Dienstag, 10. November 2020

Kriegsverbrecher oder "bloss" Terrorist?

In diesen Tagen in einer der grössten Schweizer Tageszeitungen gesehen:

Ein Kriegsverbrecher aus Ex-Jugoslawien, der an das Gericht in Den Haag ausgeliefert wird, präsentiert mit vollem Namen und Porträtbild. Eine Seite weiter der Terrorist, der in Wien Menschen erschossen hat, waffenstrotzend, ohne Namensnennung und mit verpixeltem (also unidentifizierbarem) Gesicht abgedruckt.

Der logische Schluss daraus? Aus Sicht der Redaktion wiegt ein «mutmassliches» (weil der Täter noch nicht rechtskräftig verurteilt wurde) Kriegsverbrechen so schwer, dass der «mutmassliche» Täter namentlich genannt und fotografisch festgehalten werden muss. Den feigen Terroranschlag in Wien jedoch beurteilt die Redaktion so, dass aus Rücksicht auf den Täter und seine Angehörigen sein Name verschwiegen und sein Bild unkennbar gemacht wird.

Bloss ein dummer «Zufall», eine journalistische Fehlleistung oder Selbstzensur aus Angst vor den islamistischen Terroristen – oder gar aus Angst davor gegen die «political correctness» zu verstossen? Eine journalistische Fehlleistung war es sicherlich, das Bild zu veröffentlichen, das den feigen Mörder in Machopose mit seinen Waffen zeigt. Ein einfaches Porträtbild (oder gar keins) hätte gereicht.

Schon allein, dass sich dem geneigten Leser die obigen Fragen stellen, zeigt allerdings, wie weit das moralintriefende Geschrei nach «political correctness» und die oftmals übertriebene Rücksichtnahme bzw. Toleranz gegenüber Minderheiten jeglicher Art – bis hin zur Selbstaufgabe unserer liberalen und demokratischen Prinzipien – unseren Blick auf das Wesentliche und das Richtige getrübt haben.

 

Mittwoch, 4. November 2020

Wirkungslose Katastrophenschreierei

Die Solothurner «Klima-Grosseltern» reichten vor wenigen Tagen bei der Staatskanzlei einen Volksauftrag ein. Die Regierung – so verlangen sie – soll die «Klimakatastrophe als zu bewältigende Krise» anerkennen. Als unbeteiligter, jedoch umweltbewusst lebender Mensch im grossväterlichen Alter frage ich mich, weshalb hier eine kleine Gruppe von Stimmberechtigten das Grosselternglück, das bekanntlich nur zu 50% selber beeinflusst werden kann, zu politischer Aktion nutzt – dabei liebäugelnd mit der offenen Bezeichnung der Gruppe und implizierend, dass allein sie sich um das Klima sorgen.

Wer mit seinem Namen hinter den «Klima-Grosseltern» steckt, bleibt zumindest im Kanton Solothurn ohne gröbere Recherche unklar. Ein Blick auf die Webseite www.gpclimat.ch zeigt jedoch, dass es keineswegs nur Grosseltern sind, sondern ebenso Tanten und Onkeln und andere Erwachsene, zu deren erweiterter Verwandtschaft auch noch Kinder zählen, bzw. die sich um die Zukunft der jüngeren Generationen Sorgen machen oder das zumindest deklarieren.

Fragt sich nur: Müssen wir wirklich die künftige Welt, jene der nachfolgenden Generationen, auch noch bestimmen und gestalten wollen? Reicht es nicht, wenn wir die Gegenwart gestalten? Wäre es nicht sinnvoller, die selbsternannten «Grosseltern» würden sich an den eigenen Ohren nehmen betr. Umweltschutz – und wenn dann noch Zeit und Energie für mehr bleibt, würden sie zum Beispiel die Aaareufer und Waldränder reinigen, die ihre «Enkel» (ich nehme mal an, dass sie es nicht selber tun) vom Frühjahr bis in den Spätherbst hinein Wochenende für Wochenende und selbst im Naturschutzgebiet vollmüllen?

Was nützt es dem Klima, die «Klimakatastrophe» auszurufen? Es gibt viel zu tun. Sollen die «Grosseltern» doch mal mit gutem Beispiel vorangehen. Nein, nicht beim Demonstrieren, Fordern und Deklamieren, sondern beim Putzen der Umwelt, beim Verzicht (auf Reisen und Konsum z.B.) etc. Von der Regierung eines mittelgrossen Kantons in der kleinen Schweiz Taten zu verlangen, ist billig. Und inkonsequent zugleich: Entweder die Taten Einzelner sind nutzlos, weshalb die «Klima-Grosseltern» auf ein Eigenengagement verzichten. Oder sie sind wichtig, dann müssen sie, wollen sie glaubwürdig bleiben, bei sich selbst beginnen.

Sonst bleibt am Ende nur Eines: Schon in «grauer Vorzeit» – so ist schriftlich überliefert – haben die Einen lieber mit den Fingern auf die Anderen gezeigt, als selbst mit gutem Beispiel voranzugehen.

Zudem: «Katastrophenalarm» zu schreien hat noch nie eine Katastrophe verhindert. Und Angstmacherei hat noch nie das bewirkt, was die Angstmacher damit bewirken wollten.

Samstag, 31. Oktober 2020

Das Risiko und die Freiheit

Der Kanton Jura hat kalte Füsse bekommen und schliesst seine Restaurants und Bars. Da fragt sich der «gesunde Menschenverstand»: «Was soll das?» Zuerst tut die Kantonsregierung offenbar zu lange zu wenig und dann plötzlich diese Panikattacke?

(Inzwischen haben andere Kantone nachgezogen. Am Grundsatz ändert das aber nichts.)

Die Jurassier werden bestimmt nicht auf ein Bier oder ein Glas Wein in Geselligkeit verzichten. Die Realität wird sein, dass gesellige Treffen anderweitig stattfinden. Dies umso mehr, als der Kanton eine lange Tradition damit hat: Erinnert sei nur an die Grüne Fee (Absinth). Trotz jahrzehntelangem Verbot war sie nie aus dem Leben der Jurassier und Neuchâteloises verschwunden. Sie war dort immer deutlich präsenter als etwa schwarz gebrannter «Härdöpfeler» in der Deutschschweiz.

Die Jurassierinnen werden zudem die nahen Kantons- und Landesgrenzen nutzen. Im angrenzenden französischsprachigen Teil des Kantons Bern oder im Kanton Neuenburg werden die Restaurants sie gerne als Gäste willkommen heissen. Den Nutzen wird neben der Gastrobranche dieser Region vor allem das Corona-Virus haben. Es wird mit den Jurassiern mitreisen.

Damit resultiert am Ende ein Misserfolg für die Eindämmung des Virus. Und ein weiterer Schaden für die sonst schon enorm schwache lokale Volkswirtschaft im Jura. Wenn sich das Virus im Kanton Jura – wie überhaupt in der ganzen Romandie – derart stark verbreiten konnte (die Zahlen sind im Vergleich zur Deutschschweiz überdeutlich), dann doch wohl, weil sich die Menschen dort kaum an die wichtigsten Vorgaben hielten wie Abstand halten, grössere Zusammenkünfte ohne Schutz vermeiden etc.

Heute beobachtet – irgendwo in der Schweiz: zwei junge Frauen, beide Mütter mit kleinen Kindern, umarmen und küssen sich zum Abschied.

Beides – die Romands und die jungen Mütter – zeigen deutlich: nicht die Politiker oder die Behörden dämmen das Virus ein, sondern letztlich tut dies nur unser Verhalten. Das setzt wiederum voraus, dass uns diese Eindämmung überhaupt wichtig ist; jedenfalls wichtiger als eine Umarmung, ein Kuss oder ein gemeinsames Glas Wein. Setzen aber immer mehr Schweizerinnen und Schweizer andere Prioritäten als die Politiker und Behörden, sollten diese von einer pädagogisch gemeinten Bevormundung abrücken. Wer sich schützen will, kann das weitgehend tun. Selbstverständlich nicht mit einer 100-prozentigen Sicherheit. Diese habe ich aber auch nicht, wenn ich mit der Absicht ins Auto steige, mein Ziel dank sorgfältiger Fahrweise sicher zu erreichen. Schliesslich sind wir nicht allein auf der Welt (unterwegs).

Freiheit geht eben nie ganz ohne Risiko.

Und Nullrisiko gibt es nicht – auch wenn wir die persönliche Freiheit noch so sehr einschränken.

Dienstag, 27. Oktober 2020

Die Post eliminiert sich selbst

Die Schweizer Post ist tatsächlich erfinderisch. Nein nicht darin, neue und nützliche Dienstleistungen für uns alle zu erbringen. Vielmehr darin, uns immer wieder und immer mehr von ihr abzuhalten. Denn wenn niemand mehr auf die Poststelle geht, können alle diese gelben Schalter geschlossen werden.

Neustes Produkt dieser besonderen postalischen Kreativität ist die Zolldeklaration. Der grüne Zettel kann jetzt nicht mehr auf der Poststelle ausgefüllt werden, wenn nötig unter Mithilfe der Schalterbeamtin. Denn schliesslich ist die Post ja ein Dienstleister – oder war es zumindest einmal. Diese Deklarationen sind jetzt nur noch online verfügbar und müssen im Internet ausgefüllt werden. Wer das nicht kann oder sich anmasst, auf der Poststelle eine Dienstleistung zu erwarten, ist eben noch aus dem vorletzten Jahrhundert und noch nicht in der Gegenwart angekommen.

Übrigens: Dass die Post mir vorschreibt, wie viele einzelne Gegenstände ich in meinem Paket ins Ausland schicken darf (das ist kein Witz!), wäre schon lange ein Grund für einen Shitstorm gewesen, wenn auch das bei der Schweizer Post nicht normal wäre. «S’esch gäng so gsy.»

Die Post hat alle Narrenfreiheiten dieser Welt und nutzt sie weidlich – immer weidlicher sogar. Aussen vor bleibt dabei der Service public, dessentwegen dieser Bundesbetrieb am 1. Januar 1849 gegründet worden war. Zunehmend stärker wird jedoch die Überzeugung, dass sich unsere Schweizer Post in dieser Form(schwäche) überholt hat. Und der Verdacht liegt nahe, dass sie das selbst weiss und deshalb alles unternimmt, um ihre Daseinsberechtigung möglichst rasch zu eliminieren.


Samstag, 24. Oktober 2020

Was die Einen dürfen ...

Überall sieht man sie: sie hängen an Gebäuden, aus den Fenstern, an Balkonen, an denkmalgeschützten Kirchen und Kirchtürmen, an Gartenzäunen, an Bäumen etc. Diese orangen Fetzen werben aber nicht etwa für die CVP, sondern für eine Volksinitiative der Juso. Weshalb die Kirchen ausgerechnet mit Jenen gemeinsame Sache machen, die alles Religiöse verachten und die Kirchen am liebsten abschaffen würden, sei hier mal als Frage stehen gelassen. Warum die Kirchen seit Jahrzehnten stillschweigend-dankbar das Geld von jenen Unternehmen entgegennehmen, deren Geschäftspraxis sie nun anprangern, ist ja schliesslich auch eine unbeantwortete Frage.

Seit Wochen schon fallen die orangen Kleintransparente ins Auge. Und der Durchschnittsbürger fragt sich ernsthaft, welche neue «Praxis» hier eingeführt oder zumindest fürs Erste mal flächendeckend toleriert wird. Für Wahlplakate bestehen ganze Listen von Verordnungsregelungen. Hauseigentümer und die öffentliche Hand regeln an sich klar, was wo rausgehängt werden darf und was nicht. So ist das Aufhängen von Wäsche an Sonn- und Feiertagen in vielen Gemeinden untersagt. Und das Plakatieren an Mehrfamilienhäusern ist es ebenso rigoros.

Selbst wenn ich an meinem eigenen Einfamilienhaus eine Werbung anbringen will – egal ob gegen bares Geld oder gratis – benötige ich dazu eine Baubewilligung. Auch dann, wenn ich für meine eigene Pizzeria oder meine Bar werben will. Selbst wenn ich mein Auto als fahrende Werbefläche nutzen will, redet das Strassenverkehrsamt mit. Ordnung muss schliesslich sein. Nicht aber im Fall der Unternehmensverantwortungsinitiative, über die wir Ende November abstimmen werden und deren wilde Plakate bzw. Planen bereits seit rund zwei Monaten rumhängen.

Stellen Sie sich einmal vor, Ihr Nachbar hängt einen Fetzen aus dem Fenster, um für den Kaninchenzüchterverein zu werben? Oder er tapeziert den Balkon mit Werbebotschaften für den lokalen Musikverein – oder für den FC Bayern, für Servelats vom Grill, für sein Sportbike, für seinen PS-starken Sportwagen, für die Partei XY, gegen alle Rassisten, für alle Farbigen etc. etc. Stellen Sie sich einmal unsere Dörfer und Städte vor mit dieser «Hängerei».

Warum haben wir das alles – ein solches farbliches und inhaltliches Tohuwabohu – nicht schon lange? Weil Hunderte von Gesetzes- und Verordnungsartikel und eine Fülle an Reglementen genau das zum Schutze unserer Ortsbilder und eines friedlichen Zusammenlebens von uns Allen verbieten bzw. strikte regeln.

Nur in diesem Fall scheinen alle, die sonst bei der kleinsten Unregelmässigkeit sofort zur Stelle sind, sämtliche Augen zuzudrücken und konsequent wegzuschauen. Wenn künftig eine Partei die Wahlplakate zwei Monate zu früh raushängt, wird sie dann auch nicht (mehr) gebüsst? Ist das jetzt zur Nachahmung empfohlen oder gilt etwa in unserem Land, in unserem Kanton nicht für alle das gleiche Recht?

Donnerstag, 22. Oktober 2020

Vermisst wird: "Mut zur Zukunft"

Im nächsten Frühjahr wählt der Kanton Solothurn wieder. Es werden dabei die bekannten Programme der bekannten Parteien vorliegen und niemand wird überrascht sein: die Grünen wollen uns bevormunden, die Roten träumen vom «Väterchen Staat», die Schwarzen von allem ein wenig, die Dunkelgrünen sehen das Heil in der Abschottung der Schweiz und die Gelben sind sich mal wieder nicht ganz einig.

Die jüngsten kantonalen Wahlen lassen den Schluss zu, dass – wohl auch mangels anderer Themen – noch immer «grün» im Trend liegt. Dabei wäre eigentlich nicht Träumen von einer grünen Welt angesagt, sondern Handeln zugunsten einer lebenswerten Zukunft. Klimainvestitionen und einen teuren Sozialstaat können wir uns nur leisten, wenn wir das Geld dafür auch verdient haben. Der Fokus müsste also auf einer gesunden Wirtschaft und entsprechenden Rahmenbedingungen liegen. Den nachfolgenden Generationen einen Haufen Schulden zu überlassen ist ebenso egoistisch wie wenn es eine kaputte Umwelt ist.

Die letzten 75 Jahre haben überdeutlich gezeigt, dass gute wirtschaftliche Rahmenbedingungen und effiziente Bildungseinrichtungen die Grundlage allen Wohlstands darstellen. Darin unterscheidet sich die Schweiz nicht vom Rest der Welt. Die Schweiz hat noch nie so viel in Bildung und Forschung investiert wie heute. Das ist super. Doch was ist mit den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen? Hier hat sich allein in den letzten 25 Jahren allerhand zum Schlechten entwickelt. Nicht in grossen Schritten – aber schleichend. Ein Befreiungsschlag täte wirklich not.

Einen solchen würde die Forderung darstellen, dass die Unternehmen in einem ersten Schritt von den Kirchensteuern und in einem zweiten Schritt von den Substanz- und Ertrags- bzw. Gewinnsteuern befreit werden. Eine Revolution wäre dies nicht. Denn die Unternehmen bezahlen ja trotzdem weiterhin Steuern (die Mehrwertsteuer z.B.) und Abgaben. Aber es würden auf einen Schlag viele Millionen Franken frei werden für private Investitionen in neue Ideen und damit in neue Arbeitsplätze.

Da schreit die Linke schon: «Das geht auf Kosten der restlichen Steuerzahlerinnen!» Nein! Ein «Unternehmen» selbst zahlt niemals Steuern. Es sind die Arbeitnehmer, die mit ihren Ideen und ihrer Leistung das erarbeiten, was der Staat mittels Steuern aus dem Unternehmen abschöpft. Es ist eigentlich das Geld der Mitarbeitenden. Bliebe es im Unternehmen, könnten damit die Löhne erhöht, die Produkte für die Konsumenten verbilligt und/oder neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Damit würde das Gesamtsteuersubstrat des Staates nicht merklich sinken. Aber Arbeitsplätze würden sicherer, Löhne besser und der allgemeine Wohlstand würde zunehmen.

Es gibt unzählige Ökonomen, die genau dies seit Jahren nicht nur fordern, sondern diese Forderung auch mit entsprechenden Fakten untermauern. Die Politik muss nur umsetzen, was hier schon lange als die optimalste Möglichkeit zur Sicherung des Wohlstandes auf dem Tisch liegt. Gefordert ist einzig Mut; Zivilcourage, das umzusetzen, was die Vernunft gebietet. Es wäre ein Wahlprogramm, das zwar für hitzige Diskussionen, aber auch für eine klare Profilierung sorgen würde. In der aktuellen Coronakrise wäre es aber das einzig richtige Wahlprogramm, weil es unseren Kanton in eine erfolgreiche Zukunft führen würde.

Sonntag, 18. Oktober 2020

Der Vorsprung bröckelt - Rezepte fehlen

Die Schweiz wurde bis vor kurzem in den Ratings der Wirtschaftsstandorte sehr weit oben geführt. Dieser Vorsprung, der für ein kleines Land so überlebenswichtig ist, bröckelt nun bedenklich dahin. Und das Bröckeln beschleunigt sich gar noch. Teilweise sind wir es selbst, die dieses Bröckeln verursachen. Das Parlament und der Souverän heissen immer wieder Massnahmen gut, die unsere Wirtschaft einengen, die Mehrkosten verursachen oder die Möglichkeiten unserer Wirtschaft auf dem Weltmarkt durch gesetzliche Einschränkungen wie Exportverbote beschneiden. Laufend werden zudem im Salami-Prinzip Mehrkosten für unsere Wirtschaft beschlossen; sei dies im Sozialbereich (Altersvorsorge, Zusatzkosten IV und Arbeitslosenversicherung, Zusatzkosten EO wegen Mutter- und Vaterschaftsurlaub etc.) oder durch neue und zusätzliche administrative Auflagen oder über höhere Steuern.

In einigen Kantonen – so auch in Solothurn – wurde mindestens im Fiskalbereich für die Unternehmen leicht Gegensteuer gegeben. Aber wird dies anhalten? Was nützt das, wenn gleichzeitig wegen der Corona-Folgen die kantonalen und kommunalen Steuertarife in den kommenden Jahren (wieder) erhöht werden?

Im Hintergrund lauert zudem die OECD, die unter dem Druck der grossen, bevölkerungsreichen Staaten die Steuervorteile der Schweiz verbieten will. Gleichzeitig sollen Milliarden an Steuereinnahmen von der Schweiz an grosse Nationen wie USA, Deutschland, Frankreich u.a. transferiert werden. Hier erstaunt, wie gelassen dem ALLE Schweizer Parteien entgegenblicken: von rechts bis links sind weder ernstzunehmende Wortmeldungen noch klare Lösungsansätze zu verorten. Die Verantwortlichen können sich aber nicht erst überlegen, was zu tun wäre, wenn die Bundeskasse und jene der Kantone und Gemeinden gähnend leer sind. Präventives Handeln ist angezeigt in einer Situation, die in Riesenschritten auf uns zukommt.

Die Parteien, das Parlament und der Bundesrat erwecken jedoch den Anschein, als könnten wir ohne weiteres wie bisher fortfahren. Da werden Finanzpläne geschmiedet und Steuerprognosen gewagt, ohne dass diese anstehenden internationalen Beschlüsse berücksichtigt werden. Und niemand steht mutig hin und sagt dem Souverän, dass die sieben fetten Jahre bald vorbei sein werden. Dass ein Ausbau der Altersvorsorge und weiterer Sozialwerke zur völligen Illusion wird, weil künftig Löcher in den Kassen klaffen werden, die in ihrer Grösse eher an Krisenstaaten als an gesunde Schweizer Staatsfinanzen erinnern. Draussen braut sich ein schweres wirtschaftspolitisches Unwetter zusammen und die Schweizer Politikerinnen schlafen den Schlaf der Gerechten – entweder weil der Mut, weil Rezepte und Ideen fehlen oder weil ihnen der Berg zu hoch und unüberwindlich erscheint.

Wo bleibt da die Verantwortung gegenüber diesem unserem Land und gegenüber uns Schweizerinnen und Schweizern? Wir werden die Zukunft nicht im Schlafwagen bewältigen können.

 

Mittwoch, 14. Oktober 2020

Vorwürfe und Suggestion anstelle von Fakten

Mantra-gleich haben es nach einem Beitrag der SRF-Rundschau die TV- und Radionachrichten unzählige Male wiederholt: Die Firma M (der Name tut hier nichts zur Sache) verlangt für die Sanierung des Lötschbergscheiteltunnels fast doppelt so viel wie sie ursprünglich offeriert hatte.

Suggeriert wird damit, dass die Firma M die BLS bzw. den Schweizer Steuerzahler übers Ohr gehauen oder mindestens ungehörig viel Geld verdient hat mit diesem Auftrag. Etwas nuancierter tönt es dann Stunden später in einem Interview von SRF mit dem BAV-Direktor Peter Füglistaler (warum eigentlich nicht mit dem BLS-Verantwortlichen oder mit der Firma M?). Der BAV-Direktor beteuert vorerst mal seine «Unschuld» an diesem Ereignis, indem er betont, sein Amt könne ja nicht alle Bauprojekte einzeln überwachen.

Dann wiederholt er, was bereits ein BLS-Bericht offenbart hat: «Fehler bei der Ausschreibung». Da habe «offenbar die Baufirma die besseren Bestimmungen im Vertrag als die BLS». Wie ist denn das nun zu verstehen, wenn die BLS grobe Fehler gemacht hat? Am Ende des Gesprächs nochmals ein Vorwurf an die Adresse der Firma M: Das sei eine «schlechte Offerte» gewesen. Aber bitte: Wenn die Ausschreibung fehlerhaft war, ist es denn nicht enorm schwierig zu offerieren und ist dann eine faire Beurteilung der Offerte aus der Ferne (das BAV war ja nicht direkt beteiligt; siehe oben) nicht so gut wie unmöglich?

Umso mehr als Füglistaler auch betont, dass der Kostenvoranschlag, wenn das Projekt «von Anfang an seriös aufgegleist» worden wäre, realistischerweise «eher in der Höhe von 150 als den 90 Millionen» gelegen hätte. Also was jetzt?

Die Sanierung eines Altbaus – der fast 15 Kilometer lange Lötschbergscheiteltunnel wurde 1913 eröffnet – ist immer mit tausend Unwägbarkeiten verbunden. Wer schon einmal ein altes Haus umbaute oder sanierte, weiss das mehr als genug. Nicht alles aus der grauen Vorzeit ist (richtig) dokumentiert. Laufend kommen neue Überraschungen ans Licht. Und unablässig stellt sich die Frage, was alles modernisiert werden soll und muss. Dabei bleibt die Unterscheidung zwischen dem heute Nötigen und dem mittelfristig wirtschaftlich Sinnvollen eine Gratwanderung. Wenn dann wie in diesem Fall auch noch die Ausschreibung mangelhaft ist, wird ein zielgenauer Abschluss des Projektes absolut unmöglich. 

Es spricht weder für die Rundschau noch den BAV-Direktor, wenn geurteilt wird, bevor alle Fakten auf dem Tisch liegen. Befremdend wirkt jedoch, wenn der BAV-Direktor bereits vorschnell suggeriert, dass das ausführende Unternehmen eine (Mit-)Schuld trifft und dies nicht einmal mit Fakten begründet. Es kann am Ende nicht darum gehen, dass ein Projekt der öffentlichen Hand dann gut gelaufen ist, wenn die Privatwirtschaft anstelle der öffentlichen Hand – trotz Fehler der Letzteren – einen Schuh voll (Verlust) herausgezogen hat. Eine gute und damit für alle Seiten nachhaltig erfolgreiche Partnerschaft zwischen Bund und Wirtschaft sieht jedenfalls anders aus.

Samstag, 10. Oktober 2020

Idealismus gibt's nicht ohne (Kosten-)Realität

Die alten Römer hatten ein überaus geachtetes und für ihre Zeit ausserordentlich faires Rechtssystem geschaffen. Vieles davon ist heute noch ein zentraler Grundbestandteil unseres Rechts. Ein Axiom, das bis heute bei uns geläufig und weit über die juristischen Kreise hinaus bekannt ist, lautet: «In dubio pro reo.» Zu Deutsch: «Im Zweifel für den Angeklagten.» Daraus leitet sich u.a. der Grundsatz ab, dass der Angeklagte nicht seine Unschuld, sondern der Rechtssaat ihm seine Schuld beweisen muss.

Eine Maxime, die etwa beim Steuerrecht für uns alle ausserordentlich wichtig ist: Wie mühsam wäre es doch, müssten wir jährlich dem Staat gegenüber beweisen, dass unser Einkommen im Veranlagungsjahr nicht grösser war, als in der Steuererklärung eingetragen. Und dass auch unser Vermögen präzis der deklarierten Zahl entspricht. Das würde uns jährlich viele Stunden Arbeit und viel Papier kosten und würde den Aufwand für die Steuererklärung vervielfachen. Oder wie schwierig wäre es für uns, müssten wir bei jeder Autofahrt beweisen, dass wir nicht schneller als erlaubt von A nach B gefahren sind.

Die Unternehmensverantwortungs-Initiative (von den Befürwortern aus abstimmungstaktischen Gründen «Konzernverantwortungs-Ive.» genannt) verlangt aber genau das von unseren Unternehmen. Sie sollen künftig beweisen müssen, dass sie alles richtig gemacht, nirgends das Gesetz gebrochen und alle Regeln eingehalten haben. Das stellt nicht nur unser Rechtssystem auf den Kopf, es wird auch einen hohen Aufwand verursachen und viel Geld kosten. Zahlreiche ausländische Firmen werden sich fragen, ob sie die Schweiz unter diesen Bedingungen noch beliefern wollen. Sie werden den Aufwand auf die Warenkosten schlagen oder auf unseren im internationalen Vergleich lediglich kleinen Markt verzichten. Und dass das nicht unrealistisch ist, zeigen etwa die Schweizer Banken, die US-Amerikaner nicht mehr als Kunden wünschen, weil die Vorgaben der USA zu viel Aufwand und damit zu hohe Kosten verursachen. Immerhin gibt es fast 400 Millionen US-Amerikaner oder fast 50-mal mehr als Schweizer...

Manche Schweizer Firma dagegen wird sich die Frage stellen, ob eine Verlagerung ins Ausland unter diesen Umständen ihre Position auf dem Weltmarkt nicht entscheidend verbessern würde. Und damit werden die einen um unser Land einen Bogen machen und andere wegziehen. Was bleiben wird, sind Stellenabbau und Stellenverlust, tiefere Steuereinnahmen, höhere Sozialkosten, Löcher in der Staatskasse und noch grössere Löcher in den Sozialversicherungen.

Das ist die Kosten-Realität dieser Medaille. Die andere Seite, die idealistische, glänzt zwar schön. Keine Realistin wird sich jedoch von diesem Glanz täuschen lassen, weil sie weiss, dass Medaillen mit nur einer Seite so unmöglich sind wie das «perpetuum mobile». 

Donnerstag, 8. Oktober 2020

Das notorische Vorgaukeln des "free lunch"

«There ain’t no such thing as a free lunch», sagen die Engländer. Zu Deutsch: Gratis gibt es nichts auf dieser Welt. Das wissen bereits die Kinder. Trotzdem gibt es immer wieder Politiker, die der Welt suggerieren wollen, dass gratis zu haben sei, was sie anbieten. In der Schweiz sind das vorwiegend jene, die Initiativen ergreifen und dafür Abstimmungskampf betreiben. Ein Beispiel gefällig? Nun, es sollen gleich 3 aktuelle Beispiele sein:

1.      Die Zweitwohnungsinitiative

2.      Die Kriegsmaterial-Initiative

3.      Die Konzernverantwortungsinitiative

 

Zur Zweitwohnungsinitiative

50.6% der Stimmberechtigten, die meisten davon in den Städten oder Agglomerationen lebend, haben mit ihrem Ja zu dieser Initiative der Bergbevölkerung mehr Arbeitslosigkeit, weniger berufliche Möglichkeiten und ein sinkendes Einkommen beschert und sie haben den Wert der Erst-Immobilien reduziert, während sie den Wert ihrer Zweitwohnungen in den Bergen erhöht haben. Der Bergbevölkerung wurde suggeriert, man wolle bloss die schöne Natur erhalten und davon würden alle profitieren. Diesen Lunch der Städter bezahlen – das haben nun Erhebungen gezeigt – eindeutig jene, die zufälligerweise dort heimisch sind, wo die Städter gerne ausspannen.

Zur Kriegsmaterial-Initiative

Ein gutes Gewissen zu haben ist förderlich für meinen gesunden Schlaf. Für mich ist es dann besonders günstig zu haben, wenn Andere dafür bezahlen. Bezahlen werden mein gutes Gewissen in diesem Fall zusammen mit der Nationalbank SNB alle AHV- und BVG-Rentner (die künftigen inbegriffen), viele Schweizer mit dem Verlust ihrer Stelle – und letztlich alle Steuerzahlerinnen.

Zur Konzernverantwortungs-Initiative

Auch hier kostet mein gutes Gewissen – falls ich denn überhaupt eines haben kann, wenn Andere die gute Tat vollbringen – am Ende viel Geld. In der Schweiz werden Arbeitsplätze verloren gehen und damit die Steuereinnahmen sinken. Gleichzeitig werden die Sozialkosten steigen und damit die Steuern erhöht werden.

Alle drei Initiativ-Komitees versprechen das Gute – von den Kosten dafür sprechen sie natürlich nicht. Diese folgen aber so sicher und konsequent wie das Amen in der Kirche. Und noch etwas: alle drei Initiativen wollen, dass Andere Opfer bringen bzw. Gutes tun, damit ich ein ruhiges Gewissen haben kann. Eine neue Art der Selbst-losigkeit quasi. Hier hat jemand den Philosophen Immanuel Kant und seine berühmte Maxime des Handelns («kategorischer Imperativ») definitiv falsch verstanden.

 

Dienstag, 6. Oktober 2020

Die Andern sollen müssen

Die Grünen gebärden sich hierzulande im Gegensatz etwa zu ihren Deutschen Namensvettern fast ausnahmslos als grünes, ethisch unterlegtes Gewissen mit dem alleinigen Anspruch auf die reine – und das heisst, auf die grüne Wahrheit und mit einem ungebremsten missionarischen Drang. Mit dieser schon beinahe religiös anmutenden Position, die auch gerne die massive Verurteilung all jener umfasst, die nicht reinen Glaubens sind, unterscheiden sich die Grünen eklatant von anderen politischen Parteigängern.

Doch wie häufig bei solchen Gruppierungen, wird mehr gepredigt als selber befolgt. Elektroautos stehen bei den Grünen wohl etwas häufiger in der Garage als bei anderen Parteigängerinnen. Trotzdem werden die «Elektromobilen» sicherlich deutlich in der Minderheit sein. Das trifft auch für Freizeithobbies wie Motorradfahren zu. Wohl auch bei den Grünen beliebt. Ebenso unbeliebt wie anderswo dürfte dagegen auch bei ihnen der Verzicht sein. Verzicht auf Mobilität etwa oder Verzicht auf nicht-regionale und nicht-saisonale Lebensmittel. Die Liste liesse sich beliebig fortsetzen.

Denn letztlich sind selbst grüne Parteigänger auch bloss Menschen. Und diese neigen eben zum Weg des geringsten Wiederstandes bzw. zur Bequemlichkeit. Wieso sollen da ausgerechnet die Grünen eine Ausnahme machen? Das verlangt auch niemand von ihnen. Bloss sollten sie damit aufhören, von allen anderen Menschen unaufhaltsam (neue) Opfer zu verlangen, die sie selber nicht zu tragen bereit sind.

Ihr Forderungskatalog ist lang und wird laufend ergänzt. Doch Begriffe wie Freiheit und Selbstverantwortung kommen darin nicht vor. Und: Selbst wer «heilig» ist muss noch «heiliger», pardon: grüner werden. Ist eine Forderung erfüllt, folgen ihr zehn weitere auf dem Fuss. Auch das ist nicht neu – gerade für Gruppierungen, die für sich die Wahrheit gepachtet haben wollen. Nur nützt es der Umwelt nichts, mit dem Finger auf die anderen Menschen zu zeigen und unrealistische Forderungen zu stellen. Wer sich so verhält, gelangt (zu) rasch zur letzten aller Forderungen: der Mensch ist ein Umweltschädling und sollte deshalb am besten von der irdischen Bildfläche verschwinden. Blöd nur, dass ihn seine schädlichen Einflüsse auf die Umwelt überdauern. Und blöd auch, dass selbst die Grünen nicht dazu bereit sind, auf Kinder zu verzichten…

Es wäre deshalb besser, auch die Schweizer Grünen würden etwas pragmatischer. Etwas mehr Vernunft und deutlich weniger Mission würde für sie – und letztlich auch für die Umwelt – durchaus nützlich(er) sein.

Sonntag, 4. Oktober 2020

Glacéhandschuhe für linksextreme Gewalttäter?

Soeben warnte der Bund davor die linksextreme Gewaltszene zu unterschätzen. Er wies darauf hin, dass sie zum Beispiel Demonstrationen unterwandern würden. 2019 gingen zudem 115 Gewaltakte auf das Konto der Linksextremen. Das sind mehr als 2 pro Woche. Rechtsextreme Gewaltakte wurden fast keine verzeichnet (1) – so wie das eigentlich in einem friedlichen demokratischen Land sein sollte.

Linksextreme unterwandern aber nicht nur Demonstrationen; sie verhindern auch jene, die ihnen politisch nicht in den Kram passen. So geschehen in diesem Jahr in Zürich. Und es soll sich im nächsten Jahr wiederholen, falls nicht - wie auch schon - das Bundesgericht ein Machtwort spricht. Die linken Kernstädte Zürich, Bern oder Basel haben die Linksextremen jahrelang mit Samthandschuhen angefasst. Bei Übergriffen wurde stets die Polizei kritisiert. Die Gewalttäter stellten sich als Opfer dar und die Stadtregierungen akzeptierten das so. Sie unterstützten sie sogar regelrecht dabei.

Und nun stellt der Zürcher Polizeikommandant fest, die linksextremen Gewalttäter legten «eine Dynamik an den Tag, die nicht mehr berechenbar ist» (NZZ, 2. 10. 2020). Deshalb sei auf gewisse Demonstrationen zu verzichten. Die könnten ja im digitalen Zeitalter aufs Internet ausweichen. Hat man solche Aussagen schon einmal gehört, wenn die Linksautonomen zum Beispiel in Bern einer ihrer regelmässigen «Abendspaziergänge» inszenieren, die nicht nur unbewilligt und damit illegal sind, sondern meist eher einem Saubannerzug als einer politischen Demonstration gleichen? Kennt der Polizeikommandant das Demonstrationsrecht überhaupt? Es mit dem Internet zu relativieren ist doch ein sehr starkes Stück für einen Staatsbeamten in seiner Position.

Zürich (Bern, Basel etc. werden wohl bald folgen) verbietet also faktisch jede politische Demonstration, die nicht ins linke oder linksextreme Ideologie-Schema passt. Wo bleiben da der Rechtsstaat, die Rechtsgleichheit und die Demokratie? Das ist ein gefährlicher Anfang bei der Beschneidung der politischen Recht und der Meinungsfreiheit. Wenn sich Links-Grün so die Schweiz der Zukunft vorstellt, muss sich jeder ehrliche Schweizer Demokrat ernsthaft fragen, ob solche Parteien wählbar sind. Geht diese Entwicklung weiter, wird künftig an der Urne zwischen Links-Grün und der Demokratie zu entscheiden sein. Ist es wirklich das, was diese Parteivertreter und -ideologinnen wollen?

 

Freitag, 2. Oktober 2020

Grünkraut auf Links-Verordnung

Möchten Sie, wenn Sie krank im Spital liegen oder wenn Sie die letzten Monate Ihres Lebens im Alterspflegeheim verbringen, auf Vieles verzichten, was Ihnen auf dem Teller ein Leben lang lieb und teuer war? Wohl kaum. So in etwa stellen sich das jedoch zwei Zürcherinnen vor, zwei Gemeinderätinnen der Stadt Zürich. Die beiden, eine ist Mitglied der Sozialdemokratischen und eine der Grünen Partei, wollten, dass der Zürcher Stadtrat in allen 459 (sic!) städtischen «Verpflegungsbetrieben» (Heime, Pflegezentren, Spitäler etc.) nur noch vegane und vegetarische Kost serviert.

Das heisst, die beiden wollten, dass ein paar tausend Menschen nur noch das essen dürfen, was sie als Politikerinnen aufgrund ihrer Ideologie für richtig erachten. Genauso gut könnte Dr. Bircher – wenn er noch leben würde – für uneingeschränkten Birchermüesli-Konsum plädieren. Oder die Bäcker für absatzfördernden Brotkonsum, die Bauern für eine Diät aus Erd- und anderen Äpfeln und die Metzger für eine Servelat-Kur.

Schlimm nur, dass die beiden Frauen das wirklich ernst gemeint haben. Und noch schlimmer, dass die Stadt Zürich tatsächlich eine «Ernährungsstrategie 2030» verabschiedet hat, die in diese Richtung zielt. Die linken Politiker wollen uns also allen Ernstes künftig vorschrieben, was wir zu essen haben. Wahrscheinlich wird das Trinken dem auf dem Fuss folgen und nur dem gewohnt starken Lobbying der Schweizer Weinproduzenten wird es wohl einmal zu verdanken sein, dass wir nicht auch noch auf ein Glas Wein verzichten müssen.

Die Bevormundung geht also – mit oder ohne Corona – munter weiter. Gemäss Links-Grün sollten wir alle mit der Geburt sämtliche (Freiheits-)Rechte ihren Parteiideologen überlassen und ein Leben lang bloss staatlich gelenktes, unmündiges Wesen sein. Nur ja kein selbstverantwortlicher und selbständig denkender und handelnder Mensch. Nun, ganz überraschend ist das nicht. Sowas haben doch die im Osten bereits seit rund 100 Jahren versucht. Der katastrophale Misserfolg spricht zwar nicht für ein solches Staatssystem. Die Schweizer Linke scheint das jedoch noch nicht bemerkt zu haben.

 

Montag, 28. September 2020

Der jährliche Sturm im BVG-Wasserglas

Jetzt geht es wieder los. Wie jeden Herbst wird heiss über die Frage diskutiert, wo der richtige Zinssatz für die Mindestverzinsung der 2. Säule liegen soll. Kaum äussert sich die BVG-Kommission des Bundes, folgen in ihrem Schlepptau die Parteien und viele Sozialpartner. Und man fragt sich, weshalb denn die Festsetzung dieses Zinssatzes ein derartiges Politikum sei, das jährlich grosse Aufwendungen und damit auch hohe Kosten verursacht.

Bundesrat und Parlament trauten seinerzeit im «Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassen- und Invalidenvorsorge» (BVG) den Pensionskassen und dem Wettbewerb unter ihnen nicht. Der Bundesrat erhielt die Kompetenz, jährlich einen Mindestsatz festzulegen, mit dem unser Zwangsgespartes verzinst werden sollte. Solange dieser Satz bei 4 Prozent lag, kümmerte dies kein Mensch. Dies, obwohl gerade in der zweiten Hälfte der 80-er Jahre (das BVG trat 1985 in Kraft) die Jahresteuerung deutlich über 4% lag, was nichts anderes hiess, als dass die sauer verdienten Franken auf dem BVG-Konto jährlich an Wert verloren.

Inzwischen ist die Jahresteuerung häufig negativ oder sie liegt nur marginal über der Nullgrenze. Damit liegt die Realverzinsung der Vorsorgegelder meilenweit über jener der 80-er Jahre, als kein Hahn danach krähte. Denn auf dem Papier nahmen die Beträge ja zu – bloss in der Realität nahmen sie dummerweise ab…

Alle eigenständigen Pensionskassen sind heute Stiftungen. Sie stehen untereinander in einem Konkurrenzverhältnis. Jede ist darum bemüht, sowohl Arbeitgeber wie Arbeitnehmer möglichst optimal zu betreuen. Jede Kasse versucht jährlich, die Gelder ihrer Versicherten möglichst über dem Minimalsatz zu verzinsen. Schliesslich gibt es Ratings und die Sozialpartner wechseln die Kasse, wenn die bisherige nicht mehr konkurrenzfähig ist.

Nun leben wir in einer Zeit, in der die Europäische Zentralbank massenweise Geld auf den Markt schmeisst. Damit zwingt sie unsere Nationalbank dazu, Negativzinsen zu verlangen, um unsere Exportwirtschaft und unseren Tourismus zu stützen und damit Zehntausende von Arbeitsplätzen in unserem Land zu (er-)halten. Die USA, die Japaner und viele andere Staaten lassen ebenfalls Rekordmengen an Geld drucken. Die Coronakrise hat diese Geldschwemme nochmals erhöht. Als Folge davon ist Geld extrem billig. Das heisst, die Zinsen sind rekord-tief. Das ist gut für alle staatlichen und nichtstaatlichen Schuldner (und von denen gibt es weltweit eben viel mehr als von den «Sparern») und schlecht für alle Sparer oder Anleger. Die Pensionskassen können sich dabei nicht frei auf dem Anlagemarkt bewegen. Das BVG hat sie in ein sehr enges Korsett geschnürt, das unsere Gelder möglichst gut vor Verlust schützen soll. Je sicherer aber eine Anlage, umso weniger Rendite wirft sie leider ab.

Das Gesetz und die Realitäten (die der Gesetzgeber anfangs der 80-er Jahre so niemals vorhergesehen hat) zwingen den Pensionskassen deshalb tiefe Renditen auf. Dabei mutet es absurd an, wenn der Gesetzgeber, vertreten durch den Bundesrat, den Kassen eine Mindestrendite vorschreibt. Das ist eine rein politische Handlung, die höchstens am Rande etwas mit der Realität zu tun hat. Würde man den Zinssatz einfach den Kassen und dem Wettbewerb unter ihnen überlassen, würde sich an der Realität kaum etwas ändern. Bloss die Politiker hätten einen Sturm im Wasserglas weniger auszutragen.

Donnerstag, 24. September 2020

Gefährliche Sandkastenspiele mit Steuergelder-Netz

In den 90er und den Nullerjahren herrschte die Meinung vor, die öffentlich-rechtlichen Unternehmen sollten verselbständigt werden und sich frei am Markt bewegen können. Damit könnten dann einerseits Gelder eingespart (bei wem eigentlich?) und Steuereinnahmen erhöht werden. Dies umso mehr, als die neu teilverselbständigten Unternehmen sich auch in anderen Märkten bewegen und so gesamthaft erfolgreich(er) tätig sein könnten. Die Linke vertrat sowieso stets die Meinung, eine wirtschaftliche Leistung könne niemand günstiger und besser erbringen als der Staat. Und in diesem Fall glaubten auch viele Bürgerlichen an das Unmögliche.

Der Rüstungsbetrieb des Bundes zum Beispiel wurde so zur Ruag, aus der PTT wurden u.a. die Post und die Swisscom. Zwar sanken die Telefonkosten in der Schweiz – aber nicht wegen der Verselbständigung der Swisscom, sondern wegen der Marktöffnung.

Auch die Swissair-Leitung versuchte sich damals auf dem Weltmarkt – und stürzte bekanntlich mit Getöse ab. Zum (Milliarden-)Schaden der öffentlichen Hand und der Steuerzahler. Die RUAG engagierte sich bei Dornier und kaufte die Rechte für den Bau des Flugzeugs Do 228. Seither wurde in den Vogel enorm viel Geld investiert, aber flügge wurde er nie. Der Flieger hatte Qualitätsprobleme und beim Verkauf war die RUAG auch nicht erfolgreich. Die Swisscom abenteuerte erfolglos in Italien herum und musste Riesenbeträge abschreiben.

Diverse Stromkonzerne setzen seit ein paar Jahren auf die gleiche (Hunter-)Strategie: Kaufe Firmen, die in einem anderen Markt tätig sind und verdiene damit Geld, wenn das Kerngeschäft nicht mehr genug abwirft. Auch diese Abenteuer, bei denen etwa die bernische BKW besonders kauffreudig ist, wird in einem Desaster enden. Diese Unternehmen haben keine Wettbewerbskultur, weil sie Jahrzehnte in einem Monopolmarkt tätig waren oder noch sind. Zudem ist ihr Overhead viel zu gross und ihre Führung – mit zahlreichen Politikdelegierten und Quoten-VRs – in den neuen Märkten nicht kompetent und viel zu schwerfällig.

Sie werden alle über kurz oder lang scheitern – und die Steuerzahler werden die Zeche bezahlen müssen. Und das gleich mehrfach, weil die Unternehmen heute vielfach in Märkten «wildern», in denen sie als öffentlich-rechtliche (Monopol)Betriebe eigentlich nichts zu suchen haben. Diese Märkte leiden aber unter der halbstaatlichen Einmischung; Gewinne brechen ein, Arbeitsplätze gehen verloren.

Noch schaut die Politik dem wüsten Treiben tatenlos zu. Immerhin fallen ja auch gut dotierte oder wenigstens prestigeträchtige VR-Mandate für Regierungsräte und Spitzenbeamte an. Die Frage ist nur, wie lange die Steuerzahler noch bereit sind diese millionenteuren «Sandkasten-Übungen» zu finanzieren.

Sonntag, 20. September 2020

Konzern- statt Selbstverantwortung?

An vielen Hauswänden und Balkonen hängen sie: die orangen Transparente der Befürworter der Konzernverantwortungs-Initiative. Die Kirchen finanzieren sogar mit Steuergeldern unlegitimiert einen politischen Abstimmungskampf. Dass (die bösen internationalen Gross-)Konzerne ihre Verantwortung wahrnehmen, wer könnte hier dagegen sein?

Aber das ist weniger als die halbe Wahrheit, denn:

-        Die Initiative spricht nicht von den «Konzernen», sondern von den «Unternehmen». Damit sind alle betroffen. Auch die Schweizer KMU, die Familien- und die Gewerbebetriebe.

-        Wer weiss im Übrigen schon, was überhaupt ein Konzern ist? Nach schweizerischem Recht bildet eine kleine Gruppe von zwei oder drei KMU, die einer kleinen Familienholding angehören, bereits einen Konzern.

-        Jede Schweizer Konsumentin, die "ennet der Grenze" im Ausland einkauft, würde dieses Gesetz umgehen. Jeder Konsument, der per Internet ausländische Produkte einkauft, würde dieses Gesetz umgehen (können). Noch schneller würden damit in der Schweiz noch mehr Läden verschwinden.

-        Die Schweiz würde auf diese Weise versuchen, ihre Gesetze zu «exportieren». Dies, obwohl sich gerade unser Land sehr dagegen wehrt, wenn andere Staaten oder wenn Diktatoren ihr Recht in unserem Land durchsetzen wollen. Die kleine Schweiz wird dies allerdings mit noch weniger Erfolg umsetzen können, als umgekehrt die fremden Staaten bei uns.

-        Schweizer, die im Ausland Ferien machen, werden sich um das Anliegen der Initianten so wenig kümmern (können) wie dies die ausländischen Staaten tun.

-        Die Schweizer Wirtschaft wird damit den Schaden haben und den Spott der ausländischen Mitwettbewerber, die als Lieferanten noch billiger, weil mit viel weniger Auflagen, in die Schweiz exportieren können. Sie werden sich über ein schönes Wachstum und happige Gewinne freuen, während bei uns die Arbeitsplätze verloren gehen, unsere Wirtschaft darben wird und die Steuereinnahmen von Bund, Kantonen, Gemeinden und Kirchen (sic!) wegbrechen. 

Es käme niemandem in den Sinn, von allen Konsumenten per Gesetz zu verlangen, sie dürften nur noch Bioware und ausschliesslich Ökoprodukte einkaufen. Und ein T-Shirt für fünf oder zehn Franken sei per se unethisch. Hier muss der Appell an die Vernunft und die Verantwortung der Konsumentinnen reichen. Beim Unternehmen hingegen, das mir monatlich mein Salär auf das Bankkonto überweist, soll es allein der Gesetzgeber richten. Statt meine Selbstverantwortung wahrzunehmen, verlange ich von den anderen, dass sie die ihre wahrnehmen. Ein durchaus christlicher Gedanke?

 

Mittwoch, 16. September 2020

Vernünftige Rücksichtnahme - oder doch lieber neue Verbote?

Einen Wundersommer haben die Bergregionen heuer vermeldet. Dank Corona haben die Schweizer für einmal der Schweiz ferienhalber nicht den Rücken gekehrt, sondern das eigene Land erkundet. Einige Milliarden (sic!) Franken kamen damit unserer coronageschädigten Wirtschaft zugute. Eine willkommene Konjunkturspritze für unsere Volkswirtschaft.

Dass aber nicht alle Mitbürgerinnen sich über die Zu-Hause-Gebliebenen freuen konnten, lag am Verhalten von ein paar Wenigen. Sogenannte «Autoposer» liessen ihre Motoren durch die sonst in Sommerruhe dösenden Dörfer heulen. Töffs knatterten die Täler rauf und runter. Und das gerne zu jeder Tages- und Nachtzeit.

Der Blogger fragt sich, ob die Autoposer noch nie etwas von den Halbstarken-Filmen aus den 50er Jahren – mit und ohne James Dean – gehört haben. Was sie machen, ist weder neu noch originell und auch nicht «erwachsen», sondern schlicht ein Zeichen geistiger Unbedarftheit. Etwas (elterliche oder sonstwie pädagogische) Aufklärung täte hier wohl Not.

Anders die Motorradfahrer. Sie geniessen das Gefühl von Fahrtwind und Freiheit. Nur scheinen sie vergessen zu haben, dass ein paar Wenige von Ihnen kein Problem sind – auch nicht für stille Jura- und Alpentäler und deren Bewohner. Wenn aber täglich gleich Hunderte von Ihnen durch die Dörfer und Täler knattern, wird es für die dortigen Bewohner wie für die dort Erholung Suchenden zum grossen Ärgernis. Im letzten Jahr waren in der Schweiz 750'000 Motorräder unterwegs. Das sind 25% mehr als 2005. In diesem Jahr ist laut den Strassenverkehrsämtern nochmals eine deutliche Zunahme zu verzeichnen. Und nicht Wenige von ihnen geben sich mit dem üblichen Brummen der Motoren nicht zufrieden. Sie lassen noch Zusatzteile einbauen, die den Lärm massiv verstärken.

Bereits wird deshalb sehr laut nach neuen Gesetzen und Einschränkungen gerufen. Im Bundeshaus wurden entsprechende Vorstösse eingereicht. Wenn Autoposer und Töfffahrer ihr Hobby auch in Zukunft ausüben wollen, werden sie nicht darum herumkommen, ihr Verhalten rasch und konsequent zu ändern. Und damit meine ich nicht jene dumme Gross(lärm)demo auf dem Gotthard. Wessen Auspuff lärmt, der soll vielmehr von den Kollegen zurechtgewiesen und nicht bewundert werden. Garagisten sollen auf den Einbau lärmender Zusatzteile verzichten. Sonst werden bald alle gezwungenermassen mit leise summenden Elektromotörchen über die Alpen- und Jurapässe surren müssen. Falls sie das dann noch lustig finden.

Samstag, 12. September 2020

Das alte System neu denken

 

Die Schweizerischen Bundesbahnen SBB beklagen sich seit Jahren darüber, dass ihre durchschnittliche Auslastung tief liegt. Im Regionalverkehr sind im Durchschnitt nicht mal ein Viertel aller Plätze belegt (22%), beim Fernverkehr sind es etwas weniger als ein Drittel (31%).

Wenn Sie sich nun vor Augen führen, wie voll die Züge in den Stosszeiten sind (Corona-Zeiten selbstverständlich ausgenommen), wird auch klar, welch gähnende Leere zu den übrigen Zeiten herrscht. Diese leeren Züge müssen aber verkehren. Das erfordert neben dem Fahrplan auch das System. Denn nur wenn der Zug von A nach B fährt, kann er schliesslich auch wieder von B nach A zurückfahren.

SBB und Politik fordern deshalb immer lauter Massnahmen. Die Kunden sollen gezwungen werden, auch zu anderen als nur zu Stosszeiten den öffentlichen Verkehr zu benützen. Die Freiheit der Bürgerinnen soll also zu Gunsten des Systems eingeschränkt werden. Leuchtet ja auch ein. Wenn der Meier nicht mit dem Müller um 07.30 Uhr zur Arbeit fahren würde, sondern der Müller um 07.30 und der Meier um 09.00 h, hätten beide mehr Platz im ÖV. 

Die Frage würde sich aber eigentlich anders stellen: Soll im 21. Jahrhundert der Bürger an ein System angepasst werden, das noch aus dem 19. Jahrhundert stammt? Oder sollte nicht vielmehr das alte System neu gedacht werden? Zugegeben: das wäre viel aufwändiger und schwieriger als die Freiheit des Einzelnen einzuschränken. Aber wäre es nicht trotz allem richtiger?

Dienstag, 8. September 2020

Verurteilung statt Aufklärung

 

Die Stadt Bern diskutiert darüber, ob ein altes Wandbild in einem Schulhaus noch zeitgemäss sei. Andernorts wird über Denkmäler gestritten und über historische Persönlichkeiten, die vom Sockel gestossen werden sollen. Was heisst das? Was soll das? Sind wir gescheiter als unsere Vorväter? Sind wir moralisch besser als sie?

Wenn im 18. oder 19. Jahrhundert (oder meinetwegen ein paar hundert Jahre früher) jemand auf einen Sockel gehoben wurde, hiess das: Diese Person oder Persönlichkeit hat etwas Gutes und Nützliches getan für die damalige Gesellschaft. Columbus zum Beispiel hatte zufällig Amerika entdeckt, weil er einen schnelleren Weg nach Indien suchte. Aber weil er Amerika entdeckt hatte, hat er wie viele Abenteurer vor ihm, die neue Inseln und Länder entdeckten, auch den Grundstein für schlimme Verbrechen an Völkern und ihren Kulturen gelegt. Müssen also alle Denkmäler von Entdeckern gestürzt werden? Ohne sie kein Kolonialismus, wegen ihnen Zehntausende von Toten durch eingeschleppte Krankheiten und kriegerische Auseinandersetzungen.

Oder Karl der Grosse, einer der Begründer des heutigen Europas. Seinen Lebensweg begleiten Schlachten und dementsprechend viele Plünderungen, Verletzte, Krüppel und Tote, Vergewaltigte und Verhungerte. Müssen wir deswegen alles, was mit ihm jemals in irgendeiner Verbindung stand, eliminieren?

Wäre es jedoch nicht die Aufgabe der Pädagogen, unvoreingenommen über die Geschichte und ihre Heldinnen und Unhelden zu dozieren? Die jungen Menschen darüber aufzuklären, was unsere Vorfahren Positives und Negatives für die Menschheit geleistet haben und der Frage nachzugehen, weshalb die damalige Zeit sie dafür geehrt (oder gevierteilt) hat? Warum dozieren die Pädagogen nicht darüber, dass jede Epoche das, was positiv und das, was negativ war, aufgrund ihres Wissenstandes und aufgrund der aktuellen Situation und der (Moral-)Vorstellungen der Menschen anders beurteilt?

Stattdessen ereifern sich rote und grüne Politiker und Pädagogen, als seien sie alle Bussprediger wie Girolamo Savonarola (1452-98) höchstpersönlich. Wer für sich die Absolutheit der Wahrheit und damit der einzig richtigen Moral beansprucht, wer die Leistungen Anderer in Gut und Böse einteilt, ist selber wohl nicht besser als jene, die er z.B. wegen Rassismus verurteilt. Auch er teilt die Menschheit, auch er verurteilt Menschen. Und auch er ruft dazu auf, die gemäss seinem Kriterienkatalog «Bösen» zu verfolgen und zu vernichten.

Echte aufklärerische Toleranz sieht anders aus. 

Und für Alle, denen dieser Gedanke jetzt neu scheint: Das Zeitalter der Aufklärung begann zirka in der Mitte des 18. Jahrhunderts. Es scheint leider nach rund 270 Jahren endgültig vorbei und/oder vergessen zu sein.

Freitag, 4. September 2020

Zahlenmanipulationen ersetzen keine Lösungen

Bundesrat Alain Berset (SP) scheint sich für nichts zu schade zu sein, wenn es darum geht, der Ideologie seiner Partei zu folgen. Seit Jahren warten wir vergeblich auf zukunfts- und konsensfähige Lösungen für die AHV und die 2. Säule. Geliefert wurde vom Departement Berset bis heute nichts Brauchbares, nichts Mehrheitsfähiges. Statt mühevoll nach einer konsensfähigen Lösung zu suchen, hat das Departement flugs eigene Konjunkturprognosen erstellt. «Zufälligerweise» (aber nicht überraschend) zeigen diese ein recht rosiges Bild für die Zukunft der AHV und relativieren so den Handlungsbedarf.

Da bezahlen wir also mit unserem Portemonnaie ein ausgewiesenes und nicht zu knapp dotiertes Fachteam für Konjunkturprognosen im Seco. Doch ein paar Linke um Berset finden, das könnten sie besser und kreieren flugs eigene Zahlen. Wie sie diese erhoben oder errechnet haben, bleibt im Dunkeln. Wahrscheinlich mit Hilfe des Parteibuches.

Nicht nur, dass die Seco-Prognosen weitherum für ihre Zuverlässigkeit be- und anerkannt sind. Es stellt sich hier zuvorderst die grundsätzliche Frage, ob jedes Departement oder gar jedes Bundesamt für seine Arbeit eigene Wirtschaftszahlen kreieren soll und darf. Und dies wohl mit Amateuren, denn die Aufgaben dieser Amtsstellen lauten ja anders. Oder sollen alle Departemente nun eigene volkswirtschaftliche Teams anstellen, um eigene Konjunkturzahlen zu erheben und eigene Prognosen zu erstellen?

Der Bundesrat als Chef der Verwaltung muss solche Machenschaften – und um eine solche handelt es sich hier – unmittelbar unterbinden. Tut er das nicht, ist die Oberaufsicht des Parlamentes gefordert. Wird hier kein Riegel geschoben, sind der Willkür Tür und Tor geöffnet. Dann wird jedes Amt, je nach parteipolitischer Couleur, andere Behauptungen und Prognosen aufstellen und die Realitäten nach seiner Façon zurechtbiegen. Und das alles auf dem Portemonnaie der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.

Das Arbeitszeugnis vernichtet

Kürzlich wurde ein Unternehmer von einem Richter (Obergericht Kanton Zürich) dazu gezwungen, seiner ehemaligen Angestellten trotz überdeutlichem Fehlverhalten und schlechter Arbeitsleistung ein gutes Arbeitszeugnis auszustellen. Die Arbeitnehmerin wird damit nun zufrieden sein. Dass sie hiermit ein bisher vielbeachtetes und wichtiges Instrument ad absurdum geführt und im Endeffekt recht eigentlich vernichtet hat, wird ihr egal sein – falls es sie überhaupt interessiert.

Das Arbeitszeugnis gab bisher Auskunft über eine gute oder sehr gute Kompetenz und Leistung des jeweiligen Arbeitnehmers. Bei Anstellungen gehörte es seit je zu den wichtigsten Kriterien. In den vergangenen Jahrzehnten wurde sein Wert jedoch immer mehr ausgehöhlt. Negative Aussagen waren unzulässig und versteckte Codes verpönt bis illegal. Damit sank seine Aussagekraft und auf diese Weise sein Wert für den Arbeitnehmer wie für die Arbeitgeberin kontinuierlich. Bis zu jenem Tiefststand, den es nun erreicht hat.

Zahlreiche Firmen sind inzwischen dazu übergegangen, die Stellenbewerberinnen nach allen Regeln der Kunst zu testen. Anstellungsprozesse ähneln deshalb immer häufiger richtiggehenden Prüfungen, bei denen der Bewerber sich kaum einen Fehler oder eine Schwachstelle erlauben darf, wenn er den Job wirklich haben möchte. Damit ist die Frage, wie kompetent, sozialverträglich und fleissig ich bin, nicht mehr von meiner effektiven Leistung und meinem Auftreten über eine längere Zeit abhängig, sondern von meiner Tages- oder Stundenform.

Ehrlicherweise sollte man die Arbeitgeber nun davon entlasten ein Arbeitszeugnis ausstellen zu müssen. Denn seine Aussagekraft, die sowieso laufend geringer wurde, hat mit diesem Richterspruch gegen Null abgenommen. Wer wird dem, was hier auf dem Papier steht, noch Glauben schenken, wenn selbst grobe Verfehlungen und schlechteste Leistungen als ausgezeichnete Arbeit dargestellt werden müssen?

Die Arbeitnehmerin, deren persönliches Interesse das Obergericht mit seinem Urteil zu schützen meinte, hat so sich selbst und allen anderen Arbeitnehmern mehr als einen Bärendienst erwiesen. Was da nun so löblich auf dem Papier steht, ist nämlich rein gar nichts mehr wert. Fragt sich am Ende nur, wessen Interesse denn das Zürcher Obergericht schützen wollte? Sicher ist nur: Zurück bleiben allein Verlierer – und letztlich trifft das auch auf das Gericht zu.

Mittwoch, 2. September 2020

Erlaubt ist, was gefällt

Offenbar hat die sozialistische Linke Johann Wolfgang Goethe falsch verstanden. Denn als Tasso erklärt: «Erlaubt ist, was gefällt.», wird er zurechtgewiesen. «Erlaubt ist, was sich ziemt», korrigiert ihn die Prinzessin.

Im linksgrün regierten Berlin bietet sich im Moment das gleiche Bild wie im linksgrün regierten Zürich. Die Stadtregierung verbietet jene Demonstrationen, die ihr (partei-)politisch nicht in den Kram passen und schenkt jenen ein fast unbegrenztes und unkontrolliertes Demo-Recht, die sie auf ihrer (partei-)politischen Seite weiss.

Während das Ereignis jedoch in Deutschland zum Anlass einer demokratiepolitischen Grundsatzdebatte genommen wird (und die Taten Rechtsextremer nicht tolerierbar sind), schweigen hierzulande die Medien und die Politiker mit wenigen Ausnahmen. Bei illegalen Demonstrationen von Ihresgleichen hat die Zürcher Stadtregierung in den letzten Monaten mehrmals weggeschaut. Selbst dann, wenn der Bund und andere Kantone deswegen intervenierten. Man könne eben Grundrechte nicht verbieten und Demos, wenn sie einmal im Gang sind, aus Sicherheitsgründen polizeilich nicht stoppen, lautete in etwa die Begründung.

Mit dem Sicherheitshinweis hatten die Stadtzürcher den Gegnern der Abtreibung bereits 2019 die Demonstration verboten. Die linke Gegendemo wurde jedoch bewilligt. Das Verwaltungsgericht stoppte die Stadtzürcher Behörden schliesslich und zwang sie, die Demo zu bewilligen. Dennoch haben sie kürzlich das diesjährige Gesuch der Abtreibungsgegner erneut abgelehnt. Mit der gleichen Begründung wie im Vorjahr. Sie rechnen offenbar damit, dass der Vereinigung der Rechtsweg irgendwann zu teuer oder zu aufwändig wird.

Nun, deutlicher hätten die Links-Grünen ihr Demokratieverständnis nicht dokumentieren können. Sind sie einmal an der Macht, darf der Bürger nur noch das tun, was ihnen gefällt. Hier folgen sie dem Schema jener osteuropäischen Linksdiktaturen, die vor rund 30 Jahren krachend in sich zusammengebrochen sind. Dieses politische Verhalten ziemt sich nicht in einer Demokratie. Nein, mehr noch: es ist nicht rechtens. Wenn der Bürger seine Freiheit behalten will, muss er eine deutliche Antwort auf solche antidemokratischen Machenschaften an der Urne geben.

 

Montag, 31. August 2020

Für die Umwelt oder gegen die Menschen?

Die GPS-Fraktion hat im Solothurner Gemeinderat eine Motion eingereicht, mit der sie 2021 «mindestens vier autofreie Sonntage» auf dem Gemeindegebiet von Solothurn fordert: «In jedem Quartier mindestens einmal, wenn möglich koordiniert mit einer Jubiläums- oder anderen Veranstaltung».

Da stellt sich spontan die Frage, wer denn hier bestraft werden soll und wofür? Die Stadt für die Jubiläumsanlässe oder die jeweiligen Veranstalter, weil sie mitmachen? Oder die Autofahrerinnen, weil sie vier- statt zweirädrig unterwegs sind? Oder alle jeweils nicht autofreien Quartiere, die dann «gesegnet» werden mit Parkplatzsuchverkehr, verstopften weil zugeparkten Wegen und Strassen und jeglicher Menge an Umwegverkehr.

Falls «autofrei» überhaupt Sinn macht, dann sicherlich nicht auf Quartierstufe. Und volkswirtschaftlich mit Bestimmtheit auch nicht während oder unmittelbar nach einer Pandemie. Ob Corona bis dahin überstanden sein wird, steht noch in den Sternen. Die volkswirtschaftlichen Schäden werden es mit 100%iger Sicherheit nicht sein. Und alle Quartierlädeli und Gewerbler ebenso wie die Kulturschaffenden (Konzerte, Ausstellungen etc) werden sich dafür bedanken, dass ihnen die Grünen nach der Pandemie weitere Steine auf den sonst schon beschwerlichen Weg zurück zur Normalität legen wollen.

Offenbar sind den Grünen nun die letzten Ideen auch noch ausgegangen, dass sie auf ein Mittel aus den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts (Stichwort Ölkrise) – ein Mittel, das also bald 50 Jahre alt ist – zurückgreifen. Es sind heute zudem nicht in erster Linie die Autos, die am Wochenende in den Quartieren lärmen und stinken. Es sind vor allem die Mofa-Fahrer, die Roller, die Motorräder, die mit ihrem Lärm die Sonntagsruhe stören. Ausserdem nimmt die Zahl der Elektroautos stark zu und in 10-15 Jahren werden sie unsere Strassen dominieren, weitgehend lärm- und völlig emissionsfrei.

Spätestens dann werden derartige Ideen ein Anachronismus sein, der nicht einmal mehr ein ungläubiges Kopfschütteln verursacht. Sind solche Ideen eigentlich wirklich für die Umwelt – und nicht eher gegen die Menschen? Bestimmt jedoch sind sie für die Katze.

 

Samstag, 29. August 2020

Mit unberechtigtem Blödsinn gegen unsere Freiheit

Der Solothurner Regierungsrat hat ab nächstem Donnerstag die Maskenpflicht beim Einkaufen eingeführt. Er ahmt damit jene Kantone nach, deren Corona-Zahlen in den letzten Wochen förmlich nach oben geschnellt sind. Bloss fragt sich männiglich, was das soll?

Zum erneuten Schaden des lokalen Gewerbes führt ausgerechnet ein wirtschaftsschwacher Kanton einen solchen Blödsinn ein. «Blödsinn» deshalb, weil erstens die Zahlen im Kanton Solothurn tief sind und im Moment weiter sinken. Im Vergleich mit Genf, Waadt, Zürich oder Aargau liegt die Zahl der positiven Tests trotz der vielen Ferienrückkehrer auf einem sehr tiefen Niveau. Zweitens sind praktisch keine Hospitalisationen zu verzeichnen. Die Angst vor einer Überforderung des Gesundheitswesens war ja, wie wir uns erinnern, damals der Grund, weshalb die Behörden sich dazu ermächtigt sahen, die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger massiv zu beschneiden und die Wirtschaft an die Wand zu fahren. Diesmal aber droht nichts davon – nicht mal die Sterblichkeitsrate hat sich erhöht. Rund 80% der positiv Getesteten haben keine oder nur sehr geringe Symptome. Seit wann erlauben sinkende Infizierten-Zahlen und weitestgehend einfache Krankheitsverläufe diese Eingriffe in die Bürgerfreiheit? Drittens bestehen bisher keinerlei Hinweise darauf, dass sich Menschen beim Einkaufen angesteckt haben. Viertens bleiben viele Events weiterhin erlaubt und Partybesuche können nicht verboten werden. Orte, an denen nachweislich eine Vielzahl der Ansteckungen erfolgte. Die Masken-Massnahme kann demnach als "beliebig" taxiert werden.

Weiter zeigen die Zahlen in Österreich zum Beispiel, wo schon seit Monaten in den Läden eine Maskenpflicht besteht, dass diese eine zweite Welle, verursacht durch Ferienrückkehrer vor allem aus dem Osten und aus Spanien, in keinster Weise verhindert hat. Selbst Zürich hat die Maskenpflicht allein mit der «Sensibilisierung der Bevölkerung» gerechtfertigt. Fragt sich bloss, woher die Regierungen bei einer solch schwachen Rechtfertigung die Rechtsgrundlage für derart schwerwiegende Eingriffe in die Bürgerfreiheit nehmen. Abgesehen davon, dass der gesunde Menschenverstand irgendwo auf der Strecke geblieben ist.

Was bleibt also von der Massnahme der Solothurner Regierung? Eine Schikane und eine Einschränkung der bürgerlichen Freiheit und dazu Riesennachteile für den Detailhandel im Kampf ums Überleben. Einmal mehr werden seine Spiesse gegenüber dem Onlinehandel verkürzt. Offenbar rechnet die SP-Gesundheitsdirektorin damit, dass die Regierung danach wieder grosszügig Steuergelder verteilen kann unter jene, die am Ende wegen solchen Blödsinns ohne Job und Zukunft dastehen. Ist ja nicht ihr Geld, das dann verteilt wird, – aber es ist unsere Zukunft, die auf diese Weise der politischen Dummheit geopfert wird.

 

Donnerstag, 27. August 2020

Ein Verzicht, der keiner ist

Jeden Spätsommer stehen die Lohnverhandlungen an. Die Sozialpartner diskutieren miteinander über die anstehende Lohnrunde. Das ist eine der wichtigsten Errungenschaften der schweizerischen Sozialpartnerschaft, Grundlage für den sozialen Frieden im Land und nicht hoch genug einzuschätzen.

Auch die Solothurner Regierung und die Personalverbände haben die Köpfe zusammengesteckt und sich gemäss ihrer Verlautbarung «gemeinsam entschieden». Aufgrund der aktuellen Corona-Krise und ihrer Folgen «verzichten» die Solothurner Staatsangestellten auf eine Lohnerhöhung für das Jahr 2021. Das ist sehr vernünftig und soweit in Ordnung.

Die Gewerkschaften haben damit jedoch nicht, wie fälschlicherweise berichtet, einer «Nullrunde» zugestimmt, bzw. auf einen Teuerungszuschlag «verzichtet». Man muss kein Hellseher sein, um vorauszusehen, dass die Teuerung in diesem Jahr negativ sein wird. Das heisst, mit dem gleichen Einkommen wie 2020 können wir im 2021 mehr kaufen. Dies ergibt für alle Arbeitnehmer, deren Einkommen im 2021 gleich bleibt wie 2020, eine Reallohnerhöhung. Eine, die zudem den Vorteil hat, dass die Steuern nicht einen Teil davon wieder wegfressen. Sollte die Jahresteuerung 2020 also bei -0.5% liegen, ergäbe dies bei einem Monatslohn von CHF 6'000 eine Reallohnerhöhung von immerhin CHF 390 im Jahr. Berücksichtigen wir, dass dieser Betrag keine Steuerfolgen hat, so entspricht er in realiter einer üblichen Lohnerhöhung von immerhin 500 bis 600 Franken.

(Hätten die Sozialpartner die Teuerung berücksichtigt, wie das die Gewerkschaften sonst immer vehement verlangen, hätte dies für Alle eine Lohnreduktion bedeutet…)

Viele Staatsangestellte müssen sich jedoch nicht damit zufriedengeben. Gemäss Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ist der jährliche «Erfahrungszuschlag» für alle Staatsangestellten, die nicht bereits den Maximallohn in ihrer Lohnstufe erhalten, jeweils nicht Teil dieser spätsommerlichen Vereinbarung. Ihr Lohn wird also zusätzlich und damit wegen der Negativteuerung umso spürbarer steigen. Auch das sei hier nicht kritisiert.

Es würde jedoch den Vertretern der Staatspersonalverbände gut anstehen, ihre Grosszügigkeit etwas weniger zu betonen und auf das Wort «Verzicht» am besten zu verzichten. Denn (zu) viele Anstellte in der Privatwirtschaft können von solchen Perspektiven nicht mal träumen. Sie müssen um ihren Job bangen oder haben ihn schon verloren; sie arbeiten kurz und haben damit Einkommenseinbussen. Viele Kleingewerbler haben ihr Geschäft und ihr Erspartes verloren und wissen nicht, wie es weitergehen soll. Und (zusätzlichen) Stress wegen Corona haben die meisten von ihnen ebenso wie ein Teil der Staatsangestellten.

 

Mittwoch, 26. August 2020

Liebe Leserinnen und Leser

Dieser Blog ist nicht etwa "anonym",  weil ich nicht den Mut hätte zu meiner Meinung zu stehen. Für mich stehen die Inhalte im Vordergrund; meine Person ist dagegen unwichtig. Zudem möchte ich meine Meinung frei äussern können. Das heisst, ohne die Angst im Hinterkopf, meiner Familie oder meinen Freunden würde daraus ein Nachteil erwachsen.

Leider reagieren manche Zeitgenossen etwas ungehalten auf Meinungen, die nicht die ihren sind.

In diesem Sinne danke ich Ihnen für ihre aufgeklärte Toleranz und für Ihr Verständnis und freue mich über Ihr Interesse.

Beste Grüsse

SHJ

Montag, 24. August 2020

Wirklich günstig - oder etwa nur billig?

Die öffentliche Hand kauft auf den Märkten täglich Waren und Dienstleistungen ein. Sie tut dies nach den Regeln des Submissionsgesetzes. Im Jahr 1995 trat das heute gültige Bundesgesetz in Kraft. Der Staat müsse das «wirtschaftlich günstigste» Angebot berücksichtigen, steht dort u.a. Wer bei der Verwaltung «einkauft», hat jedoch häufig eine juristische, eine ökonomische oder eine Verwaltungs-Ausbildung genossen. Damit sind dann irgendwelche Waren, ICT-Leistungen und -Geräte ebenso wie Brücken, Tunnels, Strassen oder andere öffentliche Bauten zu evaluieren.

Bei der Evaluation spielen die Lebensdauer und die Betriebs- und Unterhaltskosten über die gesamte Lebens- bzw. Gebrauchsdauer eine oder gar die entscheidende Rolle. Dies einigermassen zuverlässig anhand der vorliegenden Offerten beurteilen oder gar errechnen zu können, setzt jedoch eine sehr hohe Kompetenz und Erfahrung im jeweiligen Fachgebiet voraus.

Weil diese nicht immer gegeben ist, hat sich sehr rasch eingebürgert, dass die öffentliche Hand in der Mehrzahl der Fälle anstelle des «wirtschaftlich günstigsten» einfachheitshalber das preislich billigste Angebot berücksichtigt hat. Und das nun während 25 Jahren. Was billig ist, muss nicht a priori schlecht sein – aber in den allermeisten Fällen ist es eben qualitativ weniger gut als teurere Waren oder Dienstleistungen. Aber wenn sich in 10, 20 oder gar in 40 Jahren herausstellt, dass der damalige Einkauf ein Fehleinkauf war, kümmert das den damaligen Einkäufer nicht mehr. Falls er überhaupt noch im Amt ist. Zudem wird niemals der Einkauf in Frage gestellt und der Einkäufer zur Verantwortung gezogen, sondern stets der Lieferant. Und der haftete eben nur bis zum Ablauf der Garantiefrist. Nicht selten wird der Einkäufer noch dafür gelobt, dass er beim Einkauf Geld gespart hat. Weil sich niemand darüber Rechenschaft gibt, dass bei einem Bauwerk zum Beispiel, das 50 Jahre seine Aufgabe erfüllen soll, nicht der Einkaufspreis entscheidend ist. Hier fallen die Betriebs- und die Unterhaltskosten um ein Vielfaches stärker ins Gewicht.  

Es ist deshalb kein Zufall, dass etwa die SBB, die den Einkaufspreis sehr hoch gewichten und als Monopolbetrieb von ihren Lieferanten gerne weitere Rabatte verlangen, immer mal wieder deutlich mangelhafte Ware eingekauft haben. Der FV-Dosto von Bombardier lässt grüssen. Und es ist nicht weiter erstaunlich, dass gerade bei den eher seltenen und technisch enorm anspruchsvollen, weil hochkomplexen Spitalbauten (Frauenspital Bern, Bürgerspital Solothurn etc.) Fehler passieren. Es ist eine altbekannte Tatsache: Wer (zu) billig einkauft, hat mehr Ärger mit Garantieleistungen und Mängeln. Jeder kennt das vom Privatkonsum her bestens.

Der Bund hat jetzt das Submissionsgesetz revidiert; besonders in diesem Punkt. Bleibt zu hoffen, dass in Bälde beim Einkauf wieder die Qualität im Vordergrund stehen wird. Denn unsere Steuerfranken sind zu wertvoll für Billigware. Besonders schädlich für unsere Volkswirtschaft ist dabei, wenn ausländische Billigware der schweizerischen Qualitätsware vorgezogen wird. Ärgern über Fehleinkäufe werden wir uns aber noch eine Weile – und nicht immer liegt eben der Hauptfehler beim Lieferanten; nur allzu häufig liegt er beim Einkäufer.

 

Sonntag, 23. August 2020

Die Öffentlich-Rechtlichen und die "tumben" Senioren

 

Es gibt immer mehr davon: von den Seniorinnen und Senioren. Ja, wir wissen es alle. Es gibt bereits mehr von uns als Vielen lieb ist. Und es wird künftig immer schneller immer mehr von uns geben. Denn unsere Eltern haben nach dem Krieg an den Aufschwung geglaubt und ihren Teil dazu beigetragen. Sie haben damit eines der Fundamente gelegt für den heutigen Wohlstand.

Doch zurück zur Zahl. Dass wir immer mehr werden, wird von den Politikern und den Medien fleissigst wiederholt. Wir werden zum Problem. Für die AHV, für die Zweite Säule, für das Gesundheitswesen etc. Manchmal scheint es, als seien wir für die Politiker etwa so lästig wie zu viele Wespen zur Zwetschgenzeit.

Die Wirtschaft dagegen beginnt nach und nach unsere Kaufkraft zu schätzen und uns als Menschen nach dem ORA (dem ordentlichen Rentenalter), die weder doppelt auf den Kopf gefallen noch alle mausarm sind, ernst zu nehmen. Manche haben sogar entdeckt, dass wir andere Bedürfnisse haben als Zwanzigjährige; nicht nur bei der Kleidermode.

Manche haben aber noch gar nichts begriffen und tun so, als wäre niemand über 60 Jahre alt. Als würden wir Alle sämtliche neuen Fachausdrücke aus der Informatik schon seit der Kindheit kennen. So als könnten sie uns ICT-technisch alles abverlangen – und wenn wir nicht gehorchen wollen, bitte, dann sollen wir halt bezahlen. Und das nicht zu knapp.

Erstaunlich ist dabei, dass es ausgerechnet die öffentlich-rechtlichen Unternehmen sind, die uns derart traktieren, dass man sie als Konsument nicht einmal mit einem Blick voller Verachtung streifen würde, wenn sie – ja eben – wenn sie nicht Monopol- oder Quasimonopolfirmen wären. 

Da sind etwa die SBB, die ausgerechnet mitten in der Corona-Pandemie in einer Randnotiz verkünden, dass sie auch auf Langstrecken die Gültigkeit der Retour-Billette per sofort von 10 auf 1 Tag verkürzen. Wer das nicht rechtzeitig bemerkt hat, ist selber schuld. Und wenn sich deswegen am Schalter Schlangen bilden, dann gibt es laut offizieller SBB-Information ja noch immer (Zitat) «unseren Webshop» und die «Smartphone-App».

Die Swisscom und die Stromproduzenten zwingen zur Akzeptanz ihrer elektronischen Rechnungen oder belasten dem «tumben» Konsumenten exorbitante Extra-Gebühren; quasi als Strafgebühren. Die Post verlangt ebenso Extragebühren, wenn jemand sich erfrecht, eine Rechnung an einem ihrer immer selteneren Schalter zu bezahlen. Was wiederum die Zahl dieser Einzahlungen reduziert und damit die Schalter und deren Öffnungszeiten ebenso. Die SRG geht davon aus, dass alle, die sich für die Vergangenheit und für die Geschichte der Schweiz, für Ländlermusik, alte Filme oder gar für unsere schönen Landschaften und Kulturdenkmäler interessieren, hoffnungslos geistig unterbelichtet sind. Entsprechend tönen diese Sendungen (falls es sie überhaupt gibt) ein wenig wie die Kinderstunde vor fünfzig Jahren. Sie sind voller emotionaler Anbiederung und platten Sprüchen, bei denen einem knapp intelligenten Schweizer nicht nur die Galle hochkommt.

All das nennt sich dann noch «Service public» und wurde von der SP und den Grünen vor einigen Jahren zu ihrem Heiligtum und damit als unantastbar erklärt. Trotzdem sei die Frage erlaubt: Werden wir es noch erleben, dass wir als das ORA Überschrittene von diesen sogenannten Dienstleistern allerwenigstens als Konsumenten ernst genommen werden?

 

Mittwoch, 19. August 2020

Das anonyme Bargeld und die Wissbegierigen

 

Wer im Restaurant oder im Ladengeschäft bar bezahlt, bleibt grundsätzlich unerkannt. Er muss weder seinen Namen, seine Adresse, noch seine Bankbeziehung, noch andere Daten von sich preisgeben – wenn er nicht will. Ein paar neue Schuhe kann ich kaufen, ohne dass der Schuhladen mich nachher mit seiner Werbung eindeckt, wenn ich das so wünsche. Wünsche ich jedoch erkannt zu werden, kann ich mich jederzeit «outen». Mit speziellen Kundenkarten, die Rabatte und andere Vorteile versprechen, ködern deshalb viele Anbieter ihre Kunden und freuen sich, wenn sie deren Koordinaten in ihren Servern speichern können.

Die Corona-Krise hat die Schweizer Praxis auf den Kopf gestellt: Prangten bisher neben der Kasse Anschriften wie «Kreditkarten erst ab CHF 50 zugelassen», machen nun eiligst verfasste Zettel darauf aufmerksam, man solle doch aus Sicherheitsgründen wenn immer möglich bargeldlos bezahlen. Prompt nehmen Politiker und Medien diese Entwicklung auf und sehen bereits das Ende für das Bargeld gekommen.

Es ist tatsächlich bequem, wenn man nicht nur kaufen kann, wozu das Geld im Portemonnaie gerade reicht. Es ist bequem, nicht grosse Mengen Bargeld mit sich herumtragen zu müssen. Aber es besteht ein riesiger Unterschied zwischen der Wahlfreiheit Bargeld/bargeldlos und dem Zwang, überall seine Daten hinterlassen zu müssen. Auf diese Weise können alle meine Schritte stets nachverfolgt werden. Wo ich wann in den Ferien oder in welchem Geschäft war. Was ich wann gekauft und gegessen oder getrunken habe, welche Farbe meine Socken oder meine Unterhosen haben und ob ich unter Fusspilz leide.

Das ist nichts Anderes, als eine Einschränkung meiner Wahlfreiheit bei gleichzeitiger Preisgabe all meiner intimsten Geheimnisse. Ich will jedoch weder meine Küche, noch meinen Kleiderschrank oder mein Bad und schon gar nicht mein Schlafzimmer öffentlich machen. Ich brauche dort weder staatliche (Steuern u.a.) noch andere Schnüffler. Deshalb muss das Bargeld bleiben: es gibt kein besseres Zahlungsmittel für freie Bürger in einem freien Land.

Dienstag, 18. August 2020

Das ist doch paradox!

Bundesrat, BAG und viele Wissenschaftler erklärten uns während Wochen, dass Mund-Nasen-Masken gegen Corona keinen Schutz böten. Quasi als Bestätigung dafür liess das VBS seine Masken vergammeln. Nun werden sie nach und nach überall zur Pflicht. Entweder Bundesbern hat uns im Frühjahr zur Volksberuhigung oder zur Vertuschung eigener Fehler angelogen oder was jetzt befohlen wird, ist seinerseits allein zur Volksberuhigung. Oder das Ganze ist eine überflüssige Schikane.

 

Im öffentlichen Verkehr ist eine Maske Pflicht. Auch bei offenen Sesselliften in den Bergen. «Ordnung muss schliesslich sein.» Aber in den Schulen gilt für die einen Maskenpflicht, für die anderen nicht. Und so sitzen am Abend der Tags-Maskenträger und die Tags-Nicht-Maskenträgerin, weil sie Geschwister sind, gemeinsam ohne Maske beim Nachtessen und vor dem Fernseher.

 

Wer in stark corona-verseuchte Länder reist, muss eine Quarantäne einhalten. Tut er das aber nicht, passiert weiter nichts. Gibt es nun eine behördliche Vorschrift oder nicht?

 

Die ganze Schweiz verfolgt täglich gebannt die Corona-Zahlen und -Fakten. Am Ende jedoch weiss niemand, nicht einmal das BAG (Bundesamt für Gesundheit), ob diese Zahlen überhaupt stimmen.

 

Und zu guter  Letzt:

Alle reden von Umweltschutz und Viele verzichten deshalb auf Fleisch. Weil dies besonders schädlich für die Umwelt sei. In der Schweiz gibt es aber immer mehr Hunde (aktuell 500'000) und immer mehr Katzen (aktuell 1'600'000). Und während der Corona-Pandemie haben deren Zahlen nochmals stark zugenommen. Dumm nur, dass sie fast ausschliesslich Fleischfresser sind.

 

Samstag, 15. August 2020

Politik mit Floskeln und skurrilen Forderungen

 

Die Schweizer Wirtschaft hat gerade eben die grösste Krise seit dem zweiten Weltkrieg zu bewältigen. Zusätzlich zur digitalen Revolution, die wie jede Revolution wenige Gewinner und viele Verlierer zählen wird, muss sie die Folgen der Pandemie(massnahmen) verarbeiten. Und dabei geht es keineswegs nur um verloren gegangene Umsätze. Die Pandemie verändert unsere Welt und damit ebenso unser Verhalten. Auch hier werden am Ende die schnellen Denker und fleissigen «Handler» mehrheitlich zu den Gewinnern zählen. Wer dagegen darauf vertraut, dass alles wieder wird, wie es einmal war, wird als Verlierer dastehen bzw. im Falle von Unternehmen eben gerade nicht mehr dastehen, sondern von der Bildfläche verschwunden sein. Unternehmer und ihr Management sind also mehr gefordert als je seit 1945. Sie müssen nicht nur rasch kreative Ideen haben, sie müssen diese auch ebenso rasch umsetzen.

 Offenbar heisst das jedoch in den Augen und Köpfen der politischen Linken, dass die Unternehmer nur die Vermehrung des eigenen Vermögens im Fokus haben. Im Hinblick auf die Wahlen 2021 beginnen sie bereits mit dem Hervorkramen der alten Floskeln: «Die Reichen werden immer reicher.» «Die Unternehmer schauen nur für sich.»  «Der Kauf/Verkauf von Unternehmen dient allein der Gewinnvermehrung» etc. Beweise für diese Behauptungen blieben sie zwar schuldig. Sie wären wohl auch kaum beizubringen. Denn alle verfügbaren öffentlichen Zahlen und alle (universitären) Studien zeigen, dass in der Schweiz die Reichen nicht reicher werden. Sondern dass vor allem der untere Mittelstand in den letzten Jahren aufgeholt hat.

Die Gewerkschaften stimmen auf ihre Weise in diese Misstöne der Genossen ein: Sie verlangen Lohnerhöhungen für eine ganze Reihe von Arbeitnehmenden. Ganz so, als ob es keine Pandemie gäbe. Ganz so, als ob nicht Zehntausende Arbeitsplätze akut gefährdet wären. Ganz so, als ob morgen «alles vorbei» sein und wieder der «Courrant normal» herrschen würde.  Ganz so, als ob nicht alle Arbeitnehmer ohne Lohnveränderung per 1. Januar 2021 eine automatische Lohnerhöhung erfahren würden. Denn die Teuerung ist negativ, was einer Reallohnerhöhung gleichkommt.

Das ist Politpropaganda, die schrecklich an andere Zeiten und Länder erinnert. Ohne jede Rücksicht auf Fakten und Realitäten werden Dinge behauptet und Forderungen gestellt. Auch ohne Rücksicht auf die möglichen Folgen. Denn wovon hat ein Arbeitnehmer mehr: Von 50 Franken mehr Lohn pro Monat (von dem er einen schönen Teil an den Staat und die Sozialversicherungen abgeben muss) oder von einem Arbeitsplatz, der ihm auch 2021 und 2022 noch erhalten bleibt? Es mutet seltsam an, wie die Linke und die Gewerkschaften die Interessen ihrer Wählerschaft «vertreten» – oder käme hier «missachten» der Wahrheit näher?

Montag, 10. August 2020

Eine Chance auf dem Silbertablett

Der Kanton Bern offeriert dem Kanton Solothurn in diesen Wochen eine goldene Chance, sich als Standortkanton neben dem grossen Bruder zu empfehlen und zu profilieren. Denn Bern erhöht seine Liegenschaftsbewertungen per sofort massiv und drückt damit auch die Vermögens- und die Einkommenssteuern seiner Bürger empfindlich nach oben. Und dies ungeachtet der Tatsache, dass sehr viele Steuerpflichtige in diesem Jahr sowieso weniger Geld im Portemonnaie haben als im Vorjahr, viele von Kurzarbeit betroffen sind und zahlreiche gar ihre Stelle verlieren. Dabei sind die Aussichten auch nicht rosiger: Tausende von Stellen werden noch verloren gehen. Die Schweiz wird wahrscheinlich die tiefste und möglicherweise auch die längste Rezession erleben seit den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts, also seit fast 50 Jahren.

Genau jetzt aber hat der Kanton Bern entschieden, seine Steuern zu erhöhen. Und das nicht zu knapp. Liegenschaftsbesitzerinnen und Wohnungseigentümer werden zur Kasse gebeten – ungeachtet der Tatsache, dass sich ihre wirtschaftliche Situation in vielen Fällen sogar deutlich verschlechtert hat. Das fällt besonders ins Gewicht, weil Bern die Eigentümer gleich mehrfach zur Kasse bittet: Neben der Vermögenssteuer und dem Eigenmietwert kennt der Kanton auch die Liegenschaftssteuern und häufig auch noch die veraltete Schwellenabgabe.

Volkswirtschaftlich betrachtet könnte man dieses Vorgehen des Kantons Bern angesichts der Aktualität als «staatliche Rezessionsförderung via negative Steuerpolitik» bezeichnen. Für Solothurn also ein Steilpass. Der Nachbarkanton verärgert mit den Hauseigentümern eine nicht unerhebliche Zahl von Steuerpflichtigen. Die hiesige Regierung kann nun zeigen, dass sie in dieser tiefen Krise intelligentere Konzepte und Rezepte hat. Dazu muss sie aber aufhören, ebenfalls davon zu sprechen, die Katasterschätzung zu erhöhen. Denn damit vergibt sie den Trumpf, den ihr die Berner nun zugespielt haben, gleich wieder.

 

Man muss kein Keynesianer sein, um Steuererhöhungen jeglicher Art in Zeiten der Rezession als politische Dummheit bezeichnen zu dürfen.

 

Dienstag, 4. August 2020

Das BAG und das aktive Bemühen um Vertrauensabbau

Ein Bundesamt, das derart bedenklich kommuniziert: wann hat es das zum letzten Mal gegeben? Wohl noch nie seit 1848. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat mit den Corona-Zahlen nie wirklich überzeugt. Sowohl die Zahlen der positiv Getesteten, die Aktualität oder eben Un-Aktualität dieser Zahlen und ihre Verlässlichkeit waren von allem Anfang an ein Thema. Die Masken-Frage ist bis heute ein kommunikatives Desaster. Die Zahl der Todesfälle variiert in der kleinen Schweiz zwischen den kantonalen Zahlen und jenen des BAG aktuell um rund 200 oder 16 Prozent.

 Nun erweist sich, dass auch die Frage nach den Ansteckungsorten das BAG überfordert. Zuerst heisst die Schlagzeile «zwei von drei Infektionen beim Ausgang» und wenige Tage später erklärt das BAG: «Hauptinfektionsort ist die Familie». Die Zahlen seien «falsch interpretiert» worden, lassen die Bundesbeamten als Begründung ihrer Kehrtwende wissen. Das ist jetzt aber besonders interessant. Das BAG erhebt also Zahlen zum Ansteckungsort, die aufgrund ihrer Unklarheit offensichtlich einer Interpretation bedürfen.

Da fragt sich der geneigte Bürger: Wie kommt das BAG denn zu diesen ominösen Zahlen? Über Fragebögen, welche die behandelnden bzw. testenden Ärzte auszufüllen haben. Und diese stellen den getesteten Personen gemäss dem BAG-Formular u.a. die folgende Frage: «Wo, glauben Sie, haben Sie es sich geholt?» Mal abgesehen von dieser «verzworgleten» Formulierung wundert sich der Schreibende über so viel Inkompetenz und Blauäugigkeit. Keine getestete Person wird dem Arzt oder der Testerin auf diese Weise offenlegen, dass sie das Virus beim Bordellbesuch oder beim Seitensprung geholt hat. Und auch «mein» Stamm-Club oder «meine» Stamm-Bar erwähne ich besser nicht. Denn erstens könnten diese allenfalls geschlossen werden und zweitens müssten alle Kumpels wegen mir in die Quarantäne und die könnten mir das übel nehmen. Also muss ich bei meiner Antwort vorsichtig-kreativ sein.

Es stellt sich aber noch eine andere Frage: Wenn mein Bruder im Ausgang war und die ganze Familie, vier Geschwister, die Eltern, den Onkel und die Grossmutter ansteckt, was gilt dann? Hat dann 1 Person das Virus beim Ausgang geholt und 8 weitere haben sich in der Familie angesteckt? Oder wurden – was eigentlich logisch wäre – damit 9 Personen durch den Ausgang (einer Person) angesteckt? Fragen über Fragen. Und das BAG wird darauf, das allein steht mit Sicherheit fest, keine gültigen Antworten liefern. Der zuständige und verantwortliche Bundesrat Berset? Der schweigt und hofft offenbar, dass sein Name von den Medien nicht mit dem BAG in Verbindung gebracht wird. Wäre ja rufschädigend…

Einfacher und schneller hat noch nie eine Bundesstelle das Vertrauen in ihre Arbeit zerstört.

 


Sonntag, 5. Juli 2020

Das Geschrei nach dem Portemonnaie der Anderen


Die SP Schweiz schreit einmal mehr nach neuen und mehr Steuern in der Schweiz. Neben der teilweise schon beschlossenen, teilweise noch kommenden happigen Erhöhung der Sozialabgaben, will sie gleich zwei neue Steuern einführen: Eine (Bundes-)Erbschaftssteuer und eine «Solidaritätssteuer». Als Drittes soll die direkte Bundessteuer erhöht werden.

Dabei bewegt sich die direkte Bundessteuer bereits auf staatspolitisch sehr gefährlichem Terrain: nur noch knapp mehr als die Hälfte aller Steuerpflichtigen erhalten vom Bund eine Steuerrechnung. Das heisst, dass bald die Mehrheit über diese Steuer entscheiden könnte, ohne dass sie selbst betroffen wäre. Und das heisst auch, dass die ursprüngliche Wählerschaft der SP zu ihrem grossen Teil keine Bundessteuer bezahlen muss.

Das ist jedoch eine sehr ungesunde Entwicklung, die staatspolitisch keineswegs gewollt sein kann. Denn sie untergräbt mittelfristig die Steuermoral und führt zu einer gesellschaftlichen Entsolidarisierung in der Schweiz – genau das Gegenteil dessen, was die SP sich einst auf ihre Fahnen geschrieben hat…

Die neue Solidaritätssteuer will die SP auf «grossen Vermögen» verlangen. Einmal mehr eine Reichtumssteuer-Vorlage also. Damit würde neben den Kantonen, den Kirchen und den Gemeinden auch der Bund das Vermögen besteuern. Bereits heute aber kennen nur sehr wenige Staaten weltweit überhaupt eine Vermögenssteuer. Wir müssen unser Geld versteuern, wenn wir es verdienen. Wieso müssen wir es auch versteuern, wenn wir es auf die hohe Kante legen? Das ist nichts weiter als eine Strafsteuer für alle Sparsamen. Eine vierfache Besteuerung des gleichen Vermögens, wie es nun die Sozialisten wollen, kennt kein einziger Staat weltweit. Wer wollte da sein Vermögen noch freiwillig in der Schweiz lassen?

Die Erbschaftssteuer führt die SP häufiger an, als der Pfarrer in der Kirche das «Amen» spricht. Damit also wollen die Genossen den Rest des Vermögens, das sie jährlich neu vierfach besteuert haben wollen, ein weiteres, ein fünftes Mal so richtig grosszügig vom Staat stehlen lassen. Doch erstens kennt die Schweiz bereits Erbschaftssteuern (ausgenommen sind i.d.R. nur die Kinder; für andere Verwandte können die Steuern gar bis zu 50% des Erbes betragen) – und zweitens gehören diese Steuereinnahmen ebenso wenig dem Bund wie die Vermögenssteuern. Ein Teil des diesbezüglichen Steueraufkommens würde damit von den Kantonen und Gemeinden auf den Bund verschoben.

Ausserdem sind die Erbschaftssteuern - wie oben notiert - nichts Anderes als eine einmalige anstelle einer sich jährlich wiederholenden Vermögenssteuer. Und gemäss unserer Verfassung kann der gleiche Gegenstand nur einmal besteuert werden.

Doch wer wollte bei einer solchen Fülle an Steuern auf seinem Ersparten und Erarbeiteten denn überhaupt noch etwas auf die Seite legen? Wer wollte sich da noch anstrengen und etwas erarbeiten, das ihm der Staat sowieso gleich wieder wegnimmt? Beispiele, wohin das führt, gibt es viele. Auch in Europa. Der Mensch wird immer einen Weg finden, sein Leben zu optimieren. Die kleine Schweiz als Steuerhölle Europas würde rascher zum Armenhaus Europas mit spitzen-hoher Arbeitslosigkeit werden, als die SP ein neues Parteiprogramm schreiben könnte. Und dann würde die Schweiz wieder ein Auswanderungsland - wie auch schon. Denn das Tor zur Welt stand nie offener als heute. Und wenn die Negativspirale einmal zu drehen beginnt, ist sie kaum mehr aufzuhalten. Dafür gibt es weltweit eine reiche Fülle an Beispielen. Und nicht wenige solcher Staaten werden von Sozialisten regiert. Ein Zufall?

Donnerstag, 2. Juli 2020

Masslosigkeit als Mass


«Ich will immer mehr für mich. Die Anderen sollen das für mich bezahlen. Mein Leben muss ich nicht mehr selbst organisieren und für mein Wohlergehen sind die Anderen zuständig und verantwortlich – und die sollen sich gefälligst noch mehr für mich anstrengen.» Das tönt zwar nach einem spätmittelalterlichen Adeligen. Aber: Auf etwa diesen Klartext lässt sich bringen, was momentan in Bundesbern abläuft und was noch auf der politischen Forderungsliste steht.

Dass die SP sich da noch zur Formulierung versteigt, das sei einer vermehrten Solidarität geschuldet, ist so abstrus, dass es dafür keinen vernünftigen Begriff mehr gibt. Denn Solidarität setzt eigenverantwortlich handelnde Personen voraus und nicht entmündigte Egoisten, die für sich alles wollen – und allen Ernstes fordern, dass alle anderen ihre Wünsche nicht nur erfüllen, sondern das auch noch gleich bezahlen sollen.

Kaum hat Bundesbern den Vaterschaftsurlaub vervielfacht und die Kinderabzüge erhöht, wurde ungeachtet der in ihrer Höhe noch nicht mal bekannten Corona-Kosten eine Überbrückungsrente kreiert. Die SVP hatte dazu die bürgerliche Mitte dem Ultimatum der Linken ausgeliefert. Alle drei Beschlüsse sind im höchsten Fall Titel auf einer Wunschliste für Hochkonjunkturzeiten. Eltern haben zwar viele Verpflichtungen, ihnen kommt aber – direkt oder indirekt – eine Vielzahl staatlicher Unterstützungen zu. Die Überbrückungsrente wird vor allem jenen dienen, die sich Anstrengungen und Kosten des lebenslangen Lernens und Weiterbildens sparen und damit das Risiko massiv erhöhen, irgendeinmal wegen fehlendem Know-how aus dem Arbeitsmarkt zu fallen.

Auch die Selbständigen sollen zudem neu der Arbeitslosenversicherung (ALV) unterstellt werden. Erst kamen sie wegen der Corona-Krise in den Genuss von ALV-Leistungen, ohne je Beiträge bezahlt zu haben. Nun erfolgt die längst fällige Korrektur. Aber auch das ist erneut ein Ausbau des Sozialstaates. Und stets geben wir einen Teil unserer Selbstverantwortung ab; stets werden wir etwas mehr entmündigt.

Das alte Solothurn kannte 45 kirchliche Feiertage pro Jahr. (Fast) Niemand durfte oder musste dann arbeiten. Das würde heute neun Wochen Ferien entsprechen; allerdings wurde früher niemand für die Feiertage entlöhnt – im Gegensatz zu den heutigen Ferien. Dennoch verlangte 1756 die Obrigkeit vom Papst die Streichung von 22 dieser arbeitsfreien Tage. Nein: früher war nicht alles besser – aber vernünftiger, weil massvoller waren sie alleweil.