Sonntag, 4. Oktober 2020

Glacéhandschuhe für linksextreme Gewalttäter?

Soeben warnte der Bund davor die linksextreme Gewaltszene zu unterschätzen. Er wies darauf hin, dass sie zum Beispiel Demonstrationen unterwandern würden. 2019 gingen zudem 115 Gewaltakte auf das Konto der Linksextremen. Das sind mehr als 2 pro Woche. Rechtsextreme Gewaltakte wurden fast keine verzeichnet (1) – so wie das eigentlich in einem friedlichen demokratischen Land sein sollte.

Linksextreme unterwandern aber nicht nur Demonstrationen; sie verhindern auch jene, die ihnen politisch nicht in den Kram passen. So geschehen in diesem Jahr in Zürich. Und es soll sich im nächsten Jahr wiederholen, falls nicht - wie auch schon - das Bundesgericht ein Machtwort spricht. Die linken Kernstädte Zürich, Bern oder Basel haben die Linksextremen jahrelang mit Samthandschuhen angefasst. Bei Übergriffen wurde stets die Polizei kritisiert. Die Gewalttäter stellten sich als Opfer dar und die Stadtregierungen akzeptierten das so. Sie unterstützten sie sogar regelrecht dabei.

Und nun stellt der Zürcher Polizeikommandant fest, die linksextremen Gewalttäter legten «eine Dynamik an den Tag, die nicht mehr berechenbar ist» (NZZ, 2. 10. 2020). Deshalb sei auf gewisse Demonstrationen zu verzichten. Die könnten ja im digitalen Zeitalter aufs Internet ausweichen. Hat man solche Aussagen schon einmal gehört, wenn die Linksautonomen zum Beispiel in Bern einer ihrer regelmässigen «Abendspaziergänge» inszenieren, die nicht nur unbewilligt und damit illegal sind, sondern meist eher einem Saubannerzug als einer politischen Demonstration gleichen? Kennt der Polizeikommandant das Demonstrationsrecht überhaupt? Es mit dem Internet zu relativieren ist doch ein sehr starkes Stück für einen Staatsbeamten in seiner Position.

Zürich (Bern, Basel etc. werden wohl bald folgen) verbietet also faktisch jede politische Demonstration, die nicht ins linke oder linksextreme Ideologie-Schema passt. Wo bleiben da der Rechtsstaat, die Rechtsgleichheit und die Demokratie? Das ist ein gefährlicher Anfang bei der Beschneidung der politischen Recht und der Meinungsfreiheit. Wenn sich Links-Grün so die Schweiz der Zukunft vorstellt, muss sich jeder ehrliche Schweizer Demokrat ernsthaft fragen, ob solche Parteien wählbar sind. Geht diese Entwicklung weiter, wird künftig an der Urne zwischen Links-Grün und der Demokratie zu entscheiden sein. Ist es wirklich das, was diese Parteivertreter und -ideologinnen wollen?

 

Freitag, 2. Oktober 2020

Grünkraut auf Links-Verordnung

Möchten Sie, wenn Sie krank im Spital liegen oder wenn Sie die letzten Monate Ihres Lebens im Alterspflegeheim verbringen, auf Vieles verzichten, was Ihnen auf dem Teller ein Leben lang lieb und teuer war? Wohl kaum. So in etwa stellen sich das jedoch zwei Zürcherinnen vor, zwei Gemeinderätinnen der Stadt Zürich. Die beiden, eine ist Mitglied der Sozialdemokratischen und eine der Grünen Partei, wollten, dass der Zürcher Stadtrat in allen 459 (sic!) städtischen «Verpflegungsbetrieben» (Heime, Pflegezentren, Spitäler etc.) nur noch vegane und vegetarische Kost serviert.

Das heisst, die beiden wollten, dass ein paar tausend Menschen nur noch das essen dürfen, was sie als Politikerinnen aufgrund ihrer Ideologie für richtig erachten. Genauso gut könnte Dr. Bircher – wenn er noch leben würde – für uneingeschränkten Birchermüesli-Konsum plädieren. Oder die Bäcker für absatzfördernden Brotkonsum, die Bauern für eine Diät aus Erd- und anderen Äpfeln und die Metzger für eine Servelat-Kur.

Schlimm nur, dass die beiden Frauen das wirklich ernst gemeint haben. Und noch schlimmer, dass die Stadt Zürich tatsächlich eine «Ernährungsstrategie 2030» verabschiedet hat, die in diese Richtung zielt. Die linken Politiker wollen uns also allen Ernstes künftig vorschrieben, was wir zu essen haben. Wahrscheinlich wird das Trinken dem auf dem Fuss folgen und nur dem gewohnt starken Lobbying der Schweizer Weinproduzenten wird es wohl einmal zu verdanken sein, dass wir nicht auch noch auf ein Glas Wein verzichten müssen.

Die Bevormundung geht also – mit oder ohne Corona – munter weiter. Gemäss Links-Grün sollten wir alle mit der Geburt sämtliche (Freiheits-)Rechte ihren Parteiideologen überlassen und ein Leben lang bloss staatlich gelenktes, unmündiges Wesen sein. Nur ja kein selbstverantwortlicher und selbständig denkender und handelnder Mensch. Nun, ganz überraschend ist das nicht. Sowas haben doch die im Osten bereits seit rund 100 Jahren versucht. Der katastrophale Misserfolg spricht zwar nicht für ein solches Staatssystem. Die Schweizer Linke scheint das jedoch noch nicht bemerkt zu haben.

 

Montag, 28. September 2020

Der jährliche Sturm im BVG-Wasserglas

Jetzt geht es wieder los. Wie jeden Herbst wird heiss über die Frage diskutiert, wo der richtige Zinssatz für die Mindestverzinsung der 2. Säule liegen soll. Kaum äussert sich die BVG-Kommission des Bundes, folgen in ihrem Schlepptau die Parteien und viele Sozialpartner. Und man fragt sich, weshalb denn die Festsetzung dieses Zinssatzes ein derartiges Politikum sei, das jährlich grosse Aufwendungen und damit auch hohe Kosten verursacht.

Bundesrat und Parlament trauten seinerzeit im «Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassen- und Invalidenvorsorge» (BVG) den Pensionskassen und dem Wettbewerb unter ihnen nicht. Der Bundesrat erhielt die Kompetenz, jährlich einen Mindestsatz festzulegen, mit dem unser Zwangsgespartes verzinst werden sollte. Solange dieser Satz bei 4 Prozent lag, kümmerte dies kein Mensch. Dies, obwohl gerade in der zweiten Hälfte der 80-er Jahre (das BVG trat 1985 in Kraft) die Jahresteuerung deutlich über 4% lag, was nichts anderes hiess, als dass die sauer verdienten Franken auf dem BVG-Konto jährlich an Wert verloren.

Inzwischen ist die Jahresteuerung häufig negativ oder sie liegt nur marginal über der Nullgrenze. Damit liegt die Realverzinsung der Vorsorgegelder meilenweit über jener der 80-er Jahre, als kein Hahn danach krähte. Denn auf dem Papier nahmen die Beträge ja zu – bloss in der Realität nahmen sie dummerweise ab…

Alle eigenständigen Pensionskassen sind heute Stiftungen. Sie stehen untereinander in einem Konkurrenzverhältnis. Jede ist darum bemüht, sowohl Arbeitgeber wie Arbeitnehmer möglichst optimal zu betreuen. Jede Kasse versucht jährlich, die Gelder ihrer Versicherten möglichst über dem Minimalsatz zu verzinsen. Schliesslich gibt es Ratings und die Sozialpartner wechseln die Kasse, wenn die bisherige nicht mehr konkurrenzfähig ist.

Nun leben wir in einer Zeit, in der die Europäische Zentralbank massenweise Geld auf den Markt schmeisst. Damit zwingt sie unsere Nationalbank dazu, Negativzinsen zu verlangen, um unsere Exportwirtschaft und unseren Tourismus zu stützen und damit Zehntausende von Arbeitsplätzen in unserem Land zu (er-)halten. Die USA, die Japaner und viele andere Staaten lassen ebenfalls Rekordmengen an Geld drucken. Die Coronakrise hat diese Geldschwemme nochmals erhöht. Als Folge davon ist Geld extrem billig. Das heisst, die Zinsen sind rekord-tief. Das ist gut für alle staatlichen und nichtstaatlichen Schuldner (und von denen gibt es weltweit eben viel mehr als von den «Sparern») und schlecht für alle Sparer oder Anleger. Die Pensionskassen können sich dabei nicht frei auf dem Anlagemarkt bewegen. Das BVG hat sie in ein sehr enges Korsett geschnürt, das unsere Gelder möglichst gut vor Verlust schützen soll. Je sicherer aber eine Anlage, umso weniger Rendite wirft sie leider ab.

Das Gesetz und die Realitäten (die der Gesetzgeber anfangs der 80-er Jahre so niemals vorhergesehen hat) zwingen den Pensionskassen deshalb tiefe Renditen auf. Dabei mutet es absurd an, wenn der Gesetzgeber, vertreten durch den Bundesrat, den Kassen eine Mindestrendite vorschreibt. Das ist eine rein politische Handlung, die höchstens am Rande etwas mit der Realität zu tun hat. Würde man den Zinssatz einfach den Kassen und dem Wettbewerb unter ihnen überlassen, würde sich an der Realität kaum etwas ändern. Bloss die Politiker hätten einen Sturm im Wasserglas weniger auszutragen.

Donnerstag, 24. September 2020

Gefährliche Sandkastenspiele mit Steuergelder-Netz

In den 90er und den Nullerjahren herrschte die Meinung vor, die öffentlich-rechtlichen Unternehmen sollten verselbständigt werden und sich frei am Markt bewegen können. Damit könnten dann einerseits Gelder eingespart (bei wem eigentlich?) und Steuereinnahmen erhöht werden. Dies umso mehr, als die neu teilverselbständigten Unternehmen sich auch in anderen Märkten bewegen und so gesamthaft erfolgreich(er) tätig sein könnten. Die Linke vertrat sowieso stets die Meinung, eine wirtschaftliche Leistung könne niemand günstiger und besser erbringen als der Staat. Und in diesem Fall glaubten auch viele Bürgerlichen an das Unmögliche.

Der Rüstungsbetrieb des Bundes zum Beispiel wurde so zur Ruag, aus der PTT wurden u.a. die Post und die Swisscom. Zwar sanken die Telefonkosten in der Schweiz – aber nicht wegen der Verselbständigung der Swisscom, sondern wegen der Marktöffnung.

Auch die Swissair-Leitung versuchte sich damals auf dem Weltmarkt – und stürzte bekanntlich mit Getöse ab. Zum (Milliarden-)Schaden der öffentlichen Hand und der Steuerzahler. Die RUAG engagierte sich bei Dornier und kaufte die Rechte für den Bau des Flugzeugs Do 228. Seither wurde in den Vogel enorm viel Geld investiert, aber flügge wurde er nie. Der Flieger hatte Qualitätsprobleme und beim Verkauf war die RUAG auch nicht erfolgreich. Die Swisscom abenteuerte erfolglos in Italien herum und musste Riesenbeträge abschreiben.

Diverse Stromkonzerne setzen seit ein paar Jahren auf die gleiche (Hunter-)Strategie: Kaufe Firmen, die in einem anderen Markt tätig sind und verdiene damit Geld, wenn das Kerngeschäft nicht mehr genug abwirft. Auch diese Abenteuer, bei denen etwa die bernische BKW besonders kauffreudig ist, wird in einem Desaster enden. Diese Unternehmen haben keine Wettbewerbskultur, weil sie Jahrzehnte in einem Monopolmarkt tätig waren oder noch sind. Zudem ist ihr Overhead viel zu gross und ihre Führung – mit zahlreichen Politikdelegierten und Quoten-VRs – in den neuen Märkten nicht kompetent und viel zu schwerfällig.

Sie werden alle über kurz oder lang scheitern – und die Steuerzahler werden die Zeche bezahlen müssen. Und das gleich mehrfach, weil die Unternehmen heute vielfach in Märkten «wildern», in denen sie als öffentlich-rechtliche (Monopol)Betriebe eigentlich nichts zu suchen haben. Diese Märkte leiden aber unter der halbstaatlichen Einmischung; Gewinne brechen ein, Arbeitsplätze gehen verloren.

Noch schaut die Politik dem wüsten Treiben tatenlos zu. Immerhin fallen ja auch gut dotierte oder wenigstens prestigeträchtige VR-Mandate für Regierungsräte und Spitzenbeamte an. Die Frage ist nur, wie lange die Steuerzahler noch bereit sind diese millionenteuren «Sandkasten-Übungen» zu finanzieren.

Sonntag, 20. September 2020

Konzern- statt Selbstverantwortung?

An vielen Hauswänden und Balkonen hängen sie: die orangen Transparente der Befürworter der Konzernverantwortungs-Initiative. Die Kirchen finanzieren sogar mit Steuergeldern unlegitimiert einen politischen Abstimmungskampf. Dass (die bösen internationalen Gross-)Konzerne ihre Verantwortung wahrnehmen, wer könnte hier dagegen sein?

Aber das ist weniger als die halbe Wahrheit, denn:

-        Die Initiative spricht nicht von den «Konzernen», sondern von den «Unternehmen». Damit sind alle betroffen. Auch die Schweizer KMU, die Familien- und die Gewerbebetriebe.

-        Wer weiss im Übrigen schon, was überhaupt ein Konzern ist? Nach schweizerischem Recht bildet eine kleine Gruppe von zwei oder drei KMU, die einer kleinen Familienholding angehören, bereits einen Konzern.

-        Jede Schweizer Konsumentin, die "ennet der Grenze" im Ausland einkauft, würde dieses Gesetz umgehen. Jeder Konsument, der per Internet ausländische Produkte einkauft, würde dieses Gesetz umgehen (können). Noch schneller würden damit in der Schweiz noch mehr Läden verschwinden.

-        Die Schweiz würde auf diese Weise versuchen, ihre Gesetze zu «exportieren». Dies, obwohl sich gerade unser Land sehr dagegen wehrt, wenn andere Staaten oder wenn Diktatoren ihr Recht in unserem Land durchsetzen wollen. Die kleine Schweiz wird dies allerdings mit noch weniger Erfolg umsetzen können, als umgekehrt die fremden Staaten bei uns.

-        Schweizer, die im Ausland Ferien machen, werden sich um das Anliegen der Initianten so wenig kümmern (können) wie dies die ausländischen Staaten tun.

-        Die Schweizer Wirtschaft wird damit den Schaden haben und den Spott der ausländischen Mitwettbewerber, die als Lieferanten noch billiger, weil mit viel weniger Auflagen, in die Schweiz exportieren können. Sie werden sich über ein schönes Wachstum und happige Gewinne freuen, während bei uns die Arbeitsplätze verloren gehen, unsere Wirtschaft darben wird und die Steuereinnahmen von Bund, Kantonen, Gemeinden und Kirchen (sic!) wegbrechen. 

Es käme niemandem in den Sinn, von allen Konsumenten per Gesetz zu verlangen, sie dürften nur noch Bioware und ausschliesslich Ökoprodukte einkaufen. Und ein T-Shirt für fünf oder zehn Franken sei per se unethisch. Hier muss der Appell an die Vernunft und die Verantwortung der Konsumentinnen reichen. Beim Unternehmen hingegen, das mir monatlich mein Salär auf das Bankkonto überweist, soll es allein der Gesetzgeber richten. Statt meine Selbstverantwortung wahrzunehmen, verlange ich von den anderen, dass sie die ihre wahrnehmen. Ein durchaus christlicher Gedanke?

 

Mittwoch, 16. September 2020

Vernünftige Rücksichtnahme - oder doch lieber neue Verbote?

Einen Wundersommer haben die Bergregionen heuer vermeldet. Dank Corona haben die Schweizer für einmal der Schweiz ferienhalber nicht den Rücken gekehrt, sondern das eigene Land erkundet. Einige Milliarden (sic!) Franken kamen damit unserer coronageschädigten Wirtschaft zugute. Eine willkommene Konjunkturspritze für unsere Volkswirtschaft.

Dass aber nicht alle Mitbürgerinnen sich über die Zu-Hause-Gebliebenen freuen konnten, lag am Verhalten von ein paar Wenigen. Sogenannte «Autoposer» liessen ihre Motoren durch die sonst in Sommerruhe dösenden Dörfer heulen. Töffs knatterten die Täler rauf und runter. Und das gerne zu jeder Tages- und Nachtzeit.

Der Blogger fragt sich, ob die Autoposer noch nie etwas von den Halbstarken-Filmen aus den 50er Jahren – mit und ohne James Dean – gehört haben. Was sie machen, ist weder neu noch originell und auch nicht «erwachsen», sondern schlicht ein Zeichen geistiger Unbedarftheit. Etwas (elterliche oder sonstwie pädagogische) Aufklärung täte hier wohl Not.

Anders die Motorradfahrer. Sie geniessen das Gefühl von Fahrtwind und Freiheit. Nur scheinen sie vergessen zu haben, dass ein paar Wenige von Ihnen kein Problem sind – auch nicht für stille Jura- und Alpentäler und deren Bewohner. Wenn aber täglich gleich Hunderte von Ihnen durch die Dörfer und Täler knattern, wird es für die dortigen Bewohner wie für die dort Erholung Suchenden zum grossen Ärgernis. Im letzten Jahr waren in der Schweiz 750'000 Motorräder unterwegs. Das sind 25% mehr als 2005. In diesem Jahr ist laut den Strassenverkehrsämtern nochmals eine deutliche Zunahme zu verzeichnen. Und nicht Wenige von ihnen geben sich mit dem üblichen Brummen der Motoren nicht zufrieden. Sie lassen noch Zusatzteile einbauen, die den Lärm massiv verstärken.

Bereits wird deshalb sehr laut nach neuen Gesetzen und Einschränkungen gerufen. Im Bundeshaus wurden entsprechende Vorstösse eingereicht. Wenn Autoposer und Töfffahrer ihr Hobby auch in Zukunft ausüben wollen, werden sie nicht darum herumkommen, ihr Verhalten rasch und konsequent zu ändern. Und damit meine ich nicht jene dumme Gross(lärm)demo auf dem Gotthard. Wessen Auspuff lärmt, der soll vielmehr von den Kollegen zurechtgewiesen und nicht bewundert werden. Garagisten sollen auf den Einbau lärmender Zusatzteile verzichten. Sonst werden bald alle gezwungenermassen mit leise summenden Elektromotörchen über die Alpen- und Jurapässe surren müssen. Falls sie das dann noch lustig finden.

Samstag, 12. September 2020

Das alte System neu denken

 

Die Schweizerischen Bundesbahnen SBB beklagen sich seit Jahren darüber, dass ihre durchschnittliche Auslastung tief liegt. Im Regionalverkehr sind im Durchschnitt nicht mal ein Viertel aller Plätze belegt (22%), beim Fernverkehr sind es etwas weniger als ein Drittel (31%).

Wenn Sie sich nun vor Augen führen, wie voll die Züge in den Stosszeiten sind (Corona-Zeiten selbstverständlich ausgenommen), wird auch klar, welch gähnende Leere zu den übrigen Zeiten herrscht. Diese leeren Züge müssen aber verkehren. Das erfordert neben dem Fahrplan auch das System. Denn nur wenn der Zug von A nach B fährt, kann er schliesslich auch wieder von B nach A zurückfahren.

SBB und Politik fordern deshalb immer lauter Massnahmen. Die Kunden sollen gezwungen werden, auch zu anderen als nur zu Stosszeiten den öffentlichen Verkehr zu benützen. Die Freiheit der Bürgerinnen soll also zu Gunsten des Systems eingeschränkt werden. Leuchtet ja auch ein. Wenn der Meier nicht mit dem Müller um 07.30 Uhr zur Arbeit fahren würde, sondern der Müller um 07.30 und der Meier um 09.00 h, hätten beide mehr Platz im ÖV. 

Die Frage würde sich aber eigentlich anders stellen: Soll im 21. Jahrhundert der Bürger an ein System angepasst werden, das noch aus dem 19. Jahrhundert stammt? Oder sollte nicht vielmehr das alte System neu gedacht werden? Zugegeben: das wäre viel aufwändiger und schwieriger als die Freiheit des Einzelnen einzuschränken. Aber wäre es nicht trotz allem richtiger?

Dienstag, 8. September 2020

Verurteilung statt Aufklärung

 

Die Stadt Bern diskutiert darüber, ob ein altes Wandbild in einem Schulhaus noch zeitgemäss sei. Andernorts wird über Denkmäler gestritten und über historische Persönlichkeiten, die vom Sockel gestossen werden sollen. Was heisst das? Was soll das? Sind wir gescheiter als unsere Vorväter? Sind wir moralisch besser als sie?

Wenn im 18. oder 19. Jahrhundert (oder meinetwegen ein paar hundert Jahre früher) jemand auf einen Sockel gehoben wurde, hiess das: Diese Person oder Persönlichkeit hat etwas Gutes und Nützliches getan für die damalige Gesellschaft. Columbus zum Beispiel hatte zufällig Amerika entdeckt, weil er einen schnelleren Weg nach Indien suchte. Aber weil er Amerika entdeckt hatte, hat er wie viele Abenteurer vor ihm, die neue Inseln und Länder entdeckten, auch den Grundstein für schlimme Verbrechen an Völkern und ihren Kulturen gelegt. Müssen also alle Denkmäler von Entdeckern gestürzt werden? Ohne sie kein Kolonialismus, wegen ihnen Zehntausende von Toten durch eingeschleppte Krankheiten und kriegerische Auseinandersetzungen.

Oder Karl der Grosse, einer der Begründer des heutigen Europas. Seinen Lebensweg begleiten Schlachten und dementsprechend viele Plünderungen, Verletzte, Krüppel und Tote, Vergewaltigte und Verhungerte. Müssen wir deswegen alles, was mit ihm jemals in irgendeiner Verbindung stand, eliminieren?

Wäre es jedoch nicht die Aufgabe der Pädagogen, unvoreingenommen über die Geschichte und ihre Heldinnen und Unhelden zu dozieren? Die jungen Menschen darüber aufzuklären, was unsere Vorfahren Positives und Negatives für die Menschheit geleistet haben und der Frage nachzugehen, weshalb die damalige Zeit sie dafür geehrt (oder gevierteilt) hat? Warum dozieren die Pädagogen nicht darüber, dass jede Epoche das, was positiv und das, was negativ war, aufgrund ihres Wissenstandes und aufgrund der aktuellen Situation und der (Moral-)Vorstellungen der Menschen anders beurteilt?

Stattdessen ereifern sich rote und grüne Politiker und Pädagogen, als seien sie alle Bussprediger wie Girolamo Savonarola (1452-98) höchstpersönlich. Wer für sich die Absolutheit der Wahrheit und damit der einzig richtigen Moral beansprucht, wer die Leistungen Anderer in Gut und Böse einteilt, ist selber wohl nicht besser als jene, die er z.B. wegen Rassismus verurteilt. Auch er teilt die Menschheit, auch er verurteilt Menschen. Und auch er ruft dazu auf, die gemäss seinem Kriterienkatalog «Bösen» zu verfolgen und zu vernichten.

Echte aufklärerische Toleranz sieht anders aus. 

Und für Alle, denen dieser Gedanke jetzt neu scheint: Das Zeitalter der Aufklärung begann zirka in der Mitte des 18. Jahrhunderts. Es scheint leider nach rund 270 Jahren endgültig vorbei und/oder vergessen zu sein.

Freitag, 4. September 2020

Zahlenmanipulationen ersetzen keine Lösungen

Bundesrat Alain Berset (SP) scheint sich für nichts zu schade zu sein, wenn es darum geht, der Ideologie seiner Partei zu folgen. Seit Jahren warten wir vergeblich auf zukunfts- und konsensfähige Lösungen für die AHV und die 2. Säule. Geliefert wurde vom Departement Berset bis heute nichts Brauchbares, nichts Mehrheitsfähiges. Statt mühevoll nach einer konsensfähigen Lösung zu suchen, hat das Departement flugs eigene Konjunkturprognosen erstellt. «Zufälligerweise» (aber nicht überraschend) zeigen diese ein recht rosiges Bild für die Zukunft der AHV und relativieren so den Handlungsbedarf.

Da bezahlen wir also mit unserem Portemonnaie ein ausgewiesenes und nicht zu knapp dotiertes Fachteam für Konjunkturprognosen im Seco. Doch ein paar Linke um Berset finden, das könnten sie besser und kreieren flugs eigene Zahlen. Wie sie diese erhoben oder errechnet haben, bleibt im Dunkeln. Wahrscheinlich mit Hilfe des Parteibuches.

Nicht nur, dass die Seco-Prognosen weitherum für ihre Zuverlässigkeit be- und anerkannt sind. Es stellt sich hier zuvorderst die grundsätzliche Frage, ob jedes Departement oder gar jedes Bundesamt für seine Arbeit eigene Wirtschaftszahlen kreieren soll und darf. Und dies wohl mit Amateuren, denn die Aufgaben dieser Amtsstellen lauten ja anders. Oder sollen alle Departemente nun eigene volkswirtschaftliche Teams anstellen, um eigene Konjunkturzahlen zu erheben und eigene Prognosen zu erstellen?

Der Bundesrat als Chef der Verwaltung muss solche Machenschaften – und um eine solche handelt es sich hier – unmittelbar unterbinden. Tut er das nicht, ist die Oberaufsicht des Parlamentes gefordert. Wird hier kein Riegel geschoben, sind der Willkür Tür und Tor geöffnet. Dann wird jedes Amt, je nach parteipolitischer Couleur, andere Behauptungen und Prognosen aufstellen und die Realitäten nach seiner Façon zurechtbiegen. Und das alles auf dem Portemonnaie der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.

Das Arbeitszeugnis vernichtet

Kürzlich wurde ein Unternehmer von einem Richter (Obergericht Kanton Zürich) dazu gezwungen, seiner ehemaligen Angestellten trotz überdeutlichem Fehlverhalten und schlechter Arbeitsleistung ein gutes Arbeitszeugnis auszustellen. Die Arbeitnehmerin wird damit nun zufrieden sein. Dass sie hiermit ein bisher vielbeachtetes und wichtiges Instrument ad absurdum geführt und im Endeffekt recht eigentlich vernichtet hat, wird ihr egal sein – falls es sie überhaupt interessiert.

Das Arbeitszeugnis gab bisher Auskunft über eine gute oder sehr gute Kompetenz und Leistung des jeweiligen Arbeitnehmers. Bei Anstellungen gehörte es seit je zu den wichtigsten Kriterien. In den vergangenen Jahrzehnten wurde sein Wert jedoch immer mehr ausgehöhlt. Negative Aussagen waren unzulässig und versteckte Codes verpönt bis illegal. Damit sank seine Aussagekraft und auf diese Weise sein Wert für den Arbeitnehmer wie für die Arbeitgeberin kontinuierlich. Bis zu jenem Tiefststand, den es nun erreicht hat.

Zahlreiche Firmen sind inzwischen dazu übergegangen, die Stellenbewerberinnen nach allen Regeln der Kunst zu testen. Anstellungsprozesse ähneln deshalb immer häufiger richtiggehenden Prüfungen, bei denen der Bewerber sich kaum einen Fehler oder eine Schwachstelle erlauben darf, wenn er den Job wirklich haben möchte. Damit ist die Frage, wie kompetent, sozialverträglich und fleissig ich bin, nicht mehr von meiner effektiven Leistung und meinem Auftreten über eine längere Zeit abhängig, sondern von meiner Tages- oder Stundenform.

Ehrlicherweise sollte man die Arbeitgeber nun davon entlasten ein Arbeitszeugnis ausstellen zu müssen. Denn seine Aussagekraft, die sowieso laufend geringer wurde, hat mit diesem Richterspruch gegen Null abgenommen. Wer wird dem, was hier auf dem Papier steht, noch Glauben schenken, wenn selbst grobe Verfehlungen und schlechteste Leistungen als ausgezeichnete Arbeit dargestellt werden müssen?

Die Arbeitnehmerin, deren persönliches Interesse das Obergericht mit seinem Urteil zu schützen meinte, hat so sich selbst und allen anderen Arbeitnehmern mehr als einen Bärendienst erwiesen. Was da nun so löblich auf dem Papier steht, ist nämlich rein gar nichts mehr wert. Fragt sich am Ende nur, wessen Interesse denn das Zürcher Obergericht schützen wollte? Sicher ist nur: Zurück bleiben allein Verlierer – und letztlich trifft das auch auf das Gericht zu.

Mittwoch, 2. September 2020

Erlaubt ist, was gefällt

Offenbar hat die sozialistische Linke Johann Wolfgang Goethe falsch verstanden. Denn als Tasso erklärt: «Erlaubt ist, was gefällt.», wird er zurechtgewiesen. «Erlaubt ist, was sich ziemt», korrigiert ihn die Prinzessin.

Im linksgrün regierten Berlin bietet sich im Moment das gleiche Bild wie im linksgrün regierten Zürich. Die Stadtregierung verbietet jene Demonstrationen, die ihr (partei-)politisch nicht in den Kram passen und schenkt jenen ein fast unbegrenztes und unkontrolliertes Demo-Recht, die sie auf ihrer (partei-)politischen Seite weiss.

Während das Ereignis jedoch in Deutschland zum Anlass einer demokratiepolitischen Grundsatzdebatte genommen wird (und die Taten Rechtsextremer nicht tolerierbar sind), schweigen hierzulande die Medien und die Politiker mit wenigen Ausnahmen. Bei illegalen Demonstrationen von Ihresgleichen hat die Zürcher Stadtregierung in den letzten Monaten mehrmals weggeschaut. Selbst dann, wenn der Bund und andere Kantone deswegen intervenierten. Man könne eben Grundrechte nicht verbieten und Demos, wenn sie einmal im Gang sind, aus Sicherheitsgründen polizeilich nicht stoppen, lautete in etwa die Begründung.

Mit dem Sicherheitshinweis hatten die Stadtzürcher den Gegnern der Abtreibung bereits 2019 die Demonstration verboten. Die linke Gegendemo wurde jedoch bewilligt. Das Verwaltungsgericht stoppte die Stadtzürcher Behörden schliesslich und zwang sie, die Demo zu bewilligen. Dennoch haben sie kürzlich das diesjährige Gesuch der Abtreibungsgegner erneut abgelehnt. Mit der gleichen Begründung wie im Vorjahr. Sie rechnen offenbar damit, dass der Vereinigung der Rechtsweg irgendwann zu teuer oder zu aufwändig wird.

Nun, deutlicher hätten die Links-Grünen ihr Demokratieverständnis nicht dokumentieren können. Sind sie einmal an der Macht, darf der Bürger nur noch das tun, was ihnen gefällt. Hier folgen sie dem Schema jener osteuropäischen Linksdiktaturen, die vor rund 30 Jahren krachend in sich zusammengebrochen sind. Dieses politische Verhalten ziemt sich nicht in einer Demokratie. Nein, mehr noch: es ist nicht rechtens. Wenn der Bürger seine Freiheit behalten will, muss er eine deutliche Antwort auf solche antidemokratischen Machenschaften an der Urne geben.

 

Montag, 31. August 2020

Für die Umwelt oder gegen die Menschen?

Die GPS-Fraktion hat im Solothurner Gemeinderat eine Motion eingereicht, mit der sie 2021 «mindestens vier autofreie Sonntage» auf dem Gemeindegebiet von Solothurn fordert: «In jedem Quartier mindestens einmal, wenn möglich koordiniert mit einer Jubiläums- oder anderen Veranstaltung».

Da stellt sich spontan die Frage, wer denn hier bestraft werden soll und wofür? Die Stadt für die Jubiläumsanlässe oder die jeweiligen Veranstalter, weil sie mitmachen? Oder die Autofahrerinnen, weil sie vier- statt zweirädrig unterwegs sind? Oder alle jeweils nicht autofreien Quartiere, die dann «gesegnet» werden mit Parkplatzsuchverkehr, verstopften weil zugeparkten Wegen und Strassen und jeglicher Menge an Umwegverkehr.

Falls «autofrei» überhaupt Sinn macht, dann sicherlich nicht auf Quartierstufe. Und volkswirtschaftlich mit Bestimmtheit auch nicht während oder unmittelbar nach einer Pandemie. Ob Corona bis dahin überstanden sein wird, steht noch in den Sternen. Die volkswirtschaftlichen Schäden werden es mit 100%iger Sicherheit nicht sein. Und alle Quartierlädeli und Gewerbler ebenso wie die Kulturschaffenden (Konzerte, Ausstellungen etc) werden sich dafür bedanken, dass ihnen die Grünen nach der Pandemie weitere Steine auf den sonst schon beschwerlichen Weg zurück zur Normalität legen wollen.

Offenbar sind den Grünen nun die letzten Ideen auch noch ausgegangen, dass sie auf ein Mittel aus den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts (Stichwort Ölkrise) – ein Mittel, das also bald 50 Jahre alt ist – zurückgreifen. Es sind heute zudem nicht in erster Linie die Autos, die am Wochenende in den Quartieren lärmen und stinken. Es sind vor allem die Mofa-Fahrer, die Roller, die Motorräder, die mit ihrem Lärm die Sonntagsruhe stören. Ausserdem nimmt die Zahl der Elektroautos stark zu und in 10-15 Jahren werden sie unsere Strassen dominieren, weitgehend lärm- und völlig emissionsfrei.

Spätestens dann werden derartige Ideen ein Anachronismus sein, der nicht einmal mehr ein ungläubiges Kopfschütteln verursacht. Sind solche Ideen eigentlich wirklich für die Umwelt – und nicht eher gegen die Menschen? Bestimmt jedoch sind sie für die Katze.

 

Samstag, 29. August 2020

Mit unberechtigtem Blödsinn gegen unsere Freiheit

Der Solothurner Regierungsrat hat ab nächstem Donnerstag die Maskenpflicht beim Einkaufen eingeführt. Er ahmt damit jene Kantone nach, deren Corona-Zahlen in den letzten Wochen förmlich nach oben geschnellt sind. Bloss fragt sich männiglich, was das soll?

Zum erneuten Schaden des lokalen Gewerbes führt ausgerechnet ein wirtschaftsschwacher Kanton einen solchen Blödsinn ein. «Blödsinn» deshalb, weil erstens die Zahlen im Kanton Solothurn tief sind und im Moment weiter sinken. Im Vergleich mit Genf, Waadt, Zürich oder Aargau liegt die Zahl der positiven Tests trotz der vielen Ferienrückkehrer auf einem sehr tiefen Niveau. Zweitens sind praktisch keine Hospitalisationen zu verzeichnen. Die Angst vor einer Überforderung des Gesundheitswesens war ja, wie wir uns erinnern, damals der Grund, weshalb die Behörden sich dazu ermächtigt sahen, die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger massiv zu beschneiden und die Wirtschaft an die Wand zu fahren. Diesmal aber droht nichts davon – nicht mal die Sterblichkeitsrate hat sich erhöht. Rund 80% der positiv Getesteten haben keine oder nur sehr geringe Symptome. Seit wann erlauben sinkende Infizierten-Zahlen und weitestgehend einfache Krankheitsverläufe diese Eingriffe in die Bürgerfreiheit? Drittens bestehen bisher keinerlei Hinweise darauf, dass sich Menschen beim Einkaufen angesteckt haben. Viertens bleiben viele Events weiterhin erlaubt und Partybesuche können nicht verboten werden. Orte, an denen nachweislich eine Vielzahl der Ansteckungen erfolgte. Die Masken-Massnahme kann demnach als "beliebig" taxiert werden.

Weiter zeigen die Zahlen in Österreich zum Beispiel, wo schon seit Monaten in den Läden eine Maskenpflicht besteht, dass diese eine zweite Welle, verursacht durch Ferienrückkehrer vor allem aus dem Osten und aus Spanien, in keinster Weise verhindert hat. Selbst Zürich hat die Maskenpflicht allein mit der «Sensibilisierung der Bevölkerung» gerechtfertigt. Fragt sich bloss, woher die Regierungen bei einer solch schwachen Rechtfertigung die Rechtsgrundlage für derart schwerwiegende Eingriffe in die Bürgerfreiheit nehmen. Abgesehen davon, dass der gesunde Menschenverstand irgendwo auf der Strecke geblieben ist.

Was bleibt also von der Massnahme der Solothurner Regierung? Eine Schikane und eine Einschränkung der bürgerlichen Freiheit und dazu Riesennachteile für den Detailhandel im Kampf ums Überleben. Einmal mehr werden seine Spiesse gegenüber dem Onlinehandel verkürzt. Offenbar rechnet die SP-Gesundheitsdirektorin damit, dass die Regierung danach wieder grosszügig Steuergelder verteilen kann unter jene, die am Ende wegen solchen Blödsinns ohne Job und Zukunft dastehen. Ist ja nicht ihr Geld, das dann verteilt wird, – aber es ist unsere Zukunft, die auf diese Weise der politischen Dummheit geopfert wird.

 

Donnerstag, 27. August 2020

Ein Verzicht, der keiner ist

Jeden Spätsommer stehen die Lohnverhandlungen an. Die Sozialpartner diskutieren miteinander über die anstehende Lohnrunde. Das ist eine der wichtigsten Errungenschaften der schweizerischen Sozialpartnerschaft, Grundlage für den sozialen Frieden im Land und nicht hoch genug einzuschätzen.

Auch die Solothurner Regierung und die Personalverbände haben die Köpfe zusammengesteckt und sich gemäss ihrer Verlautbarung «gemeinsam entschieden». Aufgrund der aktuellen Corona-Krise und ihrer Folgen «verzichten» die Solothurner Staatsangestellten auf eine Lohnerhöhung für das Jahr 2021. Das ist sehr vernünftig und soweit in Ordnung.

Die Gewerkschaften haben damit jedoch nicht, wie fälschlicherweise berichtet, einer «Nullrunde» zugestimmt, bzw. auf einen Teuerungszuschlag «verzichtet». Man muss kein Hellseher sein, um vorauszusehen, dass die Teuerung in diesem Jahr negativ sein wird. Das heisst, mit dem gleichen Einkommen wie 2020 können wir im 2021 mehr kaufen. Dies ergibt für alle Arbeitnehmer, deren Einkommen im 2021 gleich bleibt wie 2020, eine Reallohnerhöhung. Eine, die zudem den Vorteil hat, dass die Steuern nicht einen Teil davon wieder wegfressen. Sollte die Jahresteuerung 2020 also bei -0.5% liegen, ergäbe dies bei einem Monatslohn von CHF 6'000 eine Reallohnerhöhung von immerhin CHF 390 im Jahr. Berücksichtigen wir, dass dieser Betrag keine Steuerfolgen hat, so entspricht er in realiter einer üblichen Lohnerhöhung von immerhin 500 bis 600 Franken.

(Hätten die Sozialpartner die Teuerung berücksichtigt, wie das die Gewerkschaften sonst immer vehement verlangen, hätte dies für Alle eine Lohnreduktion bedeutet…)

Viele Staatsangestellte müssen sich jedoch nicht damit zufriedengeben. Gemäss Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ist der jährliche «Erfahrungszuschlag» für alle Staatsangestellten, die nicht bereits den Maximallohn in ihrer Lohnstufe erhalten, jeweils nicht Teil dieser spätsommerlichen Vereinbarung. Ihr Lohn wird also zusätzlich und damit wegen der Negativteuerung umso spürbarer steigen. Auch das sei hier nicht kritisiert.

Es würde jedoch den Vertretern der Staatspersonalverbände gut anstehen, ihre Grosszügigkeit etwas weniger zu betonen und auf das Wort «Verzicht» am besten zu verzichten. Denn (zu) viele Anstellte in der Privatwirtschaft können von solchen Perspektiven nicht mal träumen. Sie müssen um ihren Job bangen oder haben ihn schon verloren; sie arbeiten kurz und haben damit Einkommenseinbussen. Viele Kleingewerbler haben ihr Geschäft und ihr Erspartes verloren und wissen nicht, wie es weitergehen soll. Und (zusätzlichen) Stress wegen Corona haben die meisten von ihnen ebenso wie ein Teil der Staatsangestellten.

 

Mittwoch, 26. August 2020

Liebe Leserinnen und Leser

Dieser Blog ist nicht etwa "anonym",  weil ich nicht den Mut hätte zu meiner Meinung zu stehen. Für mich stehen die Inhalte im Vordergrund; meine Person ist dagegen unwichtig. Zudem möchte ich meine Meinung frei äussern können. Das heisst, ohne die Angst im Hinterkopf, meiner Familie oder meinen Freunden würde daraus ein Nachteil erwachsen.

Leider reagieren manche Zeitgenossen etwas ungehalten auf Meinungen, die nicht die ihren sind.

In diesem Sinne danke ich Ihnen für ihre aufgeklärte Toleranz und für Ihr Verständnis und freue mich über Ihr Interesse.

Beste Grüsse

SHJ

Montag, 24. August 2020

Wirklich günstig - oder etwa nur billig?

Die öffentliche Hand kauft auf den Märkten täglich Waren und Dienstleistungen ein. Sie tut dies nach den Regeln des Submissionsgesetzes. Im Jahr 1995 trat das heute gültige Bundesgesetz in Kraft. Der Staat müsse das «wirtschaftlich günstigste» Angebot berücksichtigen, steht dort u.a. Wer bei der Verwaltung «einkauft», hat jedoch häufig eine juristische, eine ökonomische oder eine Verwaltungs-Ausbildung genossen. Damit sind dann irgendwelche Waren, ICT-Leistungen und -Geräte ebenso wie Brücken, Tunnels, Strassen oder andere öffentliche Bauten zu evaluieren.

Bei der Evaluation spielen die Lebensdauer und die Betriebs- und Unterhaltskosten über die gesamte Lebens- bzw. Gebrauchsdauer eine oder gar die entscheidende Rolle. Dies einigermassen zuverlässig anhand der vorliegenden Offerten beurteilen oder gar errechnen zu können, setzt jedoch eine sehr hohe Kompetenz und Erfahrung im jeweiligen Fachgebiet voraus.

Weil diese nicht immer gegeben ist, hat sich sehr rasch eingebürgert, dass die öffentliche Hand in der Mehrzahl der Fälle anstelle des «wirtschaftlich günstigsten» einfachheitshalber das preislich billigste Angebot berücksichtigt hat. Und das nun während 25 Jahren. Was billig ist, muss nicht a priori schlecht sein – aber in den allermeisten Fällen ist es eben qualitativ weniger gut als teurere Waren oder Dienstleistungen. Aber wenn sich in 10, 20 oder gar in 40 Jahren herausstellt, dass der damalige Einkauf ein Fehleinkauf war, kümmert das den damaligen Einkäufer nicht mehr. Falls er überhaupt noch im Amt ist. Zudem wird niemals der Einkauf in Frage gestellt und der Einkäufer zur Verantwortung gezogen, sondern stets der Lieferant. Und der haftete eben nur bis zum Ablauf der Garantiefrist. Nicht selten wird der Einkäufer noch dafür gelobt, dass er beim Einkauf Geld gespart hat. Weil sich niemand darüber Rechenschaft gibt, dass bei einem Bauwerk zum Beispiel, das 50 Jahre seine Aufgabe erfüllen soll, nicht der Einkaufspreis entscheidend ist. Hier fallen die Betriebs- und die Unterhaltskosten um ein Vielfaches stärker ins Gewicht.  

Es ist deshalb kein Zufall, dass etwa die SBB, die den Einkaufspreis sehr hoch gewichten und als Monopolbetrieb von ihren Lieferanten gerne weitere Rabatte verlangen, immer mal wieder deutlich mangelhafte Ware eingekauft haben. Der FV-Dosto von Bombardier lässt grüssen. Und es ist nicht weiter erstaunlich, dass gerade bei den eher seltenen und technisch enorm anspruchsvollen, weil hochkomplexen Spitalbauten (Frauenspital Bern, Bürgerspital Solothurn etc.) Fehler passieren. Es ist eine altbekannte Tatsache: Wer (zu) billig einkauft, hat mehr Ärger mit Garantieleistungen und Mängeln. Jeder kennt das vom Privatkonsum her bestens.

Der Bund hat jetzt das Submissionsgesetz revidiert; besonders in diesem Punkt. Bleibt zu hoffen, dass in Bälde beim Einkauf wieder die Qualität im Vordergrund stehen wird. Denn unsere Steuerfranken sind zu wertvoll für Billigware. Besonders schädlich für unsere Volkswirtschaft ist dabei, wenn ausländische Billigware der schweizerischen Qualitätsware vorgezogen wird. Ärgern über Fehleinkäufe werden wir uns aber noch eine Weile – und nicht immer liegt eben der Hauptfehler beim Lieferanten; nur allzu häufig liegt er beim Einkäufer.

 

Sonntag, 23. August 2020

Die Öffentlich-Rechtlichen und die "tumben" Senioren

 

Es gibt immer mehr davon: von den Seniorinnen und Senioren. Ja, wir wissen es alle. Es gibt bereits mehr von uns als Vielen lieb ist. Und es wird künftig immer schneller immer mehr von uns geben. Denn unsere Eltern haben nach dem Krieg an den Aufschwung geglaubt und ihren Teil dazu beigetragen. Sie haben damit eines der Fundamente gelegt für den heutigen Wohlstand.

Doch zurück zur Zahl. Dass wir immer mehr werden, wird von den Politikern und den Medien fleissigst wiederholt. Wir werden zum Problem. Für die AHV, für die Zweite Säule, für das Gesundheitswesen etc. Manchmal scheint es, als seien wir für die Politiker etwa so lästig wie zu viele Wespen zur Zwetschgenzeit.

Die Wirtschaft dagegen beginnt nach und nach unsere Kaufkraft zu schätzen und uns als Menschen nach dem ORA (dem ordentlichen Rentenalter), die weder doppelt auf den Kopf gefallen noch alle mausarm sind, ernst zu nehmen. Manche haben sogar entdeckt, dass wir andere Bedürfnisse haben als Zwanzigjährige; nicht nur bei der Kleidermode.

Manche haben aber noch gar nichts begriffen und tun so, als wäre niemand über 60 Jahre alt. Als würden wir Alle sämtliche neuen Fachausdrücke aus der Informatik schon seit der Kindheit kennen. So als könnten sie uns ICT-technisch alles abverlangen – und wenn wir nicht gehorchen wollen, bitte, dann sollen wir halt bezahlen. Und das nicht zu knapp.

Erstaunlich ist dabei, dass es ausgerechnet die öffentlich-rechtlichen Unternehmen sind, die uns derart traktieren, dass man sie als Konsument nicht einmal mit einem Blick voller Verachtung streifen würde, wenn sie – ja eben – wenn sie nicht Monopol- oder Quasimonopolfirmen wären. 

Da sind etwa die SBB, die ausgerechnet mitten in der Corona-Pandemie in einer Randnotiz verkünden, dass sie auch auf Langstrecken die Gültigkeit der Retour-Billette per sofort von 10 auf 1 Tag verkürzen. Wer das nicht rechtzeitig bemerkt hat, ist selber schuld. Und wenn sich deswegen am Schalter Schlangen bilden, dann gibt es laut offizieller SBB-Information ja noch immer (Zitat) «unseren Webshop» und die «Smartphone-App».

Die Swisscom und die Stromproduzenten zwingen zur Akzeptanz ihrer elektronischen Rechnungen oder belasten dem «tumben» Konsumenten exorbitante Extra-Gebühren; quasi als Strafgebühren. Die Post verlangt ebenso Extragebühren, wenn jemand sich erfrecht, eine Rechnung an einem ihrer immer selteneren Schalter zu bezahlen. Was wiederum die Zahl dieser Einzahlungen reduziert und damit die Schalter und deren Öffnungszeiten ebenso. Die SRG geht davon aus, dass alle, die sich für die Vergangenheit und für die Geschichte der Schweiz, für Ländlermusik, alte Filme oder gar für unsere schönen Landschaften und Kulturdenkmäler interessieren, hoffnungslos geistig unterbelichtet sind. Entsprechend tönen diese Sendungen (falls es sie überhaupt gibt) ein wenig wie die Kinderstunde vor fünfzig Jahren. Sie sind voller emotionaler Anbiederung und platten Sprüchen, bei denen einem knapp intelligenten Schweizer nicht nur die Galle hochkommt.

All das nennt sich dann noch «Service public» und wurde von der SP und den Grünen vor einigen Jahren zu ihrem Heiligtum und damit als unantastbar erklärt. Trotzdem sei die Frage erlaubt: Werden wir es noch erleben, dass wir als das ORA Überschrittene von diesen sogenannten Dienstleistern allerwenigstens als Konsumenten ernst genommen werden?

 

Mittwoch, 19. August 2020

Das anonyme Bargeld und die Wissbegierigen

 

Wer im Restaurant oder im Ladengeschäft bar bezahlt, bleibt grundsätzlich unerkannt. Er muss weder seinen Namen, seine Adresse, noch seine Bankbeziehung, noch andere Daten von sich preisgeben – wenn er nicht will. Ein paar neue Schuhe kann ich kaufen, ohne dass der Schuhladen mich nachher mit seiner Werbung eindeckt, wenn ich das so wünsche. Wünsche ich jedoch erkannt zu werden, kann ich mich jederzeit «outen». Mit speziellen Kundenkarten, die Rabatte und andere Vorteile versprechen, ködern deshalb viele Anbieter ihre Kunden und freuen sich, wenn sie deren Koordinaten in ihren Servern speichern können.

Die Corona-Krise hat die Schweizer Praxis auf den Kopf gestellt: Prangten bisher neben der Kasse Anschriften wie «Kreditkarten erst ab CHF 50 zugelassen», machen nun eiligst verfasste Zettel darauf aufmerksam, man solle doch aus Sicherheitsgründen wenn immer möglich bargeldlos bezahlen. Prompt nehmen Politiker und Medien diese Entwicklung auf und sehen bereits das Ende für das Bargeld gekommen.

Es ist tatsächlich bequem, wenn man nicht nur kaufen kann, wozu das Geld im Portemonnaie gerade reicht. Es ist bequem, nicht grosse Mengen Bargeld mit sich herumtragen zu müssen. Aber es besteht ein riesiger Unterschied zwischen der Wahlfreiheit Bargeld/bargeldlos und dem Zwang, überall seine Daten hinterlassen zu müssen. Auf diese Weise können alle meine Schritte stets nachverfolgt werden. Wo ich wann in den Ferien oder in welchem Geschäft war. Was ich wann gekauft und gegessen oder getrunken habe, welche Farbe meine Socken oder meine Unterhosen haben und ob ich unter Fusspilz leide.

Das ist nichts Anderes, als eine Einschränkung meiner Wahlfreiheit bei gleichzeitiger Preisgabe all meiner intimsten Geheimnisse. Ich will jedoch weder meine Küche, noch meinen Kleiderschrank oder mein Bad und schon gar nicht mein Schlafzimmer öffentlich machen. Ich brauche dort weder staatliche (Steuern u.a.) noch andere Schnüffler. Deshalb muss das Bargeld bleiben: es gibt kein besseres Zahlungsmittel für freie Bürger in einem freien Land.

Dienstag, 18. August 2020

Das ist doch paradox!

Bundesrat, BAG und viele Wissenschaftler erklärten uns während Wochen, dass Mund-Nasen-Masken gegen Corona keinen Schutz böten. Quasi als Bestätigung dafür liess das VBS seine Masken vergammeln. Nun werden sie nach und nach überall zur Pflicht. Entweder Bundesbern hat uns im Frühjahr zur Volksberuhigung oder zur Vertuschung eigener Fehler angelogen oder was jetzt befohlen wird, ist seinerseits allein zur Volksberuhigung. Oder das Ganze ist eine überflüssige Schikane.

 

Im öffentlichen Verkehr ist eine Maske Pflicht. Auch bei offenen Sesselliften in den Bergen. «Ordnung muss schliesslich sein.» Aber in den Schulen gilt für die einen Maskenpflicht, für die anderen nicht. Und so sitzen am Abend der Tags-Maskenträger und die Tags-Nicht-Maskenträgerin, weil sie Geschwister sind, gemeinsam ohne Maske beim Nachtessen und vor dem Fernseher.

 

Wer in stark corona-verseuchte Länder reist, muss eine Quarantäne einhalten. Tut er das aber nicht, passiert weiter nichts. Gibt es nun eine behördliche Vorschrift oder nicht?

 

Die ganze Schweiz verfolgt täglich gebannt die Corona-Zahlen und -Fakten. Am Ende jedoch weiss niemand, nicht einmal das BAG (Bundesamt für Gesundheit), ob diese Zahlen überhaupt stimmen.

 

Und zu guter  Letzt:

Alle reden von Umweltschutz und Viele verzichten deshalb auf Fleisch. Weil dies besonders schädlich für die Umwelt sei. In der Schweiz gibt es aber immer mehr Hunde (aktuell 500'000) und immer mehr Katzen (aktuell 1'600'000). Und während der Corona-Pandemie haben deren Zahlen nochmals stark zugenommen. Dumm nur, dass sie fast ausschliesslich Fleischfresser sind.

 

Samstag, 15. August 2020

Politik mit Floskeln und skurrilen Forderungen

 

Die Schweizer Wirtschaft hat gerade eben die grösste Krise seit dem zweiten Weltkrieg zu bewältigen. Zusätzlich zur digitalen Revolution, die wie jede Revolution wenige Gewinner und viele Verlierer zählen wird, muss sie die Folgen der Pandemie(massnahmen) verarbeiten. Und dabei geht es keineswegs nur um verloren gegangene Umsätze. Die Pandemie verändert unsere Welt und damit ebenso unser Verhalten. Auch hier werden am Ende die schnellen Denker und fleissigen «Handler» mehrheitlich zu den Gewinnern zählen. Wer dagegen darauf vertraut, dass alles wieder wird, wie es einmal war, wird als Verlierer dastehen bzw. im Falle von Unternehmen eben gerade nicht mehr dastehen, sondern von der Bildfläche verschwunden sein. Unternehmer und ihr Management sind also mehr gefordert als je seit 1945. Sie müssen nicht nur rasch kreative Ideen haben, sie müssen diese auch ebenso rasch umsetzen.

 Offenbar heisst das jedoch in den Augen und Köpfen der politischen Linken, dass die Unternehmer nur die Vermehrung des eigenen Vermögens im Fokus haben. Im Hinblick auf die Wahlen 2021 beginnen sie bereits mit dem Hervorkramen der alten Floskeln: «Die Reichen werden immer reicher.» «Die Unternehmer schauen nur für sich.»  «Der Kauf/Verkauf von Unternehmen dient allein der Gewinnvermehrung» etc. Beweise für diese Behauptungen blieben sie zwar schuldig. Sie wären wohl auch kaum beizubringen. Denn alle verfügbaren öffentlichen Zahlen und alle (universitären) Studien zeigen, dass in der Schweiz die Reichen nicht reicher werden. Sondern dass vor allem der untere Mittelstand in den letzten Jahren aufgeholt hat.

Die Gewerkschaften stimmen auf ihre Weise in diese Misstöne der Genossen ein: Sie verlangen Lohnerhöhungen für eine ganze Reihe von Arbeitnehmenden. Ganz so, als ob es keine Pandemie gäbe. Ganz so, als ob nicht Zehntausende Arbeitsplätze akut gefährdet wären. Ganz so, als ob morgen «alles vorbei» sein und wieder der «Courrant normal» herrschen würde.  Ganz so, als ob nicht alle Arbeitnehmer ohne Lohnveränderung per 1. Januar 2021 eine automatische Lohnerhöhung erfahren würden. Denn die Teuerung ist negativ, was einer Reallohnerhöhung gleichkommt.

Das ist Politpropaganda, die schrecklich an andere Zeiten und Länder erinnert. Ohne jede Rücksicht auf Fakten und Realitäten werden Dinge behauptet und Forderungen gestellt. Auch ohne Rücksicht auf die möglichen Folgen. Denn wovon hat ein Arbeitnehmer mehr: Von 50 Franken mehr Lohn pro Monat (von dem er einen schönen Teil an den Staat und die Sozialversicherungen abgeben muss) oder von einem Arbeitsplatz, der ihm auch 2021 und 2022 noch erhalten bleibt? Es mutet seltsam an, wie die Linke und die Gewerkschaften die Interessen ihrer Wählerschaft «vertreten» – oder käme hier «missachten» der Wahrheit näher?

Montag, 10. August 2020

Eine Chance auf dem Silbertablett

Der Kanton Bern offeriert dem Kanton Solothurn in diesen Wochen eine goldene Chance, sich als Standortkanton neben dem grossen Bruder zu empfehlen und zu profilieren. Denn Bern erhöht seine Liegenschaftsbewertungen per sofort massiv und drückt damit auch die Vermögens- und die Einkommenssteuern seiner Bürger empfindlich nach oben. Und dies ungeachtet der Tatsache, dass sehr viele Steuerpflichtige in diesem Jahr sowieso weniger Geld im Portemonnaie haben als im Vorjahr, viele von Kurzarbeit betroffen sind und zahlreiche gar ihre Stelle verlieren. Dabei sind die Aussichten auch nicht rosiger: Tausende von Stellen werden noch verloren gehen. Die Schweiz wird wahrscheinlich die tiefste und möglicherweise auch die längste Rezession erleben seit den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts, also seit fast 50 Jahren.

Genau jetzt aber hat der Kanton Bern entschieden, seine Steuern zu erhöhen. Und das nicht zu knapp. Liegenschaftsbesitzerinnen und Wohnungseigentümer werden zur Kasse gebeten – ungeachtet der Tatsache, dass sich ihre wirtschaftliche Situation in vielen Fällen sogar deutlich verschlechtert hat. Das fällt besonders ins Gewicht, weil Bern die Eigentümer gleich mehrfach zur Kasse bittet: Neben der Vermögenssteuer und dem Eigenmietwert kennt der Kanton auch die Liegenschaftssteuern und häufig auch noch die veraltete Schwellenabgabe.

Volkswirtschaftlich betrachtet könnte man dieses Vorgehen des Kantons Bern angesichts der Aktualität als «staatliche Rezessionsförderung via negative Steuerpolitik» bezeichnen. Für Solothurn also ein Steilpass. Der Nachbarkanton verärgert mit den Hauseigentümern eine nicht unerhebliche Zahl von Steuerpflichtigen. Die hiesige Regierung kann nun zeigen, dass sie in dieser tiefen Krise intelligentere Konzepte und Rezepte hat. Dazu muss sie aber aufhören, ebenfalls davon zu sprechen, die Katasterschätzung zu erhöhen. Denn damit vergibt sie den Trumpf, den ihr die Berner nun zugespielt haben, gleich wieder.

 

Man muss kein Keynesianer sein, um Steuererhöhungen jeglicher Art in Zeiten der Rezession als politische Dummheit bezeichnen zu dürfen.

 

Dienstag, 4. August 2020

Das BAG und das aktive Bemühen um Vertrauensabbau

Ein Bundesamt, das derart bedenklich kommuniziert: wann hat es das zum letzten Mal gegeben? Wohl noch nie seit 1848. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat mit den Corona-Zahlen nie wirklich überzeugt. Sowohl die Zahlen der positiv Getesteten, die Aktualität oder eben Un-Aktualität dieser Zahlen und ihre Verlässlichkeit waren von allem Anfang an ein Thema. Die Masken-Frage ist bis heute ein kommunikatives Desaster. Die Zahl der Todesfälle variiert in der kleinen Schweiz zwischen den kantonalen Zahlen und jenen des BAG aktuell um rund 200 oder 16 Prozent.

 Nun erweist sich, dass auch die Frage nach den Ansteckungsorten das BAG überfordert. Zuerst heisst die Schlagzeile «zwei von drei Infektionen beim Ausgang» und wenige Tage später erklärt das BAG: «Hauptinfektionsort ist die Familie». Die Zahlen seien «falsch interpretiert» worden, lassen die Bundesbeamten als Begründung ihrer Kehrtwende wissen. Das ist jetzt aber besonders interessant. Das BAG erhebt also Zahlen zum Ansteckungsort, die aufgrund ihrer Unklarheit offensichtlich einer Interpretation bedürfen.

Da fragt sich der geneigte Bürger: Wie kommt das BAG denn zu diesen ominösen Zahlen? Über Fragebögen, welche die behandelnden bzw. testenden Ärzte auszufüllen haben. Und diese stellen den getesteten Personen gemäss dem BAG-Formular u.a. die folgende Frage: «Wo, glauben Sie, haben Sie es sich geholt?» Mal abgesehen von dieser «verzworgleten» Formulierung wundert sich der Schreibende über so viel Inkompetenz und Blauäugigkeit. Keine getestete Person wird dem Arzt oder der Testerin auf diese Weise offenlegen, dass sie das Virus beim Bordellbesuch oder beim Seitensprung geholt hat. Und auch «mein» Stamm-Club oder «meine» Stamm-Bar erwähne ich besser nicht. Denn erstens könnten diese allenfalls geschlossen werden und zweitens müssten alle Kumpels wegen mir in die Quarantäne und die könnten mir das übel nehmen. Also muss ich bei meiner Antwort vorsichtig-kreativ sein.

Es stellt sich aber noch eine andere Frage: Wenn mein Bruder im Ausgang war und die ganze Familie, vier Geschwister, die Eltern, den Onkel und die Grossmutter ansteckt, was gilt dann? Hat dann 1 Person das Virus beim Ausgang geholt und 8 weitere haben sich in der Familie angesteckt? Oder wurden – was eigentlich logisch wäre – damit 9 Personen durch den Ausgang (einer Person) angesteckt? Fragen über Fragen. Und das BAG wird darauf, das allein steht mit Sicherheit fest, keine gültigen Antworten liefern. Der zuständige und verantwortliche Bundesrat Berset? Der schweigt und hofft offenbar, dass sein Name von den Medien nicht mit dem BAG in Verbindung gebracht wird. Wäre ja rufschädigend…

Einfacher und schneller hat noch nie eine Bundesstelle das Vertrauen in ihre Arbeit zerstört.

 


Sonntag, 5. Juli 2020

Das Geschrei nach dem Portemonnaie der Anderen


Die SP Schweiz schreit einmal mehr nach neuen und mehr Steuern in der Schweiz. Neben der teilweise schon beschlossenen, teilweise noch kommenden happigen Erhöhung der Sozialabgaben, will sie gleich zwei neue Steuern einführen: Eine (Bundes-)Erbschaftssteuer und eine «Solidaritätssteuer». Als Drittes soll die direkte Bundessteuer erhöht werden.

Dabei bewegt sich die direkte Bundessteuer bereits auf staatspolitisch sehr gefährlichem Terrain: nur noch knapp mehr als die Hälfte aller Steuerpflichtigen erhalten vom Bund eine Steuerrechnung. Das heisst, dass bald die Mehrheit über diese Steuer entscheiden könnte, ohne dass sie selbst betroffen wäre. Und das heisst auch, dass die ursprüngliche Wählerschaft der SP zu ihrem grossen Teil keine Bundessteuer bezahlen muss.

Das ist jedoch eine sehr ungesunde Entwicklung, die staatspolitisch keineswegs gewollt sein kann. Denn sie untergräbt mittelfristig die Steuermoral und führt zu einer gesellschaftlichen Entsolidarisierung in der Schweiz – genau das Gegenteil dessen, was die SP sich einst auf ihre Fahnen geschrieben hat…

Die neue Solidaritätssteuer will die SP auf «grossen Vermögen» verlangen. Einmal mehr eine Reichtumssteuer-Vorlage also. Damit würde neben den Kantonen, den Kirchen und den Gemeinden auch der Bund das Vermögen besteuern. Bereits heute aber kennen nur sehr wenige Staaten weltweit überhaupt eine Vermögenssteuer. Wir müssen unser Geld versteuern, wenn wir es verdienen. Wieso müssen wir es auch versteuern, wenn wir es auf die hohe Kante legen? Das ist nichts weiter als eine Strafsteuer für alle Sparsamen. Eine vierfache Besteuerung des gleichen Vermögens, wie es nun die Sozialisten wollen, kennt kein einziger Staat weltweit. Wer wollte da sein Vermögen noch freiwillig in der Schweiz lassen?

Die Erbschaftssteuer führt die SP häufiger an, als der Pfarrer in der Kirche das «Amen» spricht. Damit also wollen die Genossen den Rest des Vermögens, das sie jährlich neu vierfach besteuert haben wollen, ein weiteres, ein fünftes Mal so richtig grosszügig vom Staat stehlen lassen. Doch erstens kennt die Schweiz bereits Erbschaftssteuern (ausgenommen sind i.d.R. nur die Kinder; für andere Verwandte können die Steuern gar bis zu 50% des Erbes betragen) – und zweitens gehören diese Steuereinnahmen ebenso wenig dem Bund wie die Vermögenssteuern. Ein Teil des diesbezüglichen Steueraufkommens würde damit von den Kantonen und Gemeinden auf den Bund verschoben.

Ausserdem sind die Erbschaftssteuern - wie oben notiert - nichts Anderes als eine einmalige anstelle einer sich jährlich wiederholenden Vermögenssteuer. Und gemäss unserer Verfassung kann der gleiche Gegenstand nur einmal besteuert werden.

Doch wer wollte bei einer solchen Fülle an Steuern auf seinem Ersparten und Erarbeiteten denn überhaupt noch etwas auf die Seite legen? Wer wollte sich da noch anstrengen und etwas erarbeiten, das ihm der Staat sowieso gleich wieder wegnimmt? Beispiele, wohin das führt, gibt es viele. Auch in Europa. Der Mensch wird immer einen Weg finden, sein Leben zu optimieren. Die kleine Schweiz als Steuerhölle Europas würde rascher zum Armenhaus Europas mit spitzen-hoher Arbeitslosigkeit werden, als die SP ein neues Parteiprogramm schreiben könnte. Und dann würde die Schweiz wieder ein Auswanderungsland - wie auch schon. Denn das Tor zur Welt stand nie offener als heute. Und wenn die Negativspirale einmal zu drehen beginnt, ist sie kaum mehr aufzuhalten. Dafür gibt es weltweit eine reiche Fülle an Beispielen. Und nicht wenige solcher Staaten werden von Sozialisten regiert. Ein Zufall?

Donnerstag, 2. Juli 2020

Masslosigkeit als Mass


«Ich will immer mehr für mich. Die Anderen sollen das für mich bezahlen. Mein Leben muss ich nicht mehr selbst organisieren und für mein Wohlergehen sind die Anderen zuständig und verantwortlich – und die sollen sich gefälligst noch mehr für mich anstrengen.» Das tönt zwar nach einem spätmittelalterlichen Adeligen. Aber: Auf etwa diesen Klartext lässt sich bringen, was momentan in Bundesbern abläuft und was noch auf der politischen Forderungsliste steht.

Dass die SP sich da noch zur Formulierung versteigt, das sei einer vermehrten Solidarität geschuldet, ist so abstrus, dass es dafür keinen vernünftigen Begriff mehr gibt. Denn Solidarität setzt eigenverantwortlich handelnde Personen voraus und nicht entmündigte Egoisten, die für sich alles wollen – und allen Ernstes fordern, dass alle anderen ihre Wünsche nicht nur erfüllen, sondern das auch noch gleich bezahlen sollen.

Kaum hat Bundesbern den Vaterschaftsurlaub vervielfacht und die Kinderabzüge erhöht, wurde ungeachtet der in ihrer Höhe noch nicht mal bekannten Corona-Kosten eine Überbrückungsrente kreiert. Die SVP hatte dazu die bürgerliche Mitte dem Ultimatum der Linken ausgeliefert. Alle drei Beschlüsse sind im höchsten Fall Titel auf einer Wunschliste für Hochkonjunkturzeiten. Eltern haben zwar viele Verpflichtungen, ihnen kommt aber – direkt oder indirekt – eine Vielzahl staatlicher Unterstützungen zu. Die Überbrückungsrente wird vor allem jenen dienen, die sich Anstrengungen und Kosten des lebenslangen Lernens und Weiterbildens sparen und damit das Risiko massiv erhöhen, irgendeinmal wegen fehlendem Know-how aus dem Arbeitsmarkt zu fallen.

Auch die Selbständigen sollen zudem neu der Arbeitslosenversicherung (ALV) unterstellt werden. Erst kamen sie wegen der Corona-Krise in den Genuss von ALV-Leistungen, ohne je Beiträge bezahlt zu haben. Nun erfolgt die längst fällige Korrektur. Aber auch das ist erneut ein Ausbau des Sozialstaates. Und stets geben wir einen Teil unserer Selbstverantwortung ab; stets werden wir etwas mehr entmündigt.

Das alte Solothurn kannte 45 kirchliche Feiertage pro Jahr. (Fast) Niemand durfte oder musste dann arbeiten. Das würde heute neun Wochen Ferien entsprechen; allerdings wurde früher niemand für die Feiertage entlöhnt – im Gegensatz zu den heutigen Ferien. Dennoch verlangte 1756 die Obrigkeit vom Papst die Streichung von 22 dieser arbeitsfreien Tage. Nein: früher war nicht alles besser – aber vernünftiger, weil massvoller waren sie alleweil.

Dienstag, 30. Juni 2020

Der "Super-Geisterfahrer" oder die "Kunst" der falschen Kommunikation


Vor ein paar Wochen tauchte es erstmals auf, dieses neue Wort. In diesen Tagen ist es medial allgegenwärtig: «Superspreader». Zu Deutsch: «Super-Verbreiter». Was so positiv tönt wie «Superman» oder «Superheld», ist eigentlich äusserst negativ gemeint. Ich habe es nicht recherchiert. Aber da die Wissenschaft heute fast nur in Englisch stattfindet (früher behaupteten die Wissenschaftler noch, nur Latein sei die angemessen-präzise Sprache), wird der Begriff wohl dort kreiert worden sein.

Dass sich die Wissenschaftler nicht darum kümmern, wie ihre Fachbegriffe kommunikativ «ankommen», ist nachvollziehbar. Dass aber die riesigen Kommunikationsabteilungen des Bundes und der Kantone nicht willens oder fähig sind, die von den Wissenschaftlern genannten Begriffe in eine unserer 4 Landessprachen zu übersetzen, ist fragwürdig. Dass die Kommunikations- und Chefbeamten inkl. den ihnen vorgesetzten Bundes- und Regierungsräten jedoch diese Begriffe unbesehen ihrer falschen Wirkung verwenden, ist ein Ärgernis, weil es Kopflosigkeit, Bequemlichkeit oder Inkompetenz bedeutet.

Ein Superspreader ist nun mal kein Superheld, sondern ein saudummer Egoist, der sich wegen einer grosszügigen Schweizer Regelung und eigener Kurzsichtigkeit das Virus zum Beispiel im Ausland holte und statt sozialer Zurückhaltung nichts Besseres wusste, als es in Zürich «unter die Leute» zu bringen. Dies, weil ihm das persönliche Vergnügen weit wichtiger war als irgendwelche Rücksichtnahme den Mitmenschen gegenüber.

Dass ein solcher Idiot noch als ein «Super-« bezeichnet wird, ist ein kommunikatives Fehlverhalten der Sonderklasse. Ein Verhalten, dass bei jeder Kommunikationsausbildung als negatives Beispiel herhalten könnte – und sollte. Da verblasst der alte «Geisterfahrer» als relativ harmlos dagegen; er heisst übrigens heute, tatsachenkonformer, «Falschfahrer».

Sonntag, 28. Juni 2020

Qualität schaffen statt jammern und betteln


Nun jammern und lobbyieren sie wieder. Weil die Corona-Krise die Restaurants geschlossen hatte, blieben die Schweizer Winzer auf ihrem Wein sitzen. Denn offensichtlich trinken die Schweizer lieber anderen Wein, wenn sie die Wahl haben.

Die Winzer verlangen also Geld, mehr Geld vom Bund beziehungsweise vom Steuerzahler. Dies ganz nach dem Motto: Kann ich meinen Wein nicht zum vorgesehenen Preis absetzen, muss der Bund bezahlen. Oder im Klartext: wenn der Steuerzahler meinen Wein nicht trinken will, soll er eben (zur Strafe?) dafür bezahlen. Das ist Winzer-Logik; und dies offensichtlich in nüchternem Zustand reflektiert.

Warum hören die Schweizer Winzer nicht endlich mit diesem Gejammer auf? Weinabsatz ist für sie stets nur eine Frage von Kosten und Preisen. Wann endlich konzentrieren sie ihre Energien einzig auf die Qualität ihrer Weine und auf den Geschmack der Konsumentinnen? Äusserst spät erst haben sie gemerkt, dass nicht die ganze Schweiz nur Chasselas und Blauburgunder trinken will. Noch immer scheinen viele von ihnen nicht bemerkt zu haben, dass für Spitzenweine auch Spitzenpreise verlangt und erzielt werden können; für mittelmässige Weine eben nur mittelmässige Preise.


Auch der Schweizer Weintrinker ist gerne bereit, mehr für eine Flasche guten Weins zu bezahlen. Was stimmen muss, ist allein das Preis-Leistungs-Verhältnis. Wer seine Produkte nur über den tiefen Preis verkaufen kann, macht im teuren Produktionsland Schweiz einen sehr groben Fehler. Diesen Fehler schliesslich dem Bund, beziehungsweise dem Steuerzahler anzulasten, trägt auch nicht eben zur Popularität des Schweizer Weins teil.

Es gibt Schweizer Winzer, deren Produktion Jahre im Voraus verkauft ist und deren Erzeugnisse zu Höchstpreisen gehandelt werden. Nicht jeder kann und muss in dieser allerobersten Kategorie «spielen». Sie zeigt aber sehr deutlich, dass Qualität möglich ist und dass Qualität ihren Preis haben darf. Wenn der Bund dank Bundesrat Parmelin erneut «einbricht» und einmal mehr Steuergelder verteilt, wird er damit zum hundertsten Mal eine verfehlte Sortenwahl und eine mässige Qualität belohnen. Der Berufsstolz und ihre Kompetenz sollten die Schweizer Winzer davon abhalten, als Bittsteller und Lobbyisten nach Bern zu pilgern.

Donnerstag, 25. Juni 2020

Verantwortungslose Wahlpropaganda


Der Solothurner Kantonsrat verlangt von der Regierung, die Steuern zu senken. Vor allem für jene Steuerpflichtigen, die wenig verdienen und für den unteren Mittelstand. Die Volksvertreterinnen reden dabei zwar von einem Schweizer Steuerdurchschnitt, den es zu erreichen gelte. Aber das kann ja nicht das Ziel solcher Schritte sein. Echt attraktiver wird der Kanton Solothurn damit auch nicht. Schon gar nicht für gute Steuerzahlende. Im Gegenteil: diese sollen die angedachten Steuerrabatte am Ende bezahlen. Und so drohen ihnen nach der jüngsten Steuererhöhung – die von der Mehrheit des Kantonsparlamentes offenbar grosszügig übersehen wird – gleich nochmals und mehrfache Erhöhungen der Staatsabgaben.

So bleibt das Ziel dieser parlamentarischen Wahlpropaganda äusserst nebulös. Mal abgesehen davon, dass in rund acht Monaten Wahlen sind. Aber damit zielt die Ratsmehrheit bloss auf mögliche Parteistimmen statt auf das Wohl des Kantons. Die einzig zulässige Frage lautet doch: Was bringt eine solche Steuerreform dem Kanton mittel- bis längerfristig?

Zuerst einmal verursacht die angedachte Steuerreform Mindereinnahmen für den Kanton und die Gemeinden. Neue Arbeitsplätze werden dagegen nicht geschaffen und gute Steuerzahler und Unternehmen mit hoher Wertschöpfung werden deswegen auch nicht zuziehen. Im Gegenteil: eine leere Staatskasse verbreitet Unsicherheit für den Standort Solothurn. Das wiederum wird genau die für eine gedeihliche Zukunft wichtigen juristischen wie natürlichen Personen davon abhalten in unseren Kanton zu ziehen.

Damit müssen Kanton und Gemeinden entweder

-        die Steuern für Gutverdienende erhöhen,

-        Schulden anhäufen

-        oder die staatlichen Leistungen reduzieren.

Weil beim dritten Alinea ein Riesengeschrei einsetzen würde, bleiben die beiden ersten als realistische politische Option übrig. Der Kanton Solothurn wird damit genauso weiterwursteln wie bisher. Bloss auf einem nochmals etwas tieferen Niveau. Deshalb ist das neuste Votum der Ratsmehrheit im Grunde gegenüber der Bevölkerung dieses Kantons verantwortungslos.

Steuererleichterungen sind stets dann positiv und zukunftsgerichtet, wenn dadurch mittel- bis längerfristig mit einer Stärkung der Wirtschafts- oder der Steuerkraft und dementsprechend trotz sinkenden Steuertarifen mit höheren Staatseinnahmen gerechnet werden kann. Irgendwie scheint dies im Solothurner Rathaus vergessen gegangen zu sein.


Montag, 22. Juni 2020

Populismus statt lösungsorientierte Sozialpolitik


Der Nationalrat verlangt von der Schweizerischen Nationalbank (SNB), sie möge Milliarden für die AHV locker machen. Eine gemäss Befürwortern in jeder Beziehung «billige» Lösung für das Problem der leeren AHV-Kasse. Rechts- haben sich mit Linkspopulisten verbündet und diesen Entscheid der grossen Kammer herbeigeführt. Einen blamablen Entscheid, welcher entweder der volkswirtschaftlichen und finanztechnischen Kompetenz der grossen Kammer ein miserables Zeugnis ausstellt. Oder dann geht es dieser knappen Mehrheit bloss darum, das Volk für dumm zu verkaufen. Was auch kein besseres Urteil erlaubt.


Eigentlich ist die Sache simpel: eine Nationalbank kann Geld drucken. Denn es ist ihre Aufgabe, die jeweilige nationale Volkswirtschaft mit genau so viel Geld zu versorgen, wie diese für ein erfolgreiches Funktionieren benötigt. Druckt die Nationalbank zu viel Geld, wertet sich die betreffende Währung ab. Druckt sie zu wenig, wertet das die Währung auf. Die Folgen einer Geldschwemme sind parallel zur Abwertung steigende Zinsen und eine steigende Inflation.

Alleiniges Ziel und alleinige Aufgabe jeder seriösen Nationalbank ist es, diese Geldmenge derart zu steuern, dass keine starke Inflation ausbricht; aber auch so, dass es zu keiner schweren Rezession oder gar einer Deflation kommt.


Die SNB hat in den letzten Jahren zwar fleissig Geld gedruckt, um die Erstarkung des Schweizer Frankens abzubremsen. Gleichzeitig musste sie jedoch darauf achten, keine Inflation herauf zu beschwören. Eine Inflation betrifft vor allem die schwächeren Wirtschaftsteilnehmer. Wer sein oder kein Geld auf der Bank hat, wer eine Rente bezieht, wer als Arbeitnehmer auf einen Job und den monatlichen Lohn angewiesen ist: sie alle macht die Inflation ärmer.

Die Mehrheit des Nationalrates verlangt also nun von der SNB, sie solle gefälligst mehr Geld drucken. Mehr als für das Erreichen ihrer Aufgaben und Ziele nötig sei. Die Folge wird eine Inflation sein. Und dies so sicher wie eins und eins zwei gibt.


Offenbar wollen die Ratspopulisten beider Lager damit dem Volk suggerieren, dass sie Geld herbeizaubern könnten; dass das Perpetuum mobile dank ihnen funktioniert. Blöd nur, dass es das auch in diesem Fall nicht tut. Blöd nur, dass die deutliche Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer das Spiel spätestens beim Einsetzen der Inflation durchschauen wird. Aber bis dahin wird sich offenbar unter den parteipolitischen Gegnern schon noch ein Schuldiger finden lassen…


Zu hoffen bleibt einzig, dass der Ständerat nicht auf diesen Populismuszug aufspringt und nicht mithilft, das Volk für blöd zu «verkaufen», statt das Problem der Altersvorsorge (endlich) richtig zu lösen.

Sonntag, 21. Juni 2020

Wenn zwei das Gleiche tun...


Der Bundesgerichtspräsident macht jede Menge frauenfeindlicher und sexistischer Aussagen. Eine Solothurner Regierungsrätin missbraucht ihre Position, um dem eigenen Sohn einen Vorteil bzw. eine Wohnung zu verschaffen.


«Kein juristisches Problem», «halb so schlimm», «das machen Andere auch»: die Aufregung hält sich in Grenzen. Besonders die parteipolitische und jene von Seiten der Frauenorganisationen, die sonst unmittelbar und sehr laut zur Stelle sind.


Irgendwie kommt einem das etwas unwirklich und sehr seltsam vor. Sonst wird jede Mücke mit Riesenschlagzeilen angeprangert. Nun diese scheinbare Grosszügigkeit, dieser Langmut mit Verfehlungen des Chefs bzw. der Chefin. Worte wie «Klüngelwirtschaft» und der sonst obligate Ruf nach einem Rücktritt fehlen; sogar jener nach einer öffentlichen Entschuldigung, oder einem veritablen «Bussgang».

Da kann man sich tatsächlich die Augen reiben. Aber nur solange, bis der Blick auf die Parteizugehörigkeit fällt: beide Exponenten gehören parteipolitisch dem linksgrünen Lager an.
Honni soit qui mal y pense.

Schade, dass dem Kampf für die Würde der Frau ebenso wie jenem gegen den Missbrauch des Amtes «für andere als vorgesehene Zwecke» oder gegen den Filz auf diese Weise künftig noch deutlicher als bis anhin der Geruch eines vor allem parteipolitisch motivierten, nicht ganz ernst zu nehmenden Wahlkampfgeschreis anhängt.

Samstag, 20. Juni 2020

Die Besten statt Parteisoldaten


Im nächsten Jahr wird im Kanton Solothurn gewählt. Als erste Partei steht die CVP mit einer Vakanz – gleich einer doppelten – für die Exekutive da. Dabei stellt jede Vakanz eine dringend benötigte Chance dar. Sicherlich für unseren Kanton – vielleicht auch für die betroffenen Parteien.


Die parteipolitische Zusammensetzung des Solothurner Regierungsrates hat sich in den letzten Jahrzehnten nie fundamental geändert. Diesbezüglich herrscht ein hohes Mass an Stabilität. Was sich aber in den letzten 35 Jahren geändert hat, das ist die volkswirtschaftliche Stärke unseres Kantons: Solothurn ist in dieser Zeit in der Tabelle an den Schluss aller Schweizer Stände gerutscht. Während die Steuerbelastung laufend zunahm, übte sich die wirtschaftliche Wertschöpfung im Treten an Ort.

Das spricht nicht für die seit den frühen 80-er Jahren in der Verantwortung stehenden Regierungsrätinnen und erst recht nicht für die seither in der Regierungsverantwortung stehenden Parteien. Der Grund für diese Fehlentwicklung ist dabei nicht in der Parteipolitik zu suchen und zu finden, sondern in einem auf breiter Basis fehlenden volkswirtschaftlichen Fachwissen, verbunden mit fehlender unternehmerischer Kompetenz und dem nötigen Mut zum Risiko; landläufig auch «Zivilcourage» genannt.

Mit anderen Worten: hier fehlt es an den Köpfen! Hier fehlen kompetente, starke (Führungs-)Persönlichkeiten. Zu oft wurden von den Parteien zu viele umgängliche «Parteitreue» nominiert; «in der Wolle gewaschene» Parteigängerinnen. Da wurden Parteisoldaten in den Wahlkampf geschickt, statt über der Parteiideologie stehende Persönlichkeiten. Die Folgen sind fatal: Stillstand und Mittelmass.


Mehr denn je sind jetzt die Parteien gefordert. Es ist nicht ihre erste Aufgabe, exekutive oder legislative Sitze zu verteidigen und zu gewinnen. Ihre erste Aufgabe ist es, die bestmöglichen Kandidatinnen zu evaluieren und den Solothurnern zur Wahl zu empfehlen. Äusserst kompetente Persönlichkeiten mit einem eigenständigen Profil. Das heisst, Persönlichkeiten mit Ecken und Kanten. Solothurn kann es sich nicht mehr länger leisten, auf die Besten zu verzichten. Und die Parteien, die in der Regierungsverantwortung stehen, können das eigentlich auch nicht.


Donnerstag, 18. Juni 2020

Die Gleichheit, die ich meine


Tausende gingen am letzten Wochenende auf die Strasse. Sie protestierten gegen Rassismus. Also dagegen, dass nicht alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und/oder Menschen aufgrund von Herkunft oder Hautfarbe Nachteile erleiden. Dabei stellen sich grundsätzlich 2 zentrale Fragen:

1.      Was ist der Unterschied zwischen Sexismus und Rassismus?
2.      Weshalb haben diese Demonstranten mehr Rechte als die Gewerbetreibenden?


Die MeToo-Debatte ist kaum richtig «gegessen», schon gibt es eine neue Debatte, die sich um die Benachteiligung von Menschen dreht. Dabei wird zumindest der Eindruck erweckt, die eine Debatte sei ethisch über der anderen einzuordnen. Denn anders ist ja nicht zu erklären, dass die schweizerische Öffentlichkeit gegenüber sexistischen Übergriffen von Männern aus muslimischen Ländern mitten in der MeToo-Aufregung eine Toleranz aufbringt, die durch nichts gerechtfertigt ist. Selbst Schweizer Gerichte urteilen inzwischen «unter Berücksichtigung des religiösen und des gesellschaftlich-kulturellen Hintergrundes».

Da werden einerseits Mohrenköpfe aus den Regalen verbannt (wann werden St. Mauritus-Statuen und -Brunnen geschleift?) und gleichzeitig erfährt der Schüler, der seiner Lehrerin den Handschlag verweigert und damit täglich dokumentiert, dass er sie als eine, seiner unwürdige Gattung Mensch betrachtet, von den gleichen Gruppen Verständnis und Toleranz. Weil es sich, wie begründet wird, um Personen «aus einem anderen kulturellen Umfeld» handelt. Wie war das mit «wir sind alle gleich vor dem Gesetz»?

Wie lange will Europa, wie lange wollen wir Schweizer uns diese unwürdigen Absurditäten von Jenen gefallen lassen, die selber bestimmen, was gerade ethisch richtig ist? Wie lange wollen wir uns von denen noch am Gängelband führen lassen? Die Aufklärung hat uns in Europa die Etablierung von kirchlich-autokratischer Unterordnung gebracht. Wir sind eben im Begriff, diese Errungenschaft zu verraten.

Jeder Mensch hat seine Würde und verdient Respekt. Von allen anderen Menschen – egal aus welchen Kulturkreisen. Wer das ignoriert, kann lange gegen Rassismus auf die Strasse gehen. Er belügt dabei nur sich selbst und gewährt jenen Unterstützung, gegen die er protestiert. Diese Haltung schadet dem gesellschaftlichen Konsens in unserem Land und dreht das Rad der Geschichte mit beiden Händen zurück ins Mittelalter. Und dies, während die Münder laut nach Gleichheit schreien.

Eine Forderung der Demonstranten, deren Glaubwürdigkeit sich auch mit Blick auf die aktuell geltenden Corona-Gesetze mehr als relativiert. Eine Forderung auch, die jeden vernünftigen Bürger dieses Landes vollkommen ratlos zurücklässt: Während sich Tausende Demonstrantinnen ungestraft um diverse Corona-Regeln foutieren, müssen der Bäcker und der Textilhändler, an dem diese Demonstranten vorbei ziehen, ihr Geschäft ohne Vorwarnung schliessen, wenn bei einer der vielen Kontrollen eine der zahlreichen Corona-Sicherheitsmassnahmen als ungenügend eingestuft wird.

Zweierlei Recht gibt es also inzwischen in diesem Land. Fragt sich da bloss, wer gerade wen diskriminiert.

Montag, 15. Juni 2020

Medien zwischen Geld, Geist und Bankrott


Die Schweizer Medien schreien nach zusätzlichen Bundessubventionen und lobbyieren dafür fleissig in Bundesbern. Wenn das Parlament dem nun auf dem Tisch liegenden Vorschlag zustimmt, werden die privaten Medien in der Schweiz mehr als 400 Millionen Franken pro Jahr an Steuergeldern erhalten. Die SRG allein erhält nochmals mehr als 1 Milliarde Franken (2021 werden es 1.250 Mrd sein) via Gebühreneinnahmen.

Das Schweizer Volk lässt sich also die Medienlandschaft enorm viel Geld kosten. Und es wird immer mehr. Die direkte Demokratie und die kulturelle Vielfalt unseres Landes, die erhalten werden soll und zu Gunsten des nationalen Zusammenhaltes auch erhalten werden muss, rechtfertigen eine Subventionierung der Medien durch die Steuerzahler und Nutzer.

Aber diese öffentliche Unterstützung sowohl der Privat- wie der Staatsmedien kennt Grenzen. Eine liegt bei der Medienfreiheit: «Wes Brot ich ess, des Lied ich sing.» Eine andere ist gesellschaftlicher (Akzeptanz in der Öffentlichkeit) und eine weitere volkswirtschaftlicher Natur. Hier gerät eine Branche zunehmend in staatliche Abhängigkeit. Die Nutzer bzw. Abonnenten sind offenkundig nicht mehr bereit, zum Beispiel für ihre Zeitung das für deren Wohlergehen nötige Geld locker zu machen. Das heisst: das Produkt ist mir nicht so viel und schon gar nicht noch mehr Geld wert.

Das ist eine äusserst gefährliche Entwicklung. Wenn es zu wenig gute Argumente für das Abonnement der Lokalzeitung gibt, müssten dort eigentlich sämtliche Lampen rot leuchten. Die Redaktionen verstehen es vielfach nicht mehr, die geänderten Bedürfnisse ihrer Kunden zu befriedigen. Sie klagen über Netflix und andere elektronische Konkurrenten sowie über die Riesenmenge an Online-Informationen. Wollen sie erfolgreich weiterbestehen, müssen sie jedoch ihre Energien nicht fürs Jammern und Lobbyieren, sondern für die eigene Zukunft verwenden. Aufgrund der veränderten Nutzerbedürfnisse und der technischen Entwicklungen müssen sie sich recht eigentlich neu erfinden. Sonst werden sie, trotz oder gerade wegen der vielen Subventionen aus der Steuerkasse von der Bildfläche verschwinden. Die Redaktionen haben es in der Hand, für oder gegen ihre Unverzichtbarkeit zu arbeiten. Aber die Uhr geht für manche Zeitung bereits zügig auf 12 Uhr zu. Und das nur am Rande wegen Corona.


Freitag, 12. Juni 2020

Würgegriffe haben keine Zukunft


Die Schweiz sei zu teuer. Grundnahrungsmittel oder Kosmetika seien im nahen Ausland billiger zu haben. Von rechts bis links schimpft die Politik über diese Realität. Und Tausende von Konsumenten haben nur darauf gewartet, dass sie nach dem Lockdown wieder im Ausland einkaufen dürfen. Rund 10-15 Milliarden Schweizer Franken sollen jährlich im grenznahen Ausland ausgegeben werden. Geld, das in der Schweiz fehlt: in den Kassen von Dorfläden ebenso wie im Geldbeutel unserer Landwirtschaft.

Denn Grundnahrungsmittel sind in der Schweiz nun mal teurer als im Ausland, weil die Löhne und die Produktionskosten, letztere u.a. wegen der Topografie, hierzulande höher sind. Deshalb werden die Schweizer Bauern auch kräftig von den Schweizer Steuerzahlern unterstützt. Mehr als 20 Milliarden Franken (gem. Angaben von Avenir Suisse) fliessen so jährlich vom einen Geldbeutel in den anderen.

Solidarität also zwischen Bauern und Konsumenten/Steuerzahlern? Die Konsumenten haben zwar in den letzten Wochen die «Produzenten vor der Haustüre» teilweise neu entdeckt. Offenkundig trifft dies jedoch nicht auf alle zu, wie die Auslandeinkäufe beweisen. Die Bauern ihrerseits geben zwar viel Geld aus für die Anwerbung inländischer Kundinnen, lassen aber kaum eine Gelegenheit aus, sich unsolidarisch zu verhalten, wenn sich eine Gelegenheit dazu bietet.

Weil sie befürchten, bei künftigen internationalen Verhandlungen über neue Handelsverträge allenfalls etwas mehr unter Druck zu geraten als bis anhin schon, haben sich die Schweizer Bauern mit all ihrer Lobbykraft letzte Woche im Parlament gegen den Abbau der Industriezölle gewehrt. Die Schweizer Industrie (und damit auch viele Konsumenten und Arbeitnehmer in diesem Land) müssen also bei der Einfuhr ausländischer Fabrikate mehr bezahlen, damit die Landwirtschaftszölle neben den Benzinzöllen nicht bald eine der letzten Einfuhrzölle darstellen.

Einmal mehr nahmen die Landwirtschaftspolitiker und -Lobbyisten die Schweizer Wirtschaftspolitik in ihren Würgegriff. Immer dringender jedoch stellt sich die Frage, wie lange das noch gut gehen kann. Die Schweiz ist längst kein Agrarstaat mehr. Wenn wir von den Erträgen unserer Landwirtschaft leben müssten, wären wir mausarm. Die Bauernfunktionäre wollen das Rad der Zeit anhalten oder am liebsten gar zurückdrehen. Das ist aber noch niemandem gelungen. Sie sollten deshalb ihre Energie und Kreativität besser darauf verwenden, ihre Branche fit zu machen für einen offenen Markt. Wenn sie dauernd der Schweizer Wirtschaft schaden, wenn sie von den Konsumenten und Steuerzahlern mehr Solidarität einfordern, selbst aber nicht leisten, wird es für sie ein böses Erwachen geben.

Dienstag, 9. Juni 2020

Die Ideologie kommt VOR den Arbeitsplätzen

Quod erat demonstrandum oder «Was zu beweisen war.»

Rechts- wie Linkspopulisten leben politisch davon, dass sie für alle Probleme dieser Welt simple Lösungen haben, die auf den ersten Blick überaus logisch und einfach erscheinen. Die Medien, allen voran die SRG und ihre vielen Sender, sind gerne bereit, auf solche Züge einfacher Welterklärung und Lösungsfindung aufzuspringen und diesen damit die nötige Stammtisch-Verbreitung zu sichern.

Vor ein paar Tagen war es wieder einmal das linksgrüne Lager, das sich auf diese Weise in die Medien brachte. Das selbsternannte «Forschungsinstitut» Sotomo erstellte im Auftrag der SP-Wallis-Postille «Rote Anneliese» eine «Studie» zur Frage, wer von einer neuen CO2-Abgabe auf den Flugtickets profitieren würde. Das Parlament steht «zufälligerweise» kurz davor, eine solche Abgabe zu diskutieren. Ein Teil dieser neuen Steuer soll – so der Wille der Politiker – an die breite Bevölkerung rückverteilt werden.

Die Forscher kommen nun zum selbst für Laien völlig überraschungsfreien Schluss, dass davon ein Grossteil der Bevölkerung profitieren könnte. Viele würden mehr aus dieser Abgabe erhalten als sie bezahlen müssten, weil sie selten bis nie fliegen. Dieser Schluss ist so kurz, dass es ein Kurzschluss sein muss. Von der Biersteuer ist auch bloss eine Minderheit der Schweizer Bevölkerung betroffen; ebenso von der Tabaksteuer. Alle anderen profitieren davon. Sogar die Bundessteuer wird von nur etwa der Hälfte aller Steuerpflichtigen bezahlt; bald wird es eine Minderheit sein. Alle anderen profitieren davon.

Damit zeigt sich: dies kann bei einer Steuer nie ernsthaft die Hauptfrage sein, weshalb die Fragestellung falsch ist. Diese müsste nämlich lauten: «Welche Vor- oder Nachteile erwachsen der Schweizer Volkswirtschaft durch eine einseitige Flugticketabgabe?» Einseitig deswegen, weil das europäische Umfeld eine solche Abgabe noch nicht kennt und weil absolut unklar ist, ob diese auf dem Flugplatz Basel überhaupt erhoben werden kann. Denn dafür ist dort Paris und nicht Bern zuständig. Bei diesen Nachteilen ginge es zum Beispiel um die Frage, wie viele Arbeitsplätze dadurch gefährdet sind, ins Ausland abwandern oder gar nicht erst in der Schweiz geschaffen werden. Vom Steuersubstrat mal nicht zu reden.

Interessanterweise würde bei dieser Fragestellung die Antwort wohl lauten, dass es nicht im Interesse des Arbeitsplatzes Schweiz sein kann, hier einseitig vorzupreschen. In dieser äusserst schwierigen Zeit sowieso nicht. Aber das wäre dann ein «Studienergebnis», das der «Roten Anneliese» nicht passen würde, weil bei der SP und den Grünen inzwischen die Ideologie über der Arbeitsplatzerhaltung, sprich den Interessen ihrer ursprünglichen Wählerschaft steht.

Sonntag, 7. Juni 2020

Der unvollkommen-soziale Mensch


Die Corona-Krise sei allein der grassierenden Globalisierung geschuldet. Ohne dieses «Übel» wäre es nie so weit gekommen. Das zumindest behaupten die Globalisierungsgegner und freuen sich offenbar darüber, ein neues Argument für ihre verquere Ideologie gefunden zu haben.


Da stellt sich die Frage, weshalb denn die Syphilis, die Pest und die Spanische Grippe jeweils Millionen von Toten gefordert hatten – allein in Europa, ebenso aber auch weltweit. Damals gab es noch nicht einmal das Wort «Globalisierung». Als die Pestzüge wüteten, waren mehr als drei Viertel aller Menschen ausschliesslich zu Fuss unterwegs. Selbst Distanzen in der kleinen Schweiz forderten auch für Jene zu Pferd – und das war das schnellste Fortbewegungsmittel – meist mehrere Tage. Trotzdem konnten sich diese Seuchen und noch ein paar mehr ungehindert ausbreiten.

Weshalb? Weil der Mensch ein soziales Wesen ist, das Sozialkontakt braucht und solche auch stetig sucht. So sprangen die Bakterien und Viren vom einen zum andern. Auch damals, als es noch keine Autos gab und als Flugzeuge noch nicht einmal in den Köpfen von Tüftlern existierten. Es dauerte dabei ein bisschen länger als heute, bis die Krankmacher sich ausgebreitet hatten – dafür rafften sie die Menschen, die damals noch keine wirksame Hilfe der Medizinwissenschaften hatten, umso gründlicher dahin.

Und dort, wo die Menschen die Krankheiten nicht selbst ausbreiteten, taten es die Viecher. Zum Beispiel die Ratten.

Die Globalisierung, oder präziser: der globale Wettbewerb, hat enorm vielen Menschen auf der ganzen Welt enormen Nutzen gebracht. Die Preise für viele Produkte und Dienstleistungen sind gesunken, teilweise eklatant gesunken. Gleichzeitig wurden Millionen neuer Arbeitsplätze geschaffen und Lebensstandard wie Wohlstand haben sich für Millionen von Menschen erhöht. Alle sind nicht dabei – weil nie Alle dabei sein werden. Die Einen, weil sie nicht wollen; andere, weil sie aus den verschiedensten Gründen daran gehindert werden. Diese Gründe sind das Problem, nicht die Globalisierung, die sich ebenso wenig aufhalten lässt wie die Viren und Bakterien. Selbst dann nicht, wenn wir uns alle – jeder für sich – in eine Mönchszelle zurückziehen würden.

Donnerstag, 4. Juni 2020

Pädagogik ohne Logik


In der nächsten Woche sollen auch die Kantons- und die Berufsschüler wieder zur Schule gehen können. Soweit der Bundesrat. Dieser Re-Start erfolgt jedoch nur teilweise. Solothurns Erziehungs-,  pardon: Bildungsdirektor Remo Ankli betonte, dass vorläufig nur jene Schüler Präsenzunterricht erhalten sollten, «die in den letzten Wochen gelitten haben». Was genau er damit meinte, ist nicht bekannt. Meinte er damit jene Schüler, die nicht genügend motiviert (zu Deutsch: zu faul) waren, um zu lernen. Oder meinte er jene, die dem digitalen Unterricht aufgrund mangelnder Intelligenz nicht zu folgen vermochten?

Ankli betonte auch, dass man in den Schulen inzwischen «Schutzkonzepte» erarbeitet habe. Gemäss Polizei sind es jedoch gerade die 15-25-Jährigen, die sich sehr ungenügend an die Vorgaben des Bundesrates halten. Im Schulhaus alle Vorsichtsmassnahmen, davor null. Das ist nun mal weitgehend die Realität.

Aber zurück zu Bildungsdirektor Ankli. Erst einmal soll also all jenen Schülern geholfen werden, die in den letzten Wochen dabei überfordert waren, selbständig zu lernen. Das überrascht bei Kantischülern doppelt. An der Hochschule oder der Universität, wird sie niemand mehr bei der Hand nehmen und beim Lernen eng begleiten. Entweder sie sind dann «maturi», reife, selbständige Erwachsene, oder sie scheitern beim Versuch eine akademische Ausbildung abzuschliessen. Seit Jahren klagen die Universitäten genau darüber. Zu viele Studenten scheitern bereits in den ersten Semestern. Wer also in den letzten Wochen nicht fähig war, «im Fernunterricht» zu lernen, der gehört eigentlich auch nicht an eine Universität.

Etwas anders präsentiert sich die Situation bei den Berufsschülerinnen. Doch sie hatten und haben jederzeit die Möglichkeit, ältere Lehrlinge oder Arbeitskollegen zu fragen und um Hilfe zu bitten. Ausserdem unterstützt und betreut sie in jedem Betrieb ein spezieller Lehrlingschef.

Es ist also nicht einzusehen, weshalb jetzt jene Schüler «belohnt» werden sollen, die in den letzten Wochen die Zügel schleifen liessen und sich lieber bei Netflix, beim Gamen oder mit Kollegen vergnügten. Diejenigen, die fleissig und motiviert bei der Sache waren, sollen dagegen «auf der Wartebank» Platz nehmen. Unselbständigkeit wird belohnt, statt Selbständigkeit gefordert. Was ist denn das für eine Pädagogik? Was werden denn hier für Anreize und Zeichen gesetzt? Nach dem gesunden Menschenverstand sicherlich die falschen.


Dienstag, 2. Juni 2020

Sparen tut Not - höhere Steuern sind Gift



Eventuell werden die Solothurner Stimmberechtigten Ende November über die Initiative «Jetz sie mir draa» abstimmen müssen. Sie soll gemäss Regierung die Steuerzahlenden in der ersten Phase um ca. 150 Millionen, in der späteren zweiten Phase um weitere rund 300 Millionen Franken entlasten. Ob diese Zahlen überhaupt je eintreffen werden, ist jedoch ungewiss. Die wirtschaftliche Entwicklung, die Frage der steuerlichen Konkurrenzfähigkeit des Kantons und wie präzis die Zahlen erhoben wurden, ist dabei entscheidend. Nicht zufällig hat die Regierung sehr etatistische, tendenziell linke Ökonomen (Ecoplan) mit den Prognosen beauftragt.

Dass die Regierung diese Initiative ablehnt, war zu erwarten. Dass sie dazu noch keine fertige Alternative hat, war zu befürchten. Schon länger verspricht der Regierungsrat, er wolle das steuerliche Niveau auf das schweizerische Mittel senken. Die gegenwärtige Krise wird ein weiteres Mal Hand bieten, dieses Ziel auf später zu verschieben.

Aber was beabsichtigt der Finanzdirektor mit seiner vagen Ankündigung einer Steuerrevision? Erneut fällt hier das Wort der Entlastung der unteren Einkommen – mit welchem Ziel? Will Solothurn für schlecht Qualifizierte zum Wahlkanton werden? Will die Regierung auf diese Weise das Wachstum der Sozialausgaben ankurbeln? Das wäre nun wirklich nicht nötig.


Gleichzeitig wird ebenso vage und indirekt angetönt, dass die Steuerbelastung für Eigenheimbesitzer wachsen soll (Revision der Katasterschätzung). Soeben wurde die Vermögenssteuer erhöht und nun wird also schon der nächste Angriff auf das Portemonnaie jener geplant, die den allergrössten Teil der Staatsaufgaben finanzieren. Und auf deren Steuern der Kanton mehr angewiesen ist als je zuvor. Den letzten Trumpf, den der Kanton Solothurn noch hat im nationalen Steuerwettbewerb, will er auf diese Weise auch noch aus der Hand geben.

Die Erhöhung der Steuern für Eigenheimbesitzer trifft übrigens in erster Linie die Rentnerinnen und Rentner. Sie können ihren Wohnort meist nicht mehr wechseln und müssen dann mit ihren kleinen Renteneinkommen höhere Steuern berappen.

Was jetzt Not täte, wäre nicht die Ankündigung neuer Steuern, sondern die Ankündigung wirksamer und einschneidender Sparprogramme für den Kanton. Aber bitte echte Sparprogramme und keine reinen Ausgabenverschiebungen weg vom Kanton auf den Buckel der Gemeinden. Solothurn wird nicht attraktiver für gute Steuerzahler, wenn die Regierung Steuererhöhungen für jene ankündigt, die mit ihren Steuern 80% der Staatsausgaben finanzieren. So wachsen am Ende bloss die Staatsschulden und die Sozialausgaben. Nachhaltige Steuereinnahmen generiert jedoch nur ein gesundes Wirtschaftswachstum.