titel die Einschränkung unserer Freiheit durch den Bundesrat.

Ursprünglich, Sie erinnern sich, wurden die Notrechtsmassnahmen (die allein eine Einschränkung unserer Freiheiten zulassen; Notrecht braucht Notlage) mit der Gefahr einer Überlastung unseres Gesundheitssystems begründet. Das scheint inzwischen nicht mehr zuzutreffen. Vor Weihnachten, als die Massnahmen verschärft wurden, obwohl die Zahlen der Ansteckungen stark rückläufig waren, wurde davor gewarnt, die neue englische Virusvariante sei sehr ansteckend. Möglich seien deshalb künftig bis zu 10'000 Ansteckungen pro Tag. Alles dies ist bei weitem nicht eingetreten. 

Weshalb? Darüber werden sich die Medizinhistoriker wohl noch in 200 Jahren die Köpfe zerbrechen. Der Bundesrat spricht gerne von «der Disziplin der Bevölkerung». Es gibt aber diverse andere, teilweise plausiblere Gründe dafür. Wie auch immer.

Im März versprach der Bundesrat weitere Öffnungsschritte im Mai. Davon ist trotz weiter sinkender Zahlen und den Fortschritten der Impfkampagne so gut wie nichts geblieben. Die Wirtschaft leidet und sehr viele Menschen mit ihr. Die staatlichen Kassen werden als nächstes auch leiden. Steuererhöhungen werden die Folge sein. Und diese werden wie stets vor allem den Mittelstand und die KMU treffen. 

Das Gesundheitswesen hat bereits seit Monaten kein Corona-Problem mehr. Dennoch werden die Massnahmen im Mai kaum gelockert. Es bleibt, als wäre nichts geschehen. Wir werden immer noch via Notrecht regiert und gegängelt. Der Bundesrat hat weitere Öffnungsschritte einfach mal rausgeschoben, perspektiv- und gegenüber dem mündigen Bürger respektlos. Und bis dahin werden bestimmt neue Virus-Varianten auftauchen, die aus Bundesratssicht weitere Massnahmen rechtfertigen könnten – «aus Präventionsgründen». So wird er uns das wohl dann wieder weismachen wollen.

 Als Demokrat bleibt da nur, die Faust im Sack zu machen und bei den Abstimmungen und Wahlen die nötigen Konsequenzen aus dieser fortwährenden Bevormundung zu ziehen. Es ist erst gut ein Jahr her, dass der Bundesrat zusammen mit der WHO wiederholt betont hat, das Maskentragen bringe nichts. Nun will er es offenbar zur allgemeinen Bürgerpflicht erheben und niemals mehr davon lassen. Und die Sache mit den Abständen wird zum Schaden aller Veranstalter, Restaurants, Hotels und der ganzen dahinter stehenden «Sekundär-Branche» bis zum St. Nimmerleinstag weiter zelebriert. Selbst dann, wenn bereits mehr als 3 Millionen Schweizerinnen einmal geimpft sind, alle Risikopersonen eingeschlossen, und wenn sicherlich weitere rund 2-3 Millionen Schweizer bereits Antikörper haben.

Wann bitte, will man uns wieder in die Freiheit entlassen? Wann dürfen wir laut Bundesrat die Verantwortung für unsere eigene Gesundheit wieder übernehmen? Wann – um noch deutlicher zu werden – wird endlich diese linksgrünmitte Interventionspolitik der Landesregierung (wieder) von bürgerlich-liberalen Mitgliedern überstimmt?

Eine Rechnung, die bald nicht mehr aufgeht

Jahr für Jahr wächst auch in der Schweiz die Zahl jener Menschen, deren Lebensunterhalt mehr oder weniger direkt vom Staat abhängt. Mit anderen Worten: deren Monatslohn mit Steuergeldern finanziert wird.

Nein, hier denke ich nicht an Bereiche wie die Sozialfürsorge oder an die Landwirtschaft, die massiv staatlich subventioniert wird. Auch nicht an das Bildungs- oder das Gesundheitswesen, wo in den letzten Jahren enorm viele neue Stellen geschaffen wurden. Die Verwaltungen von Bund, Kantonen und Gemeinden wachsen seit vielen Jahren stärker als die Bevölkerung und stärker als die Privatwirtschaft. Deshalb arbeiten heute bereits mehr als 10 Prozent aller Schweizer Beschäftigten im öffentlichen Sektor.

Allein zwischen 1995 und 2018 wurden in der Schweiz in der öffentlichen (Kern-)Verwaltung (ohne staatseigene und staatsnahe Betriebe) rund 30'000 zusätzliche Stellen geschaffen. Ihre Zahl stieg damit innert 23 Jahren um knapp 52 Prozent auf total 88'000 – inzwischen dürften es mehr als 90'000 sein.

Und wer beim Staat arbeitet, dem geht es gut. Früher galt: beim Staat verdient man weniger als in der Privatwirtschaft. Dafür hat man seine Stelle auf sicher. Daran hat sich für jene, die dem Arbeitgeber «keine Silberlöffel stehlen» an sich nichts geändert. Nur sind die staatlichen Löhne heute in vielen Bereichen attraktiv geworden. Wenn ein Bundesangestellter im Durchschnitt monatlich mehr als 9600 Franken erhält, ist das ein stolzer Betrag, von dem viele KMU-Mitarbeitende nur träumen können. Damit verbunden sind zudem überdurchschnittlich gute Renten der Pensionskassen und diverse weitere Benefits.

Mit jeder Aufgabe, die der öffentlichen Hand zugeordnet wird, wächst die Verwaltung weiter und der Staat dehnt seinen Einfluss auf unser Leben aus. Wollen wir das wirklich? Gewerbe und KMU wissen nur zu gut, was das heisst, wenn der Staat wächst. Die Zahl der Auflagen und Vorschriften ist in den letzten 25 Jahren enorm angestiegen. Und das kostet diese Unternehmen bares Geld. Es reduziert die Wertschöpfung, die Gewinne der Unternehmen, die Zahl neuer Arbeitsplätze und letztlich auch die Steuern, die sie an den Staat entrichten. Damit geht diese «Rechnung» schneller nicht mehr auf, als uns allen lieb ist.

Sonntag, 9. Mai 2021

Moraliker verdienen keine Toleranz

Haben die Moraliker nun das Sagen? Immer mehr Institutionen und sogar Unternehmen unterwerfen sich «freiwillig» den Forderungen der Moraliker und Identitären. Universitäten, bisher in Mitteleuropa der Ort freien Wissens und Forschens, lassen sich von Leuten vereinnahmen, die nichts anderes im Schild führen, als die ganze Welt ihrer Denkweise unterzuordnen, in ihre Ideologie zu zwingen. Und dies mit dem Anspruch, diskussionslos das Recht UND die Moral auf ihrer Seite zu wissen.

Haben wir dafür gekämpft in Europa? Waren alle die politischen Freiheitskämpfer ebenso wie die Bemühungen der Philosophen, vor allem der Aufklärer, umsonst? Fallen wir nun zurück in die Zeit vor dem Absolutismus? In jene Zeit, in der Wenige bestimmten, was alle anderen zu denken (und zu tun) hatten? In die Zeit der Inquisition und der mittelalterlichen Hexenprozesse? Moraliker sind auch Politiker. Das sind keine weltvergessenen Philosophen im stillen Kämmerlein. Das sollten wir nicht vergessen.

Braucht heute deshalb schon Mut, wer in der Öffentlichkeit Immanuel Kant («Ein Mann ist leicht zu erforschen. Eine Frau verrät ihr Geheimnis nicht.») lesen will? Nein, nicht in China oder Russland, in der Schweiz oder in Deutschland. Weit davon entfernt sind wir leider nicht mehr.

Eugen Gomringers (*1925) Schicksal wurde in unserem Land kaum wahrgenommen, obwohl er eigentlich ein Schweizer ist, der an der Universität Bern studiert hat. Der Begründer der Konkreten Poesie und einer der bedeutendsten deutschsprachigen Schriftsteller des 20. Jahrhunderts wurde mit diversen Preisen geehrt. Inzwischen hat man eines seiner Gedichte an der Fassade einer Deutschen Hochschule abgekratzt. Moralikerinnen taxierten ihn als «Gaffer», fühlten sich sexuell belästigt oder litten deswegen (Zitat!) unter veritablen «Angstattacken».

Was stand da Schlimmes auf der Hochschulwand?

«Alleen

Alleen und Blumen

Blumen

Blumen und Frauen

Alleen

Alleen und Frauen

Alleen und Blumen und Frauen und

ein Bewunderer»

Auf das Autodafé der Inquisition (d.h. auf den Schuldspruch des Inquisitionsgerichts) folgt das Autodafé für die Kunst, die Bücherverbrennung. Wo liegt der Unterschied zwischen der Bücherverbrennung und dem politisch motivierten Abkratzen eines Kunstwerks von der Hochschulfassade?

Jeder Humanist, jeder liberale Denker muss sich gegen Menschen wehren, die solche Kunst verbieten. Die Kunstwerke verbieten, die nicht ihrem eindimensionalen Denkvermögen entsprechen. Es beginnt immer bei der Kunst: Das Verbot des freien Denkens, wofür es weder Toleranz noch Raum für Kompromisse gibt. Das Denken und das Sagen ebenso wie die Kunst sind frei ohne Wenn und Aber – oder eben nicht.

Die SRG und einige pseudoliberale, linke Medien geben diesen Moralikern gerne Raum und ihre Sympathien. Das ist unangebracht und dumm - und im Falle der SRG mehr als ärgerlich. Dass sich jedoch selbst Hochschulen und Universitäten (auch in der Schweiz) dienstbefliessen solchen Diktaten unterwerfen, ist bedenklich und beängstigend zugleich. Wer solches Tun lobt, outet sich als Teil dieser Bewegung hin zur Diktatur des Geistes, der unmittelbar auf dem Fuss die absolute Diktatur folgt.

Wie sagte doch Kant? «Es ist bequem, unmündig zu sein.» Wehren wir uns gegen diese, unsere «Bequemlichkeit» und damit gegen jene Kräfte, die uns zurück führen wollen in die vor-aufklärerische Unmündigkeit. Denn: «Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit.» Auch das schrieb Immanuel Kant.

 

Mittwoch, 5. Mai 2021

Gutes Wohnen oder lieber staatliches Wohnen?

Eine anständige Wohnung ist jedem Menschen zu gönnen. Was unter einer «anständigen Wohnung» zu verstehen ist, darüber scheiden sich jedoch die Geister. Die Immobilienspezialisten predigen seit Jahren, dass die Lage, und nochmals die Lage, das absolute Hauptkriterium bei Liegenschaften darstellt. Allerdings meinten sie damit seit Jahrzehnten stets das Gleiche: Je zentraler die Wohnung und je grösser, «zentraler» auch die Stadt, in der das Haus steht, umso gesuchter der Wohnraum.

Das stimmte so seit dem Ende der 80-er Jahre des letzten Jahrhunderts. Jobs, Kultur- und Freizeitangebote zogen die Menschen in die Stadt. Und weil alle an denselben Ort wollten, wurde es dort zusehends enger und zusehends teurer. Die grösseren Schweizer Städte wie Zürich, Genf, Basel und Bern begannen sich in die umliegenden Gemeinden und Regionen auszudehnen. Die neuen S-Bahnen liessen die Bewohner in kürzester Zeit ins Zentrum gelangen und halfen mit, trotz Agglo-Wohnen das Feeling des Zentrums zu vermitteln.

Und dann kam Corona und der erste Lockdown. Dann der zweite und monatelang und noch immer galt und gilt: zu Hause wird nicht nur gewohnt bzw. Feierabend gefeiert, sondern auch gearbeitet. Die Wohnsituation wurde mit einer völlig neuen und ebenso unerwarteten Herausforderung konfrontiert, dem Homeoffice. Waren sich alle Immobilienfachleute gerade eben noch absolut einig, dass rein gar nichts den Trend zum Zentrum hin zu stoppen vermöchte; waren sie sich einig, dass Ferienwohnungen in den Bergen eine überholte «Geschichte» seien: plötzlich ist alles anders.

Ferienwohnungen werden wieder nachgefragt. Der Standort ist dabei nicht mal so wichtig; die ruhige Lage ist jedenfalls wichtiger als die Zentrumslage. Dasselbe gilt auch für das Wohnen. Im Homeoffice kann ich auch in Saanen oder Saas Fee sein. Der Arbeitsweg wird zweitrangig. Wohnen im Grünen, auf dem Dorf, auf dem Lande hat damit einen neuen Wert erhalten. Und glücklicherweise gibt es dort vielerorts auch noch guten und relativ preisgünstigen Wohnraum.

Trotzdem gibt es Politikerinnen, die nach mehr Staat beim Wohnen rufen. Nicht zuletzt in den links regierten Zentrumsstädten. Berlin wird etwa als Vorbild hingestellt (obwohl die Staatseingriffe in den freien Berliner Wohnungsmarkt diesen völlig zum Erliegen brachten) und in der Schweiz immer wieder Genf. Bloss finden sich nirgends so wenige freie Wohnungen wie in Genf – trotz (oder eben wegen) der staatlichen Eingriffe.

Der private Wohnungsbau ebenso wie der institutionelle sind sehr agil. Die Pensionskassen zählen zu den grössten Wohnungsbauern und -besitzern in unserem Land. Und ihre Immobilienportefeuilles wachsen weiter sehr stark. Sie suchen aktiv nach Investitionsmöglichkeiten und können – weil sie sehr liquid sind – rasch reagieren. Meist stehen ihnen bloss lokale oder kantonale Auflagen und langdauernde Bewilligungsverfahren im Weg. Zusammen mit den privaten Investoren sind sie jeder staatlichen Regelung haushoch überlegen. Sie bieten Professionalität, Wohnqualität und die Gewähr, dass die Wohnungen dort (ent-)stehen, wo sie auch nachgefragt werden. Bei den langen Entscheidungswegen des Staates wäre dies wohl bloss zufälligerweise gewährleistet.

Zudem: der Trend ins Grüne wird die Wohnungspreise in den Zentrumsstädten senken – falls die dortigen Politiker den freien Markt spielen lassen.