In der kommenden Herbstsession wird sich das Bundesparlament
wieder mit den Liegenschaftssteuern befassen. Es geht vor allem um die Frage,
ob die Besteuerung des Eigenmietwerts als Einkommen abgeschafft werden soll
oder nicht.
Dabei sind die Liegenschaftssteuern in der Schweiz keinesfalls
das Ei des Kolumbus. Der sogenannte Katasterwert (d.h. der Steuerwert) der eigenen,
auch der selbstbewohnten Liegenschaft ist als Vermögen zu versteuern. Zusätzlich
erheben viele Kantone eine sogenannte Liegenschaftssteuer – lediglich sieben
Kantone verzichten vollständig auf diese Einnahmenquelle; u.a. Zürich, Aargau
und Solothurn.
In den Bergkantonen, u.a. im Kanton Bern, ist weiter auf dem
Steuerwert der Liegenschaft zusätzlich die sogenannte Schwellensteuer («Schwellentelle»)
gefordert. Warum allein die Liegenschaftsbesitzer etwas zum Gewässerschutz bzw. zum Schutz vor Hochwassern beisteuern müssen, bleibt ein politisches Geheimnis. In vielen Berggemeinden unterliegt eine privat gehaltene Liegenschaft
also dreimal der Vermögens- und einmal der Einkommensbesteuerung. Im Gegenzug
zum Eigenmietwert können (der nicht-wertvermehrende) Unterhalt und Hypothekarzinsen
vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden.
Wer eine Liegenschaft kauft, muss ferner eine Handänderungssteuer entrichten, wer sie verkauft, muss die sogenannte
Grundstückgewinnsteuer entrichten. Letztere wird, grob gesagt, auf der Differenz
zwischen Erwerbs- und Verkaufspreis erhoben.
Die Liegenschaftsbesteuerung ist also ein breites,
vielfältiges und komplexes Feld. Bundesbern tut gut daran vor allfälligen
Änderungen auch die volkswirtschaftlichen und die Steuerfolgen detailliert
abklären zu lassen. Wenn die Abschaffung des Eigenmietwerts mit gleichzeitiger
Streichung der Unterhaltsabzüge erfolgt, besteht die Gefahr, dass die heute im
internationalen Vergleich auch im breiten Durchschnitt ausgezeichnete
Wohnqualität leiden wird. Denn ein wichtiger Anreiz für den Unterhalt
entfällt.
Ein anderer Punkt: der nicht mehr zulässige Abzug der Bankzinsen.
Wenn ich ein Auto oder den Fernseher mittels eines Bankkredits kaufe, werde ich also auch künftig die
Bankzinsen von den Steuern absetzen können – nicht aber bei einem Haus. Erstens ist das an sich ein Widerspruch und zweitens ritzt dieser zumindest die Steuergerechtigkeit.
Ausserdem könnte ich versucht sein, meine Hypothekarkredite durch andere
Kredite abzulösen – und damit dennoch in den Genuss von Steuerabzügen zu
kommen. Es wird bald genug Kreditinstitute im In- und vor allem auch im nahen
Ausland geben, die clever genug sein werden, den Schweizer Kunden neuartige
Kredite anzubieten. Nicht zuletzt gutbetuchte Mitbürger werden von diesen
Instituten nur allzu gerne umworben werden.
Die Verlierer werden all jene sein, die sich zwar knapp ein
Wohneigentum leisten können, die aber für ihre Hausbank oder für deren
Konkurrenten nicht gerade als Vorzugs- oder gar «Edelkunden» betrachtet werden.
Sie werden als Angehörige des Mittelstandes schön brav ihre Steuern bezahlen
müssen und bei jeder Statistik feststellen, dass sie eigentlich schlechter
fahren als Mieter. Besonders wenn diese das Geld ausgeben, statt es auf die
hohe Kante zu legen. Denn eine eigene Liegenschaft verunmöglicht z.B. meist, in den
Genuss der Prämienverbilligung bei der Krankenkasse zu kommen und im Alter
steht sie bei einem Aufenthalt in einem Pflegeheim Ergänzungsleistungen im
Weg.
Und da besteht noch ein weiteres Problem: wenn der Bund, die
Kantone und die Gemeinden wegen einer Änderung der Liegenschaftsbesteuerung die
Steuertarife erhöhen, wird die ganze Angelegenheit bald einmal für viele Steuerpflichtige
zum Nullsummenspiel oder zum (steuerlichen) Verlustgeschäft.
Übrigens: zum Beispiel unsere Nachbarländer Österreich
und Italien kennen überhaupt keine Besteuerung der selbstgenutzten Liegenschaft.
In Italien wird etwa bei einem Ehepaar auch das eigene Ferienhaus nicht besteuert.