Samstag, 24. Juli 2021

Eine Maulbinde gegen freie Meinungsäusserung?

Da hatte jemand Zivilcourage: der Solothurner Stadtpräsident machte sich Gedanken darüber, wie die um sich greifende Impfverweigerung oder -faulheit bekämpft werden kann. Die Krankenversicherung sollte die Nicht-Geimpften und deshalb Erkrankten «bestrafen», so seine Idee. Man kann davon viel, wenig oder gar nichts halten. Mann und Frau können darüber auch demokratisch und offen (und hoffentlich sachlich) diskutieren. Dass über den Stadtpräsidenten und Nationalrat, der mit diesem Vorschlag immerhin eine Diskussion lancieren wollte, stattdessen ein an Emotionalität und fehlenden Argumenten kaum mehr zu überbietender Shitstorm hereinbricht, hat mit dem Recht auf freie Meinungsäusserung nichts mehr zu tun.

Freie Meinungsäusserung besteht für alle – nicht nur für diejenigen, die gleicher Meinung sind wie ich. Wer anderer Meinung ist, möge dies mit Argumenten statt mit Emotionen darlegen. Das ist echte und gelebte Demokratie. Was jetzt passiert, bedeutet aber: wer meiner Meinung ist, darf seine Meinung äussern. Wer nicht, muss schweigen, sonst wird er verbal in übelster Weise verunglimpft.

Die Idee des Stadtpräsidenten ist wohl nicht ganz ausgegoren. Das heisst, dass es gute sachliche Gründe gibt, anderer Meinung zu sein. Aber die Äusserung wäre ein guter Beginn für eine sachliche Diskussion gewesen. Dies wurde nun verpasst. Der Stadtpräsident bewies mit seiner Idee Zivilcourage. Leider scheint dieses Niveau an Sachlichkeit für Viele zu hoch zu liegen.

Und noch etwas: Wer jetzt die zunehmende Bevorzugung der Geimpften bei Sportevents oder Kulturveranstaltungen bemängelt, dem sei Folgendes in Erinnerung gerufen: Das Impfzertifikat ist durchaus vergleichbar mit einem Fahrausweis. Nur wer ihn besitzt, darf ein Motorfahrzeug steuern. Eine Fahrprüfung ist zwar für niemanden obligatorisch. Wer jedoch darauf verzichtet, einen Fahrausweis zu erwerben, darf kein Motorfahrzeug führen. Ist das «ungerecht»? Vielleicht. Aber es ist eine Regelung, wie es notwendigerweise viele gibt. Eine Regelung, die nötig ist, um unser Zusammenleben für alle möglichst erträglich und sicher zu gestalten.

Und so ähnlich verhält es sich mit der Impfung gegen Corona. Wenigstens in Bezug auf jene Personen, bei denen keine medizinischen Gründe dagegensprechen.

 

Samstag, 17. Juli 2021

Schrittweise Verstaatlichungspolitik oder Aprilscherz?

Ist das ihr Ernst, blosse Parteitaktik, ein verspäteter Aprilscherz oder einfach nur Auswuchs einer Politik, die vor lauter Linksideologie längst jeden Realitätsbezug verloren hat? Einige SP-Bundesparlamentarier, inkl. Parteipräsident, fordern lauthals, die Schweizer Grossbanken müssten alle Boni abschaffen und ihre minimale ungewichtete Eigenkapitalquote auf 15% verdreifachen.

Es gab einmal eine Zeit, sie liegt inzwischen in der Dunkelheit der Geschichte, da haben sich die Sozialisten für die Rechte der Arbeiter(klasse) eingesetzt. Wahrscheinlich weiss die heutige Parteiführung nicht mal mehr, was ein Arbeiter ist. Denn Arbeitsplätze sind den häufig akademisch gebildeten Parteioberen schon längst egal. Sie haben sich zum Ziel gesetzt, die Schweizer Wirtschaft in die Knie zu zwingen, koste es was es wolle. Warum und zu welchem Zweck sie das tun wollen, wissen wahrscheinlich nicht mal sie selbst.

Jüngst haben sie sich also die Schweizer Banken als Zielscheibe ausgesucht. Wahrscheinlich, weil sie herausgefunden haben, dass von den dort Beschäftigten – und das sind immerhin ein paar Zehntausend – nur ein paar wenige bei ihrer Partei Mitgliederbeiträge entrichten.

Eigentlich bestimmen die Besitzer eines Unternehmens, welche Strategie und welche Politik dieses zu verfolgen hat. Welche Löhne und Boni bezahlt werden und welche Risiken das Unternehmen bzw. seine Führung eingehen soll. Man nennt das gewöhnlich die «Privatwirtschaft». Private geben ihr Geld einem Unternehmen und dieses geschäftet damit im Auftrag der Eigentümer. Das umfangreiche Aktienrecht bildet neben all den weiteren gesetzlichen Vorgaben und Bestimmungen die staatlichen Leitplanken, in denen sich das wirtschaftliche Handeln hierzulande abzuspielen hat.

Wenn es nach den SP-Politikern geht, sollen dieses Handeln künftig nicht mehr die Aktionäre bestimmen, sondern die Politiker. Wahrscheinlich möchten sie dann im zweiten Schritt die Grossbanken verstaatlichen, im dritten subventionieren und im vierten – sogleich nach der Deklaration zum Teil des «service public» – unter Denkmal-Schutz stellen und selbst im Verwaltungsrat Einsitz nehmen.

Spätestens dann würden wohl viele Bankangestellte den Gewerkschaften beitreten, weil sie akut um ihre Arbeitsplätze fürchten.

Dienstag, 13. Juli 2021

Gute Rahmenbedingungen schlagen Förderpreise

«An Sprüchen fehlt es nicht in diesem Land», meinte einst Bundesrat Flavio Cotti. Unter anderem fehlt es bei uns auch an Preisen nicht. Unzählige Stiftungen vergeben für unzählige Taten oder Situationen irgendwelche Preise.

Viele dieser Preise gehen auf einen Stifter oder eine Stifterin zurück, die sich so über ihren Tod hinaus ein ehrendes Andenken bewahren oder einem eigenen Anliegen zum Durchbruch verhelfen wollten. Beides ist legitim und hier nicht in Frage zu stellen.

Fragen wirft höchstens auf, wenn staatsnahe oder staatliche Stellen zum Beispiel in grosser Zahl Preise für Kultur verleihen, wie das etwa der Kanton Solothurn tut. Wer legt fest, was Kultur ist? Etwa alles, was heute bereits unter Denkmalschutz steht oder morgen stehen könnte? Oder das, was eine Jury als Kultur definiert? Im letzteren Fall spielt eine Rolle, wer in dieser Jury Einsitz hat. Zudem muss besagte Jury dann auch gleich bestimmen, was kulturelle Qualität hat und ist. Ein äusserst schwieriges Unterfangen. Die Kultur-, Literatur- und Kunstgeschichte zeigen, dass solche Jurys eher selten ins Schwarze getroffen haben. Umso öfter dagegen haben ihre Entscheide bei späteren Generationen für Erheiterung oder Kopfschütteln gesorgt.

Der Steuerzahler kann sich damit trösten, dass unter den vielen vom Staate geförderten bzw. subventionierten Künstlerinnen immerhin zwei bis drei wirkliche Talente waren. Dass es sich hier also ähnlich verhält wie beim Loskauf: wer mehr davon kauft, erhöht seine Chance auf einen Treffer. Denn noch lange nicht jeder, der einmal ein Ei auf den Tisch knallte, ist ein Entdecker.

Die inflationär vielen Preise bergen jedoch ein Problem, das weit darüber hinaus geht, ob das Geld hier wirklich optimal eingesetzt wurde: junge Menschen, manche noch kaum erwachsen, erhalten Stipendien und Fördergelder. In ihren Augen heisst das: «Ich kann etwas.» Oder: «Dass ich etwas kann, ist hiermit von höherer Stelle dekretiert. Ich bin auf dem richtigen Weg.» Doch diese Förderpreise sind weder ein Beweis für Genialität noch eine Garantie für Erfolge à la Picasso oder Tinguely. Dem kleinen Preis-Hüpfer kann allzu rasch die Bruchlandung des harten Erwachens folgen.

Manchmal ist es besser, gute Rahmenbedingungen zu schaffen, statt inflationär Preise zu vergeben – auch wenn damit ein paar eitle Jury-Mitglieder um ein paar repräsentative Auftritte gebracht werden.

 

Samstag, 10. Juli 2021

Die komplexe Ausgangslage beachten, bitte

Kaum hat jemand ein paar Zahlen zur Umwelt veröffentlicht, folgt prompt die Anklage der Grünen. Der grüne Solothurner Nationalrat klagt an und fordert, verlangt neue Verbote. Dies nach Zahlen, die seine Parteikollegin im Regierungsrat kürzlich veröffentlicht hat.

Der Kanton Solothurn soll also im Gebäudebereich, was die Umrüstung auf alternative Energien betrifft, der Klassenletzte sein in der Schweiz. So steht es zumindest im «2. Bericht zum kantonalen Energiekonzept». Die Solothurner sind also DIE Schweizer Umweltsünder? Ganz so einfach ist die Sachlage nicht. Erstens geht der Bericht nicht der Frage nach, wieso das denn so ist (was eigentlich die Grundlage für eine ideologiefreie Lösungsfindung darstellen würde), und zweitens stellt er fest, dass die Industrie im Kanton «auf Kurs» (Zitat) ist.

Wer die Lage bei den Neubauten verfolgt weiss, dass dabei weitgehend auf CO2-reduzierte oder gar CO2-freie Bauten gesetzt wird. Das weist indirekt auch der Bericht nach: Der Anteil der Ölheizungen ist seit 1990 drastisch gesunken; der Anteil der (bis vor kurzem noch von staatsnahen Betrieben stark propagierten) Gasheizungen ist seit 2015 ebenfalls rückläufig.

Der Kanton Solothurn verfügt jedoch über schweizweit betrachtet überdurchschnittlich viele Einfamilienhäuser. Sehr viele von ihnen wurden in den 60-er und 70-er Jahren gebaut. Ihre Bewohnerinnen und Bewohner sind inzwischen betagt und leben vom Ersparten und von der AHV. Über relevante Pensionskassenrenten verfügen in dieser Generation nur die ehemaligen Staatsangestellten.

Diese Häuser, meist erbaut vor der grossen Energiekrise Mitte der 70-er Jahre, verfügen über eine mangelhafte Isolation der Aussenhülle und setzen auf Hochtemperaturheizungen (Radiatoren). Um eine sinnvolle Investition zu tätigen, die auch physikalisch nachhaltig ist, müsste gleichzeitig die ganze Aussenhülle ersetzt bzw. erneuert werden. Das heisst: neues Dach, neue Aussenisolation, neue Fenster und Türen. Alternative Heizsysteme sind eigentlich nur sinnvoll, wenn die Heizung auf Niedertemperatur umgestellt wird. Dazu müssten zumindest alle Radiatoren ersetzt werden, noch besser wäre eine komplette Umstellung auf Bodenheizung. Weil dann sinnvollerweise die ganze Gebäudetechnik auch ersetzt wird, bedeutet das nichts anderes als eine Totalsanierung des Hauses. Und diese kann kaum im bewohnten Zustand erfolgen.

Das alles soll nun ein betagtes Ehepaar oder ein betagter Alleinstehender auf sich nehmen? Da diese Hausbesitzer keine Aussicht auf eine Hypothek haben, müssten sie auch noch alles direkt aus der eigenen Tasche finanzieren können. Das sind bereits äusserst hohe Hürden. Gegen eine Totalsanierung spricht in diesem Fall aber auch der gesunde Menschenverstand. Die nachfolgenden Generationen haben andere Wohnprioritäten und -bedürfnisse. Das Haus wäre bei einem späteren Bewohner- bzw. Besitzerwechsel unter Umständen nochmals umzubauen. Damit würden jede Menge Ressourcen (u.a. graue Energie) verschleudert.

Das neue Raumplanungsgesetz verlangt zudem nach Verdichtung. Unter anderem deshalb werden auf dem Areal ehemaliger Einfamilienhäuser sehr häufig mehrere Miet- oder Eigentumswohnungen erstellt. Betreffend Umwelt- wie Landschaftsschutz ein klarer Vorteil. Der zeitgebundene Zwang zur Sanierung bestehender Anlagen ist also sehr häufig - auch ökologisch - überhaupt nicht sinnvoll. 

Im Kanton Solothurn wurde zudem im Gebäudebereich weniger in die CO2-Reduktion investiert als anderswo, weil bei uns riesige Grossüberbauungen mit mehreren hundert Wohnungen sehr selten sind. Dafür fehlen die Grosszentren ebenso wie die entsprechende Wohnungsnachfrage. Mit Grossüberbauungen lassen sich jedoch Umweltinvestitionen viel besser amortisieren – einige sind gar nur dort sinnvoll. Nicht zufällig führt die Rangliste, die vom genannten Bericht veröffentlicht wurde, der Kanton Baselstadt an.

Fazit: die Solothurnerinnen sind wohl kaum weniger umweltbewusst als der Rest der Schweiz. Aber die Umstände sind hier andere.

Mittwoch, 7. Juli 2021

Erziehung statt unnütze Verbote

Wenn es nach den Grünen und ihren Kampforganisationen wie Greenpeace geht, müssen wir bald alles verbieten, was Menschen falsch nutzen oder falsch entsorgen. Neu fordert Greenpeace nach dem Vorbild der EU ein Verbot aller Kunststoff-Einwegartikel.

Auf den ersten Blick macht das Sinn. Die Frage ist nur, warum?

Etwa weil zu viele Menschen schlicht zu blöd sind und alles, was sie nicht mehr brauchen (können) mit einem gezielten Wurf in die nähere oder weitere Umwelt «entsorgen»? Und was sind denn Einwegartikel? Auch eine Einkaufstüte als Plastik kann man mehrfach verwenden. Irgendwie muss man seine Einkäufe ja transportieren. Besonders, wenn man umweltfreundlich mit dem ÖV unterwegs ist. Auch eine Plastikgabel kann frau mehrmals nutzen.

Turnschuhe aus China dagegen lassen sich ebenso wie Plastikgeschirr oder die Einkaufstasche oder der Heckspoiler oder die Pet-Flasche oder die Zigarettenkippe oder die Aludose oder das Handy oder die Hamburger-Verpackung oder … in der Umwelt statt regulär entsorgen. Dabei spielt keine Rolle, wie oft oder wie lange die Gegenstände dienlich waren, bevor sie ihren Dienst getan haben. Wer in der Natur unterwegs ist, kennt das Phänomen. Es gibt nichts, was man und frau der Faulheit oder dem Portemonnaie zuliebe oder aus Hirnlosigkeit nicht in Gottes freier Natur entsorgen. Dabei nimmt das Problem laufend zu. Zu beobachten ist im übrigen, dass weniger Gebildete häufig weniger Skrupel haben, ihren Abfall liegen zu lassen oder via «Natur-Wurf» zu entsorgen als gut ausgebildete Personen.

Was in den Wald, den Fluss oder in die Wiese fliegt, tut das nicht selbst. Es ist der passive Teil der Aktion. Deshalb muss jede wirkungsvolle Gegenaktion nicht beim Objekt, sondern beim Subjekt ansetzen, beim übel handelnden Menschen. Bildung und Erziehung sind gefordert, nicht Verbote. Wer jedoch die Meinung vertritt, die jungen Menschen müssten sich vor allem entfalten und Selbstdisziplin, Leistung, Integration und Selbstverantwortung seien keine Grundeigenschaften, die ebenso früh wie konsequent eingefordert werden müssten, der kann lange Verbote aussprechen. Sie werden das Problem nicht lösen.

Ein Beispiel? Zwischen Flumenthal und Grenchen besteht der Aare entlang vielerorts ein Naturschutzgebiet. Hunde müssen dort an der Leine sein und Picknickfeuer sind verboten. Jeder, der schon einmal diese Strecke per pedes oder Velo absolviert hat, weiss, dass sich praktisch niemand an die Leinenpflicht hält und dass überall bedenkenlos gefeuert wird. Die entsprechenden Hinweistafeln dienen allenfalls Schmutzfinken dazu, sie zu verschmieren, beachtet werden sie so gut wie gar nicht. Dasselbe gilt betreffend allgemeinem Fahrverbot und den Velofahrern. Sie betrachten diese Tafeln sehr häufig als blosse Gestaltungselemente für den öffentlichen Raum.

Es gibt genug Gesetze. Was allenfalls fehlt, sind bloss jene Mitbürgerinnen, die sich auch daran halten – auch dann, wenn gerade kein Polizist hinschaut. Greenpeace und die GPS sollten sich besser darum kümmern. Doch das erfordert Zivilcourage und ist eher hindernd bei Wahlen.

Und noch ein Gedanke: Wer die Leute staatsabhängig macht und sie aus der Selbstverantwortung entlässt, muss sich nicht wundern, wenn sie sich auch so verhalten.

  

Samstag, 3. Juli 2021

Bitte etwas genauer und vorurteilsfreier

Es kommt immer wieder als Argument auf den Tisch: Bei der AHV-Reform, bei der BVG-Reform, am sog. Frauenstreiktag, in der Bildungspolitik, in der Sicherheitspolitik (Militärdienst für alle?) etc. Gemeint ist das Argument, dass die Frauen weniger verdienen als die Männer. In der Regel stützt «frau» sich dann auf die Zahlen des Bundesamtes für Statistik, die jährlich herausgegeben werden. Selbstverständlich erläutern die daraus entstehenden jährlichen Schlagzeilen nicht, wie diese Zahlen überhaupt zustande kommen.

Kürzlich wurden die BfS-Zahlen wieder in den Medien herumgereicht. Die Lohnungleichheit ist gewachsen, stand da in den Schlagzeilen, respektive Titeln zu lesen. «Im Kleingedruckten» hiess es dann aber, dass bei den Dienstleistungs- bzw. den Büroberufen keine Unterschiede feststellbar seien («inexistent»). Im handwerklichen Bereich, auf Montage und im Industriesektor gebe es aber noch immer eine Differenz. Teilweise sei diese zudem auch darauf zurückzuführen, dass weniger Frauen im Kader seien und dass deshalb auch weniger Frauen in den Genuss von Boni kämen.

Damit wir uns richtig verstehen: Lohngleichheit ist für den Schreibenden ein absolutes Muss. Die Frage stellt sich aber, ob diese Lohngleichheit nicht bereits bei allen seriös arbeitenden Unternehmen verwirklicht ist. Das BfS berücksichtigt in seinen Zahlen weder die Pensen (Frauen arbeiten viel häufiger Teilzeit als Männer – auch weil das für sie viel einfacher möglich ist, wie eine Studie soeben deutlich machte) noch Berufserfahrung und Weiterbildungen. Das sind aber sehr wesentliche Lohnfaktoren.

Zudem wird heute jedes Unternehmen, das irgendwie für den Bund oder die Kantone tätig ist, sei es mit Dienstleistungen oder als Lieferant, regelmässig und äusserst minutiös auf Lohngleichheit kontrolliert. Wer die Vorgaben nicht erfüllt, darf nicht weiter an Bund oder Kantone liefern. Das gilt jedoch ausschliesslich für Schweizer Unternehmen, weil die Schweizer Behörden verständlicherweise ausländische Zulieferer nicht vor Ort kontrollieren dürfen. Auch hier sind die Spiesse nicht gleich lang und die Schweizer Zulieferer und ihre Arbeitsplätze benachteiligt.

Bisher wurde noch von keinem einzigen bedeutenden Schweizer Unternehmen bekannt, dass es von der Zulieferer-Liste des Bundes zum Beispiel gestrichen wurde. Bekannt sind aber Beispiele, bei denen die Untersuchung festhielt, dass die Frauen besser bezahlt sind als die Männer. Das hingegen galt dem untersuchenden Gleichstellungsbüro als «gleicher Lohn» und führte zu keiner Beanstandung...

Es wäre dringend angebracht, dass das BfS entweder seine Statistik richtig macht oder darauf verzichtet und das Anliegen den Branchenverbänden und Gesamtarbeitsverträgen überlässt. Schwarze Schafe gibt es immer und überall. Dafür hat der Gesetzgeber jedoch vorgesorgt. Lohnungleichheit ist einklagbar und das wird auch gemacht. Die gesetzlichen Grundlagen sind vorhanden. Der Rechtsstaat funktioniert. Genug Gründe also, endlich mit der immergleichen Behauptung von der allgegenwärtigen Lohnungleichheit aufzuhören.

Mittwoch, 30. Juni 2021

Zweierlei Arbeitsrecht dank Bundesrat?

Der Bundesrat hat bisher in der Schweiz ein liberaleres Arbeitszeitgesetz verunmöglicht. Betreffend gesetzlicher Arbeitszeitregelung befinden wir uns noch tief im 20. Jahrhundert und Jahrzehnte vor der Digitalisierung. Nicht einmal die ganze Home-Office-Geschichte scheint die Landesregierung in ihrer (wenigstens auf dem Papier bürgerlichen) Mehrheit umgestimmt zu haben.

Worum geht es?

Wer als junger Papa heute nach der Arbeit die Kinder von der Krippe/Kita abholt, mit der Familie das Abendessen geniesst, seinen Kindern Zeit widmet und um 22 Uhr nochmals den Laptop hervornimmt, um jene Arbeit zu erledigen, die wegen des frühen Feierabends (Krippen schliessen früh…) liegenblieb, handelt illegal. Das Arbeitsrecht erlaubt solche Arbeitszeiten nur bestimmten Branchen, andern bloss im bewilligten Ausnahmefall.

Das zu ändern und die volle Jahresarbeitszeit zu bewilligen, wäre mehr als höchste Zeit. Aber Bundesrat wie Parlament haben dies bisher verunmöglicht. Als Beispiel wird dann jeweils der Industriearbeiter angeführt, dem man doch zu dieser nachtschlafenden Zeit keinen Arbeitseinsatz im Umfeld eines wenn möglich noch gesundheitlich belastenden Fabrikjobs zumuten kann. Dass genau dieser Büezer heute die grosse – und immer grösser werdende – Ausnahme darstellt, scheint in Bundesbern noch nicht angekommen zu sein. Für diese «Ausnahme» besteht heute eine gute gesetzliche Regelung. Für die immer grösser werdende Mehrheit der digitalisierten Dienstleister jedoch wird diese Vor-Computer-Zeitalter-Gesetzgebung immer mehr zu einem ärgerlichen Hindernis. Ein bürokratisches Hindernis übrigens, das mit der (zusehends auch gelebten) Realität nicht mehr viel zu tun hat.

Man möchte deshalb rufen: Liebes Bundesbern, auch wenn unter der Bundeskuppel die Digitalisierung mancherorts noch ein Stiefmütterchendasein fristet (wie die Pandemie eben überdeutlich gezeigt hat), empfiehlt es sich, ab und zu das Fenster zu öffnen und die frische Luft der täglichen Realität einzuatmen. Aber halt: Der Bundesrat weiss ganz genau, wie der Hase läuft. Was nämlich für Sie und mich verboten ist, das will er nun allen Bundesbeamten mit mehr als 110'000 Franken Jahreslohn erlauben. Und das sind beinahe 50 Prozent alles Bundesangestellten.

Irgendwie kommt man sich da als steuerzahlender Familien-Unternehmer, Gewerbler oder als KMU-ler einfach nur blöd vor.

Samstag, 26. Juni 2021

Verbandsfunktionäre und ihre "Interessenvertretung"

Da reibt sich der Politikbeobachter die Augen und schüttelt den Kopf. Der Grund: GfS Bern machte eine Umfrage unter Mieterinnen und Vermietern. Ergebnis: Mit dem heutigen Mietrecht und der Lage auf dem Wohnungsmarkt sind beide Seiten weitgehend zufrieden. Bei den Mietern sind dies 61 Prozent, bei den Vermietern ebenfalls. Bloss die unzufriedenen Vermieter sind etwas unzufriedener als die unzufriedenen Mieter. Wirklich unzufrieden ist jedoch auf beiden Seiten nur jeder zehnte. Dennoch ging der Mieterverband sofort gegen diese Umfrage «auf die Barrikaden».

Der Bundesrat wollte wissen, ob das rund 30-jährige Mietrecht erneut geändert werden sollte. Offensichtlich besteht dazu kein grosser Handlungsbedarf. Pech für die Funktionäre und Lobbyisten der beiden Verbände. Vor allem die Mietverbände begannen jedoch unvermittelt zu zetern. Sie zogen die Umfrage und ihre Ergebnisse in Zweifel. Ausgerechnet. Denn GfS steht der SP äusserst nahe. Und das seit der Gründung. Es gab Zeiten, da gaben sich die SP-Partei- und Fraktionspräsidenten am Berner GfS-Sitz fast täglich die Klinke in die Hand. Für Peter Bodenmann und Ursula Koch war GfS so etwas wie ihr zweites Zuhause. Der Mieterverband seinerseits ist einer der «Hausverbände» der SP-Politikerinnen. Hier dominiert praktisch ausschliesslich die Politfarbe Rot, mit ein paar grünen Einsprengseln. Man kann viel über GfS sagen, aber dass sie nicht mieterfreundlich seien, das geht wohl voll daneben.

Ausserdem lässt sich auch die Kompetenz von GfS kaum in Zweifel ziehen. Für politische Fragen besteht in der Schweiz zurzeit kein vergleichbar kompetentes Umfrageinstitut. Die Frustration bei den Funktionärinnen muss also gross gewesen sein, als sie diese Ergebnisse erfuhren. Damit wurden sie eines nicht unerheblichen Teils ihrer Daseinsberechtigung entraubt. Denn die Realität lautet: Es gibt eigentlich auf der politischen Bühne betreffend Mietrecht nichts zu tun. Es sind ja alle zufrieden.

Dass die Funktionäre – nicht nur jene des Mieter- und Vermieterverbandes – die Lage gerne dramatischer darstellen, als sie ist, um die eigene Daseinsberechtigung zu untermauern, zeigt übrigens die GfS-Umfrage ebenfalls sehr schön: Aus Sicht der Interessenverbände bzw. ihrer Vertreterinnen ist die Lage nämlich sehr unbefriedigend. Oder anders ausgedrückt: es besteht Handlungsbedarf. Sind 61% der Mieterinnen zufrieden, sind bei ihren Verbandsvertretern genau umgekehrt 61% unzufrieden. Bei den Vermietervertretern sind dies gar 67 Prozent.

Die Schlussfolgerung?

Die Verbandsvertreter vertreten (mindestens hier) wohl eher ihre eigenen Interessen als die ihrer Mitglieder. Normalerweise heisst das, dass es höchste Zeit ist, etwas zu ändern. In diesem Fall allerdings offensichtlich nicht beim Mietrecht.


Mittwoch, 23. Juni 2021

Das Antidiskriminierungs-Sternchen, das diskriminiert

Die Weisung überrascht nicht: Die Bundeskanzlei stellt klar, dass das Gendersternchen und seine weiteren Anhängsel in Bundestexten nichts verloren haben. Äusserst erstaunlich ist hingegen die Begründung. In der Weisung «Umgang mit dem Genderstern und ähnlichen Schreibweisen in deutschsprachigen Texten des Bundes» stellen die Autoren fest, diese Schreibweise sei noch sehr experimentell und habe sich noch nicht etabliert. 

Bei diesen neuen Schreibweisen handelt es sich jedoch nicht um eine «normale» sprachliche Entwicklung. So wie beispielsweise die Anglizismen oder den Begriff «Albtraum», der immer häufiger als «Alptraum» geschrieben wird, weil hier die historische Distanz zu einer Fehlinterpretation des Begriffs führt. Solche Mutationen sind in der Sprachentwicklung durchaus häufig anzutreffen. Sie entsprechen den normalen Veränderungen der gesprochenen und als Folge davon auch der geschriebenen Sprache.

Die Gender-Geschichte dagegen wurde kurz vor 2010 an deutschen Hochschulen kreiert. Ursprünglich war sie als Mittel gegen Diskriminierungen gedacht. An sich eine sehr akademische (und notabene wenig sprachwissenschaftliche) Vorstellung. Das Gendersternchen wurde aber rasch von Interessenorganisationen übernommen, die sich zum Ziel gesetzt haben, alle Menschen gleich zu machen. Damit wurde das Sternchen mit ideologischem Ballast angefüllt und auf eine Mission geschickt.

Und diese Mission lautet: Wer diese Gender-Geschichte nicht übernimmt, ist Sexist, evtl. gar Rassist oder mindestens jemand, der andere Menschen diskriminiert. Deshalb besteht ein enormer Druck von Seiten von gewissen NGO und Interessenorganisationen, diese Schreibweisen zu übernehmen. Dass genau damit Diskriminierung geschaffen wird, wird ausgeblendet. Jemand, der diese ideologisierte Gleichmacherei nicht mitträgt, der aus religiöser oder anderer Überzeugung an einer sachlichen Sprache festhalten will, die nicht als Nebenprodukt der Information noch eine ideologische Botschaft mitführt, der soll also als Diskriminierer oder als Sexist abgestempelt werden. Der soll ausgerechnet von jenen diskriminiert werden, deren Mission sich angeblich gegen jegliche Diskriminierung richtet.

Deshalb müsste sich die Bundeskanzlei gegen das Gendersternchen entscheiden, weil die Gesetzestexte ebenso wie die übrige Kommunikation des Bundes (und der öffentlichen Hand generell) keine ideologischen oder religiösen Tendenzen welcher Art auch immer enthalten dürfen. Schon gar keine «Missionen» oder «Botschaften».

Echte Toleranz, echte Liberalität heisst, dass jemand, der mit seiner Sprache zum Ausdruck bringen will, dass er einer bestimmten Partei, Ideologie oder Religion angehört, das frei tun darf. Wer unbedingt ein Gendersternchen u.a. verwenden will, der soll das tun dürfen. Das wird auch kein demokratischer Staat verbieten. Wer das hingegen nicht tun will, soll auch dies in gleicher Freiheit dürfen. Niemand hat das Recht, Anderen das Denken und Reden vorzuschreiben. Niemand hat das Recht, Menschen zu schubladisieren. Schubladen schaffen Kasten. Kasten sind menschenunwürdig, unchristlich und letztlich in ihrer Tendenz diktatorisch.

Sonntag, 20. Juni 2021

Schluss mit Ideenlosigkeit und Missgunst

Nochmals 10 Millionen Franken mehr: der Kanton Solothurn erhält jetzt fast 410 Millionen aus dem nationalen Finanzausgleich. Strukturschwächer als Solothurn sind nur noch die Kantone Jura und Wallis. Der eine liegt sehr dezentral, der andere ist ein zweisprachiger Bergkanton. Andere Kantone mit schwierigen Voraussetzungen wie Graubünden oder Uri haben Solothurn längst überholt. Kein Mitglied des Regierungs- und Kantonsrates der letzten 20 Jahren kann sich angesichts dieses Desasters jemals rühmen einen guten Job gemacht zu haben.

Solothurn verfügt über eine ausgezeichnete Verkehrsanbindung und liegt nahe der Zentren Bern, Basel und Zürich. Die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Wirtschaftspolitik wären gegeben. Wenn denn nur die sich bietenden Gelegenheiten auch genutzt würden.

Nein, die Regierung muss nun nicht «einen grossen Wurf» kreieren, an dem die Verwaltung monatelang arbeitet, bevor er in der Exekutive und der Legislative zum nichtssagenden und nichts bewirkenden Papier zerzaust wird. Es gilt aber rasch Schritt für Schritt zu unternehmen. Das Steuerrecht, die Bewilligungsverfahren, die behördlichen Entscheidungswege, politische (nicht finanzielle) Unterstützung für wichtige Branchen u.v.m. sind rasch zu verbessern. Das ist nicht spektakulär und erfordert viel graue Substanz, viele kreative Ideen. Aber es geht nicht ohne diese Arbeit; nicht ohne Initiative und echte Leistung. Die Zeit der schönen 1.August-Reden und der leeren Ankündigungen ist längst vorbei. 

Das betrifft die Gemeinden ebenso wie den Kanton. Zahlreiche Gemeindepräsidenten wurden soeben neu gewählt. Hier darf man hoffen. Zahlreiche altgediente wurden im Amt bestätigt, obwohl sie bereits seit Jahren ihre Gemeinde bloss verwalten. Das gibt zu denken, denn die Zeiten des reinen Verwaltens sind längst vorbei. Wer das tut, der schadet seiner Gemeinde, der schadet allen ihren Einwohnern und der schadet dem Kanton.

In der Pflicht sind jedoch auch die Einwohner unseres Kantons. Zu viele kümmern sich bloss um die Politik, wenn es um den eigenen Vorteil oder das Abwehren eines möglichen persönlichen Nachteils geht. Zu viele mögen dem «lieben Nachbarn» nicht mal das Zahnweh gönnen. Sie verteuern mit ihren rein parteiideologisch oder gar bloss aus dem Neid oder der Missgunst geborenen Einsprachen die Verfahren. Sie verzögern sie und helfen so mit, den Staatsapparat aufzublähen und jene auszubremsen, welche Initiative und Ideen haben. Zu viele Projektleichen liegen in diesem Kanton herum. Die neuste, durchaus skandalöse Einsprache betrifft die Seilbrücke beim «Gschliff». Aus rein persönlicher Rache werden hier Regierung und Parlament ebenso wie der Tourismus ausgebremst. Solchem Blödsinn und derart offensichtlichem Missbrauch der Bürgerrechte muss unbedingt rasch und konsequent ein Riegel geschoben werden.

Mancher Investor hat in den letzten 30 Jahren sein Geld nicht im Kanton Solothurn ausgegeben, weil man ihm ausser Steinen nichts auf den Weg gelegt hat. Wenn sie nicht endlich handelt, tritt deshalb in wenigen Jahren eine Generation von der aktiven Bühne ab, die von sich nur sagen kann, dass sie diesen Kanton heruntergewirtschaftet hat. Zwar könnte sie sich dafür dann ordentlich schämen; besser für uns alle wäre es jedoch, sie würde jetzt endlich zum aktiven Gestalten finden. 

Donnerstag, 17. Juni 2021

Die teuren "billigen" Arbeitsstunden der Verwaltung

Der Kanton Bern (und nicht nur er) hat ein Problem mit grösseren Bauprojekten: Die Kompetenz der Baudirektion reicht nicht für Grossprojekte. Die zuständige Parlamentskommission, die diese Fragen untersucht hat, dringt jedoch nicht zum Kern des Problems vor, sondern verlangt mehr Personal, denn sonst müssten immer wieder «sehr teure» externe Mandate vergeben werden.

Ob so viel betriebswirtschaftlichem Unverstand bleibt dem Privatunternehmer die Spucke weg. Da sind also im Jahre 2021 die Berner Parlamentarier und -innen ernsthaft der Meinung, der Staat arbeite effizienter und günstiger als die Privatwirtschaft. Dies offensichtlich deshalb, weil die staatlichen Budgets auf verschiedenste Direktionen und Ämter verteilt sind und sich niemand die Mühe macht, die doch so billige Arbeitsstunde eines Beamten auch wirklich auszurechnen. Konkret heisst das etwa, dass die Baudirektion bloss die effektiven Lohn- und einen Teil der Lohnnebenkosten auf ihr Budget nehmen muss. Die Informatik, die Bauten, das Mobiliar, die Weiterbildung der Mitarbeitenden, die Finanzierung einer teuren Pensionskasse, die Mensa etc.: alles das und noch viel mehr findet meist in anderen Budgetpositionen statt und kann der Baudirektion mehr oder weniger egal sein. Trotzdem sind es Kosten. Und diese verschwinden nicht per Hokuspokus, sondern müssen von den Steuerzahlern auf Heller und Pfennig berappt werden.

Erst vor wenigen Monaten hat ein Lohnvergleich ergeben, dass die Mitarbeitenden der Bundesverwaltung im Durchschnitt so viel verdienen, dass nur der Durchschnittslohn in der Bank- und der Versicherungsbranche noch höher liegt. Viele KMU beklagen denn auch seit vielen Jahren, dass sie bestausgebildete Mitarbeitende an die Verwaltung verlieren, weil sie mit dem dort bezahlten Lohnniveau nicht (mehr) Schritt halten können. Dies betrifft nicht zuletzt auch die Ingenieurbranche.

Doch selbst dann, wenn die Verwaltung bei geringeren Kosten tatsächlich schneller und besser arbeiten würde als die Privatwirtschaft, wäre es ein Fehler, Behörden-Kompetenz und -Quantität aufzubauen für Grossprojekte. Was geschieht nach Abschluss dieser Projekte mit den Beamtenteams? Sie werden beibehalten, irgendwelche Arbeit lässt sich immer finden, um sie beim nächsten Grossprojekt wieder aufzustocken…

Was nötig ist, sind allein intelligente Totalunternehmerverträge und diese setzen sehr gute Detailpläne voraus, die nach Möglichkeit nicht mehr abgeändert werden (können). Denn dass (zu) viele Ämter jeweils in diese Bauprojekte dreinreden und selbst während der Bauphase noch eine Vielzahl von Wünschen äussern, ist ein ganz grosser Kostentreiber. Nicht selten artet dieses «Jekami» auch zu einem Marathon aus, der Architekten, Ingenieure und Planer schier verzweifeln lässt. Die Hausaufgaben sind vorher zu erledigen, nicht erst während der Bauphase. Das gilt für jeden Bauherrn – auch und speziell für die öffentliche Hand, auch und speziell bei Grossprojekten.

Hier liegt das wirkliche Problem und nicht bei der Anzahl an Projektleitenden. Und: ein paar Seiten betriebswirtschaftliche Lektüre würde den Berner Grossräten (und nicht nur ihnen) gut anstehen. 

Sonntag, 13. Juni 2021

Das nächste Virus soll gratis sein - und wird dennoch das teuerste

Kaum ist ein Virus auf dem Rückzug, ist schon ein weiteres in Sicht: Diesmal bedroht es nicht unsere Gesundheit, vielmehr am Ende wohl unsere Freiheit. Beiden Viren ist als Ergebnis «mehr Staat» gemeinsam. Wovon ist die Rede? Von einem offenbar nicht zu bändigenden und hochansteckenden ÖV-Virus.

Der Bundesrat will aus Umweltgründen das Volumen des öffentlichen Verkehrs in unserem Land bis 2050 verdoppeln (warum eigentlich, wenn doch bald alle elektrisch unterwegs sein werden?). Grüne und linke Magistraten und Parteiideologen wollen schnellstens den Gratis-ÖV einführen. Zumindest ist dies z.B. in den Städten Zürich, Basel und Bern in ernsthafter Diskussion. Ist doch ungerecht, wenn die Millionärin gleich viel für das Busticket zahlen muss wie der Lehrling, oder? Dann doch lieber alle den Betrag null.

Es gibt bereits eine lange Liste von Bereichen, in denen fleissig umverteilt wird, auf dass wir alle gleich (arm) werden. Zum Beispiel bei der AHV, bei der Krankenversicherung, bei der Kita, bei den Musikschulgebühren, beim ÖV (verbilligte Rentner- und Lehrlings-Abos etwa) und bei der Arbeitslosenversicherung. Gutverdienende zahlen jeweils zu Gunsten der schlechter Verdienenden. Ursprünglich war eigentlich die Meinung, dass sich die Umverteilung von Reichen zu weniger Reichen im Steuerrecht vollziehen sollte. Dort ist es am effektivsten und dort lässt es sich am effizientesten umsetzen. Inzwischen jedoch bezahlen rund 50% der Schweizer Steuerzahler keine Bundessteuer mehr und auch in Gemeinden und Kantonen wächst die Zahl der steuerbefreiten Mitbürgerinnen von Jahr zu Jahr an. Nicht etwa, weil diese Leute alle mausarm wären, sondern weil die Entlastungen für die unteren Einkommensschichten laufend erhöht werden. Damit greift dieses Umverteilungsinstrument irgendeinmal «untenrum» ins Leere. Während auf der anderen Seite der Pyramide der Griff ins Portemonnaie nach und nach zu einer Demotivation der Bestverdienenden führt (das Beispiel Schweden in den 90er Jahren lässt grüssen). Für sie lohnt es sich trotz einer für die Gesellschaft u.U. sehr teuren Ausbildung nicht mehr, 100% zu arbeiten…

Der ÖV soll also gratis werden. Nicht für alle, aber für viele Schweizerinnen. Vor allem für jene, die in den Städten wohnen. Dafür werden dort die Steuertarife stark ansteigen. Dies wird einen Trend aufs Land auslösen, was die Pendlerströme erhöhen und das städtische Steuersubstrat senken wird. Deshalb wird das Land noch mehr in die Finanzausgleichstöpfe zu Gunsten der Städte einzahlen müssen. Mindestens so lange, bis diese Zwangs-Solidaritäts-Kette mit einem unangenehmen Knall reissen wird.

Wer staatliche Leistungen bezieht, soll dafür bezahlen. Wer weniger begütert ist, soll individuell entlastet und unterstützt werden (Steuern, Sozialhilfe). Das war einmal der Ausgangspunkt einer Entwicklung, die immer schneller gegen die nächstgelegene Wand aus ideologischer Verblendung, Kurzsichtigkeit und allgemeiner Dummheit gefahren wird.

Mittwoch, 9. Juni 2021

Das unreflektierte Klassen-Geschrei

Jetzt schreien sie wieder: «Zweiklassen-Gesellschaft!» Diesmal geht es nicht um die Sozial-, die Bildungs- oder die Gesundheitspolitik, sondern um die G- und die N-Menschen: die geimpften, genesenen oder getesteten auf der einen und die nicht-geimpften, nicht-genesenen und nicht-getesteten auf der anderen bzw. in realiter eben trotzdem auf der gleichen Strassenseite. 

Medien, Politiker und Behörden übernehmen hier einmal mehr unbesehen und unreflektiert das Wording der Sozialisten. Deren Gleichmacherei-Wahn läuft bekanntlich alles zuwider, was sich nicht über denselben Leisten schlagen lässt. Deshalb ist für sie eine «Zweiklassen-Gesellschaft» ein Teufelswerk, schlimmer noch als jedes Virus.

Dabei sind die Sozialisten jedoch äusserst inkonsequent. So sind ihnen zwar die zwei SBB-Klassen ein Dorn im Auge (Ideen zu deren Abschaffung wurden erst kürzlich geäussert), bei den Hotels haben sie gegen 5 Sterne-Klassen jedoch nichts einzuwenden und sind – wie allseits bekannt – gerne und regelmässig Gäste in bekannten Vier-Sterne-Etablissements. Auch gegen die drei Klassen im Flugzeug war noch kaum etwas Negatives zu hören oder zu lesen.

Ebenso verhält es sich mit den drei «Steuerklassen». Weder von den Sozialisten noch den Medien war in diesem Zusammenhang bisher von «Klassengesellschaft» die Rede: die Nicht-Steuerzahler, die «normalen» Steuerzahler und jene rund 10% der Schweizerinnen und Schweizer, die mit ihrem grossen Pflichtobolus weitestgehend die Staatskasse füllen.

Ein Blick in unsere gesellschaftliche Realität zeigt: zwei Klassen im aktuell verwendeten Sinn gibt es überall zuhauf. Da gibt es im ÖV die GA-Besitzer und jene, die vor jeder Fahrt ein Ticket lösen müssen. Die Erwerbstätigen und die Nicht-Erwerbstätigen gibt es. Die KK-Prämienzahlerinnen und die Nicht-Prämienzahlerinnen. Die Schwimmer und die Nichtschwimmer. Die Kaninchenzüchter und die Nicht-Kaninchenzüchter. Die Mitglieder von Landeskirchen und die Nicht-Mitglieder. Und schliesslich das ewige Klassen-Problem zwischen mit den Noch-Lebenden und den Schon-Gestorbenen.

Die Zweiklassengesellschaft ist genau genommen eine Tausend-Klassen-Gesellschaft. Und allmählich wäre es an der Zeit, dies als Realität und Bereicherung zu betrachten, statt stets und überall nach sozialistischer Manier das völlig irrationale Zweiklassen-Geschrei anzustimmen.

 

Samstag, 5. Juni 2021

Staatlich beförderte Staatsabhängigkeit

Wenn die Teuerung hoch ist, geht es den Sparern an den Kragen. So die allgemein anerkannte ökonomische Regel. Seit Mitte der 90-er Jahre haben wir in der Schweiz eine sehr niedrige Teuerung. Seit Mai 1993 stieg die Teuerung gemäss BfS um gerade einmal 10.7% (April 2021); und dies innerhalb von 28 Jahren. Gute Zeiten also für Sparer bzw. für die ältere Generation, die sich für die letzten Lebensjahre den einen und anderen Franken auf die Seite gelegt haben? Eigentlich schon. Wären da bloss nicht die hohen Bankgebühren und die Negativzinsen.

Eine weitere Maxime ist, dass die Besteuerung nach der tatsächlichen «wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit» erfolgen soll. Gerade davon jedoch weicht die Steuerwirklichkeit immer häufiger ab. So lassen sich die Zinsen für Darlehen, Kredite oder Hypotheken von den Einkommenssteuern abziehen. Das leuchtet ja auch ein, denn sie schmälern mein Einkommen.

Die Steuer-Legiferierer rechneten aber nicht mit den Negativzinsen. Und auch nicht damit, dass solche über eine lange Zeit zu bezahlen sein müssten. Schon ab einem Sparbetrag von 100'000 Franken verlangen neu viele Banken einen Negativzins (von Postfinance z.B. beschönigend als "Guthabengebühr" tituliert) von meist 0.75 Prozent; notabene kaum weniger als für eine Hypothek an Schuldzinsen fällig wird. Diese Saldo-Grenze sank in den letzten Jahren kontinuierlich und wird wohl noch weiter sinken. Gleichzeitig nahmen die Bankgebühren Jahr um Jahr zu.

Negativzinsen fallen für die Steuerbehörden gemäss aktuellem Steuerrecht jedoch nicht unter die Schuldzinsen, weil sie nicht für eine Schuld (also einen Negativ-Saldo) zu entrichten sind, sondern paradoxerweise für ein Guthaben (also einen Positiv-Saldo). Deshalb werden sie aus Steuersicht unter die «Versicherungsprämien und Sparzinsen» subsumiert. Denn zur Förderung des privaten Sparens und damit zur Entlastung der staatlichen Fürsorge konnten früher einmal Sparzinsen bis zu einem bestimmten Betrag vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Hierzu hält etwa die Solothurner Steuerverwaltung bloss lapidar fest: Weil die Krankenversicherungsprämien inzwischen relativ hoch sind, «können die Sparzinsen aber faktisch nicht mehr in Abzug gebracht werden.» Was bei den Sparzinsen nicht mehr funktioniert, das funktioniert jedoch erst recht nicht bei den Negativzinsen und den Bankgebühren.

So bleibt denn der private Sparer gleich auf allem sitzen: Er muss für sein Erspartes jährlich Steuern und der Bank noch Zins abliefern. Die ursprüngliche politische Idee, dass privates Sparen gefördert werden soll, scheint dennoch keine einzige der vielen politischen Parteien zu kümmern. Irgendwie und seltsamerweise passt das auch zur Philosophie hinter der Pandemie-Bekämpfung: Wer für sich selbst sorgt, ist sowieso selber schuld. Der Staat allein ist ja letztlich für mein Wohlergehen zuständig. 

Montag, 31. Mai 2021

Die Kosten trägt immer der Steuerzahler

Die Menschen verhalten sich nicht (freiwillig) so, wie es die Politiker von ihnen erwarten. Das haben die letzten Monate gezeigt und das weiss jeder Diktator – ebenso wie jeder Pfarrer. Trotzdem versuchen die Politiker mehr als je uns alle zu «erziehen»: wir sollten uns gesund ernähren, weniger Fleisch essen und zum Beispiel auf süsse und alkoholische Versuchungen verzichten. Wir sollten uns genug bewegen und täglich fleissig Energie sparen. Gut. Manchmal machen wir das. Weil uns danach ist oder einfach so. Kaum je, weil es von uns erwartet oder gar verlangt wird.

Die Politiker geben aber nicht auf. Der Bundesrat hat sich (das ist kein Witz!), offenbar der Stadtzürcher Linksregierung nacheifernd, zum Ziel gesetzt, uns das gesunde und ökologisch nachhaltige Essen schmackhaft(er) zu machen. Und in der Umweltpolitik setzt Bern auf finanzielle Anreize (CO2-Abgabe).

Zur Klarstellung: Das hier ist kein Beitrag für oder gegen die aktuelle CO2-Vorlage. Das sind bloss ein paar Überlegungen, das Portemonnaie des einfachen Bürgers betreffend. Deswegen, weil Befürworter wie Gegner einander dauernd Begriffe wie «Einsparungen» und «Mehrkosten» um die Ohren hauen.

Wer heute im Kanton Solothurn (und in ein paar anderen Kantonen) ein Elektroauto fährt, spart sich die Motorfahrzeugsteuer. Weil mit letzterer aber bekanntlich die Strassen (Bau und Unterhalt) bezahlt werden, diskutieren die Politiker bereits darüber, das zu ändern, wenn einmal (zu) viele Autofahrer auf die Elektromobilität umgestiegen sind – was u.a. mit der CO2-Vorlage gefördert werden soll. Der Bund seinerseits bezahlt die Autobahnen mit den Zolleinnahmen auf den Treibstoffen. Nehmen diese ab, weil die Autofahrer auf die Elektrizität umsteigen, müssen neue Einnahmen dafür gesucht werden. Die Diskussion dazu ist ebenfalls schon im Gang.

Die Politik fördert aus Klimaschutzgründen den Ausstieg aus Öl, Benzin und Gas schrittweise immer stärker. Das wiederum fördert die Nachfrage nach Strom. Wo die Nachfrage steigt, steigen auch die Preise. So sicher wie die Aare abwärts fliesst. Das heisst: wenn ich jetzt «umsteige», spare ich erst mal Abgaben – aber bloss für kurze Zeit. Denn neue werden die alten Abgaben ersetzen und zudem wird der Strom sicherlich um weitaus mehr teurer, als wir uns das heute vorstellen können. Besonders, wenn die Politik aus Umwelt- oder Sicherheitsgründen zusätzlich noch – wie beabsichtigt – ein paar Kraftwerke abschalten wird. Was knapp ist, ist teuer. Fachleute gehen zudem nach dem Scheitern des Rahmenvertrags mit der EU von einem weiteren Grund für (u.U. deutlich) höhere Stromkosten aus.

Deshalb erübrigt sich eigentlich die ganze Mehr-/Minderkosten-Diskussion um die aktuelle CO2-Vorlage. Wer auch immer damit ent- oder belastet wird: die politischen Rechnungen müssen alle beglichen werden. Dazu gibt es schliesslich Steuerzahlende - und Konsumenten (was am Ende auf das gleiche Portemonnaie hinausläuft). Die werden auch diese Rechnungen bezahlen müssen. Das ist leider so sicher wie die Aare abwärts fliesst.

 

Freitag, 28. Mai 2021

Populismus in Europa

Leider feiert in etlichen Ländern Europas der Populismus wieder einmal Urständ. Eine Entwicklung, die offenbar unausrottbar ist und Europa immer wieder in Wellen heimsucht, vergleichbar mit pandemischen Viren.

Kommt eine populistische Regierung an die Macht, gilt – Polen und Ungarn lassen grüssen – leider meist der Grundsatz:

Erst wird dem Volk nach dem Maul geredet,

um an die Macht zu kommen.

Dann wird dem Volk das Maul verboten,

um an der Macht zu bleiben.

Erstaunlich, dass noch immer nicht alle demokratisch gesinnten Europäer daraus die richtigen Schlüsse gezogen haben bzw. ziehen konnten.

Dienstag, 25. Mai 2021

Wenn Schulmediziner der Schulmedizin misstrauen

Vor wenigen Tagen wurden erste Zahlen veröffentlicht über die Durchimpfung einzelner Gruppen in der Schweiz. Nicht weiter erstaunlich ist, dass beim Pflegepersonal eine relativ grosse Impfskepsis besteht. Diese Haltung war bereits aus früheren Impfkampagnen bekannt und hat sich erneut bestätigt.

Irgendwie seltsam wirkt das Ganze für den Schreibenden jedoch schon: Das Pflegepersonal in der Schweiz ist sehr gut ausgebildet. Im Normalfall, das heisst, mit sehr wenigen Ausnahmen, nach den Regeln der Schulmedizin. Und die Erkenntnisse der Schulmedizin wenden die Pflegefachleute auch in ihrer täglichen Tätigkeit an.

Für den Patienten im Spital oder im Pflegeheim stellt sich die Situation in der Folge leicht absurd dar: Täglich werden ihm vom Pflegepersonal mehrmals Arzneien der Schulmedizin verabreicht mit der Erwartung und/oder Aufforderung, diese auch wirklich einzunehmen. Der Patient soll mit und dank den Therapien der Schulmedizin rasch wieder gesund werden. Von den Personen, die diese Medikamente verabreichen, vertrauen jedoch rund die Hälfte der Schulmedizin offensichtlich nicht, denn sie lehnen die Impfung gegen das Corona-Virus ab (und meist auch jene gegen die Grippe- und andere Viren).

Wem soll ich als Patient nun glauben: meiner Ärztin, die mir die Medikamente verschreibt oder meinem Pfleger, der sie mir verabreicht – selber jedoch nur begrenzt an einen Nutzen dieser Schulmedizin-Therapie glaubt? Der Mangel an Pflegepersonal und der Respekt vor der Leistung vieler Pflegenden gebietet es, hier nicht weiter zu «bohren»…


Sonntag, 23. Mai 2021

Die jugendliche Anbiederung des SGB

Nun demonstrieren und blockieren sie wieder: die Jugendlichen haben ihre Freitagsproteste gegen den Klimawandel wieder aufgenommen. Was dies für den Klimaschutz bewirken soll, bleibt zwar ein Rätsel. Selber auf Aludosen, Petflaschen, das neuste Smartphone und diverse Game-Gadgets zu verzichten, würde sicherlich mehr bringen. Was solls.

Neu ist, dass auch die Gewerkschaften bei diesen Protesten mit an Bord sind. Was die Gewerkschaften jedoch mit dem Klima «am Hut» haben, bleibt ihr Geheimnis. Bisher haben sie zum Beispiel vor allem weltweit dagegen gekämpft und protestiert, dass der Kohleabbau eingestellt wird, weil damit Arbeitsplätze verloren gehen. Das entspricht ja eigentlich auch ihrer selbst gegebenen Aufgabe bzw. ihrem Daseinszweck.

Die Gewerkschaften leiden aber immer mehr unter Mitgliederschwund und da dachten sie sich wohl, bei den Jugendlichen mitzumarschieren, könnte diese Entwicklung stoppen helfen. Das Timing scheinen sie aber nicht besonders gut im Griff zu haben: am selben Tag, an dem sie bekannt gegeben haben, dass sie nun auch die Klimajugend unterstützen, haben sie verkündet, dass ihre neuste AHV-Initiative zustande gekommen sei. Damit verlangen sie eine 13. AHV-Rente für Alle; also auf Kosten der Jugend mehr Geld für die Alten. Und das ausgerechnet zum heutigen Zeitpunkt. Genau dann, wenn die Jugend wegen Corona bereits grosse Opfer zu Gunsten der Alten erbracht hat. Ausgerechnet dann, wenn der jungen Generation wegen der coronabedingten Riesenverschuldung der öffentlichen Hand auch künftig riesige Opfer abverlangt werden.

Wenn die Klimajugend heute nicht weiss, ob sie morgen noch eine vernünftige AHV- und BVG-Rente erhält, hat sie das u.a. auch den Gewerkschaften zu verdanken, die zusammen mit SP und Grünen seit Jahrzehnten dafür sorgen, dass eine nachhaltige Sanierung dieser Sozialwerke, die nicht auf dem Buckel der kommenden Generationen geschieht, keine Chance hat.

Man darf gespannt sein, wie weit das Wissen um die politischen Zusammenhänge, die politische Sensibilität und Reife der Jungen reichen wird. Ob sie sich tatsächlich für andere Zwecke missbrauchen lassen, ob sie die Gewerkschaften tatsächlich in ihrem Boot mitfahren oder sie sogar ans Ruder lassen.

 

Donnerstag, 20. Mai 2021

Verantwortungslosigkeit trifft Profilierungssucht

Jeder seriöse Journalist steht im Dienst der Öffentlichkeit. Nicht im Dienst einer Macht; erst recht nicht im Dienst einer Partei oder einer Ideologie. Seine Aufgabe ist in einem demokratischen Staatswesen nützlich und staatserhaltend. Seine Arbeit soll die Politik, die Parteien, die Behörden und die ganze Gesellschaft konstruktiv-kritisch begleiten bzw. kommentieren.

Wenn nun die SRG auf ihren Kanälen ein als geheim klassifiziertes Papier des Bundesrates zum EU-Rahmenabkommen veröffentlicht, stellen sich deshalb als erstes diese zwei Fragen: 

1. Wem nützt das?

2. Wem schadet das?

Nützen tut diese Veröffentlichung allein der EU – dem Gegenüber am Verhandlungstisch. Schaden tut die Veröffentlichung allein der Schweiz. Und das heisst, unserer Wirtschaft, unserer Landwirtschaft, unseren Arbeitnehmerinnen, etc.: letztlich dem ganzen Land und Volk.

Warum veröffentlicht denn ein von obligatorischen Gebühren lebender «Staats-Sender» einen Beitrag, der denen schadet, die ihn bezahlen? Der denen schadet, denen er aufgrund seines Daseins-Zwecks dienen müsste?

Dafür gibt es für einen Kenner der Journalistenszene nur eine schlüssige Antwort: Ungesunde und unkontrollierte Profilierungssucht. Da wollen sich zwei mit einem sogenannten «Primeur» herausheben: Ein Bundesbeamter und ein Journalist(enteam), bzw. ein Sender. Mit dem zwar hoffentlich nicht direkt beabsichtigten aber eben dennoch äusserst klar auf der Hand liegenden Nachteil, dass damit einem ganzen Land grosser Schaden zugefügt wird.

Ein guter Journalist verfügt immer wieder über Informationen, die er - einer echten journalistischen Ethik folgend - niemals der Öffentlichkeit preisgeben darf und wird. Denn wie jeder Berufsmann unterliegt auch ein Journalist einer Verantwortung. Und diese gilt es in der täglichen Arbeit ohne Abstriche wahrzunehmen. Bei einem öffentlich-rechtlichen Sender wiegt diese Verantwortung, für Alle nachvollziehbar, um Einiges schwerer als bei einem privaten Medienprodukt.

Bezahlen wir tatsächlich für so viel Verantwortungslosigkeit und Unqualifiziertheit noch Zwangsgebühren? In welcher Realität sind wir denn hier angekommen? Welchen Schaden darf denn die SRG ungestraft und entgegen ihrem gesetzlichen und konzessionsrechtlichen Auftrag in unserem Land  anrichten?

 

Dienstag, 18. Mai 2021

Abwarten und Tee trinken hilft (auch hier) nicht

Die Nachfrage nach Spitex-Leistungen hat in den letzten Monaten sehr stark zugenommen. So melden es die entsprechenden Stellen. Dagegen beklagen die Pflegeheime leere Betten und melden den Bedarf nach staatlicher, in diesem Fall nach kantonaler Unterstützung an.

Dass die Betagtenpflegeheime bald Mühe haben werden ihre Betten auszulasten, war hier bereits vor Wochen zu lesen. Was den Schreibenden erstaunt, ist die Meinung der Heimverantwortlichen, das werde sich bald wieder «einrenken». Mit anderen Worten: Haben wir etwas Geduld. Dann wird von alleine alles wieder gut. Das kann sein, ist aber ziemlich unwahrscheinlich.

Es war schon immer ein grosser und sehr einschneidender Schritt, einen lieben Menschen, seine Eltern oder seinen Lebenspartner, ins Heim zu überweisen. Das überlegt man sich nicht nur einmal. Einfacher macht dies einem der Glaube oder noch besser das Wissen, dass dies auch für den Betroffenen die beste Lösung sei und dass er im Pflegeheim gut aufgehoben sei. Kein anständiger Mensch gibt seine Liebsten in ein Betagtenheim, damit sie dort baldmöglichst sterben.

Die Corona-Pandemie hat in den Betagtenheimen «zum grossen Sterben» geführt. Die Pflegeheime in unserem Land schafften es trotz wochenlanger Isolation der Heimbewohnerinnen nicht, das Virus draussen zu halten. Damit haben diese Institutionen in unserer Gesellschaft viel Vertrauen verloren. Abzulesen in der aktuellen Entwicklung der Spitex- und der Heimzahlen.

Vertrauen kommt jedoch nicht «einfach so» wieder zurück. Dieses Vertrauensdefizit wird nicht zeitgleich mit dem Covid-Virus verschwinden. Es muss wieder hergestellt werden. Dazu müssen die Heimverantwortlichen aktiv werden. Die Zahlen über die tiefe Durchimpfung des Pflegepersonals sind dabei kaum hilfreich. Eine simple Aufstockung des Werbebudgets wäre es auch nicht.

Massnahmen zur Erhöhung der Hygiene, der Sicherheit der Heimbewohnerinnen sind nötig. Dies betrifft nicht nur das Corona-Virus; auch Noro- und Grippevieren-Infektionen werden künftig vermehrt Aufmerksamkeit erlangen. Zudem muss es eine gewisse Sicherheit dafür geben, dass meine Mutter z.B. im Heim nicht erneut für Wochen «eingesperrt» wird. Der Schock über diese Vorkommnisse sitzt tief in den Knochen der Betroffenen und ihren Angehörigen. Und er ist auch in weiten Kreisen der Bevölkerung angekommen.

Samstag, 15. Mai 2021

Die Nicht-ganz-Hundert-Initiative

Die Jungsozialisten – eigentlich müssten sie aufgrund ihrer politischen Forderungen «die Jungen Kommunisten» heissen – haben eine Volksinitiative eingereicht, über die bald abgestimmt wird. Die sogenannte «99-Prozent-Initiative». Sie möchte suggerieren, dass 99 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer nicht von dieser Initiative betroffen wären, falls sie angenommen wird.

Das ist jedoch – wie häufig bei Jungpolitikern, die sich in ihren ideologischen Irrgärten verlaufen haben – keineswegs zutreffend. Nichtsdestotrotz.

Die Initiative verlangt, dass Kapitaleinkommen 1.5 mal so hoch besteuert werden wie Arbeitseinkommen. Das heisst also, dass mein Bankkonto auch dann unattraktiv bleiben würde, wenn es eines Tages wieder Zins abwerfen sollte. Denn dieser Zins würde ja extra hoch besteuert. Sparen würden damit definitiv nur noch die «Dummen». Die anderen würden das Geld sofort ausgeben und wenn dann plötzlich der Arbeitsplatz verloren geht oder die Zahnarztrechnung etwas höher ausfällt als geplant, dann gibt es ja noch immer die staatliche Fürsorge.

Das Hauptproblem bei einer Annahme der Initiative wäre trotzdem nicht das private Sparen. Das Hauptproblem wäre, dass sich unter diesen Umständen kaum jemand bereit erklären würde, sein Erspartes in eine Unternehmensgründung zu stecken oder einem Unternehmen zur Verfügung zu stellen.

Schon heute muss ich in der Schweiz als KMU-Besitzer oder Familienunternehmer für das gleiche Geld so häufig Steuern bezahlen, wie in kaum einem anderen Land weltweit. Das hängt u.a. damit zusammen, dass die Schweiz als eines der wenigen Länder die Vermögenssteuer kennt. Wenn ich also mein Erspartes zum Beispiel in eine eigene GmbH investiere und damit Arbeitsplätze schaffe, muss ich zuerst einmal bei der Unternehmensgründung diverse Gebühren und eine Emissionsabgabe entrichten. Dann muss das Unternehmen jährlich auf dem Umsatz 7.7% Mehrwertsteuern entrichten, Tendenz steigend. Dazu eine jährliche Substanzsteuer. Beide Steuern fallen auch an, wenn das Unternehmen keinen Gewinn macht. Als Besitzer muss ich den von den Steuerbehörden festgelegten Unternehmenswert jährlich als Vermögen versteuern. Auch das ungeachtet der Tatsache, ob das Unternehmen überhaupt Gewinn macht.

Macht das Unternehmen Gewinn, muss es auf diesem Gewinn je nach Kanton ca. 15-25 Prozent Steuern bezahlen. Weil der Gewinn den steuerlichen Unternehmenswert steigert, erhöht dieser auch meine jährliche Vermögenssteuer.

Möchte ich für meine Investition einen Zins haben, das heisst, soll das Unternehmen einen Teil des Gewinns in Form einer Dividende an mich entrichten, so muss dies aus dem restlichen Gewinn (nach Steuern) erfolgen. Ich selber muss dann diese Dividende zum Eineinhalbfachen der normalen Einkommenssteuer nochmals versteuern. Den spärlichen Rest nach Steuern kann ich dann zum Beispiel für schlechte Zeiten auf ein Bankkonto legen. Und dort greift der Staat dann jährlich mit der Extrabesteuerung des Zinsertrages und mit der Vermögenssteuer weiterhin ohne Hemmung zu.

Welcher Trottel soll da sein Geld noch in ein Unternehmen in der Schweiz stecken? Wer soll mit seinem Geld in der Schweiz noch Arbeitsplätze schaffen bzw. finanzieren? Da gibt es weltweit diverse attraktivere Möglichkeiten zum Investieren. Und wenn ich das nicht will, wäre es nach einer Annahme dieser Initiative besser, mein Geld einfach «zu verjubeln», als damit in der Schweiz Arbeitsplätze zu schaffen. 

Aber vielleicht ist es ja gerade das, was die Jungkommunisten wollen: Möglichst viele Arbeitslose und damit möglichst viele potentielle Wähler für die Jungparteiler. Eine Französin hat das einmal in die Worte gefasst: «Après moi le déluge.» Und das war eine machtbewusste Adlige und ziemlich genau das Gegenteil von den Jungkommunisten. So jedenfalls hat das Karl Marx 1867 beurteilt: Er nannte den Ausruf der Marquise de Pompadour den «Wahlruf jedes Kapitalisten».

 

Mittwoch, 12. Mai 2021

Es hört nicht auf

Nein, damit ist nicht das Virus gemeint. Viren haben gestern unsere Gesundheit bedroht und sie tun es heute ebenso wie morgen. Das ist keine neue Erkenntnis. Gemeint ist mit obigem Titel die Einschränkung unserer Freiheit durch den Bundesrat.

Ursprünglich, Sie erinnern sich, wurden die Notrechtsmassnahmen (die allein eine Einschränkung unserer Freiheiten zulassen; Notrecht braucht Notlage) mit der Gefahr einer Überlastung unseres Gesundheitssystems begründet. Das scheint inzwischen nicht mehr zuzutreffen. Vor Weihnachten, als die Massnahmen verschärft wurden, obwohl die Zahlen der Ansteckungen stark rückläufig waren, wurde davor gewarnt, die neue englische Virusvariante sei sehr ansteckend. Möglich seien deshalb künftig bis zu 10'000 Ansteckungen pro Tag. Alles dies ist bei weitem nicht eingetreten. 

Weshalb? Darüber werden sich die Medizinhistoriker wohl noch in 200 Jahren die Köpfe zerbrechen. Der Bundesrat spricht gerne von «der Disziplin der Bevölkerung». Es gibt aber diverse andere, teilweise plausiblere Gründe dafür. Wie auch immer.

Im März versprach der Bundesrat weitere Öffnungsschritte im Mai. Davon ist trotz weiter sinkender Zahlen und den Fortschritten der Impfkampagne so gut wie nichts geblieben. Die Wirtschaft leidet und sehr viele Menschen mit ihr. Die staatlichen Kassen werden als nächstes auch leiden. Steuererhöhungen werden die Folge sein. Und diese werden wie stets vor allem den Mittelstand und die KMU treffen. 

Das Gesundheitswesen hat bereits seit Monaten kein Corona-Problem mehr. Dennoch werden die Massnahmen im Mai kaum gelockert. Es bleibt, als wäre nichts geschehen. Wir werden immer noch via Notrecht regiert und gegängelt. Der Bundesrat hat weitere Öffnungsschritte einfach mal rausgeschoben, perspektiv- und gegenüber dem mündigen Bürger respektlos. Und bis dahin werden bestimmt neue Virus-Varianten auftauchen, die aus Bundesratssicht weitere Massnahmen rechtfertigen könnten – «aus Präventionsgründen». So wird er uns das wohl dann wieder weismachen wollen.

 Als Demokrat bleibt da nur, die Faust im Sack zu machen und bei den Abstimmungen und Wahlen die nötigen Konsequenzen aus dieser fortwährenden Bevormundung zu ziehen. Es ist erst gut ein Jahr her, dass der Bundesrat zusammen mit der WHO wiederholt betont hat, das Maskentragen bringe nichts. Nun will er es offenbar zur allgemeinen Bürgerpflicht erheben und niemals mehr davon lassen. Und die Sache mit den Abständen wird zum Schaden aller Veranstalter, Restaurants, Hotels und der ganzen dahinter stehenden «Sekundär-Branche» bis zum St. Nimmerleinstag weiter zelebriert. Selbst dann, wenn bereits mehr als 3 Millionen Schweizerinnen einmal geimpft sind, alle Risikopersonen eingeschlossen, und wenn sicherlich weitere rund 2-3 Millionen Schweizer bereits Antikörper haben.

Wann bitte, will man uns wieder in die Freiheit entlassen? Wann dürfen wir laut Bundesrat die Verantwortung für unsere eigene Gesundheit wieder übernehmen? Wann – um noch deutlicher zu werden – wird endlich diese linksgrünmitte Interventionspolitik der Landesregierung (wieder) von bürgerlich-liberalen Mitgliedern überstimmt?

Eine Rechnung, die bald nicht mehr aufgeht

Jahr für Jahr wächst auch in der Schweiz die Zahl jener Menschen, deren Lebensunterhalt mehr oder weniger direkt vom Staat abhängt. Mit anderen Worten: deren Monatslohn mit Steuergeldern finanziert wird.

Nein, hier denke ich nicht an Bereiche wie die Sozialfürsorge oder an die Landwirtschaft, die massiv staatlich subventioniert wird. Auch nicht an das Bildungs- oder das Gesundheitswesen, wo in den letzten Jahren enorm viele neue Stellen geschaffen wurden. Die Verwaltungen von Bund, Kantonen und Gemeinden wachsen seit vielen Jahren stärker als die Bevölkerung und stärker als die Privatwirtschaft. Deshalb arbeiten heute bereits mehr als 10 Prozent aller Schweizer Beschäftigten im öffentlichen Sektor.

Allein zwischen 1995 und 2018 wurden in der Schweiz in der öffentlichen (Kern-)Verwaltung (ohne staatseigene und staatsnahe Betriebe) rund 30'000 zusätzliche Stellen geschaffen. Ihre Zahl stieg damit innert 23 Jahren um knapp 52 Prozent auf total 88'000 – inzwischen dürften es mehr als 90'000 sein.

Und wer beim Staat arbeitet, dem geht es gut. Früher galt: beim Staat verdient man weniger als in der Privatwirtschaft. Dafür hat man seine Stelle auf sicher. Daran hat sich für jene, die dem Arbeitgeber «keine Silberlöffel stehlen» an sich nichts geändert. Nur sind die staatlichen Löhne heute in vielen Bereichen attraktiv geworden. Wenn ein Bundesangestellter im Durchschnitt monatlich mehr als 9600 Franken erhält, ist das ein stolzer Betrag, von dem viele KMU-Mitarbeitende nur träumen können. Damit verbunden sind zudem überdurchschnittlich gute Renten der Pensionskassen und diverse weitere Benefits.

Mit jeder Aufgabe, die der öffentlichen Hand zugeordnet wird, wächst die Verwaltung weiter und der Staat dehnt seinen Einfluss auf unser Leben aus. Wollen wir das wirklich? Gewerbe und KMU wissen nur zu gut, was das heisst, wenn der Staat wächst. Die Zahl der Auflagen und Vorschriften ist in den letzten 25 Jahren enorm angestiegen. Und das kostet diese Unternehmen bares Geld. Es reduziert die Wertschöpfung, die Gewinne der Unternehmen, die Zahl neuer Arbeitsplätze und letztlich auch die Steuern, die sie an den Staat entrichten. Damit geht diese «Rechnung» schneller nicht mehr auf, als uns allen lieb ist.

Sonntag, 9. Mai 2021

Moraliker verdienen keine Toleranz

Haben die Moraliker nun das Sagen? Immer mehr Institutionen und sogar Unternehmen unterwerfen sich «freiwillig» den Forderungen der Moraliker und Identitären. Universitäten, bisher in Mitteleuropa der Ort freien Wissens und Forschens, lassen sich von Leuten vereinnahmen, die nichts anderes im Schild führen, als die ganze Welt ihrer Denkweise unterzuordnen, in ihre Ideologie zu zwingen. Und dies mit dem Anspruch, diskussionslos das Recht UND die Moral auf ihrer Seite zu wissen.

Haben wir dafür gekämpft in Europa? Waren alle die politischen Freiheitskämpfer ebenso wie die Bemühungen der Philosophen, vor allem der Aufklärer, umsonst? Fallen wir nun zurück in die Zeit vor dem Absolutismus? In jene Zeit, in der Wenige bestimmten, was alle anderen zu denken (und zu tun) hatten? In die Zeit der Inquisition und der mittelalterlichen Hexenprozesse? Moraliker sind auch Politiker. Das sind keine weltvergessenen Philosophen im stillen Kämmerlein. Das sollten wir nicht vergessen.

Braucht heute deshalb schon Mut, wer in der Öffentlichkeit Immanuel Kant («Ein Mann ist leicht zu erforschen. Eine Frau verrät ihr Geheimnis nicht.») lesen will? Nein, nicht in China oder Russland, in der Schweiz oder in Deutschland. Weit davon entfernt sind wir leider nicht mehr.

Eugen Gomringers (*1925) Schicksal wurde in unserem Land kaum wahrgenommen, obwohl er eigentlich ein Schweizer ist, der an der Universität Bern studiert hat. Der Begründer der Konkreten Poesie und einer der bedeutendsten deutschsprachigen Schriftsteller des 20. Jahrhunderts wurde mit diversen Preisen geehrt. Inzwischen hat man eines seiner Gedichte an der Fassade einer Deutschen Hochschule abgekratzt. Moralikerinnen taxierten ihn als «Gaffer», fühlten sich sexuell belästigt oder litten deswegen (Zitat!) unter veritablen «Angstattacken».

Was stand da Schlimmes auf der Hochschulwand?

«Alleen

Alleen und Blumen

Blumen

Blumen und Frauen

Alleen

Alleen und Frauen

Alleen und Blumen und Frauen und

ein Bewunderer»

Auf das Autodafé der Inquisition (d.h. auf den Schuldspruch des Inquisitionsgerichts) folgt das Autodafé für die Kunst, die Bücherverbrennung. Wo liegt der Unterschied zwischen der Bücherverbrennung und dem politisch motivierten Abkratzen eines Kunstwerks von der Hochschulfassade?

Jeder Humanist, jeder liberale Denker muss sich gegen Menschen wehren, die solche Kunst verbieten. Die Kunstwerke verbieten, die nicht ihrem eindimensionalen Denkvermögen entsprechen. Es beginnt immer bei der Kunst: Das Verbot des freien Denkens, wofür es weder Toleranz noch Raum für Kompromisse gibt. Das Denken und das Sagen ebenso wie die Kunst sind frei ohne Wenn und Aber – oder eben nicht.

Die SRG und einige pseudoliberale, linke Medien geben diesen Moralikern gerne Raum und ihre Sympathien. Das ist unangebracht und dumm - und im Falle der SRG mehr als ärgerlich. Dass sich jedoch selbst Hochschulen und Universitäten (auch in der Schweiz) dienstbefliessen solchen Diktaten unterwerfen, ist bedenklich und beängstigend zugleich. Wer solches Tun lobt, outet sich als Teil dieser Bewegung hin zur Diktatur des Geistes, der unmittelbar auf dem Fuss die absolute Diktatur folgt.

Wie sagte doch Kant? «Es ist bequem, unmündig zu sein.» Wehren wir uns gegen diese, unsere «Bequemlichkeit» und damit gegen jene Kräfte, die uns zurück führen wollen in die vor-aufklärerische Unmündigkeit. Denn: «Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit.» Auch das schrieb Immanuel Kant.

 

Mittwoch, 5. Mai 2021

Gutes Wohnen oder lieber staatliches Wohnen?

Eine anständige Wohnung ist jedem Menschen zu gönnen. Was unter einer «anständigen Wohnung» zu verstehen ist, darüber scheiden sich jedoch die Geister. Die Immobilienspezialisten predigen seit Jahren, dass die Lage, und nochmals die Lage, das absolute Hauptkriterium bei Liegenschaften darstellt. Allerdings meinten sie damit seit Jahrzehnten stets das Gleiche: Je zentraler die Wohnung und je grösser, «zentraler» auch die Stadt, in der das Haus steht, umso gesuchter der Wohnraum.

Das stimmte so seit dem Ende der 80-er Jahre des letzten Jahrhunderts. Jobs, Kultur- und Freizeitangebote zogen die Menschen in die Stadt. Und weil alle an denselben Ort wollten, wurde es dort zusehends enger und zusehends teurer. Die grösseren Schweizer Städte wie Zürich, Genf, Basel und Bern begannen sich in die umliegenden Gemeinden und Regionen auszudehnen. Die neuen S-Bahnen liessen die Bewohner in kürzester Zeit ins Zentrum gelangen und halfen mit, trotz Agglo-Wohnen das Feeling des Zentrums zu vermitteln.

Und dann kam Corona und der erste Lockdown. Dann der zweite und monatelang und noch immer galt und gilt: zu Hause wird nicht nur gewohnt bzw. Feierabend gefeiert, sondern auch gearbeitet. Die Wohnsituation wurde mit einer völlig neuen und ebenso unerwarteten Herausforderung konfrontiert, dem Homeoffice. Waren sich alle Immobilienfachleute gerade eben noch absolut einig, dass rein gar nichts den Trend zum Zentrum hin zu stoppen vermöchte; waren sie sich einig, dass Ferienwohnungen in den Bergen eine überholte «Geschichte» seien: plötzlich ist alles anders.

Ferienwohnungen werden wieder nachgefragt. Der Standort ist dabei nicht mal so wichtig; die ruhige Lage ist jedenfalls wichtiger als die Zentrumslage. Dasselbe gilt auch für das Wohnen. Im Homeoffice kann ich auch in Saanen oder Saas Fee sein. Der Arbeitsweg wird zweitrangig. Wohnen im Grünen, auf dem Dorf, auf dem Lande hat damit einen neuen Wert erhalten. Und glücklicherweise gibt es dort vielerorts auch noch guten und relativ preisgünstigen Wohnraum.

Trotzdem gibt es Politikerinnen, die nach mehr Staat beim Wohnen rufen. Nicht zuletzt in den links regierten Zentrumsstädten. Berlin wird etwa als Vorbild hingestellt (obwohl die Staatseingriffe in den freien Berliner Wohnungsmarkt diesen völlig zum Erliegen brachten) und in der Schweiz immer wieder Genf. Bloss finden sich nirgends so wenige freie Wohnungen wie in Genf – trotz (oder eben wegen) der staatlichen Eingriffe.

Der private Wohnungsbau ebenso wie der institutionelle sind sehr agil. Die Pensionskassen zählen zu den grössten Wohnungsbauern und -besitzern in unserem Land. Und ihre Immobilienportefeuilles wachsen weiter sehr stark. Sie suchen aktiv nach Investitionsmöglichkeiten und können – weil sie sehr liquid sind – rasch reagieren. Meist stehen ihnen bloss lokale oder kantonale Auflagen und langdauernde Bewilligungsverfahren im Weg. Zusammen mit den privaten Investoren sind sie jeder staatlichen Regelung haushoch überlegen. Sie bieten Professionalität, Wohnqualität und die Gewähr, dass die Wohnungen dort (ent-)stehen, wo sie auch nachgefragt werden. Bei den langen Entscheidungswegen des Staates wäre dies wohl bloss zufälligerweise gewährleistet.

Zudem: der Trend ins Grüne wird die Wohnungspreise in den Zentrumsstädten senken – falls die dortigen Politiker den freien Markt spielen lassen.

Sonntag, 2. Mai 2021

Lieber bald einmal den Steuer-Spatz in der Hand

Alle wollen, dass wir alle gleich werden: die Linke, die Feministinnen, die Politik inklusive Bundesrat etc. Aber der Mensch ist und bleibt ein Individuum. Das mussten inzwischen auch die eingeschworensten Kommunisten einsehen, falls ihnen das Einsehen nicht gänzlich abhandengekommen ist.

Der Bundesrat will nun also die Individualbesteuerung einführen, auf dass wir alle gleich werden. Das heisst, damit die Ehepaare nicht weiterhin mehr Steuern bezahlen müssen als Paare ohne Trauschein. Dumm nur, dass die Individualsteuer "paarweise" nur funktioniert, wenn beide Lebenspartner ziemlich genau gleich viel verdienen. Je ungleicher die beiden Verdienste sind, umso höher die Besteuerung, die sich doch an der «wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit» orientieren sollte und nicht daran, ob zwei Lebenspartner das Glück des gleichen Einkommens haben oder nicht. Gut, es kann das politische Ziel sein, eine Lebenspartnerschaft dann steuerlich zu belohnen, wenn beide Teile gleichviel (oder gleichwenig) verdienen.

Aber eigentlich wählt man seinen Lebenspartner nicht nach dem Kriterium aus, ob er möglichst auf den Rappen genau gleich viel verdient. Wenigstens haben sich andere als finanzielle Auswahlkriterien über die Jahrtausende bestens – und unzweifelhaft besser als das pekuniäre – bewährt.

Die steuerliche Heiratsstrafe gehört tatsächlich und seit Jahrzehnten abgeschafft. Weil unser Steuersystem aber für ein ganzes Sammelsurium an politischen Zielen und Anliegen herhalten muss(te), ist es heute derart kompliziert, dass ein an sich nötiger Riesenschritt, wie ihn derjenige zur Individualbesteuerung darstellt, kaum mehr möglich ist, ohne dass Herkules persönlich den Gordischen Knoten durchschlägt. Aber dieser Polit-Herkules ist noch nicht gefunden.

So mag es unspektakulär-pragmatisch und zielorientierter sein, erst mal zum Vollsplitting zu wechseln, das sich bei vielen Kantonen bereits bestens bewährt hat. Denn manchmal ist der Spatz in der Hand eben wertvoller als das weitere ewige Warten auf die Taube auf dem Dach. Die Heiratsstrafe einfach durch die «Differenz-Strafe» zu ersetzen, kann jedenfalls nicht die Lösung sein. Und das weitere Warten auf DIE mehrheitsfähige Lösung bei der Individualbesteuerung hat als Alternative inzwischen auch ausgedient.

Mittwoch, 28. April 2021

Der Preis entscheidet, wo die Fachkompetenz fehlt

Die BSU/RBS-Submission wirft weiter Wellen im Kanton Solothurn. Es schallt der Ruf, das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen müsse revidiert werden. Gewisse Anpassungen auf kantonaler Seite sind sicherlich nötig und gerechtfertigt. Aber diese werden das Grundproblem ebenso wenig lösen wie die Preisniveauklausel.

Das Grundproblem liegt darin, dass die Mehrheit derjenigen Personen bzw. Beamtinnen, welche für die öffentliche Beschaffung zuständig sind, in der Sache jeweils überfordert sind. Nein, das ist kein Beamten-Bashing. Hier wird niemand an den Pranger gestellt. Die zuständige Verwaltung setzt nur das um, was ihr von Seiten der Politik – an der Spitze jeder öffentlichen Verwaltung steht die Politik in Form eines Regierungs- oder Bundesrates – vorgegeben wird. Meist sind es also Verwaltungsfachleute, Juristinnen oder Ökonomen, die zum Beispiel Eisenbahnen, Büromaterial, Computer, Gebäude, Strassen oder eben Busse bestellen.

Eine kantonale Juristin (nicht aus dem Kanton Solothurn), die für die Submission von Millionenaufträgen zuständig war, sagte mir einmal: «Am besten und einfachsten können wir den Preis vergleichen. Das ist auch eines der ganz wenigen objektiven Kriterien.» Bei der Frage der Produktequalität oder gar bei der Beurteilung der Kompetenz, Erfahrung und Arbeitsqualität von Personen (bei Dienstleistungen wichtig), seien sie meist überfordert. Diese Beurteilung sei häufig sehr subjektiv und bei einer Beschwerde zudem sehr schwierig zu beweisen. Deshalb beurteilte etwa dieser Kanton die Qualität der Firma, bzw. der Mitarbeitenden, die eine Dienstleistung offerierten, nach Möglichkeit nicht oder bloss summarisch und fokussierte einzig auf den Preis. Obwohl dem Preis offiziell meist bloss ein Gewicht von 30% der Zuschlagskriterien zukam.

Einem Beamten, der in der Sache nicht kompetent ist, die er beurteilen soll, kann dies nicht zum Vorwurf gemacht werden. Das schweizerische Vergabewesen hat in den letzten 25 Jahren enorm an Komplexität zugenommen. Das Gleiche gilt für die einzukaufenden Produkte und Dienstleistungen. Parallel sind auch die Aufwendungen für die Privatwirtschaft bzw. für unsere ganze Volkswirtschaft gewachsen. Nicht selten werden grosse Pakete voller Unterlagen angeschleppt und Teams arbeiten monatelang ausschliesslich an einem Angebot für die öffentliche Hand. Kann das das Ziel sein? Besonders, wenn am Ende Verwaltungsmitarbeitende entscheiden, die zwar eine Ahnung von der Sache haben, aber im Grunde genommen Vieles nur oberflächlich oder gar nicht beurteilen können. Wie soll zum Beispiel beurteilt werden, ob ein Gebäude des Architektur- oder Ingenieurbüros XY in seiner normalerweise 50-jährigen Lebensdauer höhere oder niedrigere Betriebskosten verursacht als jenes der Ingenieure und Architekten Z? Wie soll hieb- und stichfest beurteilt werden, ob die Angaben und Prognosen auf den Bewerbungsunterlagen wirklich stimmen? Oder ob sie (zu) optimistisch oder eher (etwas) konservativ berechnet wurden?

Bund und Kantone müssten dazu übergehen, das gesamte Submissionswesen in die Hände hochspezialisierter Fachteams zu legen. Damit würde die Submission beschleunigt und die Qualität der Entscheide wie der gekauften Waren und Dienstleistungen würde zunehmen. Auf der andern Seite der Medaille würde hingegen die latente Gefahr von Korruption wachsen. Aber auch dagegen liessen sich entsprechende Massnahmen finden.

Dass die Schweizer Submission so schwierig ist, hängt u.a. mit dem starken Franken und unserem hohen Wohlstand zusammen. Wie viele Bürger, die monatlich ihren Lohn in harten Schweizer Franken erhalten, kaufen damit nur allzu gerne günstig wie billig im nahen und dank dem Internet auch im fernen Ausland ein? Auch die öffentliche Hand unterliegt gerne dieser «Versuchung». Kommt hinzu, dass dabei zu häufig das «Günstigste» mit dem «Billigsten» verwechselt wird. Jeder Auslandeinkauf gefährdet jedoch Arbeitsplätze in der Schweiz – auch wenn ein Verbot dieser Konkurrenz unserer Wirtschaft noch viel mehr schaden würde.

Seien wir uns bewusst, dass dies eine der vielen Herausforderung für uns alle darstellt; für die öffentliche Hand ebenso wie für den Privateinkauf. Dann ist immerhin schon mal ein Anfang gemacht.

Sonntag, 25. April 2021

Wachstum mit Zukunft ist gefragt

Jubel in Solothurn: Im vergangenen Jahr 2020 sind 9% mehr Firmen gegründet worden im Kanton als im Vorjahr. Doch wie so oft präsentiert sich auch dieser – aus der Ferne als leckerer Schoggi-Hase identifizierte Leckerbissen – bei näherer Betrachtung als blosse, nicht essbare Schaufensterdekoration.

Solothurn liegt zwar mit diesen 9 Prozent über dem Neugründungswachstum der Durchschnittschweiz (+5.3%). Vergleicht man aber die Zahl der Neugründungen pro 1000 Einwohner in Solothurn und der Schweiz, sieht die Sache nicht mehr so rosig aus. Mit 4.3 Neugründungen liegt hier Solothurn trotz dieser relativ hohen Zunahme an fünftletzter Stelle aller Kantone. Der Schweizer Durchschnitt liegt bei guten 5.6 Neugründungen pro 1000 Einwohner.

Werfen wir einen Blick auf die Gründungsbranchen. Am meisten neu gegründet wurden Coiffeur- und Kosmetik-Salons; betreffend Wertschöpfung und Innovation sehr schwache Branchen. Gefolgt werden sie von allgemeinen Handwerken, dem Immobilienwesen, dem Detailhandel und der Gastronomie. Alle diese Branchen sind wichtige Dienstleister. Aber sie schaffen keine nachhaltige Wertschöpfung und tragen kaum etwas zur Steuerkraft des Kantons bei.

Solothurn braucht Gründerinnen und Gründer. Aber solche mit neuen Ideen mit Wachstumspotenzial und entsprechenden Perspektiven. Hightech-Branchen und die Digitalisierung lauten dazu die Stichworte. Wie sollen hochqualifizierte junge Menschen in diesem Kanton eine Zukunft sehen, wenn die entsprechenden Arbeitsplätze in Zürich, Basel und Genf angeboten werden? Die Bildungs- und die Wirtschaftspolitiker sind gefordert. Kräftige Investitionen in Zukunftsbranchen und visionäre Investorinnen sind nötig. Schaffen wir mit attraktiven Rahmenbedingungen dazu die Voraussetzungen.

 

Donnerstag, 22. April 2021

Fordern ist einfacher als selber tun

Die physische Corona-Pandemie hat die psychische Klima-«Pandemie» in den Hintergrund gedrängt. Wohl nicht für lange Zeit. Das Klima geht uns alle an und dass auch der hohe CO2-Ausstoss zur Erderwärmung beiträgt, wissen wir bereits seit den frühen 70-er Jahren. Also seit rund 50 Jahren.

Warum haben wir nicht früher mehr dagegen getan? Nun, für eine saubere Luft und sauberes Wasser zum Beispiel haben wir in diesen Jahrzehnten sehr viel getan. Weil Menschen aber erstens immer egoistisch und bequem sind und zweitens, weil die Anreize uns in die falsche Richtung zogen, kam die Substitution von Erdöl nicht wie gewünscht voran. Benzin und Öl waren als Treibstoff und Wärmeerzeuger bequemer und billiger als die Alternativen. Zudem werden viele CO2-freie Energiealternativen (von Wind- über Wasserkraft bis zu Kernenergie), unter anderem besonders von Links-Grün, laufend ausgebremst.

So hat sich seit den Siebzigern zwar einiges geändert. Vieles ist aber noch zu tun. Wir isolieren zwar unsere Häuser heute optimal. Jedes Minergiegebäude mit 20 und mehr Zentimetern Aussenisolation nützt jedoch wenig, wenn die Bewohner im Winterhalbjahr tage- und nächtelang bei offenem Fenster leben und schlafen. Wir subventionieren zwar den ÖV massiv, aber wenn die potenziellen Nutzerinnen nicht richtig rechnen, nützt das wenig. Wir protegieren und subventionieren Lebensmittel aus der Region – und kaufen trotzdem täglich ausländische Waren auf dem Internet ein. Waren, die nicht selten von Ostasien hierher geschippert oder geflogen werden. Und dies zum Beispiel im Falle von China noch mit massiv von der Schweiz verbilligten Transportkosten.

So schreien denn Viele nach mehr Klimamassnahmen und die Grünen wollen unseren persönlichen Freiheiten an den Kragen. Am liebsten möchten sie uns noch vorschreiben, was wir essen und was wir anziehen dürfen und die Wirtschaft als Ganzes verbieten. Gleichzeitig sind die Grünen und jene Jungen, welche ihre Schulstunden neustens lieber auf der Strasse statt hinter Fachbüchern verbringen, eben auch nur Menschen. Wenn sie noch so laut schreien, halten sie trotzdem meist ein mindestens weitgehend ostasiatisches Smartphone in der Hand, tragen Kleider, die häufig ebenfalls als Ostasien kommen und fliegen nur allzu gerne rund um die Welt in die Ferien.

Die Politik kann die richtigen Anreize schaffen. Das muss sie tun. Der Rest bleibt in unser aller Verantwortung. Niemand soll auf der Strasse verlangen, sein Nachbar müsse «grün» werden. Er soll es selber sein. Aber nicht nur auf dem Demo-Plakat.


Montag, 19. April 2021

Im Käfig ohne Perspektive

Als das Notrecht vor mehr als einem Jahr in der Schweiz zum Thema wurde, stellte die NZZ fest, dass es für die Politik(er) einfacher sei, Notrecht einzuführen als sich wieder davon zu «verabschieden». Es sei dann wohl am Parlament, den Normalzustand wieder herzustellen.

Heute stellen wir fest, dass eigentlich kein Grund mehr besteht, am Notrecht festzuhalten. Denn wir haben keine Notlage mehr. Die Pflegeheime haben zu viel Personal und nicht zu viele Patientinnen. Die Spitäler pflegen rund viermal weniger Corona-Patienten als zur Zeit der höchsten Pandemiewochen. Die Impferei ist im Gang, wenn diese auch so ruckelig vor sich geht, als stünde an der Spitze ein alter störrischer Esel, der den Karren ziehen sollte.

Die Politik kümmert sich fast täglich intensiv um die Frage, ob und wie die Zahl der persönlichen Einschränkungen, sprich Verbote, erhöht oder welche Massnahmen mit welchen (meist vagen) Begründungen wie verlängert werden könnten. Nichts erfährt der aufmerksame Zeitgenosse aber darüber, wie es denn nun weitergehen soll für all jene, die geimpft sind und damit eigentlich sich selbst und alle anderen nicht mehr gefährden können (Ausnahmen gibt es immer – sie rechtfertigen aber keine Einschränkungen; sonst müsste man zum Beispiel das Autofahren verbieten und das Velofahren massiv einschränken, weil es vorkommen kann, dass dabei Menschen verletzt werden oder gar sterben).

Das Notrecht besteht weiter und noch hat der Bundesrat keinen Schlusstermin dafür gesetzt. Das heisst, dass meine persönlichen Freiheiten weiterhin massiv beschränkt werden, ohne dass auch nur die Hoffnung auf ein baldiges Ende besteht. Und diesmal scheint selbst das Parlament nicht willens, sich gegen den Bundesrat durchzusetzen.

Sind das Lebens-Perspektiven für mündige Menschen im demokratischen Europa 2021?

Heute lautet deshalb die Frage: «Worin besteht der Unterschied zwischen den freien Europäern und jenen im Gefängnis? Die Letzteren wissen, wann sie rauskommen.»


Freitag, 16. April 2021

Zeit, das alte Strommonopol zu entsorgen

Die AEK, eine Tochter der Bernischen Kraftwerke BKW, liess kürzlich berichten, ihr Jahresgewinn 2020 sei ausgezeichnet ausgefallen. Gegenüber dem Vorjahr hatte sich der Gewinn stark erhöht. Dies sei besonders eine Folge des Dienstleistungsgeschäfts, «rund um integrale Energielösungen».

Zu Deutsch heisst das, die AEK hat vor allem gut abgeschnitten wegen all der Firmen, die sie zugekauft hat und mit denen sie den privaten KMU das Leben schwer macht. Denn mit den Mitteln der öffentlichen Hand hat die AEK wie die BKW ganz andere Möglichkeiten als mittlere und kleine Familienunternehmen und Gewerbler.

Das heisst, dass es sich für die AEK lohnt, im freien Markt zu wildern. Bloss stellt sich ernsthaft die Frage, ob das wirklich Aufgabe eines Service-Public-Unternehmens ist. Oder ob es sich hier nicht schlicht um eine schleichende Verstaatlichung der Schweizer Wirtschaft handelt.

Strom ist ein zentrales Gut für unsere Wirtschaft wie für unser aller Leben. Dass es deshalb im 19. Jahrhundert der freien Wirtschaft entzogen und zu einer Staatsaufgabe gemacht wurde, war damals ebenso richtig wie es heute falsch ist. Es lohnt sich heute, in die Energieproduktion zu investieren, der Markt ist attraktiv, weil wachsend. Es gibt deshalb keinen Grund mehr, diesen Markt verstaatlicht zu lassen. Im Gegenteil, private Haushalte wie Unternehmen würden heute weniger für den Strom bezahlen, wenn sie ihn auf dem freien Markt einkaufen könnten. Die Stromproduktion würde gleichzeitig moderner, innovativer. Die Landesversorgung könnte der Gesetzgeber ebenso sichern, wie er das mit zahlreichen anderen Produkten auch tut. – Nicht zufällig intervenieren im Kanton Bern im Moment zahlreiche Gemeinden bei Regierung und Parlament gegen die BKW: deren Strompreise liegen im Schweizer Mittel sehr hoch. Auch eine Folge des staatlichen Monopols.

Geärgert hat den Blogger, dass die AEK betont, dass die vielen Sicherheitsprüfungen 2020 «ein gutes Geschäft» gewesen seien. Diese Sicherheitsüberprüfungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Entweder müssten die Gebühren dafür kostendeckend sein oder die Dienstleistung müsste auf dem freien Markt submittiert werden. Monopolisten verdienen ihr Geld (zu) simpel. Heute bezahlen die KMU und die Hausbesitzer (inkl. Mieter) für diese Gesetzespflicht offensichtlich zu viel Geld. Und damit kommt dieses «gute Geschäft» einer (niemals vom Souverän bewilligten) Steuer gleich.

Liberalisieren wir den Strommarkt endlich und entlassen wir alle staatlichen Stromanbieter in den freien Markt! Das wird der Schweiz guttun und sich positiv auf den ökologischen Wandel, auf die Schaffung neuer Arbeitsplätze und unser aller Portemonnaie auswirken.

Dienstag, 13. April 2021

Bürger-Gängelei mit Mediensupport

Nein, es sind nicht mehr nur die sogenannten Intellektuellen, die sich ob der Pandemiepolitik des Bundesrates – allen voran von Bundesrat Berset und seinem BAG, inkl. Experten – und vor allem auch ob deren Fehlleistungen und der verqueren Kommunikation ärgern. Inzwischen kann es jeder hören, der mit offenen Ohren durch die Schweiz läuft: Das Volk hat mehr als genug davon, wie es von «Bern» behandelt wird. Und diesmal ist es nicht der – nicht immer über alle Zweifel erhabene – Stammtisch, der protestiert. Bekanntlich findet selbst dieser Stammtisch ja seit Monaten nicht mehr statt.

Es sind die ganz normalen, demokratischen Schweizerinnen und Schweizer, die nicht länger für dumm verkauft, gegängelt und bevormundet werden wollen. Wer alle paar Wochen andere Versicherungen abgibt und andere Zukunftsszenarien vermittelt, wer Fehler an Fehler reiht und nie einen zugibt, wer sich nicht einmal die Mühe nimmt, seine jeweiligen Meinungsänderungen näher zu begründen, der hat als Politiker irgendwann nicht nur die Glaubwürdigkeit, sondern auch das Volk verloren.

So weit sind wir heute in weiten Teilen der Bevölkerung. Wie sich das mittelfristig im Abstimmungs- und Wahlverhalten auswirken wird, ob es zum Beispiel zu mehr politischer Absenz führt, ist im Moment kaum absehbar. Aber da geht ein Riss durch unser Land, den zu kitten mehr nötig sein wird als ein paar politische Sonntagsreden.

In dieser Gemengenlage kann ein Schuss auch mal gehörig nach hinten losgehen. Schlagzeile im «Blick», der einzigen linken Boulevardzeitung Europas und einem der Sprachrohre Bersets: Die Kantone liessen 700'000 Impfdosen herumliegen. Sicherlich machen die Kantone Fehler und nicht alle waren bereit anfangs Jahr, als die Impferei hätte losgehen sollen. Aber was vor allem klar und Factum ist: Das BAG war bis heute unfähig, rechtzeitig und verbindlich vorauszusagen, in welcher Woche wie viele Impfdosen an die Kantone geliefert werden. Diese müssen mehr oder weniger von Tag zu Tag planen bzw. laufend improvisieren. Denn die Kommunikation des Gesundheitsministers und des BAG ist dazu mehr als nebulös – und ändert sich zudem fast im Wochenrhythmus.

Bis heute wurde auch etwa die Frage nicht beantwortet, warum man denn mit den Impfstoffherstellern Verträge ohne genaue Liefertermine abgeschlossen hat. Kauft der Bund doch sonst nicht mal einen Bleistift ohne präzisen Liefertermin. Aber anstatt diese und viele andere unbequeme Fragen zu beantworten, versucht Berset lieber die Aufmerksamkeit auf die Fehler anderer und damit von den eigenen ab zu lenken.

Denn die «Blick»-Schlagzeile ist zu durchsichtig als dass sie nicht bewusst platziert und mehr oder weniger ungeschickt inszeniert worden wäre. Man merkt die Absicht und ist verstimmt. Wer zu solchen Massnahmen (oder wäre der Begriff «Machenschaften» hier allenfalls die bessere Wortwahl?) Zuflucht nimmt, fügt seinen eigenen Fehlern bloss noch einen weiteren, wenig appetitlichen, hinzu.

Montag, 12. April 2021

In eigener Sache

Lieber Leserinnen und Leser

Dieser Blog ist mehrheitlich und manchmal auch schonungslos kritisch und offen. Warum ist er nicht positiver? Gibt es so wenig Positives zu kommentieren?

Nein, natürlich nicht.

Viele Politiker und Behörden in unserem Land machen einen guten bis sehr guten Job. Die meisten immerhin einen ganz passablen. Dafür werden sie auch angemessen bezahlt und viele von ihnen werden dafür auch regelmässig wieder gewählt.

Ist es die Aufgabe eines privaten Blogs, diese Leistungen (wiederholt) zu loben? Ich denke nicht. Das Problem der öffentlichen Hand, des Staates ist es, dass wenig bis keine Konkurrenz besteht. Der Wettbewerbsdruck der Privatwirtschaft entfällt. Das ist unabänderlich. Aber gerade deshalb ist es sehr wichtig und nötig, diese Arbeiten kritisch zu verfolgen und den Finger auf wunde Punkte zu legen.

Zugegeben: manchmal ist der Schreibende etwas pointiert, ist der Text etwas schwarz-weiss. Aber Hand aufs Herz: Würden Sie diesen Blog lesen, wenn er in lauter hochdifferenzierten Grautönen daherkäme? Er wäre so langweilig wie ein durchschnittliches Parteiprogramm.

Wenn Sie aber der Meinung sind, der Schreibende hätte sich in Wort und Ton nun wirklich vergriffen, scheuen Sie sich nicht, das auch kundzutun. Wer Kritik übt, muss auch Kritik vertragen.

Besten Dank!

Samstag, 10. April 2021

Ein (Beschaffungs-)Skandal mehr

Es gibt kein Land auf der Welt, das sich selber derart bewusst von ein paar Beamten schädigen lässt, wie die Schweiz. Die Rede ist vom öffentlichen Beschaffungswesen, das leider seit 1995 schrittweise vollends aus dem Ruder gelaufen ist. Das neuste Negativbeispiel gefällig? Da verfügt Solothurn mit der Firma Hess über den technisch innovativsten und den weltweit führenden Hersteller von Elektrobussen. Doch wohin geht der Millionenauftrag von RBS/BSU für neue Elektrobusse? Nach Schweden, zu einem Unternehmen mit wenig Erfahrung auf diesem Gebiet.

Die Scania-Busse hätten eben besser überzeugt, lautet die lapidare Begründung der zuständigen BSU/RBS-Beamten (sorry: wer in einem Staatsunternehmen arbeitet, ist in meinen Augen mindestens teilweise «beamtet»). Da der BSU-Verwaltungsrat eine solche Beschaffung «absegnen» muss, wird er ebenfalls mitverantwortlich für das, was hier wohl das Gegenteil einer guten Submission genannt werden muss.

Was hat denn die Jury so überzeugt? Etwa das Viele Schwarz der Scania-Busse? Die werden damit schnell heiss im Sommer und brauchen mehr Energie für die Kühlung. Klingt nicht besonders positiv, weder aus ökologischer noch aus ökonomischer Sicht. Aber vielleicht hat die Jury ja nur die Optik beurteilt? Zum Unterhalt: Ersatzteile müssen künftig aus Polen herangekarrt werden. Dort werden sie zwar billiger produziert als in Bellach. Aber was ist mit den ökonomischen und ökologischen (und in beiden Fällen nicht kostendeckenden) Transportkosten? Was ist zudem mit den dadurch verursachten längeren Standzeiten, den Wartezeiten, bis der Bus wieder in Betrieb gehen kann? Und wie wurde die Frage der Ökologie beim Herstellungsprozess gewertet?

Wieso haben soeben die Stadt Winterthur, die australische Stadt Brisbane u.v.a. ebendiese – nach Meinung der Solothurner «ungenügenden» – Hess-Busse bestellt? Haben die dortigen Beschaffungsgremien etwa keine Ahnung von der Sache? Und was wissen eigentlich die Mitglieder des Solothurner Gremiums, das für diese Submission zuständig war, von Elektro-Bus-Technik? Können sie die Qualität der Technik, ihre Dauerhaftigkeit und die daraus resultierenden Betriebs- und Unterhaltskosten kompetent beurteilen? Es ist davon auszugehen, dass die Mehrheit der Entscheider keine Fachleute sind auf diesem Gebiet – es gibt davon in der Schweiz auch nur sehr wenige, weil das Gebiet noch neu ist.

Aber die Schweiz kann sich wieder einmal brüsten, das Beschaffungsrecht übereifrig und buchstabengetreu (oder einfach: dumm) einzuhalten: Die neuen Busse für Solothurn werden in Polen gefertigt, kosten wohl etwas weniger – haben aber sicherlich nicht die gleiche Qualität wie jene von Hess. Es wird zwar kein Autoliebhaber ein indisches Auto kaufen und meinen, es biete in allen Teilen die gleiche Qualität wie ein BMW. Bei der öffentlichen Beschaffung in der Schweiz glauben das die zuständigen Beamten aber noch immer. Und wenn die Sache dann in die Hosen geht – auch dafür gibt es nur zu viele Beispiele – ist ja sowieso stets der Lieferant und nicht der Beschaffer schuld…

Was hier passiert, ist jedoch ein Skandal. Mit Steuergeldern wird absolut leichtfertig (und wohl auch inkompetent) umgegangen – ausgerechnet in einer Zeit, in der in den Kassen der öffentlichen Verkehrsbetriebe gähnende Leere herrscht. Arbeitsplätze werden so von Solothurn nach Polen ausgelagert. Steuergelder werden ins Ausland verfrachtet. Und am Ende lacht die Welt über uns und sich ins Fäustchen.