Kultur ist wichtig für eine Gesellschaft. Deshalb wird sie in der Schweiz auch massiv gefördert. Einerseits über den Lotteriefonds, andererseits mit Steuergeldern von Gemeinden, Kantonen und dem Bund. Hinzu kommen sehr hohe Spenden von Unternehmen, Privatpersonen und Stiftungen. Interessant dabei: niemand hat den Überblick, wieviel Geld jährlich in die Kultur fliesst. Und niemand stellt sich die Frage, ob diese Gelder auch effizient und im Sinne einer breiten Öffentlichkeit eingesetzt werden.
Genau diese Frage wäre jedoch relevant. Denn einerseits finanziert sich Volkskultur oft selber und erhält einen grossen Publikumszuspruch. Anderseits findet viel elitäre Kultur statt, die niemand zur Kenntnis nimmt oder nehmen will, bzw. die niemanden interessiert. Gerade diese wird aber nicht selten stark mit Steuergeldern subventioniert.
Jüngste Beispiele lassen jedoch aufhorchen: Kulturbeamte und -innen verhindern eine Modernisierung des öffentlichen Verkehrs. Kulturbeamte verhindern die Weiterentwicklung im Bereich der Digitalisierung (z.B. digitaler Netzausbau). Kulturbeamtinnen verhindern dringend benötigte alternative Energiequellen (Solarenergie z.B.). Kulturbeamte verhindern Wohnüberbauungen in Städten und damit u.a. eine vernünftige Stadtentwicklung und direkt auch bezahlbaren Wohnraum.
Steht die Kultur über Allem in unserem Land? Darf sie alles und wir bloss zahlen?
Wo in unserer Verfassung ist der absolute Herrschaftsanspruch
der Kultur verankert? Natürlich nirgends. Man nimmt sich, was man kriegen kann.
So lange, wie wir uns das gefallen lassen. So lange wie eine unternehmerische Idee tausendfach
weniger wert ist als eine kulturelle. Und genau so lange wird sich daran auch nichts ändern.
Bloss ein Beispiel unter Vielen: Dass Bundesbeamte ganze Gemeinden mit dem Denkmalschutz
überziehen (das ISOS-Inventar umfasst z.B. 75% der Stadt Zürich) und damit
unantastbar machen dürfen, ist eigentlich schon sehr starker Tobak. Dass sie
das ohne (direkt-)demokratische Legitimation tun dürfen, ist eine Anmassung und eine
staatliche Fehlentwicklung sondergleichen.
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